Gesetzbuch

Aus Panthor

Straßenverkehrsordnung (StVo)


§1.0 StVo, Führerschein/Lizenz

Um Fahrzeuge führen zu dürfen, muss man im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. PKW’s - Führerschein LKW’s - LKW Schein Wasserfahrzeuge - Bootsführerschein Flugzeuge/Hubschrauber - Flugschein Durch die Führung ohne gültigen Führerschein/Lizenz gilt das vom Spieler verwendete Fahrzeug/Flugzeug/Helikopter/Boot als illegal und darf nicht weiter betrieben werden.

§1.A StVo, Wiederholtes Fahren ohne Führerschein/Lizenz

Das wiederholte Führen von Fahrzeugen ohne die entsprechende, gültige Erlaubnis ist strafbar und wird gemäß des Bußgeldkataloges geahndet.

§2.0 StVo, Rechtsverkehr

Bei uns auf dem Server gilt der Rechtsverkehr. Ausnahmen: Der vorgegebene, rechte Fahrstreifen kann aus diversen Gründen nicht benutzt werden Anordnung eines Polizeibeamten Einsatzkräfte in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeiten

§3.0 StVo, Beschilderung und Signale

Der Beschilderung ist Folge zu leisten, sofern nicht anders angeordnet Signalanlagen ist Beachtung zu schenken, dazu zählen auch aufgestellte Sicherungmittel der Polizei, des Rettungsdienstes und des ADAC

§4.0 StVo, Höchstgeschwindigkeit

Es gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung:

  • Landstraße, Bundesstraße: 100 Km/h
  • Ortsgebiet: 50Km/h
  • Zollstationen / Checkpoints: 30 Km/h
  • Martkgebiet: 30Km/h



§5.0 StVo, Zollstationen/ Polizeilicher Checkpoint

Im Rahmen von zollbehördlichen / polizeilichen Maßnahmen können auf Verkehrswegen temporäre Zollstationen / Checkpoints aufgebaut werden. An diesen sind die Fahrer verpflichtet, den Anweisungen der Beamten folge zu leisten. Alle Fahrer sind ausnahmslos dazu verpflichtet sich einer Inspektion zu unterziehen, falls dies gefordert wird.

§6.0 StVo, Beleuchtung

Bei unzureichenden Lichtverhältnissen gilt ausnahmslos das fahren mit Licht. Das Licht ist auch bei Verwendung von Nachtsichtgeräten Einzuschalten.

§7.0 StVo, Fahren im Gelände (Offroading)

Das Fahren ist ausschließlich auf gekennzeichneten Wegen gestattet. Dazu zählen: Autobahnen Bundesstraßen Landstraßen Feldwege

§8.0 StVo, ADAC

Auch für den ADAC gilt die Straßenverkehrsordnung! §9.0 StVo, Sonder und Wege Recht Im Einsatzfall sind Einsatzkräfte (ADAC,Rettungsdienst und Polizei) von allen Regeln der StVO befreit. Es gilt jedoch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

§10.0 StVo, Go-kart

Go-Karts dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Go-Kart Rennstrecke verwendet werden.

§11.0 StVo, Verkehrsfluss

Der Verkehrsfluss muss auf allen Straßen stets gewährleistet sein, daher sind absichtliche mutwillige Straßenblockaden strengstens verboten. Sollte ein Fahrzeug durch eine Panne auf dem Fahrstreifen zu stehen kommen, muss der Fahrer dafür Sorgen, dass sein Fahrzeug schnellstmöglich entfernt wird.

§12.0 StVo, Rücksichtsgebot

Es ist verboten so zu fahren, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert,provoziert oder gar gefährdet werden. Dies beinhaltet die Senkung der Geschwindigkeit bei ungünstigen Witterungsbedingungen und Straßenverhältnisen.

§13.0 StVo, Fahrzeugunfall mit Sachbeschädigung

Im Falle eines Unfalles mit mindestens zwei betroffenen ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen.

§13.A StVo, Fahrzeugunfall mit Personenschaden

Bei Fahrzeugunfällen mit Personenschaden sind Rettungskräfte zu verständigen. Die Polizei ist ebenfalls in jedem Falle zu verständigen.

