Regelbeispiele
Hier sind einige Erläuterungen und Beispiele zu Regeln verlinkt, bei denen es häufiger zu Unklarheiten kam.
§1 Abs.1.2 "XP-Farming"
V-Items verarbeiten und sofort wegwerfen, um schneller XP zu sammeln. Ein Beispiel ist das mehrfache Aufbrechen und anschließende Wegwerfen von Muscheln. Bei geringfügigen Verstößen wird der Fall von der Justiz behandelt und bei wiederholten Verstößen erfolgt zusätzlich eine Bestrafung durch den Support.
§2 Abs.3.2 "Namensgebung"
Vor- und Nachnamen müssen nachweislich als Namen existieren. Charakternamen, welche sich mit den Namen bekannter Personen decken, können durch den Support verboten werden.
§3 Abs.2 "Verhalten nach dem Koma"
Nach dem Koma ist das Einmischen in die vorangegangene RP-Situation untersagt. Das Wissen der vorherigen RP Situation bleibt nicht erhalten.
Wichtig: Dies bedeutet nicht dass ihr Straffreiheit habt, ihr könnt und müsst euch trotzdem bei der -Polizei/ Justiz verteidigen. Diese Regelung ist lediglich dafür da, dass sich nicht in das vorangegangene noch aktive, RP eingemischt wird oder die Polizei nach dem Koma darüber informiert werden kann.
§2 Abs.4 "Namensänderung"
Eine Änderung des Charakternamens ist nur mit Genehmigung der Justiz möglich.
Wichtig: Der Charaktername darf nur mit einem triftigen Grund geändert werden. Solche wären beispielsweise: - Änderung durch Anordnung des Supports - Heirat/Scheidung - Spielen eines neuen RP Charakters(z.B.nach RP-Hinrichtung) Die Begründung wird von der Justiz geprüft und ggf. genehmigt. Voraussetzung: - keine offenen Straftaten (Führungszeugnis) - kein offenes Langzeit-RP
Beispiele für Langzeit-RP sind unter anderem: - Schulden bei anderen Spielern - Verträge mit anderen Spielern - Clankriege
§2 Abs.6 "Umloggen"
Wenn man einmal auf den Server gejoint ist, darf man die erhaltenen Informationen nicht nutzen, nachdem man umgeloggt hat.
1. Beispiel: Man ist als Cop drauf und erfährt, dass jemand etwas gegen seine Gruppierung unternehmen möchte und loggt schnell um, um ihr zu helfen. 2. Beispiel: Ein Spieler farmt und wird überfallen. Nach dem Überfall loggt er auf Cop-Charakter um und versucht, die Überfallenden festzunehmen, weil er weiß, dass sie Langwaffen dabei haben.
§3 Abs. 6 "Power-RP, Fail-RP und Trolling sind verboten."
Power-RP, Fail-RP und Trolling sind verboten.
Anmerkung: - Power-RP: d. h. das Aufzwingen des eigenen RPs ohne dem Gegenüber Entscheidungsmöglichkeiten zu geben, ist verboten. - Fail-RP: d. h. realitätsfremdes Reagieren auf eine RP-Situation ist verboten. - Trolling: also das absichtliche Stören oder Nerven von anderen Spielern größeren Ausmaßes ist verboten!
§3 Abs. 7 "Sidechat"
Anzeigen/Werbung dürfen nur im Anzeigechat gepostet werden. Beleidigungen oder Bashing, egal gegen welche Person, sind verboten, auch kleinste Beleidigungen. Kein Smalltalk im Sidechat!
§3 Abs.11 "Looten von Leichen"
Das Looten von Leichen ist verboten.
Anmerkung: Als Leiche gilt eine Person, welche endgültig tot ist (“koffert”) und nicht eine Person, die lediglich bewusstlos ist! Das einsammeln der Koffer und des Geldes ist erlaubt.
§3 Abs.3 "Nachträgliches Einmischen"
Das nachträgliche Einmischen in ein RP ist verboten
Beispiel: 7 Mitglieder einer Gang machen die Bank. Spieler 8 joined auf den Server, somit darf er nicht an dem laufenden RP teilnehmen.
§2 Abs.5 "Zweitcharakter"
Der Zweit-Charakter darf nicht der Main-Charakter werden.
Zweit-Charakter sind dafür da, um zum Beispiel den bösen Buben zu spielen, den der Erst-Charakter nicht ausleben kann. Damit der Erst-Charakter keine Nachteile durch Taten des Zweit-Charakter hat, muss der Zweit-Charakter seine Strafen absitzen.
§4 Abs.1 "Angriff auf das Polizei-, Justiz-HQ und Landgericht"
Polizei-, Justiz-HQ und Landgericht dürfen bei mindestens 6 anwesenden Polizisten nach Ankündigung und angemessener Reaktionszeit angegriffen werden.
