Erläuterung Gesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Hier sind einige Erläuterungen, Beispiele und aktuelle Urteile zu den Gesetzen Wiesbergs verlinkt. | Hier sind einige Erläuterungen, Beispiele und aktuelle Urteile zu den Gesetzen Wiesbergs verlinkt. | ||
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=='''§ 1 StVO Allgemein'''== | |||
===Abs. 2 Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Lizenz=== | |||
= '''StGB''' = | |||
== '''§ 6 StGB Sonstige Delikte''' == | |||
* Alle Events (Auch Events von Mitbürgern: BSP.: Formular Wiesberg) | === Abs. 13 Verstoß gegen das Vermummungsverbot === | ||
# Eine Vermummung im Sinne des Gesetzbuches ist ein Gegenstand, der das Gesicht ganz oder teilweise verdeckt und dem Zweck dient die Identität des Trägers zu verschleiern. | |||
# Öffentliche Plätze im Sinne §6 Abs. 13 sind: | |||
#*Marktplätze | |||
#*Fraktions-HQs | |||
#*Flugplätze | |||
#*Häfen | |||
#*Saschas Bar | |||
#*Die Event-Bühne/Weihnachtsmarkt | |||
#*Auktionshaus | |||
# Veranstaltungen im Sinne des §6 Abs. 13 sind: | |||
#*Alle Events (Auch Events von Mitbürgern: BSP.: Formular Wiesberg) | |||
Version vom 21. Juni 2023, 13:40 Uhr
Hier sind einige Erläuterungen, Beispiele und aktuelle Urteile zu den Gesetzen Wiesbergs verlinkt.
StVO
§ 1 StVO Allgemein
Abs. 2 Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Lizenz
StGB
§ 6 StGB Sonstige Delikte
Abs. 13 Verstoß gegen das Vermummungsverbot
- Eine Vermummung im Sinne des Gesetzbuches ist ein Gegenstand, der das Gesicht ganz oder teilweise verdeckt und dem Zweck dient die Identität des Trägers zu verschleiern.
- Öffentliche Plätze im Sinne §6 Abs. 13 sind:
- Marktplätze
- Fraktions-HQs
- Flugplätze
- Häfen
- Saschas Bar
- Die Event-Bühne/Weihnachtsmarkt
- Auktionshaus
- Veranstaltungen im Sinne des §6 Abs. 13 sind:
- Alle Events (Auch Events von Mitbürgern: BSP.: Formular Wiesberg)
