Polizei Regeln: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Weitere Regeln:'''
'''Weitere Regeln:'''
* [[Regeln]]
* [[Regeln|Regeln]]
* [[TeamSpeak Regeln]]
* [[TeamSpeak Regeln]]
* [[Medic Regeln]]
* [[Discord Regeln]]
* [[Rettungsdienst Regelwerk]]
* [[RAC Regeln]]
* [[RAC Regeln]]
* [[Regelwerk der Justiz]]




== Regeln ==
== Regeln ==
=== <div id="PolRegelnPara01">§1 Allgemeine Regeln</div> ===


=== §1 Onlinezeiten ===
'''1.1''' Die Nutzung des Polizeipräfixes (bspw. "[C4/99]") als Zivilist ist untersagt.<br />
'''1.1''' Bevor ein Polizist als Zivilist spielen kann, muss er sichergehen dass die Cop Quote eingehalten ist. (Die Cop Quote gilt von 15:00 Uhr - 23:00 Uhr)<br />
'''1.2''' Spielt ein Polizist als Zivilist, so hat er sein Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten solche Kollegen also mittels einer unverhältnismäßigen Härte gegen die Polizei vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.<br />
'''1.2''' Die Cop Quote beläuft sich auf jeweils 6 vollwertige Polizisten (ab C2).<br />
'''1.3''' Möchte ein Polizist während der Dienstzeit auf seinen Ziv-Charakter wechseln, muss er nach dem Disconnect 20 Minuten warten, bevor er als Zivilist auf den Server darf. Dies gilt nicht, wenn keine illegale Aktivitäten begangen werden (Bsp: Hauswartung ist in Ordnung).<br />
'''1.3''' Die Cop Quote gilt auf Server 2 erst ab 35 anwesenden Zivillisten.<br />
'''1.4''' Das RP ist unter allen Umständen weiter zuführen. Regelverstöße etc. werden nach dem RP im Gespräch oder im Support geklärt.<br />
'''1.4''' Alle Server sind gemäß der aktuellen Verhältnismäßigkeit zu besetzen und abzudecken.<br />
'''1.5''' Polizisten dürfen nur Gegenstände, Waffen und Fahrzeuge führen/tragen, die ihrem Rang entsprechen. Ausnahme besteht bei Freigabe des höheren Dienstes bei einsatzbedingter Erforderlichkeit (siehe auch [[#PolRegelnPara05| §5]] Abs. 3).<br />
'''1.6''' Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht. Zuwiderhandlung führt zur Entlassung (siehe auch Serverregel §7 3.1).<br />
'''1.7''' Es dürfen keine Troll-Charaktere in einem Polizei-Charakter verwirklicht werden.<br />
'''1.8''' Jeder ab dem Rang gehobener Dienst (C3) ist aufgefordert, sich freiwillig als Einsatzleiter zu melden. Sollte dies nicht geschehen, ernennt die Leitstelle eine Einsatzleitung.<br />
'''1.9''' Jeder Beamte hat sich an die Kleiderordnung zu halten.<br />
'''1.10''' Jeder Beamte hat sich entsprechend der erlernten Module zu verhalten. Bei Zuwiderhandlung kann das Modul aberkannt werden.<br />


=== §2 Allgemeine Regeln ===
=== <div id="PolRegelnPara03">§2 Verhalten im Dienst</div> ===


