Gesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Panthor
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
Den Bußgeldkatalog können sie [https://docs.google.com/spreadsheets/d/1wMfx7MIiqfjhBOHI6JcptrX1exfIh0qebZ2kd_B6A5k/edit#gid=1018147506 hier] einsehen.
Den Bußgeldkatalog können sie [https://docs.google.com/spreadsheets/d/1wMfx7MIiqfjhBOHI6JcptrX1exfIh0qebZ2kd_B6A5k/edit#gid=1018147506 hier] einsehen.


Die aktuellen Gesetzestexte finden Sie [https://docs.google.com/document/d/1AODNxdYRHR8x5ZbTdL-LU_ChQasrlrfwnNLx6wxX8P0/edit hier].
='''Allgemein'''=
#Alle Bürger im Staate müssen sich ausweisen können und sind dazu verpflichtet, sich gegenüber der Polizei und der Justiz auszuweisen. Wenn er dieses nicht kann, hat er mit einer Geldstrafe zu rechnen, bei Verhandlungen müssen Straftäter ihren Ausweis der Staatsgewalt vorgelegen
#Der Versuch eines in diesem Gesetz beschriebenen Tatbestandes ist generell strafbar.
#Wer Beihilfe zu einer Straftat leistet, wird wie der Täter bestraft.


= '''StGB''' =
= '''StVO''' =


=== Allgemeine Ausweispflicht ===
=='''§ 1 StVO Allgemein'''==


# Alle Bürger im Staate müssen sich ausweisen können und sind dazu verpflichtet, sich gegenüber der Polizei und der Justiz auszuweisen. Wenn er dieses nicht kann, hat er mit einer Geldstrafe zu rechnen, bei Verhandlungen müssen Straftäter ihren Ausweis der Staatsgewalt vorgelegen.  
===Abs. 1 Fahren ohne PKW/ LKW Führerschein===
#Mit Geldstrafe wird bestraft, wer
#*ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach dem Gesetz untersagt ist, oder
#*als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach dem Strafgesetzbuch verboten ist.
#In den Fällen des Absatzes I. kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
#*das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach Strafgesetzbuch verboten war oder obwohl eine Sperre gegen ihn angeordnet war,
#*als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach Strafgesetzbuch verboten war oder gegen eine Sperre die angeordnet war.


=== § 1 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ===
===Abs. 2 Fahren ohne Bootsschein===
#Mit Geldstrafe wird bestraft, wer
#*ein Boot führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach dem Gesetz untersagt ist, oder
#*als Halter eines Bootes anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Bootes nach dem Strafgesetzbuch verboten ist.
#In den Fällen des Absatzes I. kann das Boot, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
#*das Boot geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Bootes nach Strafgesetzbuch verboten war oder obwohl eine Sperre gegen ihn angeordnet war,
#*als Halter des Bootes angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Boot führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Bootes nach Strafgesetzbuch verboten war oder gegen eine Sperre die angeordnet war.


# Wer einem Amtsträger Widerstand leistet, wird mit Geldstrafe  bestraft.
===Abs. 3 Fahren eines straßen untauglichen Fahrzeuges===
#Das geführte Kraftfahrzeug darf keine großen Mängel aufweisen, es sollte ohne sichtbare und große Mängel im Straßenverkehr bedient werden,
#*es sollten keine Fahrzeugteile fehlen oder groß beschädigt sein so, dass das Fahrzeug kaum oder gar nicht geführt werden kann bzw. geführt werden darf,
#*das Fahrzeug darf nach einem Unfall keine Mängel aufweisen, die vor dem Unfall entstanden sind,
#*Bei Dunkelheit ist es Karts untersagt auf Öffentlichen Straßen zu Fahren
#*dies kann mit einer mündlichen Verwarnung oder bei mehrfachen Nichtbefolgen, mit einem Bußgeld bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann es mit einem Fahrverbot geahndet werden.


=== § 2 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte ===
===Abs. 4 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort===
#Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
#*zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
#*eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
#Nach Absatz I. wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
#*nach Ablauf der Wartefrist (10 Minuten) oder
#*berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
#Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz I.) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
#Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze I. und II.  die Strafe oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 3 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz III.).
#Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.


# Wer einen Amtsträger  tätlich angreift, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 5 Lärmbelästigung===
#Antriebsgeräusche durch den Betrieb von illegal Einbauten an Motor, Getriebe und Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges sowie deren Nebenaggregate und Anbauteile,
#Aerodynamische Geräusche, die durch sehr hohen Geschwindigkeiten entstehen.Bei Autobahngeschwindigkeiten und „leisen“ Reifen-Fahrbahn-Kombinationen können die aerodynamischen Schallquellen deutlich dominieren und somit in bewohnten Ortschaften zu sehr hohen Lärmquellen werden,
#Sonstige Geräusche bzw. Akustische Signale, wie unnötiges Hupen, Klingeln, Sirenen und ähnliche. Des Weiteren sind Geräusche durch Audiowiedergabe Systeme verboten, soweit sie anderen stören oder beeinflussen,
#dies kann mit einer mündlichen Verwarnung oder bei mehrfachen Nichtbefolgen, mit einem Bußgeld bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann es mit einem Fahrverbot geahndet werden.


=== § 3 StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen ===
===Abs. 6 Fahren ohne Helm===
#Bei Nutzung eines Fahrzeuges mit offener Bauweise, ohne Radhaus und mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit > 40 km/h ist ein geeigneter Schutzhelm zu tragen. Das Nutzen ohne Helm kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.


# Wer bei Unglücksfällen,nicht Hilfe leistet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 7 Warndreiecke und Verbandskasten nicht mitgeführt===
# Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
#Das Mitführen eines Warndreiecks/Verbandskasten ist Pflicht, wenn die Person ein motorisiertes Fahrzeug führt. Ist ein Verkehrsunfall oder sonstige Notsituation eingetreten, so ist das Warndreieck mindestens in einem Abstand von 50 Metern aufzustellen, die Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe geahndet.


=== § 4 StGB Gefährliche Eingriffe in den Verkehr ===
===Abs. 8 Befahren des Jagdgebietes mit dem LKW===
#In Naturschutzgebieten ist das Führen von Lkw's nur auf Hauptstraßen (auf Karte Gelb) genehmigt. Wer diesem zuwiderhandelt muss mit einer Geldstrafe rechnen.


# Wer die Sicherheit des Verkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Leib oder Leben eines anderen Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 9 Falschparken===
#Es gilt als Parken, jedes längere Abstellen des Fahrzeuges über die für Halten definierte Zeitdauer. Es handelt sich dann um Halten wenn eine, nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung, Haltedauer von fünf Minuten nicht überschritten wird
#Das Parken hat in erster Linie auf gekennzeichneten Parkflächen zu erfolgen und muss grundsätzlich auf dem rechten Seitenstreifen durchgeführt werden. Ist ein solcher nicht vorhanden oder nicht ausreichend befestigt, muss am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Das Parken auf Radwegen und Seitenstreifen ist verboten! Auf Gehwegen ist das Parken verboten, solange es nicht durch Schilder und/oder Markierungen explizit erlaubt wird.


=== § 5 StGB Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln ===
===Abs. 10 Fahren abseits der Straße===
#Wer abseits der Straßen und Wege fährt macht sich strafbar und wird mit Geldstrafe bestraft.


# Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen mißbraucht
=='''§ 2 StVO Normaler Straßenverkehr'''==
#:oder
# vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles die Hilfe anderer erforderlich sei,
#:wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 6 StGB Falschaussage / Rufmord ===
===Abs. 1 Gezieltes Rammen von Fahrzeugen===
 
#Bewusstes einfaches und mehrfaches Rammen von Fahrzeugen um,
#Wer falsche Angaben über eine Person macht, zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter;
#*einen Unfall zu verursachen oder ein Fahrzeug untauglich zu machen,
#:oder
#*jemanden zum Anhalten zu bringen,
#Wer falsche Angaben wider besseren Wissens macht,
#*oder bewusst eine oder mehrere Personen zu schädigen,
#:wird mit Geldstrafe bestraft werden.
#kann mit einer Bußgeldstrafe bis hin zum Führerscheinentzug bestraft werden, unter anderen kann der Geschädigte die Kosten für den entstandenen Schaden beim Verursacher geltend machen.


=== § 7 StGB Amtsanmaßung ===
===Abs. 2 Teilnahme an illegalen Straßenrennen===
#Ein illegales Straßenrennen ist ein im öffentlichen Straßenverkehr zumeist sehr kurzfristig durchgeführtes Motorrad- oder Autorennen. Illegale Straßenrennen werden mit Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.


#Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 3 Sicherheitsabstand nicht eingehalten===
#Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn dieses plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
#Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,
#*wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,
#*wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
#*auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.
#Wer einen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, zum vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von mindestens drei Fahrzeuglängen einhalten. Außerhalb geschlossener Ortschaften einen Mindestabstand von zwei Fahrzeuglängen einhalten und Innerorts einen Mindestabstand von einer Fahrzeuglänge einhalten.


