Waffenschein: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Panthor
Lance (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Lance (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
'''Der Waffenschein''' | '''Der Waffenschein''' | ||
Dieser ist für jeden Bürger für 50.000 Dollar frei erwerblich. Der Schein berechtigt den Träger zum legalen tragen kleinkalibriger Handfeuerwaffen. | Dieser ist für jeden Bürger für 50.000 Dollar frei erwerblich. Der Schein berechtigt den Träger zum legalen tragen kleinkalibriger Handfeuerwaffen. Diese Waffen müssen außerhalb von Schießplätzen im Rucksack geführt werden. | ||
''Waffenhändler'' | ''Waffenhändler'' | ||
| Zeile 17: | Zeile 17: | ||
'''Der erweiterte Waffenschein''' | '''Der erweiterte Waffenschein''' | ||
Diese Art Waffenschein kann ausschließlich von den Polizeibeamten Abramias ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist ein normaler Waffenschein sowie keine besondere Auffälligkeit bei der Polizei. Mit diesem Schein | Diese Art Waffenschein kann ausschließlich von den Polizeibeamten Abramias ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist ein normaler Waffenschein sowie keine besondere Auffälligkeit bei der Polizei. Mit diesem Schein ist es gestattet Waffen offen (außerhalb des Rucksacks) zu führen. Alles weitere findet man im [https://dl.dropboxusercontent.com/s/mivxfui2ki1svg1/2016-05-24_11-40_Gesetzbuch_%E2%80%93_ReallifeRPG_-_Google_Chrome.png?dl=0 Gesetztextauszug]. | ||
Version vom 24. Mai 2016, 11:44 Uhr
Waffenschein
Auf Abramia wird zwischen 2 Arten von Waffenscheinen unterschieden:
Der Waffenschein
Dieser ist für jeden Bürger für 50.000 Dollar frei erwerblich. Der Schein berechtigt den Träger zum legalen tragen kleinkalibriger Handfeuerwaffen. Diese Waffen müssen außerhalb von Schießplätzen im Rucksack geführt werden.
Waffenhändler
Yolandi 032021
Bundesgefängniss 059084
Der erweiterte Waffenschein
Diese Art Waffenschein kann ausschließlich von den Polizeibeamten Abramias ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist ein normaler Waffenschein sowie keine besondere Auffälligkeit bei der Polizei. Mit diesem Schein ist es gestattet Waffen offen (außerhalb des Rucksacks) zu führen. Alles weitere findet man im Gesetztextauszug.