2.1 Es ist gestattet, den gleichen Vor- und Zunamen wie als Zivilist zu verwenden. Allerdings dürfen dann keine Illegalen Aktivitäten unternommen werden.<br />
'''2.1''' Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Leitstelle zum Dienst anmelden.<br />
2.2 Es ist untersagt, auf einem anderen Server in einer Fraktion zu spielen.<br />
'''2.2''' Ihr spielt einen Polizisten, verhaltet euch auch so.<br />
2.2 Das Benutzen der Justiz Slots sowie der Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge der Justiz ist verboten! Auch der Erwerb ist untersagt.<br />
'''2.3''' Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.<br />
2.3 Spielt ein Polizist als Zivilist, so hat er sein Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten außer Dienst befindliche Kollegen also mittels einer unverhältnismäßigen Härte vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.<br />
'''2.4''' Das Einhalten aller geltenden Gesetze ([[Gesetzbuch]] | [https://docs.google.com/document/d/1gDYSUp4X9Muws3mjU8bs6T0iKhewtah02bZGAksuXTg/edit Polizeigesetz] | [https://docs.google.com/document/d/1hap72RgqblGw89rxL09EQ5tF5SLGybN53vITmkMtYqY/edit?usp=sharing Zollverwaltungsgesetz]) sowie der Serverregeln ist zwingend notwendig! Während Verfolgungsjagden ist das Rammen erst dann erlaubt wenn der zu Verfolgende eine aggressive Fahrweise vorlegt und selbst schon Rammversuche unternommen hat.<br />
2.4 Das RP ist unter allen Umständen weiter zuführen, Regelverstöße etc. werden nach dem RP im Support oder im Gespräch geklärt.<br />
'''2.5''' Dienstanweisungen und Weisungen über Discord und dem Forum sind Folge zu leisten. Sie sind intern zu halten und in keiner Form nach außen zu geben. Spielt ein Polizist als Zivilist darf das Wissen über diese Dienstanweisungen nicht genutzt werden.<br />
2.5 Polizisten dürfen nur Kleidung, Gegenstände, Waffen und Fahrzeuge führen/tragen, welche ihrem Rang entsprechen. Ausnahme besteht bei Freigabe des höheren Dienstes.<br />
'''2.6''' Es gilt die Pflicht der eigenverantwortlichen Informationsbeschaffung:
2.6 Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen an Zivilisten weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht. Zuwiderhandlung führt zur Entlassung.<br />
Jeder Beamte muss sich immer über die aktuellsten (Polizei-)Regeln, Dienstanweisungen sowie Rechte und Pflichten informieren.<br />
2.7 Die ersten Wochen innerhalb der Polizei, bis zur Beförderung zum Polizeihauptmeister (C4), sind einer Probezeit gleichgesetzt. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis jederzeit von beiden Seiten und ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Diese Regelung gilt für jegliches neu angestelltes Personal, sowie für reaktivierte Beamte.<br />
'''2.7''' Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit Herr/Frau Nachname oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Bei internen Gesprächen darf weiterhin das “Du” genutzt werden.<br />
2.8 Es dürfen keine Troll Charaktere in einem Polizei Charakter verwirklicht werden.<br />
'''2.8''' Während des Polizeidienstes dürfen keine außerpolizeilichen Aufgaben getätigt werden. Dazu gehören auch (insbesondere) illegalen Aktivitäten in jeglicher Form.<br />
2.9 Jeder ab dem Rang Polizeikommissaranwärter ist aufgefordert, sich freiwillig als Einsatzleiter zu melden. Sollte dies nicht geschehen, ernennt die Leitstelle eine Einsatzleitung.<br />
'''2.9''' Das Spielen an Spielautomaten im Dienst ist untersagt. Lottoscheine dürfen jedoch ausgefüllt werden.<br />
'''2.10''' Jede polizeiliche Maßnahme muss vorher individuell geprüft werden, ob diese für das Ziel geeignet ist und das mildeste Mittel darstellt, das am geringsten in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht außer Verhältnis zu dem Zweck steht. Übermäßige Härte wird nicht geduldet.
Bsp: Ein einzelner Zivilist, der eine Tankstelle mit einer Pistole ausraubt und flieht, sollte nicht mit drei Streifenwagen und einem Helikopter verfolgt werden.<br />
'''2.11''' Bei Großereignissen muss der Gegenpartei die Möglichkeit für Verhandlungen gewährt werden, bevor Gewalt angewendet wird.<br />
'''2.12''' An einem einfachen Tankstellenraub (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 4 Polizisten beteiligt sein.<br />
'''2.13''' An einem Überfall auf den Juwelier (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 5 Polizisten beteiligt sein.<br />
'''2.14''' An einem Überfall auf die Bankfiliale (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 6 Polizisten beteiligt sein.<br />


=== §2.1 Verhalten im Dienst ===
=== <div id="PolRegelnPara04">§3 Leitstelle</div> ===


