Gesetzbuch
Straßenverkehrsordnung (StVo)
§1.0 StVo, Führerschein/Lizenz
Um Fahrzeuge führen zu dürfen, muss man im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
PKW’s - Führerschein
LKW’s - LKW Schein
Wasserfahrzeuge - Bootsführerschein
Flugzeuge/Hubschrauber - Flugschein
Durch die Führung ohne gültigen Führerschein/Lizenz gilt das vom Spieler verwendete Fahrzeug/Flugzeug/Helikopter/Boot als illegal und darf nicht weiter betrieben werden.
§1.A StVo, Wiederholtes Fahren ohne Führerschein/Lizenz
Das wiederholte Führen von Fahrzeugen ohne die entsprechende, gültige Erlaubnis ist strafbar und wird gemäß des Bußgeldkataloges geahndet.
§2.0 StVo, Rechtsverkehr
Bei uns auf dem Server gilt der Rechtsverkehr.
Ausnahmen:
Der vorgegebene, rechte Fahrstreifen kann aus diversen Gründen nicht benutzt werden
Anordnung eines Polizeibeamten
Einsatzkräfte in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeiten
§3.0 StVo, Beschilderung und Signale
Der Beschilderung ist Folge zu leisten, sofern nicht anders angeordnet
Signalanlagen ist Beachtung zu schenken, dazu zählen auch aufgestellte Sicherungmittel der Polizei, des Rettungsdienstes und des ADAC
§4.0 StVo, Höchstgeschwindigkeit
Es gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung:
- Landstraße, Bundesstraße: 100 Km/h
- Ortsgebiet: 50Km/h
- Zollstationen / Checkpoints: 30 Km/h
- Martkgebiet: 30Km/h
§5.0 StVo, Zollstationen/ Polizeilicher Checkpoint
Im Rahmen von zollbehördlichen / polizeilichen Maßnahmen können auf Verkehrswegen temporäre Zollstationen / Checkpoints aufgebaut werden. An diesen sind die Fahrer verpflichtet, den Anweisungen der Beamten folge zu leisten.
Alle Fahrer sind ausnahmslos dazu verpflichtet sich einer Inspektion zu unterziehen, falls dies gefordert wird.
§6.0 StVo, Beleuchtung
Bei unzureichenden Lichtverhältnissen gilt ausnahmslos das fahren mit Licht.
Das Licht ist auch bei Verwendung von Nachtsichtgeräten Einzuschalten.
§7.0 StVo, Fahren im Gelände (Offroading)
Das Fahren ist ausschließlich auf gekennzeichneten Wegen gestattet. Dazu zählen:
Autobahnen
Bundesstraßen
Landstraßen
Feldwege
§8.0 StVo, ADAC
Auch für den ADAC gilt die Straßenverkehrsordnung! (Gelblicht beim ADAC ist nur zur Verkehrsabsicherung und hat keine weiteren Rechte!)
§9.0 StVo, Sonder und Wege Recht
Im Einsatzfall sind Einsatzkräfte (Rettungsdienst und Polizei) von allen Regeln der StVO befreit. Es gilt jedoch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
§10.0 StVo, Go-kart
Go-Karts dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Go-Kart Rennstrecke verwendet werden.
§11.0 StVo, Verkehrsfluss
Der Verkehrsfluss muss auf allen Straßen stets gewährleistet sein, daher sind absichtliche mutwillige Straßenblockaden strengstens verboten.
Sollte ein Fahrzeug durch eine Panne auf dem Fahrstreifen zu stehen kommen, muss der Fahrer dafür Sorgen, dass sein Fahrzeug schnellstmöglich entfernt wird.
§12.0 StVo, Rücksichtsgebot
Es ist verboten so zu fahren, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert,provoziert oder gar gefährdet werden. Dies beinhaltet die Senkung der Geschwindigkeit bei ungünstigen Witterungsbedingungen und Straßenverhältnisen.
§13.0 StVo, Fahrzeugunfall mit Sachbeschädigung
Im Falle eines Unfalles mit mindestens zwei betroffenen ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen.
§13.A StVo, Fahrzeugunfall mit Personenschaden
Bei Fahrzeugunfällen mit Personenschaden sind Rettungskräfte zu verständigen. Die Polizei ist ebenfalls in jedem Falle zu verständigen.
§13.B StVo, Fahrzeugunfall mit Todesfolge
Hierbei ist die Polizei auf jeden Fall zu verständigen. Zeugen sind dazu verpflichtet bei der Aufklärung der Sachlage durch die Polizei zu helfen.