Angemessene Reaktionszeit ist ab 2 Minuten.
§4 Abs.2 "Illegale Aktivitäten in Safezones"
Illegale Handlungen in einer Safezone sind verboten.
Illegale Handlungen sind unter anderem: Überfall, Waffenhandel, Geiselnahme/Entführung, Drogenhandel, Fahrzeugdiebstahl, Schussgefechte, das offene Tragen von illegalen Schusswaffen, sowie das Androhen von Gewalt.
§4 Abs.3 "Strafverfolgung auf der Rebelleninsel"
An den Gang-Verstecken werden keine Straftaten von der Polizei geahndet, es sei denn die Polizei tritt aktiv in eine Situation ein.
Sollte die Polizei also nicht involviert sein, wird sie z.B. einen Mord in diesem Gebieten nicht ahnden.
§5 Abs.1.1 "Ganghopping"
1. Beispiel: Gangwechseln um die Temp. Gruppen-Regel zu umgehen.
2. Beispiel: Regelmäßiges Wechseln von Gangs ohne RP-Hintergrund.
§5 Abs.2 "Gemeinsames Agieren"
Das gemeinsame Agieren zwischen Spielern ist nur dann erlaubt, wenn sich alle in einer temporären Gruppe befinden.
Was bedeutet gemeinsames agieren? Zwei Personen agieren in dem Moment gemeinsam, wenn sie mit Absprache die gleichen Ziele verfolgen, oder z. B. einen gemeinsamen Funk nutzen, ... Beispiel für gemeinsames Agieren sind unter anderem: mit Absprache die gleichen Ziele verfolgen. einen gemeinsamen Funk nutzen. eine unbeteiligte Person per Telefon zur Abholung aufzufordern. mit Absprache, die Polizei bei der Verfolgung eines Fahrzeuges zu hindern.
Jede Person ohne Gruppierung zählt in diesen Moment als eigene Gruppierung. Eine temporäre Gruppe mit mehr als 6 Mitglieder kann folglich nur einen Spieler ohne eigene Gruppierung beinhalten.
§5 Abs.3 "10-Mann-Regel"
Es dürfen maximal 10 Spieler einer Partei gleichzeitig bei Aktionen nach §6/§7 agieren. Diese Begrenzung gilt auch für das gemeinschaftliche Farmen jeglicher Güter.
Wichtig: An beispielsweise einem Bankraub dürfen 10 Zivilisten einer Partei (unter Beachtung der Regeln für Gruppierungen) beteiligt sein. Gleichzeitig dürfen auch von jeder anderen möglichen Partei (Cops/Medics/RAC/andere zivile Gruppen die das recht haben anwesend zu sein) nur maximal 10 Spieler anwesend sein..
§6 "Gewaltanwendung"
Der Einsatz von Waffengewalt muss vorher angekündigt werden, der anderen Partei muss der Situation entsprechend Reaktionszeit gewährt werden. Die Gewaltanwendung ist bei längerer Unterbrechung der Interaktion (Richtwert ca. 15 Minuten) neu anzukündigen.
Beispiel 1: Die Polizei und Gruppierung A sind in einer aktiven Schießerei. Die Polizisten müssen sich ausruhen und ziehen sich zurück. Nach einer halben Stunde suchen und finden die Polizisten Gruppierung A. Es muss nun eine erneute Schussankündigung durchgeführt werden. Beispiel: 2: Gruppierung A überfällt Gruppierung B mit einer Schussankündigung, Gruppierung B flüchtet. Nach einer aktiven Suche der Gruppierung A findet diese Gruppierung B nach 16 Minuten. Gruppierung B war sich bewusst, dass Gruppierung A nach ihr sucht. Die Schussankündigung ist hier weiterhin offen (Gemeinsame Interaktion). Beispiel 3: Die Polizei und Gruppierung A sind in einer aktiven Schießerei. Gruppierung A flüchtet aus der Situation. Die Polizei verfolgt Gruppierung A mit Fahrzeugen und einem Helikopter,kann sie aber nicht stoppen. Nach 20 minuten gelingt es der Polizei Gruppierung A zu stoppen. Gruppierung A war sich bewusst, dass sie dauerhaft von der Polizei verfolgt wurde. Die Schussankündigung ist hier weiterhin offen (Gemeinsame Interaktion).
Wichtig: Eine Ankündigung von Waffengewalt muss immer eine Forderung und eine Konsequenz enthalten.(z.B.: "Hände hoch oder ich schieße")
Wichtige Info zu Fail Call!
§6 Abs.1 "Eine Ankündigung kann wie folgt stattfinden:"
In einer Verfolgungsjagd durch 5 Warnschüsse
Die 5 Warnschüsse sind hierbei mit den Forderungen verbunden, das Fahrzeug anzuhalten und sitzen zu bleiben. Sollte die gecallte Partei eine der Forderungen nicht in einer angemessenen Zeit erfüllen, so darf das Feuer auf diese eröffnet werden.
