Erläuterung Gesetzbuch

Aus Panthor

Hier sind einige Erläuterungen, Beispiele und aktuelle Urteile zu den Gesetzen Wiesbergs verlinkt.

§6 Abs. 13 Verstoß gegen das Vermummungsverbot

Öffentliche Plätze im Sinne §6 Abs. 13 sind:

  • Marktplätze
  • Fraktions-HQs
  • Flugplätze
  • Häfen
  • Saschas Bar
  • Die Event-Bühne/Weihnachtsmarkt
  • Auktionshaus

Veranstaltungen im Sinne des §6 Abs. 13 sind:

  • Alle Events (Auch Events von Mitbürgern: BSP.: Formular Wiesberg)