§14.0 StVo, Fahren unter Drogeneinfluss
Fahren unter Drogeneinfluss ist strengstens verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
§15.0 StVo, Helmpflicht
Der Führer eines Motarrades oder Karts ist verpflichtet, stets einen Helm zu tragen
§16.0 Stvo, Verbotene Fahrzeuge
Der Ifrit (ZIL Punisher), der Brawler (APEX) ,jede Art von HMMWV, welche nicht im Jägershop erhältlich sind und der Jeep Blinde sind verbotene Fahrzeuge. Der Besitz und die Inbetriebnahme werden strafrechtlich verfolgt.
Luft- und Landeverordnung (LLVo)
§1.0 LLVo,Flugerlaubnis
Die Inbetriebnahme eines Luftfahrzeugs ist nur mit entsprechender Lizenz Erlaubt.
§2.0 LLVo, Mindestflughöhe über Land
Die Mindestflughöhe über Land (außerhalb des Ortsgebiets) beträgt 250 Meter.
Ausnahmen: Landezonen, durch Flugkontrolle, Polizei angeordnete tiefere Flughöhe.
§2.A LLVo, Mindestflughöhe über Ortsgebiet
Die Mindestflughöhe über dem Ortsgebiet beträgt 500 Meter.
§3.0 LLVo, Landeverordnung
Das Landen von Flugzeugen sowie Helikoptern ist nur in als solche gekennzeichneten Landezonen gestattes. Dazu zählen Flughäfen, sowie gekennzeichnete Helipads
Generelles Landeverbot gilt an folgenden Orten:
Polizeiwachen
ADAC Stützpunkte
Dienststellen des Rettungsdienstes
§4.0 LLVo, Sonder und Wegerecht
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind von der LLVo befreit. Für den ADAC gelten diese Ausnahmeregelungen nicht.
§5.0 LLVo, Nutzung von Seilwinden
Die Nutzung von Seilwinden zum Transportieren von Fahrzeugen in der Luft ist nur mit einem Erweiterten Pilotenschein (Ausstellung durch ADAC nach absolvierter Flugschulung) legal erlaubt.
Strafgesetzbuch (StGB)
§1.0 StGB, Diebstahl und Raub
Das Entwenden von fremden Besitz oder Eigentum ist verboten und wird gemäß des Bußgeldkataloges geahndet.
Es handelt sich um einen Raubüberfall, wenn das Opfer unter Zwang handelt. Dies wird verschärft geahndet
§2.0 StGB, Einbruch, Fahrzeugdiebstahl
Der Einbruch in fremde Fahrzeuge, sowie ihre Inbetriebnahme ist verboten und wird gemäß des Bußgeldkataloges geahndet.
§3.0 StGB, Sachbeschädigung, Zerstörung fremden Eigentums
Das mutwillige Beschädigen( Im Zuge einer Roleplay Situation) oderZerstören fremden Eigentums oder Besitzes ist verboten und wird gemäß des Bußgeldkataloges geahndet
Der “Verursacher” muss, den Schaden auf jeden Fall erstatten.
Sollte der “Verursacher” nicht über genügend Geld verfügen, so wird die offene Summe in eine Freiheitsstrafe umgewandelt.
§4.0 StGB, Beleidigen, wiederholtes Beleidigen und anderes negativ auffallendes Verhalten
Das Beleidigen anderer Spieler, sowie negativ auffallendes Verhalten wird mit Bußgeld bestraft, kann aber auch, nach Ermessen des verantwortlichen Beamten, in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden oder in eine Strafe vom Support.
§5.0 StGB, Mord
Das Töten eines anderen Spielers ist Mord. Mord wird auf jeden Fall mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
§5.A StGB, fahrlässige Tötung
Unter fahrlässiger Tötung verstehen wir die unabsichtliche Tötung eines Spielers durch einen Unfall. Sollte dies geschehen muss die Polizei sofort verständigt werden und der Tatort darf nicht verlassen werden. Gilt für “Täter” sowie jegliche anwesende Zeugen.
§5.B StGB, Mordversuch
Das versuchte Töten ist verboten und wird mit Freiheitstrafe geahndet.
§6. StGB, Recht auf Selbstverteidigung
Wenn sich ein Spieler in einer für ihn Lebensgefährlichen Situation befindet, so darf er alle verhältnismäßigen Maßnahmen, sofern diese mit den Serverregeln konform sind, ergreifen. Dies befreit ihn jedoch nicht von den aus der Handlung erfolgenden Ermittlungen
§7. StGB, Fliehen vor der polizei/Aus Polizeilichem Gewahrsam
Das Fliehen vor polizeilichen Maßnamen ist nicht erlaubt und wird mit Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe geahndet. Beim Gefängnisausbruch wird zu dem ursprünglichen Strafmaß noch eine Zusatzstrafe addiert.
