Unfallstellenabsicherung

Aus Panthor

Bei einem Unfall muss die Unfallstelle immer abgesichert werden insofern der Unfall auf einer Straße und nicht außerhalb stattfand.

Je nach Unfall muss man entscheiden, ob man die Fahrbahn einspurig oder zweispurig sperrt.
Am besten sperrt man die Fahrbahn mit einer Kombination aus Barrieren und Hütchen. Durch das Blinken der Hütchen ist die Unfallstelle auch nachts gut sichtbar.

Zu beachten ist:

  • 1. Keine Gegenstände (Lampen, Hütchen, Barrieren usw.) auf Brücken oder ähnliches stellen. (Momentan vom Mitarbeiter selbst zu entscheiden)
  • 2. Beim Verlassen der Unfallstelle muss alles weggeräumt werden!
  • 3. Es muss 50-100m vor und hinter der Unfallstelle ein Hütchen (bzw. Unfallfaltsignal) gesetzt werden, um den sonstigen vorbeifahrenden Verkehr zu warnen!
  • 4. Eine Autobahn darf nur mit Erlaubnis der Polizei voll gesperrt werden! Die Polizei ist bei einem Verkehrsunfall (VU) zu informieren.

Den Zivilisten wird empfohlen, besonders in der Nacht, 50 - 100m vom Unfallort ein Warndreieck sowie Leuchtstäbe aufzustellen. Ggf. auch VOR einer Kurve/Bergkuppe.
Ebenfalls sollte natürlich auch der Warnblinker am Fahrzeug eingeschaltet werden!