Erläuterung Gesetzbuch

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Hier sind einige Erläuterungen, Beispiele und aktuelle Urteile zu den Gesetzen Wiesbergs verlinkt.

§6 Abs. 13 Verstoß gegen das Vermummungsverbot

Öffentliche Plätze im Sinne §6 Abs. 13 sind:

  • Marktplätze
  • Fraktions-HQs
  • Flugplätze
  • Saschas Bar
  • Die Event-Bühne/Weihnachtsmarkt

Veranstaltungen im Sinne des §6 Abs. 13 sind:

  • Alle Events (Auch Events von Mitbürgern: BSP.: Formular Wiesberg)