Polizei Regeln: Unterschied zwischen den Versionen

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(1.2 entfernt (Es ist untersagt auf einem anderen Server in einer Fraktion tätig zu sein))
 
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'''Weitere Regeln:'''
'''Weitere Regeln:'''
* [[Regeln]]
* [[Regeln|Regeln]]
* [[TeamSpeak Regeln]]
* [[TeamSpeak Regeln]]
* [[Medic Regeln]]
* [[Discord Regeln]]
* [[Rettungsdienst Regelwerk]]
* [[RAC Regeln]]
* [[RAC Regeln]]
* [[Regelwerk der Justiz]]




== Regeln ==
== Regeln ==
=== <div id="PolRegelnPara01">§1 Allgemeine Regeln</div> ===


=== §1  Onlinezeiten ===
'''1.1''' Die Nutzung des Polizeipräfixes (bspw. "[C4/99]") als Zivilist ist untersagt.<br />
'''1.2''' Spielt ein Polizist als Zivilist, so hat er sein Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten solche Kollegen also mittels einer unverhältnismäßigen Härte gegen die Polizei vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.<br />
'''1.3''' Möchte ein Polizist während der Dienstzeit auf seinen Ziv-Charakter wechseln, muss er nach dem Disconnect 20 Minuten warten, bevor er als Zivilist auf den Server darf. Dies gilt nicht, wenn keine illegale Aktivitäten begangen werden (Bsp: Hauswartung ist in Ordnung).<br />
'''1.4''' Das RP ist unter allen Umständen weiter zuführen. Regelverstöße etc. werden nach dem RP im Gespräch oder im Support geklärt.<br />
'''1.5''' Polizisten dürfen nur Gegenstände, Waffen und Fahrzeuge führen/tragen, die ihrem Rang entsprechen. Ausnahme besteht bei Freigabe des höheren Dienstes bei einsatzbedingter Erforderlichkeit (siehe auch [[#PolRegelnPara05| §5]] Abs. 3).<br />
'''1.6''' Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht. Zuwiderhandlung führt zur Entlassung (siehe auch Serverregel §7 3.1).<br />
'''1.7''' Es dürfen keine Troll-Charaktere in einem Polizei-Charakter verwirklicht werden.<br />
'''1.8''' Jeder ab dem Rang gehobener Dienst (C3) ist aufgefordert, sich freiwillig als Einsatzleiter zu melden. Sollte dies nicht geschehen, ernennt die Leitstelle eine Einsatzleitung.<br />
'''1.9''' Jeder Beamte hat sich an die Kleiderordnung zu halten.<br />
'''1.10''' Jeder Beamte hat sich entsprechend der erlernten Module zu verhalten. Bei Zuwiderhandlung kann das Modul aberkannt werden.<br />


1.1 Bevor ein Polizist als Zivilist spielen möchte, muss er sichergehen dass die Cop Quote eingehalten ist. (Cop Quote fällt außer Kraft, zwischen 23:00 - 11:00 Uhr)<br />
=== <div id="PolRegelnPara03">§2 Verhalten im Dienst</div> ===
1.2 Die Cop Quote beschränkt sich auf jeweils 6 vollwertige Polizisten (ab C2) je Server.<br />
1.3 Alle Server sind gemäß der aktuellen Verhältnismäßigkeit zu besetzen und abzudecken.<br />


=== §2  Allgemeine Regeln ===
'''2.1''' Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Leitstelle zum Dienst anmelden.<br />
'''2.2''' Ihr spielt einen Polizisten, verhaltet euch auch so.<br />
'''2.3''' Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.<br />
'''2.4''' Das Einhalten aller geltenden Gesetze ([[Gesetzbuch]] | [https://docs.google.com/document/d/1gDYSUp4X9Muws3mjU8bs6T0iKhewtah02bZGAksuXTg/edit Polizeigesetz] | [https://docs.google.com/document/d/1hap72RgqblGw89rxL09EQ5tF5SLGybN53vITmkMtYqY/edit?usp=sharing Zollverwaltungsgesetz]) sowie der Serverregeln ist zwingend notwendig! Während Verfolgungsjagden ist das Rammen erst dann erlaubt wenn der zu Verfolgende eine aggressive Fahrweise vorlegt und selbst schon Rammversuche unternommen hat.<br />
'''2.5''' Dienstanweisungen und Weisungen über Discord und dem Forum sind Folge zu leisten. Sie sind intern zu halten und in keiner Form nach außen zu geben. Spielt ein Polizist als Zivilist darf das Wissen über diese Dienstanweisungen nicht genutzt werden.<br />
'''2.6''' Es gilt die Pflicht der eigenverantwortlichen Informationsbeschaffung:
Jeder Beamte muss sich immer über die aktuellsten (Polizei-)Regeln, Dienstanweisungen sowie Rechte und Pflichten informieren.<br />
'''2.7''' Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit Herr/Frau Nachname oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Bei internen Gesprächen darf weiterhin das “Du” genutzt werden.<br />
'''2.8''' Während des Polizeidienstes dürfen keine außerpolizeilichen Aufgaben getätigt werden. Dazu gehören auch (insbesondere) illegalen Aktivitäten in jeglicher Form.<br />
'''2.9''' Das Spielen an Spielautomaten im Dienst ist untersagt. Lottoscheine dürfen jedoch ausgefüllt werden.<br />
'''2.10''' Jede polizeiliche Maßnahme muss vorher individuell geprüft werden, ob diese für das Ziel geeignet ist und das mildeste Mittel darstellt, das am geringsten in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht außer Verhältnis zu dem Zweck steht. Übermäßige Härte wird nicht geduldet.
Bsp: Ein einzelner Zivilist, der eine Tankstelle mit einer Pistole ausraubt und flieht, sollte nicht mit drei Streifenwagen und einem Helikopter verfolgt werden.<br />
'''2.11''' Bei Großereignissen muss der Gegenpartei die Möglichkeit für Verhandlungen gewährt werden, bevor Gewalt angewendet wird.<br />
'''2.12''' An einem einfachen Tankstellenraub (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 4 Polizisten beteiligt sein.<br />
'''2.13''' An einem Überfall auf den Juwelier (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 5 Polizisten beteiligt sein.<br />
'''2.14''' An einem Überfall auf die Bankfiliale (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 6 Polizisten beteiligt sein.<br />


2.1 Es ist nicht gestattet, den gleichen Vor- und Nachnamen als Polizist und Zivilist zu verwenden, desweiteren ist es Untersagt auf einem anderem Server als RLRPG in einer Fraktion zu sein.<br />
=== <div id="PolRegelnPara04">§3 Leitstelle</div> ===
2.2 Das Benutzen der Justiz Slots sowie der Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge der Justiz ist verboten! Auch der Erwerb ist untersagt.<br />
2.3 Spielt ein Polizist als Zivilist, so hat er sein Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten außer Dienst befindliche Kollegen also bewusst aggressiv oder mittels einer unverhältnismäßigen Härte vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.<br />
2.4 Niemals alleine auf Streife gehen, es sei denn, es ist ausdrücklich angeordnet!<br />
2.5 Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.<br />
2.6 RP ist immer einzuhalten und oberste Prämisse, auch bei Regelverstößen. Man kann dies später im Support klären.<br />
2.7 Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf allen Straßen, sofern kein Einsatz vorliegt, ist zu wahren.<br />
2.8 Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Zentrale zum Dienst anmelden.<br />
2.9 Die Polizei ist Freund und Helfer, verhaltet euch dementsprechend.<br />
2.10 Polizisten dürfen nur Kleidung, Gegenstände und Waffen tragen, welche ihrem Rang entsprechend. Ausnahme besteht bei Freigabe des gehobenen Dienstes (ab Polizeikommissar)<br />
2.11 Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen an Zivilisten weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht.<br />
2.12 Bei Verlangen ist der Dienstausweis vorzulegen.<br />
2.13 Die Weitergabe von internen Informationen ist zu jedem Zeitpunkt verboten.<br />
2.15 Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit Herr/Frau Nachname oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Wenn ihr euch intern aufhaltet, heißt innerhalb der Streife oder am HQ, kann sich weiter Geduzt werden. Dies macht nach außen hin einen besseren Gesamteindruck und zählt zur Förderung des RP`s.<br />
2.16 Die ersten sechs Wochen innerhalb der Polizei sind einer Probezeit gleichgesetzt. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis jederzeit von beiden Seiten und ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Urlaub in der angegebenen Zeit wird nicht angerechnet. Diese Regelung gilt für jegliches neu angestelltes Personal, sowie für reaktivierte Beamte.<br />
2.17 Während dem Polizeidienst dürfen keine außer Polizeiliche Aufgaben getätigt werden, dazu gehören auch Illegalen Aktivitäten in jeglicher Form.<br />
2.18 Es dürfen keine Troll Charaktere in seinem Polizei Charakter verwirklicht werden (Dumme Vor und Zunamen)<br />
2.19 Das betreten der Rebellen-Insel ist untersagt. Die einzigen beiden ausnahmen sind das Raiden der Gangverstecke oder das Verfolgen von Straftätern auf die Rebellen Insel.<br />
2.20 Das weitergeben von Cop-Equipment dazu zählt, das Verkaufen, freiwillige Ablegen etc. ist strengstens untersagt. Heist Korruption ist verboten. Wer gegen diese Regel verstößt, wir unehrenhaft Entlassen.<br />