=== § 8 StGB Mißbrauch der Vertrauensposition ===
===Abs. 4 Fahren unter Drogen-/ Alkoholeinfluss===
#Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss über 0,5 Promille ist Verboten und wird mit Geldstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis bestraft die Höhe des Bußgeldes ergibt sich aus der Höhe der Promillezahl.
#Das Fahren unter Drogeneinfluss ist generell verboten und wird mit Geldstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.


#Wer seine Vertrauensposition im öffentlichen Dienst mißbraucht, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 5 Umfahren von Straßensperren===
#Das Umfahren von Straßensperren ist verboten und wird mit Geldstrafe bestraft.


=== § 9 StGB Urkundenfälschung ===
===Abs. 6  Flucht von Checkpoint Stellen===
#Die Flucht von Checkpoint Stellen ist zu bestrafen wie in §1 StVO Abs. 5 und des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 dazu und wird auf die Strafe angerechnet und so eine Gesamtstrafe gebildet.


# Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
=='''§ 3 StVO Luftverkehr'''==


=== § 10 StGB Illegales Strandgut ===
===Abs. 1 Fliegen ohne Pilotenschein===
#Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und mit Geldstrafe wird bestraft, wer
#*ein Luftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Lizenz nicht besitzt oder ihm das Führen des Luftfahrzeuges nach dem Gesetz verboten ist, oder
#*als Halter eines Luftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das Luftfahrzeug führt, der die dazu erforderliche Lizenz nicht hat oder dem das Führen des Luftfahrzeuges nach Strafgesetzbuches verboten ist.
#In den Fällen des Absatzes 1 kann das Luftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter,
#*das Luftfahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Lizenz entzogen oder das Führen des Luftfahrzeuges nach Strafgesetzbuchs verboten war oder obwohl eine Sperre gegen ihn angeordnet war,
#*als Halter des Luftfahrzeuges angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Luftfahrzeug führte, dem die Lizenz entzogen oder das Führen des Luftfahrzeuges nach Strafgesetzbuchs verboten war oder gegen ein Fahrverbot, das angeordnet war.


# Wer sich oder einer dritten Person illegales Strandgut aneignet macht sich strafbar und wird mit Geldstrafe bestraft.
===Abs. 2 Fliegen unter Drogen-/ Alkoholeinfluss===
# Der Verkauf von illegalem Strandgut wird ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet.
#Das Führen eines Luftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss über 0,1 Promille ist verboten und wird mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr sowie dem Entzug der Lizenz bestraft, die Höhe des Bußgeldes ergibt sich aus der Höhe der Promillezahl
#Das Führen eines Luftfahrzeuges unter Drogeneinfluss ist generell verboten und wird mit Geldstrafe sowie dem Entzug der Flugerlaubnis und einer Geldstrafe bestraft.


=== § 11 StGB Illegale Müllentsorgung ===
===Abs. 3 Landen auf nicht zugelassenen Flächen===
#Das Landen von Flugzeugen sowie Helikoptern ist nur in als solche gekennzeichneten Landezonen gestattet. Dazu zählen Flugplätze, sowie gekennzeichnete Helipads
#Generelles Landeverbot gilt an folgenden Orten: Polizeiwachen, RAC Stützpunkte, Dienststellen des Rettungsdienstes und der Justiz.
#Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind von der in § 3 StVO Abs. I. und II. befreit. Für den RAC gilt Ausnahmeregelung I. komplett und II. nur nach Anfrage bei der jeweiligen Fraktion.
#Der Versuch ist strafbar und wird mit Geldstrafe und mit Entzug der Fluglizenz bestraft.


# Wer unbefugt Müll oder gefarmte Gegenstände entsorgt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 4 Fliegen unter der Mindesthöhe===
#Die Mindestflughöhe über dem Ortsgebiet beträgt 500 Meter und die Mindestflughöhe über Land (außerhalb des Ortsgebiets) beträgt 250 Meter. Ausnahmen sind Landezonen, durch Flugkontrolle, Polizei angeordnete tiefere Flughöhe. Wer diese missachtet wird mit einer Geldstrafe bestraft.


=== § 12 StGB Herstellen/Besitz von hochprozentigen, alkoholischen Getränken ===
===Abs. 5 Fliegen ohne Kollisionslichter===
#Die Kollision-Lichter sind immer vor Antritt des Fluges in Betrieb zu nehmen. Wer dies missachtet, hat mit einer Geldstrafe zu rechnen so wie mit einem Flugverbot nicht unter einem Jahr.


# Es ist verboten, hochprozentige alkoholische Getränke selber herzustellen, die Herstellung vorzubereiten, zu verkaufen oder anderweitig zu vermarkten, dies wird mit Geldstrafe bestraft.
===Abs. 6 Behinderung der Start- und Landebahn===
# Es ist auch verboten, mehr als 5 Flaschen (Einheiten) hochprozentigen Alkohol pro Person bei zuführen, dies wird mit Geldstrafe bestraft.
#Wer die Start- und Landebahn nicht unverzüglich nach Beendigung der Landung räumt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
#  Gebrannte alkoholische Getränke gelten als hochprozentig:


=== § 13 StGB Aufforderung/ Anstiftung zu Straftaten ===
===Abs. 7 Hovern über der Stadt===
#Das Schweben über der Stadt ist verboten und nur in Ausnahmefällen wie in §3 StVO Abs. I. beschrieben wer dieses nicht befolgt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
#In dringenden Fällen ist die exekutive Staatsgewalt hiervon ausgenommen.


# Wer zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 8 Abschuss von Leuchtfeuer über der Stadt===
#Das Abschießen von Flairs wird als Bedrohung nach § 3 StGB Abs. 5 geahndet, sowie mit dem Entzug der Lizenz und einer Sperre von mindestens zwei Jahren bis zum Neuerwerb.


=== § 14 StGB Beleidigung ===
===Abs. 9 Schwerer Eingriff in den Flugverkehr===
#Wer vorsätzlich sich nicht an die geforderte Mindesthöhe laut § 3 StVO Abs. 4 hält, Sowie sich und andere Luftfahrzeuge behinder oder am fliegen beeinträchtigt wird mit Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.


# Die Beleidigung wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 10 Nutzung von Flugzeugfunk===
#Bei der Nutzung von Flugzeugen ist die Verwendung des Luftfahrtfunks vorgeschrieben.
#Start und Landung sind immer im Funk anzugeben. Mit Person/ Flugzeugtyp/ Flughafen. Auf Flugzeuge in der Nähe ist zu achten.
#Der Funk ist ausschließlich von Piloten / Co-Piloten und nur zum Zwecke der Verkehrs Kommunikation zu verwenden.
#Die Funkfrequenz ist 45 Mhz


=== § 15 StGB Rassismus ===
=='''§ 4 StVO Geschwindigkeitsüberschreitungen'''==
===Abs. 1 Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h===
===Abs. 2 Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 - 30 km/h===
===Abs. 3 Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 - 100 km/h===
===Abs. 4 Geschwindigkeitsüberschreitung von 101 - 150 km/h===
===Abs. 5 Geschwindigkeitsüberschreitung ab 151 km/h===


::Wer in einer Weise,
=='''§ 5 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen'''==
# gegen eine nationale, rassistische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen, wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert
#:oder
# die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
#:wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 16 StGB Sexuelle Belästigung ===
===Abs. 1 Wenden und Rückwärtsfahren===
#Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten und werden mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 dazu und wird auf die Strafe angerechnet, sodass eine Gesamtstrafe gebildet wird.


# Wer eine andere Person in sexuell belästigt oder nötigt, wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 2 Fahren entgegen der Fahrtrichtung===
#Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 dazu und wird auf die Strafe angerechnet, sodass eine Gesamtstrafe gebildet wird.


=== § 17 StGB Bedrohung ===
===Abs. 3 Halten und Parken===
#Halten oder Parken, auch auf Seitenstreifen, ist verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft.


# Wer einen Menschen bedroht, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 4 Ein- und Ausfahren an verbotenen Stellen===
#Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Abfahrtstafeln und/oder durch die Pfeilzeichen oder durch ein ähnliches Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt. Ein- und Ausfahren an verbotenen Stellen wird mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 dazu und wird auf die Strafe angerechnet und so eine Gesamtstrafe gebildet.


=== § 18 StGB Betrug ===
===Abs. 5 Fahren auf dem Seitenstreifen===
#Fahren auf Seitenstreifen ist verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 dazu, wenn aufgrund des Vergehens eine Gefährdung stattfindet, so wird eine Gesamtstrafe gebildet.


# Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen, das eines Vermögen anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 6 Missachtung einer Rettungsgasse===
#Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. Wer diesem zuwiderhandelt, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen.


=== § 19 StGB Nötigung ===
===Abs. 7 Beim Einfahren Vorfahrt missachtet===
#Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
#Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorrang.
#Des Weiteren kommt noch  §6 StGB Abs. 10 hinzu, wenn aufgrund des Vergehens eine Gefährdung stattfindet, so wird eine Gesamtstrafe gebildet.


# Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 8 Als Fußgänger auf der Autobahn===
#Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen Überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.