2.1.1 Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Leitstelle zum Dienst anmelden.<br />
'''3.1''' Die Leitstelle ist erst ab mittlerer Dienst (C2) zu besetzen.<br />
2.1.2 Ihr spielt einen Polizisten, verhaltet euch auch so.<br />
:'''Regel 3.1 gilt nicht:'''<br />
2.1.3 Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.<br />
::*bei Freigabe durch den höheren Dienst<br /><br />
2.1.4 Das einhalten aller geltenden Gesetzte ([[Gesetzbuch]] | [https://docs.google.com/document/d/16PVxx_2ZqSE3vfGO_44V0D83qk9SfVcqw0W-EDLPprg/edit Polizeigesetz] | [https://docs.google.com/document/d/1qRz9C2-8_C_1XhtP4JZkpAO-sp3nS4mrWMfrTomUEcA/edit Zollverwaltungsgesetz]) ist zwingend notwendig!<br />
'''3.2''' Die Leitstelle ist ab vier Beamten im Dienst zu besetzen, der Leitstellenfunk muss dauerhaft und unabhängig von den im Dienst befindlichen Beamten besetzt sein.<br />
2.1.5 Bei Verlangen ist der Dienstausweis vorzulegen. Außer es ist in diesen Regeln anders bestimmt.<br />
'''3.3''' Sollte nach 15 Minuten keine Leitstelle gebildet worden sein, hat jeder Polizeibeamte den Dienst zu verlassen. Der höhere Dienst hat darauf zu achten, dass diese Regel eingehalten wird.<br />
2.1.6 Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit Herr/Frau Nachname oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Bei internen Gesprächen darf weiterhin das “Du” genutzt werden.<br />
'''3.4''' Die Leitstelle ist auf dem Server dem regulären Polizeivollzugsbeamten weisungsbefugt und kann nur durch den höchstrangigen Polizisten auf dem Server außer Kraft gesetzt werden. Dies muss aber begründet sein und dem Personalrat spätestens nach der Matrix vorgetragen werden! Dem höheren Polizeivollzugsdienst ist es erlaubt, gegen Entscheidungen der Leitstelle ein Veto einzulegen. Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten. Ausnahme besteht bei Anweisung durch die Polizeileitung.<br />
2.1.7 Während des Polizeidienstes dürfen keine außer polizeilichen Aufgaben getätigt werden, Dazu gehören auch Illegalen Aktivitäten in jeglicher Form.<br />
'''3.5''' Bei gravierendem Fehlverhalten hat die Leitstelle das Recht einen jeden für die aktuelle Matrix zu suspendieren. Dieses muss nach der Matrix bei dem Personalrat unverzüglich berichtet und begründet werden! Sollte kein Mitglied des Personalrates im TS sein, ist eine Bewertung zu schreiben oder sich an die Polizeileitung zu wenden.<br />  
2.1.8 Das Betreten der Rebelleninsel (Buhlitz) ist untersagt - Ausnahmen durch § 11 sind gestattet. Dazu stellt die Rebelleninsel und das Gangversteck einen rechtsfreien Raum dar, indem keine Straftaten geahndet werden.<br />
'''3.6''' Auf Anfrage der Polizeiakademie (Ausbildung|Fortbildung) ist die Leitstelle angewiesen, bis zu drei Plätze für eine Laufbahnprüfung zu schaffen. Diese Maßnahme gilt nur für den Zeitraum der Prüfung und ist nach Beendigung dieser wieder rückgängig zu machen. Diese Regel gilt nur von Montag bis Donnerstag. <br />
Sollten Straftäter in die o.g rechtfreien Räume fliehen, ist Regel 2.1.8 aufgehoben.<br />
'''3.7''' Die Leitstelle teilt die Einsätze zu. Wenn eine Minute nach Eingang des Notrufes keine Einteilung erfolgt ist, sollte jeder Beamte bestrebt sein eine Zuteilung zu erwirken, dies gilt auch für Sonderstreifen.<br />
'''3.8''' Das Auftragssystem zur Zuteilung des Einsatzes muss zwingend genutzt werden. Ausschließlich die Leitstelle oder ein dazu beauftragter Beamter schickt dem Dispatchschreiber die automatische Antwort zurück.<br />
'''3.9''' Die MEZ hat zwingend die Telefonleitstelle zu übernehmen. Eine MEZ muss spätestens ab 10 Beamten im Dienst besetzt werden. Die MEZ darf auch vorher gebildet werden! Nach Möglichkeit sollte immer mind. ein Beamter die Telefonleitstelle besetzen.<br />
:'''Ausnahme:'''<br />
::*Bei 5 oder 6 Polizeipraktikanten wird erst dann eine MEZ gebildet, wenn alle Praktikaten einen Streifenpartner (nicht die Leitstelle) haben. Der nächste vollwertige Beamte besetzt dann die MEZ<br />
'''3.10''' Die MEZ ist nicht durch Praktikaten zu besetzen. Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst.<br />


=== §2.2 Leitstelle  ===
===<div id="PolRegelnPara05">§4 Anwärterregeln und -befugnisse</div>===
'''4.1''' Praktikaten dürfen niemals ohne Vorgesetzten (ab mittlerer Dienst (C2)) auf den Server oder auf Streife gehen, wenn möglich sollten sie mit einem Ausbilder auf Streife gehen.<br />
'''4.2''' Praktikaten dürfen bei Sondereinsätzen mit Ausrüstungsgegenständen, die für den mittleren Dienst (C2) freigegeben sind, ausgerüstet werden. Diese müssen nach Einsatzende zwingend abgeben werden.
Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst bei einsatzbedingter Erforderlichkeit.<br />


2.2.1 Die Leitstelle ist erst ab Polizeiobermeister zu besetzen. dem höheren Dienst ist es erlaubt, Ausnahmen zu gestatten.<br />
===<div id="PolRegelnPara06">§5 Waffen und deren Gebrauch</div>===
2.2.2 Sollte nach 15 Minuten keine Leitstelle gebildet worden sein, hat jeder Polizeibeamte den Dienst zu verlassen. Der höhere Dienst hat darauf zu achten, dass diese Regel eingehalten wird.<br />
2.2.3 Die Leitstelle ist auf dem Server dem regulären Polizeivollzugsbeamten weisungsbefugt und kann nur durch den höchstrangigen Polizisten auf dem Server außer Kraft gesetzt werden. Dies muss aber begründet sein und dem Personalrat spätestens nach der Matrix vorgetragen werden! Dem höheren Polizeivollzugsdienst ist es erlaubt, gegen Entscheidungen der Leitstelle ein Veto einzulegen. Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten. Ausnahme besteht bei Anweisung durch die Polizeileitung. <br />
2.2.4 Bei gravierendem Fehlverhalten hat die Leitstelle das Recht einen Jeden für die aktuelle Matrix zu suspendieren. Dieses muss nach der Matrix bei dem Personalrat unverzüglich berichtet und begründet werden! Sollte kein Mitglied des Personalrates im TS sein, ist eine Bewertung zu schreiben.<br />
2.2.5 Auf Anfrage der Ausbildungsabteilung ist die Leitstelle angewiesen, bis zu drei Plätze für eine Prüfung zu schaffen. Diese Maßnahme gilt nur für den Zeitraum der Prüfung und ist nach Beendigung dieser wieder Rückgängig zu machen. Diese Regel gilt nur von Montag bis Donnerstag.<br />
2.2.6 Die Leitstelle teilt die Einsätze zu, wenn 1 Minute nach Eingang des Notrufes keine Einteilung erfolgt ist, sollte jeder Beamte bestrebt sein eine Zuteilung zu erwirken. <br />
2.2.7 Das Auftragssystem zur Zuteilung des Einsatzes sollte genutzt werden.<br />
 