=== 2.1 Leitstelle (H10) ===
'''3.1''' Die Leitstelle ist erst ab mittlerer Dienst (C2) zu besetzen.<br />
:'''Regel 3.1 gilt nicht:'''<br />
::*bei Freigabe durch den höheren Dienst<br /><br />
'''3.2''' Die Leitstelle ist ab vier Beamten im Dienst zu besetzen, der Leitstellenfunk muss dauerhaft und unabhängig von den im Dienst befindlichen Beamten besetzt sein.<br />
'''3.3''' Sollte nach 15 Minuten keine Leitstelle gebildet worden sein, hat jeder Polizeibeamte den Dienst zu verlassen. Der höhere Dienst hat darauf zu achten, dass diese Regel eingehalten wird.<br />
'''3.4''' Die Leitstelle ist auf dem Server dem regulären Polizeivollzugsbeamten weisungsbefugt und kann nur durch den höchstrangigen Polizisten auf dem Server außer Kraft gesetzt werden. Dies muss aber begründet sein und dem Personalrat spätestens nach der Matrix vorgetragen werden! Dem höheren Polizeivollzugsdienst ist es erlaubt, gegen Entscheidungen der Leitstelle ein Veto einzulegen. Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten. Ausnahme besteht bei Anweisung durch die Polizeileitung.<br />
'''3.5''' Bei gravierendem Fehlverhalten hat die Leitstelle das Recht einen jeden für die aktuelle Matrix zu suspendieren. Dieses muss nach der Matrix bei dem Personalrat unverzüglich berichtet und begründet werden! Sollte kein Mitglied des Personalrates im TS sein, ist eine Bewertung zu schreiben oder sich an die Polizeileitung zu wenden.<br />
'''3.6''' Auf Anfrage der Polizeiakademie (Ausbildung|Fortbildung) ist die Leitstelle angewiesen, bis zu drei Plätze für eine Laufbahnprüfung zu schaffen. Diese Maßnahme gilt nur für den Zeitraum der Prüfung und ist nach Beendigung dieser wieder rückgängig zu machen. Diese Regel gilt nur von Montag bis Donnerstag. <br />
'''3.7''' Die Leitstelle teilt die Einsätze zu. Wenn eine Minute nach Eingang des Notrufes keine Einteilung erfolgt ist, sollte jeder Beamte bestrebt sein eine Zuteilung zu erwirken, dies gilt auch für Sonderstreifen.<br />
'''3.8''' Das Auftragssystem zur Zuteilung des Einsatzes muss zwingend genutzt werden. Ausschließlich die Leitstelle oder ein dazu beauftragter Beamter schickt dem Dispatchschreiber die automatische Antwort zurück.<br />
'''3.9''' Die MEZ hat zwingend die Telefonleitstelle zu übernehmen. Eine MEZ muss spätestens ab 10 Beamten im Dienst besetzt werden. Die MEZ darf auch vorher gebildet werden! Nach Möglichkeit sollte immer mind. ein Beamter die Telefonleitstelle besetzen.<br />
:'''Ausnahme:'''<br />
::*Bei 5 oder 6 Polizeipraktikanten wird erst dann eine MEZ gebildet, wenn alle Praktikaten einen Streifenpartner (nicht die Leitstelle) haben. Der nächste vollwertige Beamte besetzt dann die MEZ<br />
'''3.10''' Die MEZ ist nicht durch Praktikaten zu besetzen. Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst.<br />


2.1.1 Die Leitstelle ist erst ab Polizeikommissaranwärter zu besetzen (Ausnahme gilt, wenn kein hochrangiger Beamter anwesend ist)<br />  
===<div id="PolRegelnPara05">§4 Anwärterregeln und -befugnisse</div>===
2.1.2 Die Leitstelle ist auf dem Server über den regulären Polizeivollzugsbeamten weisungsbefugt und kann nur durch den höchstrangigen Polizisten auf dem Server außer Kraft gesetzt werden, dieses muss aber begründet sein!
'''4.1''' Praktikaten dürfen niemals ohne Vorgesetzten (ab mittlerer Dienst (C2)) auf den Server oder auf Streife gehen, wenn möglich sollten sie mit einem Ausbilder auf Streife gehen.<br />
Dem höheren Polizeivollzugsdienst ist es erlaubt, gegen Entscheidungen der Leitstelle ein Veto einzulegen. Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten. <br />
'''4.2''' Praktikaten dürfen bei Sondereinsätzen mit Ausrüstungsgegenständen, die für den mittleren Dienst (C2) freigegeben sind, ausgerüstet werden. Diese müssen nach Einsatzende zwingend abgeben werden.
2.1.3 Die Leitstelle hat das Recht jemanden für die aktuelle Matrix zu suspendieren, bei gravierendem Fehlverhalten. Dieses muss nach der Matrix bei dem Personalrat sofort berichtet und begründet werden! Sollte kein Mitglied der Personalverwaltung im TS sein, ist eine Bewertung zu schreiben.<br />
Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst bei einsatzbedingter Erforderlichkeit.<br />
2.1.4 Die Leitstelle hat in der 19 Uhr Matrix im HQ zu verweilen, Ausnahme gilt dann, wenn weniger als 11 Cops im Dienst sind.<br />
2.1.5 Die Leitstelle teilt die Einsätze zu, wenn 30 Sek. nach Eingang des Notrufes keine Einteilung erfolgt ist, ist bei der Leitstelle nachzufragen, ob man den Einsatz einfahren soll.<br />
2.1.6 Das Auftragssystem zur Zuteilung des Einsatzes ist zwingend zu nutzen.<br />  


=== §3 Anwärter Regeln ===
===<div id="PolRegelnPara06">§5 Waffen und deren Gebrauch</div>===
3.1 Polizeimeisteranwärter dürfen währende Ihrer Ausbildung nicht als Zivilist spielen.
3.1 Anwärter dürfen niemals ohne Vorgesetzten (ab Polizeimeister) auf den Server oder auf Streife gehen, wenn möglich mit einem Ausbilder.<br/>
'''5.1''' Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser (bzw. SPAS 12) bei sich führen.<br />
3.2 Anwärter dürfen bei Sondereinsätzen bessere Waffen/Ausrüstung bekommen. Diese müssen Sie nach Einsatzende wieder abgeben.
'''5.2''' Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Taser anzuwenden.<br />
 
'''5.3''' Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden. Diese Ankündigung darf erst nach dreimaligem Nichtnachkommen einer polizeilichen Anweisung erfolgen. Hierbei muss dem Gegenüber eine angemessene Reaktionszeit gewährt werden. Bei objektivierbaren Gefahren für Leib und Leben oder dem Versuch zur Flucht kann der Gebrauch des Tasers direkt angekündigt werden.<br />
Regel 3.1 gilt nicht wenn:
'''5.4''' Für die SPAS 12 gelten dieselben Regeln wie für den Taser. Das Tragen der SPAS 12 im Streifendienst ist durch Beamte des Dienstgrades "Höherer Dienst" oder höher freizugeben und nach dem Dienst selbstständig zu vernichten. Es dürfen max. zwei SPAS 12 im Streifendienst getragen werden.<br />
::* kein Polizist im Dienst ist
'''5.5''' Scharfe Waffen sind im Rucksack zu führen, für Sicherungsmaßnahmen bei einer VK oder PK ist der Taser ausreichend. In Gefahrensituationen, in denen mit Waffengewalt zu rechnen ist, darf diese aus dem Rucksack entnommen werden.<br />  
::* nach 23 Uhr (diese regel gilt für alle Polizisten bis 11 Uhr)
:'''Regel 5.5 gilt nicht wenn:'''<br />
::* wenn von Polizeipräsident, Polizeidirektor oder Ausbildungsleitung angeordnet
::*Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
 
::*Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.<br />
=== §4 Waffen und deren Gebrauch ===
::*Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.<br />
 
'''5.6''' Die Androhung von Waffengewalt oder Niederschlagen gemäß §6 Serverregeln seitens der Polizei ist verboten. Ausnahme besteht bei Großereignissen gemäß §9 Serverregeln oder Ausnahmesituationen ausschließlich gemäß §18.1 Polizei Regeln.<br />
4.1 Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser bei sich führen. Jegliche Sekundär- und Primär Bewaffnung ist jedem Polizisten selbst überlassen.<br/>
4.2 Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Tazer anzuwenden.<br/>
4.3 Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden. Der Missbrauch des Tasers wird geahndet und bei der Justiz als schwere Körperverletzung bestraft.<br/>
4.4 Scharfe Waffen sind im Rucksack zu führen, für Sicherungsmaßnahmen bei einer VK oder PK ist der Tazer ausreichend. In Gefahrensituationen wo mit Waffengewalt zu rechnen ist, darf diese aus dem Rucksack entnommen werden. <br/>
 
:Ausnahmen sind:
 
::* Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
::* Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.
::* Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.
 
===§5 Streifen ===
 
5.1 Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter, PKWs, Motorräder.<br/>
5.2 Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen, auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br/>
5.3 Es ist allgemein auf die Rangverteilung zwischen den Streifen zu achten.<br/>
5.4 Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke und Kofferräume | Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden. (Ausnahme Zoll)<br/>
 
'''Zivilstreife/Kriminalpolizei'''
 
# Die “Zivilstreife” darf nur noch von der Kriminalpolizei besetzt werden.
# Neben einer bestehenden Kripo müssen mindestens acht Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
# Es dürfen max. 4 Kriminalbeamte pro Server im Dienst sein.
# Weitere interne Regeln sind bei der KriPo zu erfragen.
 
'''SEK (Spezialeinsatzkommando)'''
 
# Das SEK kommt nur bei Ausnahmesituationen zum Einsatz.
# Neben einem bestehenden SEK müssen mindestens acht Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
# Das SEK-Team besteht max. aus 6 Personen pro Server.
# Weitere interne Regeln sind bei der SEK-Leitung zu erfragen.
 
'''Autobahnpolizei'''
 
# Die Autobahnpolizei dient zur Verkehrsüberwachung der Autobahnen.
# Ab dem Rang Polizeiobermeister kann man sich der Autobahn Polizei Streife anschließen.
# Es dürfen max. 4 Beamte der Autobahnpolizei im Dienst sein.
# Der Renault R.S.01 Interceptor kann erst bei einer längeren Verfolgungsjagd angefordert werden. Dieser wird von der Abteilungsleitung(Autobahnpolizei) ausgehändigt.
 