=== § 20 StGB Raub ===
===Abs. 9 Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit===
#Auf Autobahnen muss schneller als 60 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Richtgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen nicht mehr als 180 km/h.


# Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft.
= '''StGB''' =
 
=== § 21 StGB Erpressung ===
 
# Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu  zu bereichern, wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft.
 
=== § 22 StGB Aussetzung ===
 
::Wer einen Menschen
# in eine hilflose Lage versetzt
#:oder
# in einer hilflosen Lage im Stich lässt,
#:wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
 
=== § 23 StGB Freiheitsberaubung ===
 
# Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
 
=== § 24 StGB Geiselnahme ===
 
# Wer eine Freiheitsberaubung Durchführt und zwecks einer Erpressung oder Nötigung nutzt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
 
=== § 25 StGB Körperverletzung ===


# Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
=='''§ 1 StGB Wirtschaftskriminalität'''==


=== § 26 StGB Totschlag ===
===Abs. 1 Diebstahl===
#Wer eine Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 2 Betrug===
# Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht,wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
#Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen, das eines Vermögen anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 27 StGB Mord ===
===Abs. 3 Besitz illegaler Gegenstände===
# Wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
#Wer Sprengstoff, Dietriche(Schraubenzieher), Flex Hacking Tablet oder Kabelbinder, mit sich führt oder besitzt, kann mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft werden.


=== § 28 StGB Sachbeschädigung ===
===Abs. 4 Raub===
#Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Geldstrafe bestraft.
===Abs. 5 Besitz von staatlichem Eigentum===
#Wer Gegenstände die ausschließlich der Polizei, Justiz; Mediziner oder dem RAC zur Verfügung steht, mit sich führt oder besitzt, kann mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft werden.


=== § 29 StGB Einbruch ===
===Abs. 6 Bankraub===
#Wer das Gold der Bank entwendet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 7 Einbruch===
#Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 30 StGB Diebstahl ===
=='''§ 2 StGB Waffendelikte'''==
 
# Wer eine  Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
 
=== § 31 StGB Hehlerei ===
 
# Wer eine Sache, die ein anderer durch eine Straftat erlangt hat, sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft,  wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft.
 
=== § 32 StGB Waffenbesitz ===


===Abs. 1 Besitz einer Waffe ohne Lizenz===
#Mit Besitz des Waffenscheins ist man berechtigt folgende Waffensysteme mit sich zu führen
#Mit Besitz des Waffenscheins ist man berechtigt folgende Waffensysteme mit sich zu führen
##Custom Covert II
#*Custom Covert II
##Chiappa Rhino 60DS (Revolver)
#*Chiappa Rhino 60DS (Revolver)
##PM 9mm Makarov
#*PM 9mm Makarov
##MP-443 Grach
#*MP-443 Grach
#Mit Besitz des erweiterten Waffenscheins ist man berechtigt folgende Waffensysteme mit sich zu führen
#Mit Besitz des erweiterten Waffenscheins ist man berechtigt folgende Waffensysteme mit sich zu führen
##Scorpion Evo 3 A1
#*Scorpion Evo 3 A1
##Vector SMG
#*Vector SMG
##CPW
#*CPW
##Steyr AUGA2 (Schwarz)
#*Steyr AUGA2 (Schwarz)
##HK MP5A2
#*HK MP5A2
#Mit Besitz der Jagdausbildung und des 144Waffenscheines ist man berechtigt folgende Waffensysteme im Rucksack/ Fahrzeug mit sich zu führen und im Jagdgebiet zu nutzen .Es ist Verboten im Jagdgebiet ohne Lizenz zu Jagen oder ein anderes Waffensystem als dieses zu benutzen:
#Mit Besitz der Jagdausbildung und des Waffenscheines ist man berechtigt folgende Waffensysteme im Rucksack/ Fahrzeug mit sich zu führen und im Jagdgebiet zu nutzen. Es ist Verboten im Jagdgebiet ohne Lizenz zu Jagen oder ein anderes Waffensystem als dieses zu benutzen:
##M1903A1
#*M1903A1
#Das Führen der Waffe für Notfälle ist nur in Kombination mit dem erweiterten Waffenschein erlaubt.
#Das Führen der Waffe für Notfälle ist nur in Kombination mit dem erweiterten Waffenschein erlaubt.
#Die Zuwiderhandlung wird mit Geldstrafe und/ oder Entzug der Waffe und/ oder Lizenz geahndet.
#Die Zuwiderhandlung wird mit Geldstrafe und/ oder Entzug der Waffe und/ oder Lizenz geahndet.


=== § 33 StGB Tragen einer Waffe & Nutzung des Schießstandes ===
===Abs. 2 Offenes führen einer Waffe===
#Das offene Tragen einer Waffe ist in der Stadt so wie in deren Randgebieten, wie auch die nicht durch die Polizei genehmigte Nutzung des öffentlichen Schießstandes, verboten und wird mit einer Geldstrafe sowie mit dem Entzug der Waffe und der Lizenz bestraft.


# Das offene Tragen einer Waffe ist in der Stadt so wie in deren Randgebieten, wie auch die nicht durch die Polizei genehmigte Nutzung des öffentlichen Schießstandes, verboten und wird mit einer Geldstrafe sowie mit dem Entzug der Waffe und der Lizenz bestraft.
===Abs. 3 Waffenhandel===
#Wer ein illegales Waffensystem Dritten zugänglich macht, oder vorsätzlich absetzt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
#Wer ein Waffensystem ohne dazugehörige Lizenz Dritten zugänglich macht, oder diese absetzt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 34 StGB Verbotene Waffen ===
===Abs. 4 Besitz einer illegalen Waffe===
#Wer Waffen und/oder Munition für Waffen, die nicht als legales Waffensystem so wie in § 2 StGB Abs. 1 beschrieben besitzt oder herstellt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Wer Waffen und/oder Munition für Waffen, die nicht als legales Waffensystem so wie in § 32 StGB beschrieben besitzt, herstellt oder handelt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
=='''§ 3 StGB Körperliche Integrität'''==


=== § 35 StGB Waffenhandel ===
===Abs. 1 Beleidigung===
#Die Beleidigung wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Wer ein illegales Waffensystem herstellt, Dritten zugänglich macht, oder vorsätzlich absetzt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 2 Sexuelle Belästigung===
#Wer eine andere Person in sexuell belästigt oder nötigt, wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 36 StGB Besitz von Drogen ===
===Abs. 3 Rassismus===
#Wer in einer Weise, gegen eine nationale, rassistische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen, wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert
oder
#die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
#wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Wer Illegale Rauschmittel [Heroin;Kokain;Cannabis] mit sich führt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 4 Zuhälterei===
#Wer eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet, wird mit Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.


=== § 37 StGB Handel mit Drogen ===
===Abs. 5 Bedrohung===
#Wer einen Menschen bedroht, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Wer Drogen verkauft wird mit Bundesgefängnis und Geldstrafe bestraft.
===Abs. 6 Unterlassene Hilfeleistung/Behinderung Helfender===
#Wer bei Unglücksfällen,nicht Hilfe leistet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
#Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.


=== § 38 StGB Besitz illegaler Gegenstände ===
===Abs. 7 Aussetzung===
#Wer einen Menschenin eine hilflose Lage versetzt
oder
#in eine hilflosen Lage im Stich lässt,
wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Wer Sprengstoff, Dietriche(Schraubenzieher), Flex Hacking Tablet, Gegenstände die ausschließlich der Polizei, Justiz; Mediziner oder dem RAC zur Verfügung steht oder Kabelbinder, mit sich führt oder besitzt, kann mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft werden.
===Abs. 8 Erpressung===
#Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu zu bereichern, wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 39 StGB Ausführen/ Androhen einer Straftat mit terroristischem Hintergrund ===
===Abs. 9 Nötigung===
# Wer eine Straftat nach dem StGB begeht oder diese androht und dieses mit terroristischem Hintergrund ausübt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
#Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
# Es handelt sich um eine Gewalttat mit terroristischem Hintergrund, wenn eine Gruppe oder eine Person aus dem Aspekt handeln, möglichst viele Menschenleben ohne tieferen bzw. klar definierbaren Hintergrund zu gefährden und/oder auszulöschen. Terroristischem Hintergrund kann nur von einem zuständigen Richter in einer Gerichtsverhandlung in Verbindung mit der Straftat gesetzt werden.
=== § 40 StGB Bildung terroristischer/ krimineller Vereinigungen ===


# Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
===Abs. 10 Freiheitsberaubung===
#Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 41 StGB Gefangenenbefreiung ===
===Abs. 11 Geiselnahme===
#Wer eine Freiheitsberaubung Durchführt und zwecks einer Erpressung oder Nötigung nutzt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
# Wer einen Gefangenen befreit, ihn zur Flucht verleitet oder dabei fördert, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 42 StGB Bankeinbruch ===
===Abs. 12 Körperverletzung===
#Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
# Wer das Gold der Bank entwendet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 43 StGB Vermummung/Versammlung ===
===Abs. 13 Totschlag===
# Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen oder generell in der Öffentlichkeit vermummt zu sein, Der Ghilli gilt ebenso als Vermummung und darf somit auch nicht in der Öffentlichkeit getragen werden,
#Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
# Es ist auch verboten, an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen, bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
#Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht,wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 44 StGB Versuch ===
===Abs. 14 Mord===
#Wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


#Der Versuch eines in diesem Gesetz beschriebenen Tatbestandes ist generell strafbar.
=='''§ 4 StGB Umgang mit Beamten'''==


=== § 45 StGB Beihilfe ===
===Abs. 1 Widerstand/ Flucht gegen/ vor Vollstreckungsbeamten===
#Wer einem Amtsträger Widerstand leistet, wird mit Geldstrafe bestraft.
#Wer vor einem Amtsträger flieht, wird mit Geldstrafe bestraft.