=== §3 Anwärter Regeln ===
 
3.1 Polizeimeisteranwärter dürfen während Ihrer Ausbildung nicht als Zivilist spielen.<br />
'''Regel 3.1 gilt nicht wenn:'''<br />
::* kein Polizist im Dienst ist<br />
::* nach 23 Uhr <br />
::* von der Polizeileitung oder Ausbildungsleitung angeordnet<br />
3.2 Anwärter dürfen niemals ohne Vorgesetzten (ab Polizeimeister) auf den Server oder auf Streife gehen, wenn möglich sollten sie mit einem Ausbilder auf Streife gehen.<br />
3.3 Anwärter dürfen bei Sondereinsätzen mit Ausrüstungsgegenständen, welche für Polizeimeister freigegeben sind, ausgerüstet werden. Diese müssen sie nach Einsatzende wieder abgeben.<br />
Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst.<br />
3.4 Pro Server dürfen maximal 4 Anwärter gleichzeitig im Dienst sein.<br />
 
=== §4 Waffen und deren Gebrauch ===
   
   
4.1 Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser bei sich führen.<br />
'''5.1''' Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser (bzw. SPAS 12) bei sich führen.<br />
4.2 Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Taser anzuwenden.<br />
'''5.2''' Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Taser anzuwenden.<br />
4.3 Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden. Der Missbrauch des Tasers wird geahndet und bei der Justiz als schwere Körperverletzung bestraft.<br />
'''5.3''' Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden. Diese Ankündigung darf erst nach dreimaligem Nichtnachkommen einer polizeilichen Anweisung erfolgen. Hierbei muss dem Gegenüber eine angemessene Reaktionszeit gewährt werden. Bei objektivierbaren Gefahren für Leib und Leben oder dem Versuch zur Flucht kann der Gebrauch des Tasers direkt angekündigt werden.<br />
4.4 Scharfe Waffen sind im Rucksack zu führen, für Sicherungsmaßnahmen bei einer VK oder PK ist der Taser ausreichend. In Gefahrensituationen wo mit Waffengewalt zu rechnen ist, darf diese aus dem Rucksack entnommen werden.<br />  
'''5.4''' Für die SPAS 12 gelten dieselben Regeln wie für den Taser. Das Tragen der SPAS 12 im Streifendienst ist durch Beamte des Dienstgrades "Höherer Dienst" oder höher freizugeben und nach dem Dienst selbstständig zu vernichten. Es dürfen max. zwei SPAS 12 im Streifendienst getragen werden.<br />
'''Ausnahmen für Regel 4.4 sind:'''<br />
'''5.5''' Scharfe Waffen sind im Rucksack zu führen, für Sicherungsmaßnahmen bei einer VK oder PK ist der Taser ausreichend. In Gefahrensituationen, in denen mit Waffengewalt zu rechnen ist, darf diese aus dem Rucksack entnommen werden.<br />  
::* Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
:'''Regel 5.5 gilt nicht wenn:'''<br />
::* Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.<br />
::*Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
::* Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.<br />
::*Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.<br />
 
::*Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.<br />
=== §5 Streifen ===
'''5.6''' Die Androhung von Waffengewalt oder Niederschlagen gemäß §6 Serverregeln seitens der Polizei ist verboten. Ausnahme besteht bei Großereignissen gemäß §9 Serverregeln oder Ausnahmesituationen ausschließlich gemäß §18.1 Polizei Regeln.<br />
5.1 Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter, PKWs, Motorräder und Boote.<br />
5.2 Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen, auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
5.3 Es ist allgemein auf eine ausgewogene Rangverteilung zwischen den Streifen zu achten.<br />
5.4 Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke, Kofferräume und Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden.<br />
 
=== § 6 Allgemeine Regelungen Abteilungen ===
 
Zivilfahnder sind i.d.R nicht zu Verkehrsunfällen o.ä. zu alarmieren. Bei Einsätzen wie Überfällen, Gewalttaten, Drogenhandel o.ä. können Zivilfahnder im Ermessen der Leitstelle hinzugerufen werden. Zivilfahnder dürfen nicht zur reinen Streifenunterstützung gerufen werden.<br />
Die VerkÜ sollte nach Möglichkeit immer zu Verkehrsunfällen und Sperrungen (mit) alarmiert werden. Die VerkÜ gehört dem regulären Streifendienst an und kann auch zu Primäreinsätzen alarmiert werden.<br />
Der Zoll darf nur bei Not am Mann (keine freien Streifen) zu Einsätzen des regulären Streifendienstes alarmiert werden.<br />
Es dürfen sich max. 2 Zivilwagen im Streifendienst befinden. Es ist zu Beachten, dass Zivilfahnder ein Vorrecht auf 1 Zivilwagen hat, um Ermittlungen durchführen zu können.<br />
Während aktiven Ausnahmesituationen dürfen maximal 3 Zivilfahrzeuge auf der Insel im Einsatz sein. Dabei ist zu beachten, dass diese priorisiert dem SEK/MEK zur Verfügung stehen.<br />
Fachbereichsinterne Fahrzeuge dürfen nur vom jeweiligen Fachbereich oder mit Freigabe des höheren Dienstes genutzt werden.<br />
'''Fachbereichsinterne Fahrzeuge sind'''<br />
::* Mercedes X-Klasse      -> VerkÜ<br />
::* Mercedes G-65 AMG      -> SEK/MEK<br />
::* GMC Yukon 2015 Aufbau  -> SEK/MEK<br />
Regelungen zu den Abteilungen können bei diesen Intern erfragt werden.<br />
 