'''ZOLL'''
 
# Neben einem bestehenden Zoll müssen mindestens acht Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
# Zoll Streifen haben sich nicht in den Einsatz Alltag der Polizei einzumischen. Ausnahme bei Code 1.
# Es dürfen max. 4 Zoll Beamte pro Server im Dienst sein.
# Weiter Regelungen sind bei der Zoll Leitung zu erfragen
 
=== §6 Fahrzeuge und Beschlagnahmung ===
 
6.1 Es dürfen nur als Polizist erwerbliche, dem Rang entsprechende Fahrzeuge gefahren werden.<br/>
6.2 Modul Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn man die dafür vorgesehene Ausbildung erworben hat<br/>
6.3 Der Beschuss von Fahrzeugen ist nur auf Anordnung der Zentrale gestattet.<br/>
6.4 Fahrzeuge dürfen während eines laufenden Events/RP´s nicht beschlagnahmt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden.<br/>
6.5 Fahrzeuge dürfen mit Autos während einer Verfolgungsjagd nur durch "vor das Fahrzeug setzen" angehalten werden. Es ist stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren, es ist immer das mildeste Mittel zu wählen.<br/>
6.6 Nagelbänder dürfen nicht aus dem Streifenwagen geworfen werden<br/>
6.7 Der UKW ((Unfall-Kraft-Wagen // Fahrzeug mit der Tafel)) dürfen max. nur 2 Fahrzeuge im Dienst sein, diese Fahrzeuge sind initial auch nur für Verkehrsunfallaufnahme,Absicherung und oder Absperrungen zuständig, können in Ausnahmefälle allerdings zu primär Einsätze hinzugerufen werden, da diese Fahrzeuge dem regulären Streifendienst angehörigen.<br/>
6.8 Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges Polizei Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.
 
=== §7 Kontrollstationen ===
 
7.1 Kontrollstationen sind auf der Karte zu kennzeichnen.<br/>
7.2 Kontrollstationen müssen möglichst verkehrssicher aufgebaut und abgesichert werden.<br/>
 
=== §8 Observation ===
 
8.1 Observationen dürfen nicht an folgenden Orten durchgeführt werden: Drogenfelder/Verarbeiter, Dorgendealer, Bank.<br/>
8.2 Es wird nicht länger als 15 Minuten observiert. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.<br/>


:Es gelten die folgenden Ausnahmeregelungen:
===<div id="PolRegelnPara07">§6 Streifen</div>===


::* Es dient dem RP. Dies ist vom höchstrangigen, spielenden Polizisten zu bestimmen.  
'''6.1''' Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter, PKWs, Motorräder und Boote.<br />
'''6.2''' Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen. Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
'''6.3''' Es ist allgemein auf eine ausgewogene Rangverteilung zwischen den Streifen zu achten, überwacht durch die eingesetzte Leitstelle.<br />
'''6.4''' Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke, Kofferräume und Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden (Ausnahme - Zoll, siehe Zollgesetz).<br />
'''6.5''' Die Streife, darunter zählen auch die Sonderstreifen (Cobra 11, Clipper, Striker, etc.), darf nur auf Anweisungen von der Leitstelle einen akuten Einsatz anfahren. (Vermerk: [[#PolRegelnPara04| §4]].4) <br />


'''Definition Observation'''
===<div id="PolRegelnPara08">§ 7 Allgemeine Regelungen/Informationen Abteilungen</div>===
::* Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.
::* Im Bereich der Polizei ist Aufklärung ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz. 
::* Unter Observation versteht man das Beschaffen von Beweisen und Ermittlung Hinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.


=== §9 Festnahmen und Bußgelder ===
Abteilungsspezifische Regelwerke sind bei der jeweiligen Abteilung anzufragen. Das Polizeiregelwerk oder Teile davon können nicht von absteilungsspezifischen Regeln außer Kraft gesetzt werden. Das Polizeiregelwerk hat immer Vorang.
Abteilungssinterne Fahrzeuge dürfen nur von der jeweiligen Abteilung oder mit Freigabe des höheren Dienstes genutzt werden. Zudem dürfen Fahrzeuge mit Zoll-Lackierung im regulären Polizeidienst nicht verwendet/ freigegeben werden.
<br />
:'''Abteilungsinterne Fahrzeuge sind'''<br />
::*Dodge Durango                          -> Einsatzkommando<br />
::*GMC Yukon 2015 Aufbau                      -> Einsatzkommando
::*Mercedes G-Klasse                    -> Einsatzkommando
::*Mercedes S-600                      -> Einsatzkommando<br />
::*UH-60                                      -> Einsatzkommando<br />
::*Zivilfahrzeuge                              -> Einsatzkommando<br />
::* Fahrzeuge mit Zoll-Lackierung              -> Zoll<br />
::* Fahrzeuge mit KüWa-Lackierung              -> Küstenwache<br />
::*Fahrzeuge mit "VerkÜ-Lackierung"            -> VerkÜ<br />


9.1 Verdächtige dürfen zur Eigensicherung festgenommen werden.<br/>
===<div id="PolRegelnPara09">§8 Fahrzeuge und Beschlagnahmung</div>===
9.2 Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.<br/>
9.3 Jeder Festgenommene hat das Recht zu erfahren warum er festgenommen wurde.<br/>
9.4 Haftstrafen und Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Das genaue Strafmaß legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.<br/>
9.5 Dem Täter muss mindestens zwei mal die Möglichkeit gegeben werden sein Ticket zu bezahlen.<br/>
9.6 Inhaftierungen müssen am Staatsgefängnis durchgeführt werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmesituation vor.<br/>
9.7 Bei einer Verfolgungsjagd, darf erst nach 10 Minuten Aggressiv geahndet werden, Ausnahme dabei sind massive Gefährdung anderer <br/>
9.8 Festgenommene müssen auf einen Rechtsbeistand belehrt werden. Dies hat spätestens bei der Durchführung Strafprozessualer Maßnahmen zu erfolgen.<br/>


'''Definition Strafprozessuale Maßnahme'''
'''8.1''' Modul Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn man die dafür vorgesehene Ausbildung erworben hat.<br />
::* Strafprozessuale Maßnahmen sind, das Befragen des beschuldigten oder das Durchsuchen seines Besitzes.<br/>
'''8.2''' In aktiven RP Situationen darf die Funktion "Fahrzeug abschleppen" nicht genutzt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden, sollte dieser im Dienst sein.<br />
'''8.3''' Die Funktion "Fahrzeuge beschlagnahmen" darf nur bei Fahrzeugen genutzt werden, welche in folgenden Situationen beteiligt waren:
:*Angriff auf Beamte der Polizei oder deren HQ
:*Überfall auf die Zentralbank
:*Überfall auf das News-HQ
:*Ausbruch aus dem Bundesgefängnis
:*Angriff auf die Asservatenkammer
'''8.4''' Vom UKW (Unfallkraftwagen/Fahrzeug mit der Tafel) dürfen maximal nur zwei Fahrzeuge im Streifendienst sein. Die VerkÜ hat ein Anrecht auf das Besetzen von Fahrzeugen dieser Bauart. Der UKW dient primär zur Absicherung und Absperrung von Straßen, kann aber auch alle anderen Einsätze anfahren.<br />
'''8.5''' Von den Fahrzeugen "Mercedes Benz AMG GT Black Series (Polizei)" und "BMW 3er G81 Polizei" dürfen insgesamt maximal drei auf der Insel aktiv sein. Der höherrangige Beamte hat ein Anrecht auf das Fahrzeug.<br />
'''8.6''' Es dürfen maximal vier Fahrzeuge mit Tuning-Chip aktiv sein. Dabei dürfen nicht mehr chip-getunte als normale Fahrzeuge aktiv sein. Der höherrangige Beamte hat ein Anrecht auf das Fahrzeug.<br />
'''8.7''' Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges polizeiliches Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.<br />
'''8.8''' Es dürfen maximal drei Zivilfahrzeuge auf der Insel unterwegs sein. Diese sind dem Einsatzkommando vorbehalten. Im Einsatzfall dürfen maximal vier Zivilfahrzeuge auf der Insel unterwegs sein, dabei hat das Einsatzkommando ebenfalls Anrecht auf diese.<br />
'''8.9''' Folgende Fahrzeuge müssen bei Nutzung auf der Karte markiert werden:
:*Königsegg Jesko Polizei<br />
:*Königsegg Jesko VerkÜ<br />
:*UKWs ''(siehe 9.3)''<br />
:*Mercedes AMG GT Black Series (Polizei)<br />
:*BMW 3er G81 Polizei<br />
:*Fahrzeuge mit Tuning-Chip<br />
Die Markierung erfolgt auf der Karte links neben dem Streifennamen und kann durch kurzes angeben des Modells, z.B "Jesko", "GT", "UKW", usw., erfolgen.
:'''8.8.1''' Es wird empfohlen, im Ermessen der Leistelle, jeweils das eigene Fahrzeug auf der Karte kurz mit Modellnamen neben dem Streifennamen zu markieren. So kann die Leitstelle schnell eine passende Einheit schicken, wenn z.B ein SUV benötigt wird.
'''8.10''' Der Abschlepper darf nach Genehmigung durch Leitstelle oder Einsatzleitung zur Verbringung der Space Drop Kapsel zum Polizeihauptquartier verwendet werden. Fahrzeuge dürfen nur nach Rücksprache mit dem RAC und sofern es sich um Beweismaterial handelt bzw. Beweismaterial beinhaltet zum Polizeihauptquartier abgeschleppt werden.<br />
'''8.11''' Der ELW (VPC), sowie der MB Actros 14t dürfen nicht als Streifenfahrzeug verwendet werden. Im Einsatzfall ist die Nutzung durch die Leitstelle / Einsatzleitung freizugeben.