# Wer Beihilfe zu einer Straftat leistet, wird wie der Täter bestraft.
===Abs. 2 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte===
#Wer einen Amtsträger tätlich angreift, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


=== § 46 StGB Schadensersatz ===
===Abs. 3 Bestechung===
#Wer einen Amtsträger vorsätzlich für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Geldstrafe bestraft.


# Wer Sachen anderer rechtswidrig entwendet, beschädigt oder zerstört hat diese zu ersetzen.
=='''§ 5 StGB Illegale Substanzen'''==


== '''StVO Allgemeines''' ==
===Abs. 1 Drogenhandel===
#Wer Drogen verkauft wird mit Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.


Für Straßen innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, außerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Von dieser Regelung ausgenommen sind Autobahnen, auf diesen gilt eine  Richtgeschwindigkeit von 180 km/h.
===Abs. 2 Besitz von Drogen bis 2 Einheiten===
#Wer Drogen bis 2 Einheiten besitzt, wird mit Geldstrafe bestraft.


===Abs. 3 Besitz von Drogen bis 5 Einheiten===
#Wer Drogen bis 5 Einheiten besitzt, wird mit Geldstrafe bestraft.


=== § 1 StVO Gefährdung des Straßenverkehrs ===  
===Abs. 4 Besitz von Drogen ab 6 Einheiten===
#Wer Drogen ab 6 Einheiten besitzt, wird mit Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.


# Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er
===Abs. 5 Besitz von Spirituosen===
## infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
#Es ist verboten, hochprozentige alkoholische Getränke zu verkaufen oder anderweitig zu vermarkten, dies wird mit Geldstrafe bestraft.
## infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
#Es ist auch verboten, mehr als 5 Flaschen (Einheiten) hochprozentigen Alkohol pro Person mit sich zuführen, dies wird mit Geldstrafe bestraft.
# grob verkehrswidrig und rücksichtslos
#Gebrannte alkoholische Getränke gelten als hochprozentig
## Die Vorfahrt nicht beachtet,
## falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
## an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
## an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
## an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
## auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
## haltende oder liegen gebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,  
## Verkehrsschilder fahrlässig umfährt oder nicht beachtet und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Geldstrafe bestraft.
## Fahren abseits der Straße/Feldwegen
# In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.


=== § 2 StVO Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr ===
===Abs. 6 Anbau/ Herstellung illegaler Substanzen===
#Es ist verboten, hochprozentige alkoholische Getränke selber herzustellen und/ oder die Herstellung vorzubereiten, dies wird mit Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.
#Wer Drogen selbst herstellt und/ oder die Herstellung vorbereitet, wird mit einer Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.


#Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
=='''§ 6 StGB Sonstige Delikte'''==
##Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
##Hindernisse bereitet oder
##einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von Wert gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft werden.
#Der Versuch ist strafbar.


=== § 3  StVO Fahren ohne Fahrerlaubnis ===
===Abs. 1 Illegale Müllentsorgung (bis 2 Einheiten)===
#Wer zweifach unbefugt Müll oder andere Gegenstände entsorgt, wird mit Geldstrafe bestraft.


# Mit Geldstrafe wird bestraft, wer
===Abs. 2 Illegale Müllentsorgung (bis 3 Einheiten)===
## ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach dem Gesetz untergesagt ist, oder
#Wer dreifach unbefugt Müll oder andere Gegenstände entsorgt, wird mit Geldstrafe bestraft.
## als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nachdem Strafgesetzbuch verboten ist.
# In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
## das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach Strafgesetzbuch verboten war oder obwohl eine Sperre gegen ihn angeordnet war,
## als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach Strafgesetzbuch verboten war oder gegen eine Sperre die angeordnet war.


=== § 4 StVO Fahren eines Straßen untauglichen Fahrzeuges ===
===Abs. 3 Illegale Müllentsorgung (bis 4 Einheiten)===
#Wer vierfach unbefugt Müll oder andere Gegenstände entsorgt, wird mit Geldstrafe bestraft.


# Das geführte Kraftfahrzeug darf keine großen Mängel aufweisen, es sollte ohne sichtbare und große Mängel im Straßenverkehr bedient werden,
===Abs. 4 Illegales Strandgut===
## es sollten keine Fahrzeugteile fehlen oder groß beschädigt sein so, dass das Fahrzeug kaum oder gar nicht geführt werden kann bzw. geführt werden darf,
#Wer sich oder einer dritten Person illegales Strandgut aneignet macht sich strafbar und wird mit Geldstrafe bestraft.
## das Fahrzeug darf nach einem Unfall keine Mängel aufweisen, die vor dem Unfall entstanden sind,
#Der Verkauf von illegalem Strandgut wird ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet.
## Bei Dunkelheit ist es Karts untersagt auf Öffentlichen Straßen zu Fahren
dies kann mit einer mündlichen Verwarnung oder bei mehrfachen Nichtbefolgen, mit einem Bußgeld bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann es mit einem Fahrverbot geahndet werden.


=== § 5 StVO Gezieltes Rammen von Fahrzeugen ===
===Abs. 5 Falschaussage/Rufmord===
#Wer falsche Angaben über eine Person macht, zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter;
oder
#Wer falsche Angaben wider besseren Wissens macht,
wird mit Geldstrafe bestraft werden.


# Bewusstes einfaches und mehrfaches Rammen von Fahrzeugen um,
===Abs. 6 Urkundenfälschung===
## einen Unfall zu verursachen oder ein Fahrzeug untauglich zu machen,
#Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
## jemanden zum Anhalten zu bringen,
## oder bewusst eine oder mehrere Personen zu schädigen,
kann mit einer Bußgeldstrafe bis hin zum Führerscheinentzug bestraft werden, unter anderen kann der Geschädigte die Kosten für den entstandenen Schaden beim Verursacher geltend machen.


=== § 6 StVO Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ===
===Abs. 7 Missbrauch von Notrufen/ Beeinträchtigung Notfallmittel===
#Wer seine Vertrauensposition im öffentlichen Dienst missbraucht, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
===Abs. 8 Sachbeschädigung===
## zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
#Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Geldstrafe bestraft.
## eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
# Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
##  nach Ablauf der Wartefrist (10 Minuten) oder
##  berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
# Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
# Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 3 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
# Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.


=== § 7  StVO Lärmbelästigung ===
===Abs. 9 Amtsanmaßung (Als Beamter ausgeben)===
 
#Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
# Antriebsgeräusche durch den Betrieb von illegal Einbauten an Motor, Getriebe und Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges sowie deren Nebenaggregate und Anbauteile,
# Aerodynamische Geräusche, die durch sehr hohen Geschwindigkeiten entstehen.Bei Autobahngeschwindigkeiten und „leisen“ Reifen-Fahrbahn-Kombinationen können die aerodynamischen Schallquellen deutlich dominieren und somit in bewohnten Ortschaften zu sehr hohen Lärmquellen werden,
# Sonstige Geräusche bzw. Akustische Signale, wie unnötiges Hupen, Klingeln, Sirenen und ähnliche. Des Weiteren sind Geräusche durch Audiowiedergabe Systeme verboten, soweit sie anderen stören oder beeinflussen,
dies kann mit einer mündlichen Verwarnung oder bei mehrfachen Nichtbefolgen, mit einem Bußgeld bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann es mit einem Fahrverbot geahndet werden.
 
=== § 8  StVO Fahren ohne Helm ===
 
# Bei Nutzung eines Fahrzeuges mit offener Bauweise, ohne Radhaus und mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit > 40 km/h ist ein geeigneter Schutzhelm zu tragen. Das Nutzen ohne Helm kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
 
=== § 9 StVO Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen ===
 
# Ein illegales Straßenrennen ist ein im öffentlichen Straßenverkehr zumeist sehr kurzfristig durchgeführtes Motorrad- oder Autorennen. Illegale Straßenrennen werden mit Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.
 
=== § 10  StVO Falschparken ===
 
# Es gilt als Parken, jedes längere Abstellen des Fahrzeuges über die für Halten definierte Zeitdauer. Es handelt sich dann um Halten wenn eine, nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung, Haltedauer von fünf Minuten nicht überschritten wird
# Das Parken hat in erster Linie auf gekennzeichneten Parkflächen zu erfolgen und muss grundsätzlich auf dem rechten Seitenstreifen durchgeführt werden. Ist ein solcher nicht vorhanden oder nicht ausreichend befestigt, muss am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Das Parken auf Radwegen und Seitenstreifen ist verboten! Auf Gehwegen ist das Parken verboten, solange es nicht durch Schilder und/oder Markierungen explizit erlaubt wird.
 