§7.1 StGB, Widersetzung
Das widersetzen / nicht befolgen von polizeilichen Anordnungen / Maßnamen wird mit Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet.
§8 StGb, Geiselnahme/Freiheitsberaubung
Das Berauben der persönlichen Freiheit einer Person ist verboten.
In Fall von Waffengewallt kommt § 5 WgB hinzu.
Waffengesetz (WgB)
§1.0 WgB, Waffenlizenz
Um Waffen mitführen zu dürfen, muss eine gültige Waffenlizenz vorhanden sein.
(Gilt auch für Waffen die sich im Kofferraum des Fahrzeugs befinden)
Mit einem Normalen Waffenschein darf die Waffe nur im Jagdgebiet oder auf offiziellen Schießplätzen benutzt werden.
Die Waffe muss ansonsten immer um Rucksack und nicht im Holster verstaut werden.
§1.1 WgB, Erweiterte Waffenlizenz
Die erweiterte Waffenlizenz erlaubt es euch eure Waffe außerhalb von Städten offen zu tragen. Offen heißt in diesem Fall auf dem Rücken oder im Holster. Innerhalb von Städten sollten alle Waffen im Rucksack verstaut werden.
§1.A WgB, Waffenlizenz T2
Waffen die in fremden Fahrzeugen (Kofferraum) mitgeführt werden gelten automatisch als illegal.
Die Waffen werden sofort von der Polizei beschlagnahmt und der Fahrzeugführer hat ein entsprechendes Bußgeld (für den Transport illegaler Waffen)zu bezahlen.
§2.0 WgB, Trageverordnung
Waffen, die legal besessen werden, dürfen nur verdeckt getragen werden, andernfalls droht Bußgeld.
Ausnahmen:
*Jagdgebiete
§3.0.WgB, Waffentransportgesetz
Werden Waffen im gewerblichen Rahmen transportiert, so muss eine Ausnahmebewilligung der Polizei angefordert werden und ggf. der Transport durch Sicherheitsorgane zum Bestimmungsort eskortiert werden.
Für Waffen, die nicht im gewerblichen Rahmen transportiert werden, müssen vom Fahrzeugführer / Waffenbesitzer gültige Lizenzen vorliegen.
§4.0 WgB, Illegal markierte Waffensysteme
Als illegal markierte Waffensysteme gelten:
- Sprengstoffe,
- Hochexplosive Munition,
- Waffen des Kalibers 12,7mm oder höher,
- Schalldämpfer,
- Auf Fahrzeugen montierte Waffen,
- Alle Polizeidienstwaffen auf Seite der zivilen Bevölkerung,
- Alle nicht bei legalen Händlern erhältliche Waffen (z.B.: alles vom Rebellenhändler).
§5 WgB, Bedrohung/Gefährdung
Die Bedrohung oder Gefährdung von Personen mit Waffen ist verboten.
Drogengesetz (DgB)
§1.0 DGB, Besitz
Der Besitz Von Drogen ist generell illegal und wird gemäß des Bußgeldkataloges geahndet.
§2.0 DGB, Vertrieb
Wird ein Spieler in der unmittelbaren Umgebung des Drogenhändlers mit einer größeren Menge Drogen angetroffen gilt das als Verkaufsabsicht. Dies wird mit Freiheitsstrafe geahndet. Auch das generelle Handeln mit Drogen ist strafbar.
§3.0 DGB, Konsum
Wird bei einem Spieler bei einer Kontrolle festgestellt, dass dieser Drogen konsumiert hat, wird eine Bußgeldstrafe verhängt und der Führerschein entzogen.
§4.0 DGB, Transport
Der Transport von Drogen wird generell mit Bußgeldstrafen geahndet, außer es handelt sich um eine größere Menge, dann wird eine Freiheitsstrafe ausgesprochen. (Verdacht auf Verkaufsabsicht)
Umweltschutzgesetz (USG)
§1.0 USG, Besitz
Der Besitz und das Fischen/Töten von Schildkröten ist verboten
§2.0 USG, Fanggebiete
Fischen ist nur in ausgezeichneten Fischerei gebieten erlaubt. Es ist darauf zu achten die Meere nicht zu überfischen.(Gültig ab 06.06.2016)
§3.0 USG, Naturschutzgebiete
- In Naturschutzgebieten ist das Führen von LKW's nur auf Hauptstraßen (Auf Karte Gelb) genehmigt.