'''''Sie haben das Recht zu schweigen, alles was sie sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden. Sie haben das recht auf einen Rechtsbeistand, ansonsten können Sie sich auch selbst verteidigen. Ist keine Person der Judikative des Staats zu erreichen, darf die Polizei als Judikative agieren. Haben Sie das verstanden?'''''
===<div id="PolRegelnPara10">§9 Checkpoints (Kontrollstationen)</div>===


=== §10 Haftzeiten ===
'''9.1''' Checkpoints sind auf der Karte intern zu kennzeichnen.<br />
'''9.2''' Checkpoints müssen möglichst verkehrssicher aufgebaut und abgesichert werden.<br />
'''9.3''' Das Errichten eines Checkpoints ist nur nach Absprache mit der Leitung erlaubt. Ausnahme hierfür ist der Zoll.<br />
'''9.4''' An einem Checkpoint hat jeder Polizist dieselben Befugnisse wie Zollbeamte.<br />


10.1 Bei der Verweigerung der Zahlung eines Bußgeldbescheids so darf diese in Haftzeit umgewandelt werden.<br/>
===<div id="PolRegelnPara11">§10 Observation</div>===
10.2 Die Ersatzhaft beträgt pro 2000$ eine Minute oder zwei Steine.<br/>
10.3 Die Beträge werden grundsätzlich immer auf das nächst höhere Strafmaß aufgerundet.<br/>
10.4 U-Haft darf maximal 10 Minuten betragen<br/>
10.5 Die reguläre Haft führt die Justiz durch, befindet sich niemand im Dienst der Justiz, wird dies von der Polizei übernommen, max. Haftstrafen sind dabei max. 60 Steine<br/>


=== §11 Razzien ===
'''10.1''' Observationen dürfen nicht an folgenden Orten durchgeführt werden:<br />
::* Zentralbank<br />
::*Rebellen HQ<br />
'''10.2''' Es darf nicht länger als 15 Minuten observiert werden. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.<br />
:'''Es gilt die folgende Ausnahmeregelung:'''<br />
::Es dient dem RP. Dies ist von einem Beamten des höheren Dienstes zu bestimmen.<br />
:'''Definition Aufklärung und Observation'''<br />
::Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.<br />
::Im Bereich der Polizei ist '''Aufklärung''' ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz.<br />
::Unter '''Observation''' versteht man das Beschaffen von Beweisen und die Ermittlung von Hinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.<br />


11.1 Um eine Razzia durchzuführen, müssen mindestens sechs Polizisten an derselben beteiligt sein. Ein Beamter des höheren Polizeiverwaltungsdienstes muss anwesend sein.<br/>
===<div id="PolRegelnPara12">§11 Festnahmen und Bußgelder</div>===
11.2 Es ist stets eine gewaltfreie Konfliktlösung zu suchen.<br/>


=== §12 Überfall der Bank ===
'''11.1''' Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.<br />
 
'''11.2''' Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Es dürfen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet oder zur Anzeige gebracht werden, welche im Gesetzbuch stehen. Das genaue Strafmaß bei Ordnungswidrigkeiten, legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.<br />
12.1 Die Bank hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung beenden.<br/>
'''11.3''' Der Polizei ist es erlaubt Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. STGB-Delikte, werden im Rahmen geltender Gesetze verfolgt
12.2 Jeder der ab dem Polizeivollzugsdienst ist aufgefordert sich freiwillig als Einsatzleiter zu melden, sollte dies nicht geschehen, ernennt der höchstrangige Beamte eine Einsatzleitung.<br/>
12.3 Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.<br/>
12.4 Der Überfall auf die Bank ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br/>
 
=== §13 Gangs und Bandenkriege ===
 
13.1 In Bandenkriegen ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn das Leben unschuldiger Zivilisten in Gefahr ist. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.<br/>
13.2 Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.<br/>
 
=== §14 Geiselnahmen ===
 
14.1 Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.<br/>
14.2 Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.<br/>
14.3 Überweisungen sind untersagt.<br/>
14.4 Das SEK muss hinzugezogen werden<br/>
 
=== §15 EMP ===
 
15.1 Der Gebrauch vom EMP von Fahrzeugen/Helikoptern ist gestattet insofern, sich das Fahrzeug auf der Flucht befindet, heißt es entzieht sich einer Kontrolle oder flüchtet vom Tatort. Das Fahrzeug muss mind. 10 minuten verfolgt werden, bevor der EMP eingesetzt werden darf. Der EMP darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mind. einmal gewarnt worden ist.
 
=== §16 Andere Fraktionen ===
 
16.1 Müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemein gültigen, logischen Verständnis behandelt werden.<br/>
16.2 Auch Fraktionen dürfen abgestraft werden.<br/>
 
=== §17 Verträge mit Zivilisten ===
 
17.1 Ab dem Rang Polizeidirektor oder höher dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden.
 
== Zusatz Regelungen/Sonstiges: ==
 
=== §1 Ausnahmesituationen ===
 
* In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br/>
:Ausnahmesituationen sind:<br/>
::* Ein Polizist wurde gelootet (siehe Zusatz - § II.)<br/>
::* Überfall der Bank<br/>
::* Geiselnahmen<br/>
::* Massenschießerein<br/>
::* Großschadensereignisse wo mehr als 10 Beamte eingesetzt sind.<br/>
 
* Polizeipräsidenten und Direktoren können jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.<br/>
 
=== §2 Polizisten wurden gelootet ===
 
 
2.1 Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.<br/>
2.2 Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.<br/>
2.3 Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.<br/>
 
=== §3 Zuständigkeiten ===
 
=== Die Polizeileitung ===
3.1 Die Polizeileitung setzt sich zusammen aus: Polizeipräsidenten sowie den Polizeidirektoren.<br/>
3.2 Die Polizeileitung  ist das höchste Organ der Polizeiverwaltung.<br/>
3.3 Regeländerungen/Dienstvorschriften werden von der Polizeiführung entschieden.<br/>
3.4 Die Polizeiführung kann jeden Polizeibeamten auf bestimmte Zeit vom Dienst suspendieren, dieses muss jedoch begründet werden und dem Personalrat zur Entscheidung vorgelegt werden.<br/>
3.5 Der erste Polizeipräsident hat bei allen Entscheidungen ein uneingeschrängtes 3 Tage rückwirkendes Vetorecht.<br/>
=== Der Personalrat ===
3.6 Der Personalrat beseht auf 5 ständigen Mitgliedern.<br/>
3.7 Ihre Aufgabe ist es, über alle Personalangelegenheiten zu entscheiden.<br/>
3.8 Die Mitglieder des Personalrates werden vom Polizeipräsidenten bestimmt.<br/>
 
=== Die Rekrutierungsabteilung ===
3.9 Die Rekrutierungsabteilung, bestehend aus den Rekrutierern, ist für die Ernennung neuer Polizeimeisteranwärter zuständig.<br/>
3.10 Die Rekrutierungsleitung kann jederzeit, jeden Polizisten bevollmächtigen, ihr zu assistieren.<br/>
3.11 Die Rekrutierungsleitung besteht aus einem Polizeirat sowie einem Ersten Polizeihauptkommissar.


=== Die Ausbildungsabteilung ===
'''11.4''' Beschlagnahmte Waffen sind durch uns in die Asservatenkammer zu verbringen. Magazine und andere illegale Gegenstände werden aus Platzgründen nicht in der Asservatenkammer gelagert, sondern durch den jeweiligen Beamten nach der Dokumentation vernichtet.<br />
'''11.6''' Bei Straftaten muss eine Belehrung vorgetragen werden, die inhaltlich übereinstimmen muss mit:<br />
''"Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren. Sie müssen sich dazu nicht weiter äußern, insbesondere dann nicht, wenn Sie sich selbst belasten würden. Aussagen zu Ihrer Person sind wahrheitsgemäß zu treffen, andernfalls machen Sie sich strafbar. Sie haben das Recht auf einen Rechtsbeistand, für diesen sind Sie selbst verantwortlich."''<br />
'''11.7''' Dem Täter muss mindestens zweimal die Möglichkeit gegeben werden, sein Bußgeld zu bezahlen. Beim dritten Mal wird der Fall zur Anzeige gebracht.<br />
'''11.8''' Haftstrafen führt die Polizei durch.<br />
'''11.9''' Gefangene müssen zu jedem Zeitpunkt für Zivilisten zu erreichen sein. In der Luft ist dies nicht gewährleistet.<br />
:'''Regel 11.9 gilt nicht:'''<br />
::*Wenn der Restart unmittelbar bevorsteht (10 Minuten) und der Zivilist dem zustimmt oder<br />
::*ein Transport am Boden nicht möglich ist


3.12 Die Ausbildungsabteilung, besteht aus unseren Polizeiausbildern und ist für die Ausbildung neuer Polizeimeisteranwärter sowie die Weiter und Fortbildung der Beamten des Polizeivollzugsdienst zuständig.<br/>
===<div id="PolRegelnPara13">§12 Gang- und Bandenkonflikte</div>===
3.13 Die Ausbildungsleitung besteht aus einem Polizeirat und einem Ersten Polizeihauptkommissar.<br/>


=== Innereverwaltung und Pressestelle ===
'''12.1''' In Bandenkonflikten ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn das Leben unschuldiger Zivilisten in Gefahr ist. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.<br />
'''12.2''' Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.<br />
'''12.3''' In allen anderen Gangangelegenheiten liegt die oberste Priorität beim Schutz Unbeteiligter. In solche Situationen greift die Polizei nur ein, wenn die angegriffene Partei dies zu Beginn der Situation erfragt. In jedem Fall liegt die Entscheidung über das Einmischen in eine solche Situation beim höchstrangigsten Polizisten im Dienst, der zu keiner der beiden zivilen Gruppierungen gehört.<br />
:'''12.3.1''' Ausnahme: Handelt es sich bei der angegriffenen Partei um die Verteidiger des Ganghauses, erfolgt kein Eingriff durch die Polizei.