=== §7 Fahrzeuge und Beschlagnahmung ===
7.1 Modul Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn man die dafür vorgesehene Ausbildung erworben hat.<br />
7.2 Der Beschuss von Fahrzeugen (PKW, LKW) ist nur dann zulässig, wenn dieses als Fluchtmittel genutzt wird. Dabei ist zu beachten, dass lediglich auf die Reifen geschossen wird.<br />
7.3 Fahrzeuge dürfen während eines laufenden Events/RP´s nicht beschlagnahmt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden.<br />
7.4 Vom UKW ((Unfall-Kraft-Wagen // Fahrzeug mit der Tafel)) dürfen max. nur 2 Fahrzeuge im Streifendienst sein. Die VerkÜ hat ein Anrecht auf das besetzen von Fahrzeugen dieser Bauart. Der UKW dienst primär zur Absicherung und Absperrung von Straßen, können aber auch zu allen anderen Einsätzen anfahren.<br />
7.5 Vom Fahrzeug Mercedes Benz GT63s dürfen maximal drei auf der Insel aktiv sein. Der höherrangige hat ein Anrecht auf das Fahrzeug.<br />
7.6 Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges Polizei Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.<br />
 
=== §8 Checkpoints (Kontrollstationen) ===
 
8.1 Checkpoints sind auf der Karte intern zu kennzeichnen.<br />
8.2 Checkpoints müssen möglichst verkehrssicher aufgebaut und abgesichert werden.<br />
8.3 Das errichten eines Checkpoints ist nur nach Absprache mit der Leitung erlaubt. Ausnahme hierfür ist der Zoll.<br />
8.4 An einem Checkpoint, haben die Polizeibeamten dieselben Befugnisse wie Zollbeamte.<br />
 
=== §9 Observation ===
 
9.1 Observationen dürfen nicht an folgenden orten durchgeführt werden:<br />
::* Bank <br />
::* Rebelleninsel <br />
::* Gangversteck <br />
9.2 Es wird nicht länger als 15 Minuten observiert. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.<br />
'''Es gelten die folgenden Ausnahmeregelungen:'''<br />
Es dient dem RP. Dies ist von einem Beamten des höheren Dienstes zu bestimmen.<br />


'''Definition Observation'''<br />
===<div id="PolRegelnPara07">§6 Streifen</div>===


Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.<br />
'''6.1''' Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter, PKWs, Motorräder und Boote.<br />
Im Bereich der Polizei ist Aufklärung ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz.<br />
'''6.2''' Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen. Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
Unter Observation versteht man das Beschaffen von Beweisen und Ermittlung Hinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.<br />
'''6.3''' Es ist allgemein auf eine ausgewogene Rangverteilung zwischen den Streifen zu achten, überwacht durch die eingesetzte Leitstelle.<br />
'''6.4''' Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke, Kofferräume und Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden (Ausnahme - Zoll, siehe Zollgesetz).<br />
'''6.5''' Die Streife, darunter zählen auch die Sonderstreifen (Cobra 11, Clipper, Striker, etc.), darf nur auf Anweisungen von der Leitstelle einen akuten Einsatz anfahren. (Vermerk: [[#PolRegelnPara04| §4]].4) <br />


=== §10 Festnahmen und Bußgelder ===
===<div id="PolRegelnPara08">§ 7 Allgemeine Regelungen/Informationen Abteilungen</div>===


10.1 Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.<br />
Abteilungsspezifische Regelwerke sind bei der jeweiligen Abteilung anzufragen. Das Polizeiregelwerk oder Teile davon können nicht von absteilungsspezifischen Regeln außer Kraft gesetzt werden. Das Polizeiregelwerk hat immer Vorang.
10.2 Haftstrafen und Bußgelder sind dem [[Bußgeldkatalog]] zu entnehmen. Es dürfen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet oder bestraft werden, welche im Gesetzbuch stehen. Das genaue Strafmaß legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.<br />
Abteilungssinterne Fahrzeuge dürfen nur von der jeweiligen Abteilung oder mit Freigabe des höheren Dienstes genutzt werden. Zudem dürfen Fahrzeuge mit Zoll-Lackierung im regulären Polizeidienst nicht verwendet/ freigegeben werden.
10.3 Dem Täter muss mindestens zwei mal die Möglichkeit gegeben werden sein Ticket zu bezahlen.<br />
<br />
10.4 Bei einer Verfolgungsjagd, darf erst nach 10 Minuten aggressiv gehandelt werden, Ausnahme ist die massive Gefährdung anderer. <br />
:'''Abteilungsinterne Fahrzeuge sind'''<br />
10.5 Gefangene müssen zu jedem Zeitpunkt für Zivilisten zu erreichen sein. In der Luft ist dies nicht gewährleistet.<br />
::*Dodge Durango                          -> Einsatzkommando<br />
'''Ausnahmen für Regel 10.5:'''<br />
::*GMC Yukon 2015 Aufbau                      -> Einsatzkommando
::* Der Restart steht unmittelbar bevor (10min) und der Zivillisten dem zustimmt.
::*Mercedes G-Klasse                    -> Einsatzkommando
::* Wenn der höhere Dienst es anordnet.
::*Mercedes S-600                      -> Einsatzkommando<br />
::*UH-60                                      -> Einsatzkommando<br />
::*Zivilfahrzeuge                              -> Einsatzkommando<br />
::* Fahrzeuge mit Zoll-Lackierung              -> Zoll<br />
::* Fahrzeuge mit KüWa-Lackierung              -> Küstenwache<br />
::*Fahrzeuge mit "VerkÜ-Lackierung"            -> VerkÜ<br />