=== § 10a StVO Sicherheitsabstand nicht eingehalten ===
 
# Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn dieses plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
# Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,
## wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,
##wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
##auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.
# Wer einen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, zum vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von mindestens drei Fahrzeuglängen einhalten.  Außerhalb geschlossener Ortschaften einen Mindestabstand von zwei Fahrzeuglängen einhalten und Innerorts einen Mindestabstand von einer Fahrzeuglänge einhalten.
 
=== § 10b StVO Mitführen / Aufstellen von Warndreiecken ===
 
#Das Mitführen eines Warndreiecks ist Pflicht, wenn die Person ein motorisiertes Fahrzeug führt. Ist ein Verkehrsunfall oder sonstige Notsituation eingetreten, so ist das Warndreieck mindestens in einem Abstand von 50 Metern aufzustellen, die Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe geahndet.
 
=== § 11  StVO Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol/Drogen ===
 
# Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss über 0,5 Promille ist Verboten und wird mit Geldstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis bestraft die Höhe des Bußgeldes ergibt sich aus der Höhe der Promillezahl.
# Das Fahren unter Drogeneinfluss ist generell verboten und wird mit Geldstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.
 
=== § 12  StVO Umfahren von Straßensperren ===
# Das Umfahren von Straßensperren ist verboten und wird mit Geldstrafe bestraft.
 
=== § 13  StVO Flucht von Check-Point Stellen ===
 
# Die Flucht von Check-Point Stellen ist zu bestrafen wie in §12 StVO und des Weiteren kommt noch §1 StVO dazu und wird auf die Strafe angerechnet und so eine Gesamtstrafe gebildet.
 
=== § 14  StVO Befahren des Naturschutzgebietes mit dem LKW ===
 
# In Naturschutzgebieten ist das Führen von Lkw's nur auf Hauptstraßen (auf Karte Gelb) genehmigt. Wer diesem zuwiderhandelt muss mit einer Geldstrafe rechnen.
 
=== § 15  StVO Transport von Gefahrstoffen Güter ===
 
# Werden Gefahrstoffe ohne gültige Lizenz und ohne vorherige Absprache mit der zuständigen Polizeibehörde transportiert, macht sich schuldig nach §2 StVO und wird aufgrund der hohen Gefahr für die Umwelt und Leib und Leben von Menschen nach §2 Abs. 3 StVO bestraft.
 
== '''StVO - Autobahnen und Kraftfahrstraßen''' ==
 
Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.
 
=== § 16 StVO Wenden und Rückwärtsfahren ===
 
# Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten und werden mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §1 StVO dazu und wird auf die Strafe angerechnet, sodass eine Gesamtstrafe gebildet wird.
 
=== § 17 StVO Fahren entgegen der Fahrtrichtung ===
 
# Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §1 StVO dazu und wird auf die Strafe angerechnet, sodass eine Gesamtstrafe gebildet wird.
 
=== § 18 StVO Halten oder Parken ===
 
# Halten oder Parken, auch auf Seitenstreifen, ist verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft.
=== § 19 StVO Ein- und Ausfahren an verbotenen Stellen ===
 
# Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrtstafeln und/oder durch die Pfeilzeichen oder durch ein ähnliches Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt. Ein- und Ausfahren an verbotenen Stellen wird mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §1 StVO dazu und wird auf die Strafe angerechnet und so eine Gesamtstrafe gebildet.
 
=== § 20 StVO Fahren auf dem Seitenstreifen ===
 
# Fahren auf Seitenstreifen ist verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §1 StVO dazu, wenn aufgrund des Vergehens eine Gefährdung stattfindet, so wird eine Gesamtstrafe gebildet.
 
=== § 20a StVO Bildung Rettungsgasse ===
 
# Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. Wer diesem zuwiderhandelt, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen.
 
=== § 21 StVO Beim Einfahren Vorfahrt missachtet ===
 
# Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
# Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorrang.
#Des Weiteren kommt noch §1 StVO hinzu, wenn aufgrund des Vergehens eine Gefährdung stattfindet, so wird eine Gesamtstrafe gebildet.
 
===§ 22 StVO Als Fußgänger auf der Autobahn ===
 
# Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen Überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.
 
=== § 23 StVO Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit (60km/h) ===
 
# Auf Autobahnen muss schneller als 60 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Richtgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen nicht mehr als 180 km/h.
 
== '''StVO Geschwindigkeitsüberschreitungen''' ==
 
 
=== § 24 StVO Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h ===
 
# Der Führer eines motorbetriebenen Fahrzeuges, bekommt eine Verwarnung.
 
=== § 25 StVO Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 - 30km/h ===
 
# Der Führer eines motorbetriebenen Fahrzeuges begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld rechnen.
 
=== § 26 StVO Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 - 100 km/h ===
 
# Der Führer eines motorbetriebenen Fahrzeuges begeht eine Straftat und muss mit einem Bußgeld rechnen und ggf. mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.
 
=== § 27 StVO Geschwindigkeitsüberschreitung von 101 - 150 km/h ===
 
# Der Führer eines motorbetriebenen Fahrzeuges begeht eine Straftat und muss mit einem Bußgeld rechnen sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperre von mindestens einer Stunde ein Fahrzeug zu führen.
 
=== § 28 StVO Geschwindigkeitsüberschreitung ab 151 km/h ===
 
# Der Führer eines motorbetriebenen Fahrzeuges begeht eine Straftat und muss mit einem hohen Bußgeld rechnen sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Verbot ein Fahrzeug zu führen (mindestens 3 Stunden).
 
== '''StVO - Luftverkehr''' ==
 
 
=== § 29 StVO Fliegen ohne Flugschein ===
 
# Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und mit Geldstrafe wird bestraft, wer
## ein Luftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Lizenz nicht besitzt oder ihm das Führen des  Luftfahrzeuges nach dem Gesetz verboten ist, oder
## als Halter eines  Luftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das  Luftfahrzeug führt, der die dazu erforderliche Lizenz nicht hat oder dem das Führen des  Luftfahrzeuges nach Strafgesetzbuches verboten ist.
# In den Fällen des Absatzes 1 kann das  Luftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter,
## das  Luftfahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Lizenz entzogen oder das Führen des Luftfahrzeuges nach Strafgesetzbuchs verboten war oder obwohl eine Sperre gegen ihn angeordnet war,
## als Halter des  Luftfahrzeuges angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Luftfahrzeug führte, dem die Lizenz entzogen oder das Führen des Luftfahrzeuges nach Strafgesetzbuchs verboten war oder gegen ein Fahrverbot, das angeordnet war.
 
=== § 30 StVO Fliegen unter Drogeneinfluss oder Alkoholeinfluss ===
 
# Das Führen eines Luftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss über 0,1 Promille ist verboten und wird mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr  sowie dem Entzug der Lizenz bestraft, die Höhe des Bußgeldes ergibt sich aus der Höhe der Promillezahl
# Das Führen eines Luftfahrzeuges unter Drogeneinfluss ist generell verboten und wird mit Geldstrafe sowie dem Entzug der Flugerlaubnis und einer Geldstrafe bestraft.
 
=== § 31 StVO Landen auf nicht zugelassen Flächen ===
# Das Landen von Flugzeugen sowie Helikoptern ist nur in als solche gekennzeichneten Landezonen gestattet. Dazu zählen Flugplätze, sowie gekennzeichnete Helipads
# Generelles Landeverbot gilt an folgenden Orten: Polizeiwachen, RAC Stützpunkte, Dienststellen des Rettungsdienstes und der Justiz.
# Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind von der in §31 Abs. Nr 1 und 2  befreit. Für den RAC gilt Ausnahmeregelung 1 komplett und 2 nur nach anfrage bei der jeweiligen Fraktion.
# Der Versuch ist strafbar und wird mit Geldstrafe und mit Entzug der Fluglizenz bestraft.
 
=== § 32 StVO Fliegen unter der Mindesthöhe ===
 
# Die Mindestflughöhe über dem Ortsgebiet beträgt 500 Meter und die Mindestflughöhe über Land (außerhalb des Ortsgebiets) beträgt 250 Meter. Ausnahmen sind Landezonen, durch Flugkontrolle, Polizei angeordnete tiefere Flughöhe.
Wer diese missachtet wird mit einer Geldstrafe bestraft.
 
=== § 33 StVO Fliegen ohne Kollinsionslichter ===
 
# Die Kollision-Lichter sind immer vor Antritt des Fluges in Betrieb zu nehmen. Wer dies missachtet, hat mit einer Geldstrafe zu rechnen so wie mit einem Flugverbot nicht unter einem Jahr.
 