3.14 Die Innereverwaltung und Pressestelle ist für die Überwachung der Module sowie für Herrausgabe von Pressemitteilungen verantwortlich.<br />
===<div id="PolRegelnPara14">§13 Erweiterte Maßnahmen</div>===
3.15 Die Leitung besteht aus einem Polzeirat und einem Ersten Polizeihauptkommissar.


=== §4 Beschwerden, Kritik und Belobigungen ===
Bei einer Verfolgungsjagd (d.h. Täter flüchtet mit Fahrzeug vom Tatort und entzieht sich so der Maßnahme) dürfen erst nach 10 Minuten erweiterte Maßnahmen ergriffen werden. Ausnahme ist bei massiver Gefährdung anderer. Folgende Maßnahmen zählen darunter:<br />
'''13.1''' Nagelband:<br />
::*Die Benutzung eines Nagelband muss an die beteiligten Einheiten kommuniziert werden. Im besten Fall wird das Nagelband auch auf der internen Karte vermerkt.<br />
::*Die Benutzung eines Nagelband muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz die durch EL) genehmigt werden.<br />
'''13.2''' Fuelkiller:<br />
::*Der Fuelkiller darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mindestens einmal gewarnt worden ist.<s><br /></s>
::*Zwischen Warnung und Einsatz des Fuelkillers müssen mindestens 31 Sekunden vergehen.<br />
::*Die Benutzung des Fuelkillers muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz durch die EL) genehmigt werden.<br />


4.1 Die in der Überschrift genannten Thematiken sind bei dem Personalrat vorzutragen.<br/>
'''13.3''' EMP:<br />
4.2 Sollte es Beschwerden gegen den Personalrat geben, sind diese bei dem Präsidenten vorzutragen.<br/>
::*Der EMP darf erst nach erfolglosem Einsatz des Fuelkillers verwendet werden.<br />
4.2 Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.<br/>
::* Der EMP darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mindestens einmal gewarnt worden ist.<br />
::*Zwischen Warnung und direktem EMP müssen mindestens 31 Sekunden vergehen.<br />
::*Die Benutzung eines EMP´s muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz die durch EL) genehmigt werden.<br />


=== §5 Kameradschaftlichkeit und Miteinander ===
===<div id="PolRegelnPara15">§14 Andere Fraktionen</div>===


5.1 Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.<br/>
'''14.1''' Andere Fraktionsmitglieder müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemein gültigen und logischen Verständnis behandelt werden.<br />
5.2 Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.<br/>
'''14.2''' Auch Fraktionsmitglieder dürfen abgestraft werden.<br />
5.3 Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.<br/>


=== §6 Disziplinarmaßnahmen ===
===<div id="PolRegelnPara16">§15 Verträge mit Zivilisten</div>===


Folgende Maßnahmen wurden in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens notiert. Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu solchen. Jeder Maßnahme geht eine Anhörung bei dem Personalrat voraus.<br/>
'''15.1''' Ab dem Rang Polizeileitung (C5) dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden. <br />
'''15.2''' Ausgewählte, vollwertige Zivilfahnder dürfen ebenfalls Verträge mit Zivilisten eingehen. Diese Verträge müssen dokumentiert werden und werden von der Abteilungsleitung der Spezialisierten Kräfte überprüft.<br />


* Akteneintrag über Fehlverhalten<br/>
===<div id="PolRegelnPara17">§16 Teilnahme an Events</div>===
* I. Verwarnung<br/>
* Beförderungssperre auf bestimmte Zeit<br/>
* II. Verwarnung<br/>
* Degradierung<br/>
* Suspendierung auf bestimmte Zeit<br/>
* Suspendierung auf unbestimmte Zeit<br/>
* Ausschluss aus dem Polizeidienst<br/>
* Beim erreichen von 3 Verwarnungen erfolgt der Ausschluss aus der Polizei.<br/>


=== §7 Entlassungen ===
'''16.1''' Die Teilnahme an einem Event ist ausschließlich mit einem Ziv-Charakter erlaubt. Hierbei darf die Quote außer Acht gelassen werden. <br />
'''16.2''' Es obliegt der Leitstelle, ob Polizisten im Dienst bei Events zuschauen dürfen.<br />
'''16.3''' Absicherungen bei Events müssen von der Leitstelle und dem Eventveranstalter genehmigt sein. <br />


Es gibt zwei Arten der Entlassung:
===<div id="PolRegelnPara18">§17 Ausnahmesituationen</div>===


==== Ehrenhafte Entlassung: ====
In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
'''17.1''' Entwendung staatlichen Eigentums
:*Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.<br />
:*Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.<br />
:*Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.<br />
'''17.2''' Überfall auf die Zentralbank<br />
::*Die Zentralbank hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung zu beenden.<br />
::*Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.<br />
::*Der Überfall auf die Zentralbank ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
'''17.3''' Geiselnahmen<br />
::*Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.<br />
::*Der maximale monetäre Wert einer Geisel liegt bei 150.000 $ oder vergleichbaren Sachwerten. Dieser Wert kann gemäß des aktuellen Geldwertes stetig angepasst werden. Gezahltes Lösegeld kann durch die Polizeileitung erstattet werden.<br />
::*Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.<br />
::*Überweisungen sind untersagt.<br />
::*Das Einsatzkommando ist dringend hinzuzuziehen. <br />
::*Ein finaler Rettungsschuss, um eine Gefährdung für Leib und Leben der Geisel auszuschließen, kann durch den höheren Dienst angeordnet werden, insofern andere Maßnahmen wahrscheinlich nicht zur Rettung der Geisel führen oder die Geisel zu stark gefährden.<br />
'''17.4''' Massenschießereien <br /> 
::*Bei einer großen Schießerei zwischen zwei Parteien muss sichergestellt werden, dass sich der Konflikt nicht weiter auf die öffentliche Sicherheit ausbreitet. Maßnahmen hierfür können Absperrungen, Warnungen, Vermittlungen, oder die Verlagerung des Konfliktes sein.<br />
::*Ein Zugriff ist als letztes Mittel zu wählen, um gegen eine Gefährdung der Zivilbevölkerung vorzugehen.<br />
::* Verweis [[#PolRegelnPara13| §13]] Gang-und Bandenkonflikte.<br />
'''17.5''' Großschadensereignisse, bei denen 10 Beamte eingesetzt sind<br />
'''17.6''' Überfall auf die Asservatenkammer<br />
::*Bei einem Überfall auf die Asservatenkammer sind sofort alle anderen RP-Situationen zu beenden und die Aufrüstung für den Einsatz zu beginnen.<br />
::*Waffentransporte zum Vernichtungslager dürfen ausschließlich durch die Polizeileitung freigegeben werden.<br />
::*Im Falle eines Überfalls auf die Asservatenkammer oder eines Überfalls des Waffentransports zur Entsorgung, gilt die 10-Mann-Regel für die Polizei nicht. (Verweis Serverregeln §5 1.2)<br />
'''Die Polizeileitung kann jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.'''<br />


* Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen<br/>
===<div id="PolRegelnPara19">§18 Polizeistrukturkonzept (PSK)</div>===
* Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen<br/>
* Wird einzelfallabhängig entschieden<br/>


==== Unehrenhafte Entlassung ====
Zuständigkeiten, Amtswege, Prozesse und die allgemeine Struktur innerhalb der Polizei sind dem PSK 2025 zu entnehmen. Jeder Polizist hat diese zu achten.<br />


* Wird bei Fehlverhalten vorgenommen<br/>
===<div id="PolRegelnPara20">§19 Beschwerden, Kritik und Belobigungen</div>===
* Wird einzelfallabhängig entschieden<br/>


==== Entlassungen wegen Inaktivität: ====
'''19.1''' Die in der Überschrift genannten Thematiken sind beim Personalrat vorzutragen.<br />
'''19.2''' Sollte es Beschwerden gegen den Personalrat, die Polizeiführung oder den höheren Dienst geben sind diese bei der Leitung vorzutragen.<br />
'''19.3''' Sollte es Beschwerden oder Kritik gegen ein Leitungsmitglied geben, sind diese einem anderen Leitungsmitglied vorzutragen. Als nächsthöhere Instanz steht das Fraktionsmanagement zur Verfügung.<br />
'''19.4''' Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.<br />


Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn, folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br/>
===<div id="PolRegelnPara21">§20 Kameradschaftlichkeit und Miteinander</div>===


die Person ist innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv <br/>
'''20.1''' Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.<br />
'''20.2''' Bei Streitigkeiten miteinander sollte als erstes das persönliche Gespräch gesucht werden. Sollte das nicht möglich sein oder zu keinem Erfolg führen, ist es jederzeit möglich den PR als Vermittler hinzuzuziehen.<br />
'''20.3''' Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.<br />
'''20.4''' Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.<br />


und<br/>
===<div id="PolRegelnPara22">§21 Disziplinarmaßnahmen</div>===


es wird dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt <br/>
'''21.1''' Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu angemessenen Maßnahmen.<br />
oder <br/>
'''21.2''' Jeder Maßnahme geht eine Anhörung beim Personalrat voraus.<br />
es wird ihm auf eine andere Art und Weise (WhatsApp oder Forum) keine Benachrichtigung für den Grund der Abwesenheit genannt. <br/>
'''21.3''' Die Polizeileitung kann im Einzelfall Ausnahmen treffen oder ein Veto einlegen.<br />
'''21.4''' Jedes Vergehen kann zu einem Akteneintrag und ggf. zu einer Verwarnung führen. <br />


=== §8 Rechte der Beamten ===
===<div id="PolRegelnPara23">§22 Entlassungen</div>===


8.1 Jeder Beamte hat das Recht bei dem Personalrat Auskunft zu erhalten. Diese beinhaltet:<br/>  
'''Es gibt zwei Arten der Entlassung:'''<br /> 
:Ehrenhafte Entlassung:<br />
::*Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen<br />
::*Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen<br />
::*Wird einzelfallabhängig entschieden<br />
:Unehrenhafte Entlassung:<br />
::*Wird bei Fehlverhalten vorgenommen<br />
::* Wird einzelfallabhängig entschieden<br />
:Entlassungen wegen Inaktivität
::Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn,
::die Person innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv ist (siehe [[#PolRegelnPara02| §2]] Abs. 5)
::und
::dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt wird
::und
::die Person wurde bereits einmal aufgrund von Inaktivität zum Gespräch eingeladen.