=== §11 Haftzeiten ===
===<div id="PolRegelnPara09">§8 Fahrzeuge und Beschlagnahmung</div>===


11.1 Bei der Verweigerung der Zahlung eines Bußgeldbescheids, darf diese in Haftzeit umgewandelt werden.<br />
'''8.1''' Modul Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn man die dafür vorgesehene Ausbildung erworben hat.<br />
11.2 Die Ersatzhaft beträgt pro 10000$ eine Minute oder zwei Steine.<br />
'''8.2''' In aktiven RP Situationen darf die Funktion "Fahrzeug abschleppen" nicht genutzt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden, sollte dieser im Dienst sein.<br />
11.3 Die Beträge werden grundsätzlich immer auf das nächst höhere Strafmaß aufgerundet.<br />
'''8.3''' Die Funktion "Fahrzeuge beschlagnahmen" darf nur bei Fahrzeugen genutzt werden, welche in folgenden Situationen beteiligt waren:
11.4 Arrest darf maximal 30 Minuten betragen. <br />
:*Angriff auf Beamte der Polizei oder deren HQ
11.5 Die reguläre Haft führt die Justiz durch, befindet sich niemand im Dienst der Justiz, wird dies von der Polizei übernommen. Haftstrafen sind dabei max. 60 Steine.<br />
:*Überfall auf die Zentralbank
:*Überfall auf das News-HQ
:*Ausbruch aus dem Bundesgefängnis
:*Angriff auf die Asservatenkammer
'''8.4''' Vom UKW (Unfallkraftwagen/Fahrzeug mit der Tafel) dürfen maximal nur zwei Fahrzeuge im Streifendienst sein. Die VerkÜ hat ein Anrecht auf das Besetzen von Fahrzeugen dieser Bauart. Der UKW dient primär zur Absicherung und Absperrung von Straßen, kann aber auch alle anderen Einsätze anfahren.<br />
'''8.5''' Von den Fahrzeugen "Mercedes Benz AMG GT Black Series (Polizei)" und "BMW 3er G81 Polizei" dürfen insgesamt maximal drei auf der Insel aktiv sein. Der höherrangige Beamte hat ein Anrecht auf das Fahrzeug.<br />
'''8.6''' Es dürfen maximal vier Fahrzeuge mit Tuning-Chip aktiv sein. Dabei dürfen nicht mehr chip-getunte als normale Fahrzeuge aktiv sein. Der höherrangige Beamte hat ein Anrecht auf das Fahrzeug.<br />
'''8.7''' Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges polizeiliches Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.<br />
'''8.8''' Es dürfen maximal drei Zivilfahrzeuge auf der Insel unterwegs sein. Diese sind dem Einsatzkommando vorbehalten. Im Einsatzfall dürfen maximal vier Zivilfahrzeuge auf der Insel unterwegs sein, dabei hat das Einsatzkommando ebenfalls Anrecht auf diese.<br />
'''8.9''' Folgende Fahrzeuge müssen bei Nutzung auf der Karte markiert werden:
:*Königsegg Jesko Polizei<br />
:*Königsegg Jesko VerkÜ<br />
:*UKWs ''(siehe 9.3)''<br />
:*Mercedes AMG GT Black Series (Polizei)<br />
:*BMW 3er G81 Polizei<br />
:*Fahrzeuge mit Tuning-Chip<br />
Die Markierung erfolgt auf der Karte links neben dem Streifennamen und kann durch kurzes angeben des Modells, z.B "Jesko", "GT", "UKW", usw., erfolgen.
:'''8.8.1''' Es wird empfohlen, im Ermessen der Leistelle, jeweils das eigene Fahrzeug auf der Karte kurz mit Modellnamen neben dem Streifennamen zu markieren. So kann die Leitstelle schnell eine passende Einheit schicken, wenn z.B ein SUV benötigt wird.
'''8.10''' Der Abschlepper darf nach Genehmigung durch Leitstelle oder Einsatzleitung zur Verbringung der Space Drop Kapsel zum Polizeihauptquartier verwendet werden. Fahrzeuge dürfen nur nach Rücksprache mit dem RAC und sofern es sich um Beweismaterial handelt bzw. Beweismaterial beinhaltet zum Polizeihauptquartier abgeschleppt werden.<br />
'''8.11''' Der ELW (VPC), sowie der MB Actros 14t dürfen nicht als Streifenfahrzeug verwendet werden. Im Einsatzfall ist die Nutzung durch die Leitstelle / Einsatzleitung freizugeben.