§13.B StVo, Fahrzeugunfall mit Todesfolge

Hierbei ist die Polizei auf jeden Fall zu verständigen. Zeugen sind dazu verpflichtet bei der Aufklärung der Sachlage durch die Polizei zu helfen.

§14.0 StVo, Fahren unter Drogeneinfluss

Fahren unter Drogeneinfluss ist strengstens verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.

§15.0 StVo, Helmpflicht

Der Führer eines Motarrades oder Karts ist verpflichtet, stets einen Helm zu tragen

§16.0 Stvo, Verbotene Fahrzeuge

Der Ifrit (ZIL Punisher) ist ein Verbotenes Fahrzeug. Der Besitz und die Inbetriebnahme werden strafrechtlich verfolgt.







Luft- und Landeverordnung (LLVo)


§1.0 LLVo,Flugerlaubnis

Die Inbetriebnahme eines Luftfahrzeugs ist nur mit entsprechender Lizenz Erlaubt.

§2.0 LLVo, Mindestflughöhe über Land

Die Mindestflughöhe über Land (außerhalb des Ortsgebiets) beträgt 250 Meter. Ausnahmen: Landezonen, durch Flugkontrolle, Polizei angeordnete tiefere Flughöhe.

§2.A LLVo, Mindestflughöhe über Ortsgebiet

Die Mindestflughöhe über dem Ortsgebiet beträgt 500 Meter.

§3.0 LLVo, Landeverordnung

Das Landen von Flugzeugen sowie Helikoptern ist nur in als solche gekennzeichneten Landezonen gestattes. Dazu zählen Flughäfen, sowie gekennzeichnete Helipads

Generelles Landeverbot gilt an folgenden Orten: Polizeiwachen ADAC Stützpunkte Dienststellen des Rettungsdienstes

§4.0 LLVo, Sonder und Wegerecht

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind von der LLVo befreit. Für den ADAC gelten diese Ausnahmeregelungen nicht.







Strafgesetzbuch (StGB)


§1.0 StGB, Diebstahl und Raub

Das Entwenden von fremden Besitz oder Eigentum ist verboten und wird gemäß des Bußgeldkataloges geahndet. Es handelt sich um einen Raubüberfall, wenn das Opfer unter Zwang handelt. Dies wird verschärft geahndet

§2.0 StGB, Einbruch, Fahrzeugdiebstahl

Der Einbruch in fremde Fahrzeuge, sowie ihre Inbetriebnahme ist verboten und wird gemäß des Bußgeldkataloges geahndet.

§3.0 StGB, Sachbeschädigung, Zerstörung fremden Eigentums

Das mutwillige Beschädigen( Im Zuge einer Roleplay Situation) oderZerstören fremden Eigentums oder Besitzes ist verboten und wird gemäß des Bußgeldkataloges geahndet Der “Verursacher” muss, den Schaden auf jeden Fall erstatten. Sollte der “Verursacher” nicht über genügend Geld verfügen, so wird die offene Summe in eine Freiheitsstrafe umgewandelt.

§4.0 StGB, Beleidigen, wiederholtes Beleidigen und anderes negativ auffallendes Verhalten

Das Beleidigen anderer Spieler, sowie negativ auffallendes Verhalten wird mit Bußgeld bestraft, kann aber auch, nach Ermessen des verantwortlichen Beamten, in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden oder in eine Strafe vom Support.

§5.0 StGB, Mord

Das Töten eines anderen Spielers ist Mord. Mord wird auf jeden Fall mit einer Freiheitsstrafe geahndet.

§5.A StGB, fahrlässige Tötung

Unter fahrlässiger Tötung verstehen wir die unabsichtliche Tötung eines Spielers durch einen Unfall. Sollte dies geschehen muss die Polizei sofort verständigt werden und der Tatort darf nicht verlassen werden. Gilt für “Täter” sowie jegliche anwesende Zeugen.

§5.B StGB, Mordversuch

Das versuchte Töten ist verboten und wird mit Freiheitstrafe geahndet.