* Die Anzahl und Art seiner Bewertungen (ohne Wortlaut).<br/>
===<div id="PolRegelnPara25">§23 Rechte und Möglichkeiten der Beamten</div>===
* Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst.<br/>
* Regeländerungen<br/>
* bevorstehende Events<br/>
* Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)<br/>
* bevorstehende Trainings<br/>


8.2 Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:<br/>
'''23.1''' Jeder Beamte hat das Recht beim Personalrat Auskunft zu erhalten. Diese beinhaltet:<br />
::*Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst<br />
::*Regeländerungen<br />
::*bevorstehende Events<br />
::*Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)<br />
::*bevorstehende Trainings sind bei der Abteilung Fortbildung (Polizeiakademie) zu erfragen<br />
'''23.2''' Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:<br />
::*bei einzelnen Mitgliedern des Personalrates
::*oder im Anschluss an eine Polizeibesprechung
'''23.3''' Ehemalige Beamte, die in der Vergangenheit einen besonderen Dienst für die Polizei geleistet haben, haben die Möglichkeit nach Anhörung bei der Polizeileitung und in Absprache mit der Polizeiführung auf einen angemessenen Rang wiedereingestellt zu werden. <br />


* Bei einzelnen Mitgliedern des Personalrates<br/>
* Bei oder im Anschluss an eine Polizei Besprechung<br/>


8.3 Zuwiderhandlung der jeweiligen Dienstanweisungen bzgl. der Zusatzmodule, wird mit sofortiger Entlassung und einer Fraktionssperre von 3 Monaten bestraft.
'''Die Polizeileitung kann für bestimmte Personen oder Personengruppen Regeln aufheben oder neu definieren.'''<br /><br />
'''Das letzte Wort in allen Fällen hat die Polizeileitung.'''<br /><br />
'''Den Anweisungen der Polizeileitung muss ausnahmslos Folge geleistet werden'''<br /><br />

Aktuelle Version vom 22. Februar 2026, 17:44 Uhr

Weitere Regeln:


Regeln

§1 Allgemeine Regeln

1.1 Die Nutzung des Polizeipräfixes (bspw. "[C4/99]") als Zivilist ist untersagt.
1.2 Spielt ein Polizist als Zivilist, so hat er sein Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten solche Kollegen also mittels einer unverhältnismäßigen Härte gegen die Polizei vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.
1.3 Möchte ein Polizist während der Dienstzeit auf seinen Ziv-Charakter wechseln, muss er nach dem Disconnect 20 Minuten warten, bevor er als Zivilist auf den Server darf. Dies gilt nicht, wenn keine illegale Aktivitäten begangen werden (Bsp: Hauswartung ist in Ordnung).
1.4 Das RP ist unter allen Umständen weiter zuführen. Regelverstöße etc. werden nach dem RP im Gespräch oder im Support geklärt.
1.5 Polizisten dürfen nur Gegenstände, Waffen und Fahrzeuge führen/tragen, die ihrem Rang entsprechen. Ausnahme besteht bei Freigabe des höheren Dienstes bei einsatzbedingter Erforderlichkeit (siehe auch §5 Abs. 3).
1.6 Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht. Zuwiderhandlung führt zur Entlassung (siehe auch Serverregel §7 3.1).
1.7 Es dürfen keine Troll-Charaktere in einem Polizei-Charakter verwirklicht werden.
1.8 Jeder ab dem Rang gehobener Dienst (C3) ist aufgefordert, sich freiwillig als Einsatzleiter zu melden. Sollte dies nicht geschehen, ernennt die Leitstelle eine Einsatzleitung.
1.9 Jeder Beamte hat sich an die Kleiderordnung zu halten.
1.10 Jeder Beamte hat sich entsprechend der erlernten Module zu verhalten. Bei Zuwiderhandlung kann das Modul aberkannt werden.

§2 Verhalten im Dienst

2.1 Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Leitstelle zum Dienst anmelden.
2.2 Ihr spielt einen Polizisten, verhaltet euch auch so.
2.3 Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.
2.4 Das Einhalten aller geltenden Gesetze (Gesetzbuch | Polizeigesetz | Zollverwaltungsgesetz) sowie der Serverregeln ist zwingend notwendig! Während Verfolgungsjagden ist das Rammen erst dann erlaubt wenn der zu Verfolgende eine aggressive Fahrweise vorlegt und selbst schon Rammversuche unternommen hat.
2.5 Dienstanweisungen und Weisungen über Discord und dem Forum sind Folge zu leisten. Sie sind intern zu halten und in keiner Form nach außen zu geben. Spielt ein Polizist als Zivilist darf das Wissen über diese Dienstanweisungen nicht genutzt werden.
2.6 Es gilt die Pflicht der eigenverantwortlichen Informationsbeschaffung: Jeder Beamte muss sich immer über die aktuellsten (Polizei-)Regeln, Dienstanweisungen sowie Rechte und Pflichten informieren.
2.7 Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit Herr/Frau Nachname oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Bei internen Gesprächen darf weiterhin das “Du” genutzt werden.
2.8 Während des Polizeidienstes dürfen keine außerpolizeilichen Aufgaben getätigt werden. Dazu gehören auch (insbesondere) illegalen Aktivitäten in jeglicher Form.
2.9 Das Spielen an Spielautomaten im Dienst ist untersagt. Lottoscheine dürfen jedoch ausgefüllt werden.
2.10 Jede polizeiliche Maßnahme muss vorher individuell geprüft werden, ob diese für das Ziel geeignet ist und das mildeste Mittel darstellt, das am geringsten in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht außer Verhältnis zu dem Zweck steht. Übermäßige Härte wird nicht geduldet. Bsp: Ein einzelner Zivilist, der eine Tankstelle mit einer Pistole ausraubt und flieht, sollte nicht mit drei Streifenwagen und einem Helikopter verfolgt werden.
2.11 Bei Großereignissen muss der Gegenpartei die Möglichkeit für Verhandlungen gewährt werden, bevor Gewalt angewendet wird.
2.12 An einem einfachen Tankstellenraub (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 4 Polizisten beteiligt sein.
2.13 An einem Überfall auf den Juwelier (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 5 Polizisten beteiligt sein.
2.14 An einem Überfall auf die Bankfiliale (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 6 Polizisten beteiligt sein.

§3 Leitstelle

3.1 Die Leitstelle ist erst ab mittlerer Dienst (C2) zu besetzen.

Regel 3.1 gilt nicht:
  • bei Freigabe durch den höheren Dienst

3.2 Die Leitstelle ist ab vier Beamten im Dienst zu besetzen, der Leitstellenfunk muss dauerhaft und unabhängig von den im Dienst befindlichen Beamten besetzt sein.
3.3 Sollte nach 15 Minuten keine Leitstelle gebildet worden sein, hat jeder Polizeibeamte den Dienst zu verlassen. Der höhere Dienst hat darauf zu achten, dass diese Regel eingehalten wird.
3.4 Die Leitstelle ist auf dem Server dem regulären Polizeivollzugsbeamten weisungsbefugt und kann nur durch den höchstrangigen Polizisten auf dem Server außer Kraft gesetzt werden. Dies muss aber begründet sein und dem Personalrat spätestens nach der Matrix vorgetragen werden! Dem höheren Polizeivollzugsdienst ist es erlaubt, gegen Entscheidungen der Leitstelle ein Veto einzulegen. Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten. Ausnahme besteht bei Anweisung durch die Polizeileitung.
3.5 Bei gravierendem Fehlverhalten hat die Leitstelle das Recht einen jeden für die aktuelle Matrix zu suspendieren. Dieses muss nach der Matrix bei dem Personalrat unverzüglich berichtet und begründet werden! Sollte kein Mitglied des Personalrates im TS sein, ist eine Bewertung zu schreiben oder sich an die Polizeileitung zu wenden.
3.6 Auf Anfrage der Polizeiakademie (Ausbildung|Fortbildung) ist die Leitstelle angewiesen, bis zu drei Plätze für eine Laufbahnprüfung zu schaffen. Diese Maßnahme gilt nur für den Zeitraum der Prüfung und ist nach Beendigung dieser wieder rückgängig zu machen. Diese Regel gilt nur von Montag bis Donnerstag.
3.7 Die Leitstelle teilt die Einsätze zu. Wenn eine Minute nach Eingang des Notrufes keine Einteilung erfolgt ist, sollte jeder Beamte bestrebt sein eine Zuteilung zu erwirken, dies gilt auch für Sonderstreifen.
3.8 Das Auftragssystem zur Zuteilung des Einsatzes muss zwingend genutzt werden. Ausschließlich die Leitstelle oder ein dazu beauftragter Beamter schickt dem Dispatchschreiber die automatische Antwort zurück.
3.9 Die MEZ hat zwingend die Telefonleitstelle zu übernehmen. Eine MEZ muss spätestens ab 10 Beamten im Dienst besetzt werden. Die MEZ darf auch vorher gebildet werden! Nach Möglichkeit sollte immer mind. ein Beamter die Telefonleitstelle besetzen.