=== § 34 StVO Behinderung der Start- und Landebahn ===
 
# Wer die Start- und Landebahn nicht unverzüglich nach Beendigung der Landung räumt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


=== § 35 StVO Schweben über der Stadt (Hovern) ===
===Abs. 10 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr===
#Wer die Sicherheit des Verkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Leib oder Leben eines anderen Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Das Schweben über der Stadt ist verboten und nur in Ausnahmefällen wie in §31 StVO Abs.1 beschrieben wer dieses nicht befolgt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.  
===Abs. 11 Unangemeldete Versammlung für eine Sache (Demonstration)===
# In dringenden Fällen ist die exekutive Staatsgewalt hiervon ausgenommen.
#Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen teilzunehmen, diese müssen allerdings vorher bei der Polizei/ Justiz angemeldet werden.
#Wer zu einer öffentlichen Versammlung einlädt, muss als Veranstalter in der Einladung seinen Namen angeben
#Es ist verboten, Waffen oder sonstige Gegenstände, die Personen Verletzen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet oder bestimmt sind, mit sich zu führen, ohne dazu berechtigt zu sein.
#Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.


=== § 36 StVO Abschuss von Leuchtfeuer (Flairs) über der Stadt ===
===Abs. 12 Verstoß gegen das Vermummungsverbot===
#Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen oder generell in der Öffentlichkeit vermummt zu sein. Der Ghilli gilt ebenso als Vermummung und darf somit auch nicht in der Öffentlichkeit getragen werden.


# Das Abschießen von Flairs wird als Bedrohung nach § 24 StGB geahndet, sowie mit dem Entzug der Lizenz und einer Sperre von mindestens zwei Jahren bis zum Neuerwerb.


=== § 37 StVO Schwerer Eingriff in Schienen- und Flugverkehr  ===
===Abs.13 Bildung einer Terroristischen Vereinigung===
#Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Der § 2 StVO kommt hier voll zum tragen und findet Anwendung auf Flughäfen und den ausgewiesenen Landeflächen und die in § 31 Abbs. 1 genannten Orte.
===Abs. 14 Ausübung einer Staatsgefährdenden Gewalttat===
#Wer eine Straftat nach dem StGB begeht oder diese androht und dieses mit terroristischem Hintergrund ausübt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
#Es handelt sich um eine Gewalttat mit terroristischem Hintergrund, wenn eine Gruppe oder eine Person aus dem Aspekt handeln, möglichst viele Menschenleben ohne tieferen bzw. klar definierbaren Hintergrund zu gefährden und/oder auszulöschen. Terroristischem Hintergrund kann nur von einem zuständigen Richter in einer Gerichtsverhandlung in Verbindung mit der Straftat gesetzt werden.


=== § 38 StVO Nutzung von Flugzeugfunk ===
===Abs. 15 Gefangenenbefreiung===
#Wer einen Gefangenen befreit, ihn zur Flucht verleitet oder dabei fördert, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.


# Bei der Nutzung von Flugzeugen ist die Verwendung des Luftfahrtfunks vorgeschrieben.  
===Abs. 16 Unbefugtes Betreten einer staatlichen Einrichtung===
# Start und Landung sind immer im Funk anzugeben. Mit Person/ Flugzeugtyp/ Flughafen. Auf Flugzeuge in der Nähe ist zu achten.
#Wer ohne Genehmigung die privaten Räumlichkeiten der Polizei, Mediziner und der Justiz betreten werden mit einer Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.
# Der Funk ist auschließlich von Piloten / Co-Piloten und nur zum Zwecke der Verkehrskommunikation zu verwenden.
# Die Funkfrequenz ist 45 Mhz

Version vom 31. August 2018, 02:17 Uhr


Bußgeldkatalog

Den Bußgeldkatalog können sie hier einsehen.

Allgemein

  1. Alle Bürger im Staate müssen sich ausweisen können und sind dazu verpflichtet, sich gegenüber der Polizei und der Justiz auszuweisen. Wenn er dieses nicht kann, hat er mit einer Geldstrafe zu rechnen, bei Verhandlungen müssen Straftäter ihren Ausweis der Staatsgewalt vorgelegen
  2. Der Versuch eines in diesem Gesetz beschriebenen Tatbestandes ist generell strafbar.
  3. Wer Beihilfe zu einer Straftat leistet, wird wie der Täter bestraft.

StVO

§ 1 StVO Allgemein

Abs. 1 Fahren ohne PKW/ LKW Führerschein

  1. Mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    • ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach dem Gesetz untersagt ist, oder
    • als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach dem Strafgesetzbuch verboten ist.
  2. In den Fällen des Absatzes I. kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
    • das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach Strafgesetzbuch verboten war oder obwohl eine Sperre gegen ihn angeordnet war,
    • als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach Strafgesetzbuch verboten war oder gegen eine Sperre die angeordnet war.

Abs. 2 Fahren ohne Bootsschein

  1. Mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    • ein Boot führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach dem Gesetz untersagt ist, oder
    • als Halter eines Bootes anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Bootes nach dem Strafgesetzbuch verboten ist.
  2. In den Fällen des Absatzes I. kann das Boot, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
    • das Boot geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Bootes nach Strafgesetzbuch verboten war oder obwohl eine Sperre gegen ihn angeordnet war,
    • als Halter des Bootes angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Boot führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Bootes nach Strafgesetzbuch verboten war oder gegen eine Sperre die angeordnet war.

Abs. 3 Fahren eines straßen untauglichen Fahrzeuges

  1. Das geführte Kraftfahrzeug darf keine großen Mängel aufweisen, es sollte ohne sichtbare und große Mängel im Straßenverkehr bedient werden,
    • es sollten keine Fahrzeugteile fehlen oder groß beschädigt sein so, dass das Fahrzeug kaum oder gar nicht geführt werden kann bzw. geführt werden darf,
    • das Fahrzeug darf nach einem Unfall keine Mängel aufweisen, die vor dem Unfall entstanden sind,
    • Bei Dunkelheit ist es Karts untersagt auf Öffentlichen Straßen zu Fahren
    • dies kann mit einer mündlichen Verwarnung oder bei mehrfachen Nichtbefolgen, mit einem Bußgeld bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann es mit einem Fahrverbot geahndet werden.

Abs. 4 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  1. Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
    • zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
    • eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Nach Absatz I. wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
    • nach Ablauf der Wartefrist (10 Minuten) oder
    • berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
  3. Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz I.) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
  4. Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze I. und II. die Strafe oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 3 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz III.).
  5. Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Abs. 5 Lärmbelästigung

  1. Antriebsgeräusche durch den Betrieb von illegal Einbauten an Motor, Getriebe und Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges sowie deren Nebenaggregate und Anbauteile,
  2. Aerodynamische Geräusche, die durch sehr hohen Geschwindigkeiten entstehen.Bei Autobahngeschwindigkeiten und „leisen“ Reifen-Fahrbahn-Kombinationen können die aerodynamischen Schallquellen deutlich dominieren und somit in bewohnten Ortschaften zu sehr hohen Lärmquellen werden,
  3. Sonstige Geräusche bzw. Akustische Signale, wie unnötiges Hupen, Klingeln, Sirenen und ähnliche. Des Weiteren sind Geräusche durch Audiowiedergabe Systeme verboten, soweit sie anderen stören oder beeinflussen,
  4. dies kann mit einer mündlichen Verwarnung oder bei mehrfachen Nichtbefolgen, mit einem Bußgeld bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann es mit einem Fahrverbot geahndet werden.

Abs. 6 Fahren ohne Helm

  1. Bei Nutzung eines Fahrzeuges mit offener Bauweise, ohne Radhaus und mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit > 40 km/h ist ein geeigneter Schutzhelm zu tragen. Das Nutzen ohne Helm kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Abs. 7 Warndreiecke und Verbandskasten nicht mitgeführt

  1. Das Mitführen eines Warndreiecks/Verbandskasten ist Pflicht, wenn die Person ein motorisiertes Fahrzeug führt. Ist ein Verkehrsunfall oder sonstige Notsituation eingetreten, so ist das Warndreieck mindestens in einem Abstand von 50 Metern aufzustellen, die Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe geahndet.

Abs. 8 Befahren des Jagdgebietes mit dem LKW

  1. In Naturschutzgebieten ist das Führen von Lkw's nur auf Hauptstraßen (auf Karte Gelb) genehmigt. Wer diesem zuwiderhandelt muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Abs. 9 Falschparken

  1. Es gilt als Parken, jedes längere Abstellen des Fahrzeuges über die für Halten definierte Zeitdauer. Es handelt sich dann um Halten wenn eine, nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung, Haltedauer von fünf Minuten nicht überschritten wird
  2. Das Parken hat in erster Linie auf gekennzeichneten Parkflächen zu erfolgen und muss grundsätzlich auf dem rechten Seitenstreifen durchgeführt werden. Ist ein solcher nicht vorhanden oder nicht ausreichend befestigt, muss am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Das Parken auf Radwegen und Seitenstreifen ist verboten! Auf Gehwegen ist das Parken verboten, solange es nicht durch Schilder und/oder Markierungen explizit erlaubt wird.