§6 Abs.1 "Eine Ankündigung kann wie folgt stattfinden:"
3. Auf den Rebellengebiet durch 5 Warnschüsse
Im Rebellengebiet bestehen Warnschüsse aus 5 Schüssen in Richtungen der zu callenden Person. Mann sollte sich aber sicher sein, dass man die Person nicht trifft.
§6 Abs.1 "Eine Ankündigung ist nicht erforderlich, wenn"
Eine Ankündigung ist nicht erforderlich, wenn man sich gegen die Anwendung/Androhung von Waffengewalt verteidigt
Beispiel: Man wird gecalled, dass man aussteigen soll oder es wird geschossen. In diesem Fall ist Waffengewalt erlaubt.
§2 Abs.2 "Dein höchstes Gut"
Euer Charakterleben ist das höchste Gut und ist um jeden Preis zu schützen.
Beispiel 1: Du bist von 5 Leuten mit Waffen umstellt. Es wäre eine schlechte Idee jetzt das Feuer zu eröffnen. Beispiel 2: In einer Verfolgungsjagd entscheidest du dich mit deinem Fahrzeug von einer Klippe zu springen und riskierst damit dein Leben, um einer Verhaftung zu entgehen.
§6 Abs.2 "Gewalt gegen Gefangene"
Die Anwendung von Gewalt gegen eine kapitulierende oder gefesselte Person ist verboten, außer es handelt sich um eine im RP gerechtfertigte Bestrafung.
1. Beispiel: Ihr habt eine Geisel und die Verhandlungen gehen schief, so könnt ihr auch die gefesselte Person erschießen. 2. Beispiel: Eine Person hat sich vernünftig verhalten und alle Forderungen erfüllt, dann darf diese nicht hingerichtet werden. 3. Beispiel: Wurde ein Spieler behandelt, um wieder zu Bewusstsein zu kommen, damit dieser gelootet werden kann, so darf er danach nicht hingerichtet werden.
§6 Abs.3 VDM"
Beim unabsichtlichen Töten oder Verletzen eines Spielers muss angehalten und geholfen werden, sonst wird dies als VDM gewertet.
Wenn das Fahrzeug eines Spielers blockiert wird und die einzige Fluchtmöglichkeit besteht im Überfahren des Gegners, so ist dies erlaubt. Weiterhin stellt das Blockiert eines Fahrzeugs mit der Spielfigur einen Verstoß gegen die Value of Life Regel dar.
§6 Abs.6 "Rammen von Fahrzeugen"
Das Rammen eines Fahrzeuges ist verboten. Lediglich das Ausbremsen ist erlaubt.
Wichtig:Das Ausbremsen eines anderen Fahrzeuges, während einer laufenden RP Situation, ist erlaubt. Zum Ausbremsen zählt nicht, dass abrupte stehen bleiben aus einer hohen Geschwindigkeit.
§7 Abs.2 "Besitz von medizinischem Equipment"
Der Besitz von medizinischem Equipment ist verboten. Ausnahmen:
Homöopathische Tabletten, Vitamintabletten, Jodtabletten, Antibiotika, Schmerzmittel, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
§7 Abs.5 "Sperrzone"
Nicht beteiligte Parteien, die sich in einer Sperrzone befinden und beschossen werden, haben kein Recht die Waffengewalt zu erwidern.
§9 Abs.3 "Drohung gegenüber Geiseln"
Eine Drohung gegenüber einer Geisel zählt nicht als ankündigen von Waffengewalt nach §6.1.
Eine Nachricht/Aussage mit dem Inhalt Geld her oder Geisel stirbt ist kein gültiger Call.
§10 Abs.1 "Häuser setzen"
Häuser müssen sachgemäß gesetzt werden.
Das bedeutet beispielsweise, dass keine Straßen blockiert, keine Händler zugebaut und das Flugfeld nicht bebaut wird.
§8 Abs.4 "Überfälle auf legale Farmrouten"
1.2 Bei Überfällen auf legalen Farmrouten ab 3 Polizisten gelten folgende Regeln:
Es dürfen nur 50% der V-Items abgenommen werden. Im Falle von unteilbaren Werten (z.B. einem Crafting-Gutschein) ist zu Gunsten des Opfers abzurunden.
Es dürfen alle I-Items außer der vom Opfer getragene Rucksack entwendet werden.
Farmrouten sind die schnellst möglichen Wege zwischen Feld, Mine, Haus, Verarbeiter, Verkäufer und Crafter. Zusätzlich der Weg vom Verkäufer zum nächstgelegenen ATM.
Ein Fahrzeug zum Anhalten zu zwingen, wird schon als Überfall gewertet.