Ausnahme:
  • Bei 5 oder 6 Polizeipraktikanten wird erst dann eine MEZ gebildet, wenn alle Praktikaten einen Streifenpartner (nicht die Leitstelle) haben. Der nächste vollwertige Beamte besetzt dann die MEZ

3.10 Die MEZ ist nicht durch Praktikaten zu besetzen. Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst.

§4 Anwärterregeln und -befugnisse

4.1 Praktikaten dürfen niemals ohne Vorgesetzten (ab mittlerer Dienst (C2)) auf den Server oder auf Streife gehen, wenn möglich sollten sie mit einem Ausbilder auf Streife gehen.
4.2 Praktikaten dürfen bei Sondereinsätzen mit Ausrüstungsgegenständen, die für den mittleren Dienst (C2) freigegeben sind, ausgerüstet werden. Diese müssen nach Einsatzende zwingend abgeben werden. Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst bei einsatzbedingter Erforderlichkeit.

§5 Waffen und deren Gebrauch

5.1 Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser (bzw. SPAS 12) bei sich führen.
5.2 Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Taser anzuwenden.
5.3 Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden. Diese Ankündigung darf erst nach dreimaligem Nichtnachkommen einer polizeilichen Anweisung erfolgen. Hierbei muss dem Gegenüber eine angemessene Reaktionszeit gewährt werden. Bei objektivierbaren Gefahren für Leib und Leben oder dem Versuch zur Flucht kann der Gebrauch des Tasers direkt angekündigt werden.
5.4 Für die SPAS 12 gelten dieselben Regeln wie für den Taser. Das Tragen der SPAS 12 im Streifendienst ist durch Beamte des Dienstgrades "Höherer Dienst" oder höher freizugeben und nach dem Dienst selbstständig zu vernichten. Es dürfen max. zwei SPAS 12 im Streifendienst getragen werden.
5.5 Scharfe Waffen sind im Rucksack zu führen, für Sicherungsmaßnahmen bei einer VK oder PK ist der Taser ausreichend. In Gefahrensituationen, in denen mit Waffengewalt zu rechnen ist, darf diese aus dem Rucksack entnommen werden.

Regel 5.5 gilt nicht wenn:
  • Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.
  • Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.

5.6 Die Androhung von Waffengewalt oder Niederschlagen gemäß §6 Serverregeln seitens der Polizei ist verboten. Ausnahme besteht bei Großereignissen gemäß §9 Serverregeln oder Ausnahmesituationen ausschließlich gemäß §18.1 Polizei Regeln.

§6 Streifen

6.1 Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter, PKWs, Motorräder und Boote.
6.2 Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen. Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
6.3 Es ist allgemein auf eine ausgewogene Rangverteilung zwischen den Streifen zu achten, überwacht durch die eingesetzte Leitstelle.
6.4 Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke, Kofferräume und Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden (Ausnahme - Zoll, siehe Zollgesetz).
6.5 Die Streife, darunter zählen auch die Sonderstreifen (Cobra 11, Clipper, Striker, etc.), darf nur auf Anweisungen von der Leitstelle einen akuten Einsatz anfahren. (Vermerk: §4.4)

§ 7 Allgemeine Regelungen/Informationen Abteilungen

Abteilungsspezifische Regelwerke sind bei der jeweiligen Abteilung anzufragen. Das Polizeiregelwerk oder Teile davon können nicht von absteilungsspezifischen Regeln außer Kraft gesetzt werden. Das Polizeiregelwerk hat immer Vorang. Abteilungssinterne Fahrzeuge dürfen nur von der jeweiligen Abteilung oder mit Freigabe des höheren Dienstes genutzt werden. Zudem dürfen Fahrzeuge mit Zoll-Lackierung im regulären Polizeidienst nicht verwendet/ freigegeben werden.

Abteilungsinterne Fahrzeuge sind
  • Dodge Durango -> Einsatzkommando
  • GMC Yukon 2015 Aufbau -> Einsatzkommando
  • Mercedes G-Klasse -> Einsatzkommando
  • Mercedes S-600 -> Einsatzkommando
  • UH-60 -> Einsatzkommando
  • Zivilfahrzeuge -> Einsatzkommando
  • Fahrzeuge mit Zoll-Lackierung -> Zoll
  • Fahrzeuge mit KüWa-Lackierung -> Küstenwache
  • Fahrzeuge mit "VerkÜ-Lackierung" -> VerkÜ

§8 Fahrzeuge und Beschlagnahmung

8.1 Modul Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn man die dafür vorgesehene Ausbildung erworben hat.
8.2 In aktiven RP Situationen darf die Funktion "Fahrzeug abschleppen" nicht genutzt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden, sollte dieser im Dienst sein.
8.3 Die Funktion "Fahrzeuge beschlagnahmen" darf nur bei Fahrzeugen genutzt werden, welche in folgenden Situationen beteiligt waren:

  • Angriff auf Beamte der Polizei oder deren HQ
  • Überfall auf die Zentralbank
  • Überfall auf das News-HQ
  • Ausbruch aus dem Bundesgefängnis
  • Angriff auf die Asservatenkammer

8.4 Vom UKW (Unfallkraftwagen/Fahrzeug mit der Tafel) dürfen maximal nur zwei Fahrzeuge im Streifendienst sein. Die VerkÜ hat ein Anrecht auf das Besetzen von Fahrzeugen dieser Bauart. Der UKW dient primär zur Absicherung und Absperrung von Straßen, kann aber auch alle anderen Einsätze anfahren.
8.5 Von den Fahrzeugen "Mercedes Benz AMG GT Black Series (Polizei)" und "BMW 3er G81 Polizei" dürfen insgesamt maximal drei auf der Insel aktiv sein. Der höherrangige Beamte hat ein Anrecht auf das Fahrzeug.
8.6 Es dürfen maximal vier Fahrzeuge mit Tuning-Chip aktiv sein. Dabei dürfen nicht mehr chip-getunte als normale Fahrzeuge aktiv sein. Der höherrangige Beamte hat ein Anrecht auf das Fahrzeug.
8.7 Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges polizeiliches Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.
8.8 Es dürfen maximal drei Zivilfahrzeuge auf der Insel unterwegs sein. Diese sind dem Einsatzkommando vorbehalten. Im Einsatzfall dürfen maximal vier Zivilfahrzeuge auf der Insel unterwegs sein, dabei hat das Einsatzkommando ebenfalls Anrecht auf diese.
8.9 Folgende Fahrzeuge müssen bei Nutzung auf der Karte markiert werden:

  • Königsegg Jesko Polizei
  • Königsegg Jesko VerkÜ
  • UKWs (siehe 9.3)
  • Mercedes AMG GT Black Series (Polizei)
  • BMW 3er G81 Polizei
  • Fahrzeuge mit Tuning-Chip

Die Markierung erfolgt auf der Karte links neben dem Streifennamen und kann durch kurzes angeben des Modells, z.B "Jesko", "GT", "UKW", usw., erfolgen.

8.8.1 Es wird empfohlen, im Ermessen der Leistelle, jeweils das eigene Fahrzeug auf der Karte kurz mit Modellnamen neben dem Streifennamen zu markieren. So kann die Leitstelle schnell eine passende Einheit schicken, wenn z.B ein SUV benötigt wird.

8.10 Der Abschlepper darf nach Genehmigung durch Leitstelle oder Einsatzleitung zur Verbringung der Space Drop Kapsel zum Polizeihauptquartier verwendet werden. Fahrzeuge dürfen nur nach Rücksprache mit dem RAC und sofern es sich um Beweismaterial handelt bzw. Beweismaterial beinhaltet zum Polizeihauptquartier abgeschleppt werden.
8.11 Der ELW (VPC), sowie der MB Actros 14t dürfen nicht als Streifenfahrzeug verwendet werden. Im Einsatzfall ist die Nutzung durch die Leitstelle / Einsatzleitung freizugeben.

§9 Checkpoints (Kontrollstationen)

9.1 Checkpoints sind auf der Karte intern zu kennzeichnen.
9.2 Checkpoints müssen möglichst verkehrssicher aufgebaut und abgesichert werden.
9.3 Das Errichten eines Checkpoints ist nur nach Absprache mit der Leitung erlaubt. Ausnahme hierfür ist der Zoll.
9.4 An einem Checkpoint hat jeder Polizist dieselben Befugnisse wie Zollbeamte.

§10 Observation

10.1 Observationen dürfen nicht an folgenden Orten durchgeführt werden:

  • Zentralbank
  • Rebellen HQ

10.2 Es darf nicht länger als 15 Minuten observiert werden. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.

Es gilt die folgende Ausnahmeregelung:
Es dient dem RP. Dies ist von einem Beamten des höheren Dienstes zu bestimmen.
Definition Aufklärung und Observation
Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.
Im Bereich der Polizei ist Aufklärung ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz.
Unter Observation versteht man das Beschaffen von Beweisen und die Ermittlung von Hinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.