=== §12 Razzien ===
===<div id="PolRegelnPara10">§9 Checkpoints (Kontrollstationen)</div>===


12.1 Um eine Razzia durchzuführen, müssen mindestens sechs Polizisten an derselben beteiligt sein. Ein Beamter des höheren Polizeiverwaltungsdienstes muss anwesend sein.<br />
'''9.1''' Checkpoints sind auf der Karte intern zu kennzeichnen.<br />
12.2 Es ist stets eine gewaltfreie Konfliktlösung zu suchen.<br />
'''9.2''' Checkpoints müssen möglichst verkehrssicher aufgebaut und abgesichert werden.<br />
12.3 Als Razzia bezeichnet die Polizei Norholm die Durchführung polizei-licher Maßnahmen auf der Rebelleninsel. '''Eine aktive Verfolgung ist keine Razzia!'''<br />
'''9.3''' Das Errichten eines Checkpoints ist nur nach Absprache mit der Leitung erlaubt. Ausnahme hierfür ist der Zoll.<br />
'''9.4''' An einem Checkpoint hat jeder Polizist dieselben Befugnisse wie Zollbeamte.<br />


=== §13 Überfall der Bank ===
===<div id="PolRegelnPara11">§10 Observation</div>===


13.1 Die Bank hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung zu beenden.<br />
'''10.1''' Observationen dürfen nicht an folgenden Orten durchgeführt werden:<br />
13.2 Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.<br />
::* Zentralbank<br />
13.3 Der Überfall auf die Bank ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
::*Rebellen HQ<br />
'''10.2''' Es darf nicht länger als 15 Minuten observiert werden. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.<br />
:'''Es gilt die folgende Ausnahmeregelung:'''<br />
::Es dient dem RP. Dies ist von einem Beamten des höheren Dienstes zu bestimmen.<br />
:'''Definition Aufklärung und Observation'''<br />
::Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.<br />
::Im Bereich der Polizei ist '''Aufklärung''' ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz.<br />
::Unter '''Observation''' versteht man das Beschaffen von Beweisen und die Ermittlung von Hinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.<br />


=== §14 Gangs und Bandenkriege ===
===<div id="PolRegelnPara12">§11 Festnahmen und Bußgelder</div>===


'''14.1''' In Bandenkriegen ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn das Leben unschuldiger Zivilisten in Gefahr ist. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.<br />
'''11.1''' Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.<br />
'''14.2''' Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.<br />
'''11.2''' Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Es dürfen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet oder zur Anzeige gebracht werden, welche im Gesetzbuch stehen. Das genaue Strafmaß bei Ordnungswidrigkeiten, legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.<br />
'''14.2''' In allen anderen Gangangelegenheiten liegt die oberste Priorität beim Schutz unbeteiligter. In solche Situationen greift die Polizei nur ein, wenn die angegriffene Partei dies zu Beginn der Situation erfragt. In jedem Fall liegt die Entscheidung über das Einmischen in eine solche Situation beim höchstrangigsten Polizisten im Dienst welcher zu keinem der beiden zivilen Fraktionen gehört.
'''11.3''' Der Polizei ist es erlaubt Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. STGB-Delikte, werden im Rahmen geltender Gesetze verfolgt


=== §15 Geiselnahmen ===
'''11.4''' Beschlagnahmte Waffen sind durch uns in die Asservatenkammer zu verbringen. Magazine und andere illegale Gegenstände werden aus Platzgründen nicht in der Asservatenkammer gelagert, sondern durch den jeweiligen Beamten nach der Dokumentation vernichtet.<br />
'''11.6''' Bei Straftaten muss eine Belehrung vorgetragen werden, die inhaltlich übereinstimmen muss mit:<br />
''"Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren. Sie müssen sich dazu nicht weiter äußern, insbesondere dann nicht, wenn Sie sich selbst belasten würden. Aussagen zu Ihrer Person sind wahrheitsgemäß zu treffen, andernfalls machen Sie sich strafbar. Sie haben das Recht auf einen Rechtsbeistand, für diesen sind Sie selbst verantwortlich."''<br />
'''11.7''' Dem Täter muss mindestens zweimal die Möglichkeit gegeben werden, sein Bußgeld zu bezahlen. Beim dritten Mal wird der Fall zur Anzeige gebracht.<br />
'''11.8''' Haftstrafen führt die Polizei durch.<br />
'''11.9''' Gefangene müssen zu jedem Zeitpunkt für Zivilisten zu erreichen sein. In der Luft ist dies nicht gewährleistet.<br />
:'''Regel 11.9 gilt nicht:'''<br />
::*Wenn der Restart unmittelbar bevorsteht (10 Minuten) und der Zivilist dem zustimmt oder<br />
::*ein Transport am Boden nicht möglich ist


15.1 Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.<br />
===<div id="PolRegelnPara13">§12 Gang- und Bandenkonflikte</div>===
15.2 Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.<br />
15.3 Überweisungen sind untersagt.<br />
15.4 Das SEK sollte hinzugezogen werden.<br />
15.5 Ein finaler Rettungsschuss um eine Gefährdung für Leib und Leben der Geisel auszuschließen kann durch den höheren Dienst angeordnet werden.<br />


=== §16 EMP ===
'''12.1''' In Bandenkonflikten ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn das Leben unschuldiger Zivilisten in Gefahr ist. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.<br />
'''12.2''' Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.<br />
'''12.3''' In allen anderen Gangangelegenheiten liegt die oberste Priorität beim Schutz Unbeteiligter. In solche Situationen greift die Polizei nur ein, wenn die angegriffene Partei dies zu Beginn der Situation erfragt. In jedem Fall liegt die Entscheidung über das Einmischen in eine solche Situation beim höchstrangigsten Polizisten im Dienst, der zu keiner der beiden zivilen Gruppierungen gehört.<br />
:'''12.3.1''' Ausnahme: Handelt es sich bei der angegriffenen Partei um die Verteidiger des Ganghauses, erfolgt kein Eingriff durch die Polizei.