§6. StGB, Recht auf Selbstverteidigung

Wenn sich ein Spieler in einer für ihn Lebensgefährlichen Situation befindet, so darf er alle verhältnismäßigen Maßnahmen, sofern diese mit den Serverregeln konform sind, ergreifen. Dies befreit ihn jedoch nicht von den aus der Handlung erfolgenden Ermittlungen

§7. StGB, Fliehen vor der polizei/Aus Polizeilichem Gewahrsam

Das Fliehen vor polizeilichen Maßnamen ist nicht erlaubt und wird mit Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe geahndet. Beim Gefängnisausbruch wird zu dem ursprünglichen Strafmaß noch eine Zusatzstrafe addiert.

§7.0 StGB, Widersetzung

Das widersetzen / nicht befolgen von polizeilichen Anordnungen / Maßnamen wird mit Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet.

§8 StGb, Geiselnahme/Freiheitsberaubung

Das Berauben der persönlichen Freiheit einer Person ist verboten. In Fall von Waffengewallt kommt § 5 WgB hinzu.








Waffengesetz (WgB)

§1.0 WgB, Waffenlizenz

Um Waffen mitführen zu dürfen, muss eine gültige Waffenlizenz vorhanden sein. (Gilt auch für Waffen die sich im Kofferraum des Fahrzeugs befinden) Mit einem Normalen Waffenschein darf die Waffe nur im Jagdgebiet oder auf offiziellen Schießplätzen benutzt werden. Die Waffe muss ansonsten immer um Rucksack und nicht im Holster verstaut werden.

§1.1 WgB, Erweiterte Waffenlizenz

Die erweiterte Waffenlizenz erlaubt es euch eure Waffe außerhalb von Städten offen zu tragen. Offen heißt in diesem Fall auf dem Rücken oder im Holster. Innerhalb von Städten sollten alle Waffen im Rucksack verstaut werden.

§1.A WgB, Waffenlizenz T2

Waffen die in fremden Fahrzeugen (Kofferraum) mitgeführt werden gelten automatisch als illegal. Die Waffen werden sofort von der Polizei beschlagnahmt und der Fahrzeugführer hat ein entsprechendes Bußgeld (für den Transport illegaler Waffen)zu bezahlen.

§2.0 WgB, Trageverordnung

Waffen, die legal besessen werden, dürfen nur verdeckt getragen werden, andernfalls droht Bußgeld. Ausnahmen: *Jagdgebiete

§3.0.WgB, Waffentransportgesetz

Werden Waffen im gewerblichen Rahmen transportiert, so muss eine Ausnahmebewilligung der Polizei angefordert werden und ggf. der Transport durch Sicherheitsorgane zum Bestimmungsort eskortiert werden. Für Waffen, die nicht im gewerblichen Rahmen transportiert werden, müssen vom Fahrzeugführer / Waffenbesitzer gültige Lizenzen vorliegen.

§4.0 WgB, Illegal markierte Waffensysteme

Als illegal markierte Waffensysteme gelten:

  • Sprengstoffe,
  • Hochexplosive Munition,
  • Waffen des Kalibers 12,7mm oder höher,
  • Schalldämpfer,
  • Auf Fahrzeugen montierte Waffen,
  • Alle Polizeidienstwaffen auf Seite der zivilen Bevölkerung,
  • Alle nicht bei legalen Händlern erhältliche Waffen (z.B.: alles vom Rebellenhändler).



§5 WgB, Bedrohung/Gefährdung

Die Bedrohung oder Gefährdung von Personen mit Waffen ist verboten.







Drogengesetz (DgB)

§1.0 DGB, Besitz

Der Besitz Von Drogen ist generell illegal und wird gemäß des Bußgeldkataloges geahndet.

§2.0 DGB, Vertrieb

Wird ein Spieler in der unmittelbaren Umgebung des Drogenhändlers mit einer größeren Menge Drogen angetroffen gilt das als Verkaufsabsicht. Dies wird mit Freiheitsstrafe geahndet. Auch das generelle Handeln mit Drogen ist strafbar.

§3.0 DGB, Konsum

Wird bei einem Spieler bei einer Kontrolle festgestellt, dass dieser Drogen konsumiert hat, wird eine Bußgeldstrafe verhängt und der Führerschein entzogen.

§4.0 DGB, Transport

Der Transport von Drogen wird generell mit Bußgeldstrafen geahndet, außer es handelt sich um eine größere Menge, dann wird eine Freiheitsstrafe ausgesprochen. (Verdacht auf Verkaufsabsicht)