Abs. 10 Fahren abseits der Straße

  1. Wer abseits der Straßen und Wege fährt macht sich strafbar und wird mit Geldstrafe bestraft.

§ 2 StVO Normaler Straßenverkehr

Abs. 1 Gezieltes Rammen von Fahrzeugen

  1. Bewusstes einfaches und mehrfaches Rammen von Fahrzeugen um,
    • einen Unfall zu verursachen oder ein Fahrzeug untauglich zu machen,
    • jemanden zum Anhalten zu bringen,
    • oder bewusst eine oder mehrere Personen zu schädigen,
  2. kann mit einer Bußgeldstrafe bis hin zum Führerscheinentzug bestraft werden, unter anderen kann der Geschädigte die Kosten für den entstandenen Schaden beim Verursacher geltend machen.

Abs. 2 Teilnahme an illegalen Straßenrennen

  1. Ein illegales Straßenrennen ist ein im öffentlichen Straßenverkehr zumeist sehr kurzfristig durchgeführtes Motorrad- oder Autorennen. Illegale Straßenrennen werden mit Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.

Abs. 3 Sicherheitsabstand nicht eingehalten

  1. Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn dieses plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
  2. Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,
    • wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,
    • wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
    • auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.
  3. Wer einen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, zum vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von mindestens drei Fahrzeuglängen einhalten. Außerhalb geschlossener Ortschaften einen Mindestabstand von zwei Fahrzeuglängen einhalten und Innerorts einen Mindestabstand von einer Fahrzeuglänge einhalten.

Abs. 4 Fahren unter Drogen-/ Alkoholeinfluss

  1. Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss über 0,5 Promille ist Verboten und wird mit Geldstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis bestraft die Höhe des Bußgeldes ergibt sich aus der Höhe der Promillezahl.
  2. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist generell verboten und wird mit Geldstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.

Abs. 5 Umfahren von Straßensperren

  1. Das Umfahren von Straßensperren ist verboten und wird mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 6 Flucht von Checkpoint Stellen

  1. Die Flucht von Checkpoint Stellen ist zu bestrafen wie in §1 StVO Abs. 5 und des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 dazu und wird auf die Strafe angerechnet und so eine Gesamtstrafe gebildet.

§ 3 StVO Luftverkehr

Abs. 1 Fliegen ohne Pilotenschein

  1. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    • ein Luftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Lizenz nicht besitzt oder ihm das Führen des Luftfahrzeuges nach dem Gesetz verboten ist, oder
    • als Halter eines Luftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das Luftfahrzeug führt, der die dazu erforderliche Lizenz nicht hat oder dem das Führen des Luftfahrzeuges nach Strafgesetzbuches verboten ist.
  2. In den Fällen des Absatzes 1 kann das Luftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter,
    • das Luftfahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Lizenz entzogen oder das Führen des Luftfahrzeuges nach Strafgesetzbuchs verboten war oder obwohl eine Sperre gegen ihn angeordnet war,
    • als Halter des Luftfahrzeuges angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Luftfahrzeug führte, dem die Lizenz entzogen oder das Führen des Luftfahrzeuges nach Strafgesetzbuchs verboten war oder gegen ein Fahrverbot, das angeordnet war.

Abs. 2 Fliegen unter Drogen-/ Alkoholeinfluss

  1. Das Führen eines Luftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss über 0,1 Promille ist verboten und wird mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr sowie dem Entzug der Lizenz bestraft, die Höhe des Bußgeldes ergibt sich aus der Höhe der Promillezahl
  2. Das Führen eines Luftfahrzeuges unter Drogeneinfluss ist generell verboten und wird mit Geldstrafe sowie dem Entzug der Flugerlaubnis und einer Geldstrafe bestraft.

Abs. 3 Landen auf nicht zugelassenen Flächen

  1. Das Landen von Flugzeugen sowie Helikoptern ist nur in als solche gekennzeichneten Landezonen gestattet. Dazu zählen Flugplätze, sowie gekennzeichnete Helipads
  2. Generelles Landeverbot gilt an folgenden Orten: Polizeiwachen, RAC Stützpunkte, Dienststellen des Rettungsdienstes und der Justiz.
  3. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind von der in § 3 StVO Abs. I. und II. befreit. Für den RAC gilt Ausnahmeregelung I. komplett und II. nur nach Anfrage bei der jeweiligen Fraktion.
  4. Der Versuch ist strafbar und wird mit Geldstrafe und mit Entzug der Fluglizenz bestraft.

Abs. 4 Fliegen unter der Mindesthöhe

  1. Die Mindestflughöhe über dem Ortsgebiet beträgt 500 Meter und die Mindestflughöhe über Land (außerhalb des Ortsgebiets) beträgt 250 Meter. Ausnahmen sind Landezonen, durch Flugkontrolle, Polizei angeordnete tiefere Flughöhe. Wer diese missachtet wird mit einer Geldstrafe bestraft.

Abs. 5 Fliegen ohne Kollisionslichter

  1. Die Kollision-Lichter sind immer vor Antritt des Fluges in Betrieb zu nehmen. Wer dies missachtet, hat mit einer Geldstrafe zu rechnen so wie mit einem Flugverbot nicht unter einem Jahr.

Abs. 6 Behinderung der Start- und Landebahn

  1. Wer die Start- und Landebahn nicht unverzüglich nach Beendigung der Landung räumt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.

Abs. 7 Hovern über der Stadt

  1. Das Schweben über der Stadt ist verboten und nur in Ausnahmefällen wie in §3 StVO Abs. I. beschrieben wer dieses nicht befolgt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
  2. In dringenden Fällen ist die exekutive Staatsgewalt hiervon ausgenommen.

Abs. 8 Abschuss von Leuchtfeuer über der Stadt

  1. Das Abschießen von Flairs wird als Bedrohung nach § 3 StGB Abs. 5 geahndet, sowie mit dem Entzug der Lizenz und einer Sperre von mindestens zwei Jahren bis zum Neuerwerb.

Abs. 9 Schwerer Eingriff in den Flugverkehr

  1. Wer vorsätzlich sich nicht an die geforderte Mindesthöhe laut § 3 StVO Abs. 4 hält, Sowie sich und andere Luftfahrzeuge behinder oder am fliegen beeinträchtigt wird mit Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.

Abs. 10 Nutzung von Flugzeugfunk

  1. Bei der Nutzung von Flugzeugen ist die Verwendung des Luftfahrtfunks vorgeschrieben.
  2. Start und Landung sind immer im Funk anzugeben. Mit Person/ Flugzeugtyp/ Flughafen. Auf Flugzeuge in der Nähe ist zu achten.
  3. Der Funk ist ausschließlich von Piloten / Co-Piloten und nur zum Zwecke der Verkehrs Kommunikation zu verwenden.
  4. Die Funkfrequenz ist 45 Mhz

§ 4 StVO Geschwindigkeitsüberschreitungen

Abs. 1 Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h

Abs. 2 Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 - 30 km/h

Abs. 3 Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 - 100 km/h

Abs. 4 Geschwindigkeitsüberschreitung von 101 - 150 km/h

Abs. 5 Geschwindigkeitsüberschreitung ab 151 km/h

§ 5 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Abs. 1 Wenden und Rückwärtsfahren

  1. Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten und werden mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 dazu und wird auf die Strafe angerechnet, sodass eine Gesamtstrafe gebildet wird.

Abs. 2 Fahren entgegen der Fahrtrichtung

  1. Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 dazu und wird auf die Strafe angerechnet, sodass eine Gesamtstrafe gebildet wird.

Abs. 3 Halten und Parken

  1. Halten oder Parken, auch auf Seitenstreifen, ist verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft.

Abs. 4 Ein- und Ausfahren an verbotenen Stellen

  1. Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Abfahrtstafeln und/oder durch die Pfeilzeichen oder durch ein ähnliches Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt. Ein- und Ausfahren an verbotenen Stellen wird mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 dazu und wird auf die Strafe angerechnet und so eine Gesamtstrafe gebildet.

Abs. 5 Fahren auf dem Seitenstreifen

  1. Fahren auf Seitenstreifen ist verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. Des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 dazu, wenn aufgrund des Vergehens eine Gefährdung stattfindet, so wird eine Gesamtstrafe gebildet.

Abs. 6 Missachtung einer Rettungsgasse

  1. Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. Wer diesem zuwiderhandelt, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen.

Abs. 7 Beim Einfahren Vorfahrt missachtet

  1. Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
  2. Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorrang.
  3. Des Weiteren kommt noch §6 StGB Abs. 10 hinzu, wenn aufgrund des Vergehens eine Gefährdung stattfindet, so wird eine Gesamtstrafe gebildet.

Abs. 8 Als Fußgänger auf der Autobahn

  1. Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen Überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.

Abs. 9 Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit

  1. Auf Autobahnen muss schneller als 60 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Richtgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen nicht mehr als 180 km/h.

