Erläuterung Gesetzbuch
Aus Panthor
Hier sind einige Erläuterungen, Beispiele und aktuelle Urteile zu den Gesetzen Wiesbergs verlinkt.
§6 Abs. 13 Verstoß gegen das Vermummungsverbot
Öffentliche Plätze im Sinne §6 Abs. 13 sind:
- Marktplätze
- Fraktions-HQs
- Flugplätze
- Saschas Bar
- Die Event-Bühne/Weihnachtsmarkt
Veranstaltungen im Sinne des §6 Abs. 13 sind:
- Alle Events (Auch Events von Mitbürgern: BSP.: Formular Wiesberg)