§11 Festnahmen und Bußgelder

11.1 Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.
11.2 Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Es dürfen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet oder zur Anzeige gebracht werden, welche im Gesetzbuch stehen. Das genaue Strafmaß bei Ordnungswidrigkeiten, legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
11.3 Der Polizei ist es erlaubt Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. STGB-Delikte, werden im Rahmen geltender Gesetze verfolgt

11.4 Beschlagnahmte Waffen sind durch uns in die Asservatenkammer zu verbringen. Magazine und andere illegale Gegenstände werden aus Platzgründen nicht in der Asservatenkammer gelagert, sondern durch den jeweiligen Beamten nach der Dokumentation vernichtet.
11.6 Bei Straftaten muss eine Belehrung vorgetragen werden, die inhaltlich übereinstimmen muss mit:
"Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren. Sie müssen sich dazu nicht weiter äußern, insbesondere dann nicht, wenn Sie sich selbst belasten würden. Aussagen zu Ihrer Person sind wahrheitsgemäß zu treffen, andernfalls machen Sie sich strafbar. Sie haben das Recht auf einen Rechtsbeistand, für diesen sind Sie selbst verantwortlich."
11.7 Dem Täter muss mindestens zweimal die Möglichkeit gegeben werden, sein Bußgeld zu bezahlen. Beim dritten Mal wird der Fall zur Anzeige gebracht.
11.8 Haftstrafen führt die Polizei durch.
11.9 Gefangene müssen zu jedem Zeitpunkt für Zivilisten zu erreichen sein. In der Luft ist dies nicht gewährleistet.

Regel 11.9 gilt nicht:
  • Wenn der Restart unmittelbar bevorsteht (10 Minuten) und der Zivilist dem zustimmt oder
  • ein Transport am Boden nicht möglich ist

§12 Gang- und Bandenkonflikte

12.1 In Bandenkonflikten ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn das Leben unschuldiger Zivilisten in Gefahr ist. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.
12.2 Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.
12.3 In allen anderen Gangangelegenheiten liegt die oberste Priorität beim Schutz Unbeteiligter. In solche Situationen greift die Polizei nur ein, wenn die angegriffene Partei dies zu Beginn der Situation erfragt. In jedem Fall liegt die Entscheidung über das Einmischen in eine solche Situation beim höchstrangigsten Polizisten im Dienst, der zu keiner der beiden zivilen Gruppierungen gehört.

12.3.1 Ausnahme: Handelt es sich bei der angegriffenen Partei um die Verteidiger des Ganghauses, erfolgt kein Eingriff durch die Polizei.

§13 Erweiterte Maßnahmen

Bei einer Verfolgungsjagd (d.h. Täter flüchtet mit Fahrzeug vom Tatort und entzieht sich so der Maßnahme) dürfen erst nach 10 Minuten erweiterte Maßnahmen ergriffen werden. Ausnahme ist bei massiver Gefährdung anderer. Folgende Maßnahmen zählen darunter:
13.1 Nagelband:

  • Die Benutzung eines Nagelband muss an die beteiligten Einheiten kommuniziert werden. Im besten Fall wird das Nagelband auch auf der internen Karte vermerkt.
  • Die Benutzung eines Nagelband muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz die durch EL) genehmigt werden.

13.2 Fuelkiller:

  • Der Fuelkiller darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mindestens einmal gewarnt worden ist.
  • Zwischen Warnung und Einsatz des Fuelkillers müssen mindestens 31 Sekunden vergehen.
  • Die Benutzung des Fuelkillers muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz durch die EL) genehmigt werden.

13.3 EMP:

  • Der EMP darf erst nach erfolglosem Einsatz des Fuelkillers verwendet werden.
  • Der EMP darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mindestens einmal gewarnt worden ist.
  • Zwischen Warnung und direktem EMP müssen mindestens 31 Sekunden vergehen.
  • Die Benutzung eines EMP´s muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz die durch EL) genehmigt werden.

§14 Andere Fraktionen

14.1 Andere Fraktionsmitglieder müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemein gültigen und logischen Verständnis behandelt werden.
14.2 Auch Fraktionsmitglieder dürfen abgestraft werden.

§15 Verträge mit Zivilisten

15.1 Ab dem Rang Polizeileitung (C5) dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden.
15.2 Ausgewählte, vollwertige Zivilfahnder dürfen ebenfalls Verträge mit Zivilisten eingehen. Diese Verträge müssen dokumentiert werden und werden von der Abteilungsleitung der Spezialisierten Kräfte überprüft.

§16 Teilnahme an Events

16.1 Die Teilnahme an einem Event ist ausschließlich mit einem Ziv-Charakter erlaubt. Hierbei darf die Quote außer Acht gelassen werden.
16.2 Es obliegt der Leitstelle, ob Polizisten im Dienst bei Events zuschauen dürfen.
16.3 Absicherungen bei Events müssen von der Leitstelle und dem Eventveranstalter genehmigt sein.

§17 Ausnahmesituationen

In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
17.1 Entwendung staatlichen Eigentums

  • Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.
  • Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.
  • Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.

17.2 Überfall auf die Zentralbank

  • Die Zentralbank hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung zu beenden.
  • Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.
  • Der Überfall auf die Zentralbank ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

17.3 Geiselnahmen

  • Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.
  • Der maximale monetäre Wert einer Geisel liegt bei 150.000 $ oder vergleichbaren Sachwerten. Dieser Wert kann gemäß des aktuellen Geldwertes stetig angepasst werden. Gezahltes Lösegeld kann durch die Polizeileitung erstattet werden.
  • Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.
  • Überweisungen sind untersagt.
  • Das Einsatzkommando ist dringend hinzuzuziehen.
  • Ein finaler Rettungsschuss, um eine Gefährdung für Leib und Leben der Geisel auszuschließen, kann durch den höheren Dienst angeordnet werden, insofern andere Maßnahmen wahrscheinlich nicht zur Rettung der Geisel führen oder die Geisel zu stark gefährden.

17.4 Massenschießereien

  • Bei einer großen Schießerei zwischen zwei Parteien muss sichergestellt werden, dass sich der Konflikt nicht weiter auf die öffentliche Sicherheit ausbreitet. Maßnahmen hierfür können Absperrungen, Warnungen, Vermittlungen, oder die Verlagerung des Konfliktes sein.
  • Ein Zugriff ist als letztes Mittel zu wählen, um gegen eine Gefährdung der Zivilbevölkerung vorzugehen.
  • Verweis §13 Gang-und Bandenkonflikte.

17.5 Großschadensereignisse, bei denen 10 Beamte eingesetzt sind
17.6 Überfall auf die Asservatenkammer

  • Bei einem Überfall auf die Asservatenkammer sind sofort alle anderen RP-Situationen zu beenden und die Aufrüstung für den Einsatz zu beginnen.
  • Waffentransporte zum Vernichtungslager dürfen ausschließlich durch die Polizeileitung freigegeben werden.
  • Im Falle eines Überfalls auf die Asservatenkammer oder eines Überfalls des Waffentransports zur Entsorgung, gilt die 10-Mann-Regel für die Polizei nicht. (Verweis Serverregeln §5 1.2)

Die Polizeileitung kann jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.

§18 Polizeistrukturkonzept (PSK)

Zuständigkeiten, Amtswege, Prozesse und die allgemeine Struktur innerhalb der Polizei sind dem PSK 2025 zu entnehmen. Jeder Polizist hat diese zu achten.

§19 Beschwerden, Kritik und Belobigungen

19.1 Die in der Überschrift genannten Thematiken sind beim Personalrat vorzutragen.
19.2 Sollte es Beschwerden gegen den Personalrat, die Polizeiführung oder den höheren Dienst geben sind diese bei der Leitung vorzutragen.
19.3 Sollte es Beschwerden oder Kritik gegen ein Leitungsmitglied geben, sind diese einem anderen Leitungsmitglied vorzutragen. Als nächsthöhere Instanz steht das Fraktionsmanagement zur Verfügung.
19.4 Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.

§20 Kameradschaftlichkeit und Miteinander

20.1 Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.
20.2 Bei Streitigkeiten miteinander sollte als erstes das persönliche Gespräch gesucht werden. Sollte das nicht möglich sein oder zu keinem Erfolg führen, ist es jederzeit möglich den PR als Vermittler hinzuzuziehen.
20.3 Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.
20.4 Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.

§21 Disziplinarmaßnahmen

21.1 Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu angemessenen Maßnahmen.
21.2 Jeder Maßnahme geht eine Anhörung beim Personalrat voraus.
21.3 Die Polizeileitung kann im Einzelfall Ausnahmen treffen oder ein Veto einlegen.
21.4 Jedes Vergehen kann zu einem Akteneintrag und ggf. zu einer Verwarnung führen.

§22 Entlassungen

Es gibt zwei Arten der Entlassung:

Ehrenhafte Entlassung:
  • Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen
  • Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen
  • Wird einzelfallabhängig entschieden
Unehrenhafte Entlassung:
  • Wird bei Fehlverhalten vorgenommen
  • Wird einzelfallabhängig entschieden
Entlassungen wegen Inaktivität
Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn,
die Person innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv ist (siehe §2 Abs. 5)
und
dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt wird
und
die Person wurde bereits einmal aufgrund von Inaktivität zum Gespräch eingeladen.

§23 Rechte und Möglichkeiten der Beamten

23.1 Jeder Beamte hat das Recht beim Personalrat Auskunft zu erhalten. Diese beinhaltet:

  • Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst
  • Regeländerungen
  • bevorstehende Events
  • Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)
  • bevorstehende Trainings sind bei der Abteilung Fortbildung (Polizeiakademie) zu erfragen

23.2 Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:

  • bei einzelnen Mitgliedern des Personalrates
  • oder im Anschluss an eine Polizeibesprechung

23.3 Ehemalige Beamte, die in der Vergangenheit einen besonderen Dienst für die Polizei geleistet haben, haben die Möglichkeit nach Anhörung bei der Polizeileitung und in Absprache mit der Polizeiführung auf einen angemessenen Rang wiedereingestellt zu werden.


Die Polizeileitung kann für bestimmte Personen oder Personengruppen Regeln aufheben oder neu definieren.

Das letzte Wort in allen Fällen hat die Polizeileitung.

Den Anweisungen der Polizeileitung muss ausnahmslos Folge geleistet werden