StGB

§ 1 StGB Wirtschaftskriminalität

Abs. 1 Diebstahl

  1. Wer eine Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 2 Betrug

  1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen, das eines Vermögen anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 3 Besitz illegaler Gegenstände

  1. Wer Sprengstoff, Dietriche(Schraubenzieher), Flex Hacking Tablet oder Kabelbinder, mit sich führt oder besitzt, kann mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Abs. 4 Raub

  1. Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 5 Besitz von staatlichem Eigentum

  1. Wer Gegenstände die ausschließlich der Polizei, Justiz; Mediziner oder dem RAC zur Verfügung steht, mit sich führt oder besitzt, kann mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Abs. 6 Bankraub

  1. Wer das Gold der Bank entwendet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 7 Einbruch

  1. Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

§ 2 StGB Waffendelikte

Abs. 1 Besitz einer Waffe ohne Lizenz

  1. Mit Besitz des Waffenscheins ist man berechtigt folgende Waffensysteme mit sich zu führen
    • Custom Covert II
    • Chiappa Rhino 60DS (Revolver)
    • PM 9mm Makarov
    • MP-443 Grach
  2. Mit Besitz des erweiterten Waffenscheins ist man berechtigt folgende Waffensysteme mit sich zu führen
    • Scorpion Evo 3 A1
    • Vector SMG
    • CPW
    • Steyr AUGA2 (Schwarz)
    • HK MP5A2
  3. Mit Besitz der Jagdausbildung und des Waffenscheines ist man berechtigt folgende Waffensysteme im Rucksack/ Fahrzeug mit sich zu führen und im Jagdgebiet zu nutzen. Es ist Verboten im Jagdgebiet ohne Lizenz zu Jagen oder ein anderes Waffensystem als dieses zu benutzen:
    • M1903A1
  4. Das Führen der Waffe für Notfälle ist nur in Kombination mit dem erweiterten Waffenschein erlaubt.
  5. Die Zuwiderhandlung wird mit Geldstrafe und/ oder Entzug der Waffe und/ oder Lizenz geahndet.

Abs. 2 Offenes führen einer Waffe

  1. Das offene Tragen einer Waffe ist in der Stadt so wie in deren Randgebieten, wie auch die nicht durch die Polizei genehmigte Nutzung des öffentlichen Schießstandes, verboten und wird mit einer Geldstrafe sowie mit dem Entzug der Waffe und der Lizenz bestraft.

Abs. 3 Waffenhandel

  1. Wer ein illegales Waffensystem Dritten zugänglich macht, oder vorsätzlich absetzt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
  2. Wer ein Waffensystem ohne dazugehörige Lizenz Dritten zugänglich macht, oder diese absetzt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 4 Besitz einer illegalen Waffe

  1. Wer Waffen und/oder Munition für Waffen, die nicht als legales Waffensystem so wie in § 2 StGB Abs. 1 beschrieben besitzt oder herstellt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

§ 3 StGB Körperliche Integrität

Abs. 1 Beleidigung

  1. Die Beleidigung wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 2 Sexuelle Belästigung

  1. Wer eine andere Person in sexuell belästigt oder nötigt, wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 3 Rassismus

  1. Wer in einer Weise, gegen eine nationale, rassistische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen, wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert

oder

  1. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
  2. wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 4 Zuhälterei

  1. Wer eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet, wird mit Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.

Abs. 5 Bedrohung

  1. Wer einen Menschen bedroht, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 6 Unterlassene Hilfeleistung/Behinderung Helfender

  1. Wer bei Unglücksfällen,nicht Hilfe leistet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
  2. Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Abs. 7 Aussetzung

  1. Wer einen Menschenin eine hilflose Lage versetzt

oder

  1. in eine hilflosen Lage im Stich lässt,

wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 8 Erpressung

  1. Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu zu bereichern, wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 9 Nötigung

  1. Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 10 Freiheitsberaubung

  1. Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 11 Geiselnahme

  1. Wer eine Freiheitsberaubung Durchführt und zwecks einer Erpressung oder Nötigung nutzt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 12 Körperverletzung

  1. Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 13 Totschlag

  1. Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
  2. Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht,wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 14 Mord

  1. Wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

§ 4 StGB Umgang mit Beamten

Abs. 1 Widerstand/ Flucht gegen/ vor Vollstreckungsbeamten

  1. Wer einem Amtsträger Widerstand leistet, wird mit Geldstrafe bestraft.
  2. Wer vor einem Amtsträger flieht, wird mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 2 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

  1. Wer einen Amtsträger tätlich angreift, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 3 Bestechung

  1. Wer einen Amtsträger vorsätzlich für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Geldstrafe bestraft.

§ 5 StGB Illegale Substanzen

Abs. 1 Drogenhandel

  1. Wer Drogen verkauft wird mit Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.

Abs. 2 Besitz von Drogen bis 2 Einheiten

  1. Wer Drogen bis 2 Einheiten besitzt, wird mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 3 Besitz von Drogen bis 5 Einheiten

  1. Wer Drogen bis 5 Einheiten besitzt, wird mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 4 Besitz von Drogen ab 6 Einheiten

  1. Wer Drogen ab 6 Einheiten besitzt, wird mit Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.

Abs. 5 Besitz von Spirituosen

  1. Es ist verboten, hochprozentige alkoholische Getränke zu verkaufen oder anderweitig zu vermarkten, dies wird mit Geldstrafe bestraft.
  2. Es ist auch verboten, mehr als 5 Flaschen (Einheiten) hochprozentigen Alkohol pro Person mit sich zuführen, dies wird mit Geldstrafe bestraft.
  3. Gebrannte alkoholische Getränke gelten als hochprozentig

Abs. 6 Anbau/ Herstellung illegaler Substanzen

  1. Es ist verboten, hochprozentige alkoholische Getränke selber herzustellen und/ oder die Herstellung vorzubereiten, dies wird mit Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.
  2. Wer Drogen selbst herstellt und/ oder die Herstellung vorbereitet, wird mit einer Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.

§ 6 StGB Sonstige Delikte

Abs. 1 Illegale Müllentsorgung (bis 2 Einheiten)

  1. Wer zweifach unbefugt Müll oder andere Gegenstände entsorgt, wird mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 2 Illegale Müllentsorgung (bis 3 Einheiten)

  1. Wer dreifach unbefugt Müll oder andere Gegenstände entsorgt, wird mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 3 Illegale Müllentsorgung (bis 4 Einheiten)

  1. Wer vierfach unbefugt Müll oder andere Gegenstände entsorgt, wird mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 4 Illegales Strandgut

  1. Wer sich oder einer dritten Person illegales Strandgut aneignet macht sich strafbar und wird mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Verkauf von illegalem Strandgut wird ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet.

Abs. 5 Falschaussage/Rufmord

  1. Wer falsche Angaben über eine Person macht, zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter;

oder

  1. Wer falsche Angaben wider besseren Wissens macht,

wird mit Geldstrafe bestraft werden.

Abs. 6 Urkundenfälschung

  1. Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 7 Missbrauch von Notrufen/ Beeinträchtigung Notfallmittel

  1. Wer seine Vertrauensposition im öffentlichen Dienst missbraucht, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 8 Sachbeschädigung

  1. Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 9 Amtsanmaßung (Als Beamter ausgeben)

  1. Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 10 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  1. Wer die Sicherheit des Verkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Leib oder Leben eines anderen Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 11 Unangemeldete Versammlung für eine Sache (Demonstration)

  1. Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen teilzunehmen, diese müssen allerdings vorher bei der Polizei/ Justiz angemeldet werden.
  2. Wer zu einer öffentlichen Versammlung einlädt, muss als Veranstalter in der Einladung seinen Namen angeben
  3. Es ist verboten, Waffen oder sonstige Gegenstände, die Personen Verletzen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet oder bestimmt sind, mit sich zu führen, ohne dazu berechtigt zu sein.
  4. Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.

Abs. 12 Verstoß gegen das Vermummungsverbot

  1. Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen oder generell in der Öffentlichkeit vermummt zu sein. Der Ghilli gilt ebenso als Vermummung und darf somit auch nicht in der Öffentlichkeit getragen werden.


Abs.13 Bildung einer Terroristischen Vereinigung

  1. Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 14 Ausübung einer Staatsgefährdenden Gewalttat

  1. Wer eine Straftat nach dem StGB begeht oder diese androht und dieses mit terroristischem Hintergrund ausübt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
  2. Es handelt sich um eine Gewalttat mit terroristischem Hintergrund, wenn eine Gruppe oder eine Person aus dem Aspekt handeln, möglichst viele Menschenleben ohne tieferen bzw. klar definierbaren Hintergrund zu gefährden und/oder auszulöschen. Terroristischem Hintergrund kann nur von einem zuständigen Richter in einer Gerichtsverhandlung in Verbindung mit der Straftat gesetzt werden.

Abs. 15 Gefangenenbefreiung

  1. Wer einen Gefangenen befreit, ihn zur Flucht verleitet oder dabei fördert, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

Abs. 16 Unbefugtes Betreten einer staatlichen Einrichtung

  1. Wer ohne Genehmigung die privaten Räumlichkeiten der Polizei, Mediziner und der Justiz betreten werden mit einer Freiheitsstrafe und/ oder Geldstrafe bestraft.