Der Gebrauch vom EMP ist gestattet insofern, sich das Fahrzeug auf der Flucht befindet, heißt es entzieht sich einer Kontrolle oder flüchtet vom Tatort. Das Fahrzeug muss mind. 10 Minuten verfolgt werden, bevor der EMP eingesetzt werden darf. Der EMP darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mind. einmal gewarnt worden ist.<br />
===<div id="PolRegelnPara14">§13 Erweiterte Maßnahmen</div>===
Zwischen Warnung und direktem EMP müssen mindestens 31 Sekunden vergehen. Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst.<br />


=== §17 Andere Fraktionen ===
Bei einer Verfolgungsjagd (d.h. Täter flüchtet mit Fahrzeug vom Tatort und entzieht sich so der Maßnahme) dürfen erst nach 10 Minuten erweiterte Maßnahmen ergriffen werden. Ausnahme ist bei massiver Gefährdung anderer. Folgende Maßnahmen zählen darunter:<br />
'''13.1''' Nagelband:<br />
::*Die Benutzung eines Nagelband muss an die beteiligten Einheiten kommuniziert werden. Im besten Fall wird das Nagelband auch auf der internen Karte vermerkt.<br />
::*Die Benutzung eines Nagelband muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz die durch EL) genehmigt werden.<br />
'''13.2''' Fuelkiller:<br />
::*Der Fuelkiller darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mindestens einmal gewarnt worden ist.<s><br /></s>
::*Zwischen Warnung und Einsatz des Fuelkillers müssen mindestens 31 Sekunden vergehen.<br />
::*Die Benutzung des Fuelkillers muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz durch die EL) genehmigt werden.<br />


17.1 Müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemein gültigen, logischen Verständnis behandelt werden.<br />
'''13.3''' EMP:<br />
17.2 Auch Fraktionen dürfen abgestraft werden.<br />
::*Der EMP darf erst nach erfolglosem Einsatz des Fuelkillers verwendet werden.<br />
::* Der EMP darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mindestens einmal gewarnt worden ist.<br />
::*Zwischen Warnung und direktem EMP müssen mindestens 31 Sekunden vergehen.<br />
::*Die Benutzung eines EMP´s muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz die durch EL) genehmigt werden.<br />


=== §18 Verträge mit Zivilisten ===
===<div id="PolRegelnPara15">§14 Andere Fraktionen</div>===


Ab dem Rang Polizeidirektor dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden.<br />
'''14.1''' Andere Fraktionsmitglieder müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemein gültigen und logischen Verständnis behandelt werden.<br />
'''14.2''' Auch Fraktionsmitglieder dürfen abgestraft werden.<br />


=== §19 Überfall auf die Asservatenkammer ===
===<div id="PolRegelnPara16">§15 Verträge mit Zivilisten</div>===


19.1 Bei einem Überfall auf die Asservatenkammer sind sofort alle anderen RP Situationen zu beenden und die Aufrüstung für den Einsatz zu beginnen.<br />
'''15.1''' Ab dem Rang Polizeileitung (C5) dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden. <br />
19.2 Waffentransporte zur Vernichtungslager dürfen ausschließlich durch die Polizeileitung freigegeben werden.<br />
'''15.2''' Ausgewählte, vollwertige Zivilfahnder dürfen ebenfalls Verträge mit Zivilisten eingehen. Diese Verträge müssen dokumentiert werden und werden von der Abteilungsleitung der Spezialisierten Kräfte überprüft.<br />


=== §20 Teilnahme an Events ===
===<div id="PolRegelnPara17">§16 Teilnahme an Events</div>===


20.1 Die Teilnahme an einem Event ist ausschließlich mit einem Ziv-Charakter erlaubt. Hierbei darf die Quote außer Acht gelassen werden.<br />
'''16.1''' Die Teilnahme an einem Event ist ausschließlich mit einem Ziv-Charakter erlaubt. Hierbei darf die Quote außer Acht gelassen werden. <br />
20.2 Es obliegt der Leitstelle ob Polizisten im Dienst bei Events zuschauen dürfen.<br />
'''16.2''' Es obliegt der Leitstelle, ob Polizisten im Dienst bei Events zuschauen dürfen.<br />
20.2 Absicherungen bei Events müssen von der Leitstelle und dem Eventveranstalter genehmigt sein.<br />
'''16.3''' Absicherungen bei Events müssen von der Leitstelle und dem Eventveranstalter genehmigt sein. <br />


== Zusatz Regelungen/Sonstiges: ==
===<div id="PolRegelnPara18">§17 Ausnahmesituationen</div>===
 
=== §1 Ausnahmesituationen ===


In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
'''Ausnahmesituationen sind:'''
'''17.1''' Entwendung staatlichen Eigentums
::* Ein Polizist wurde gelootet
:*Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.<br />
::* Überfall der Bank
:*Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.<br />
::* Geiselnahmen
:*Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.<br />
::* Massenschießerein
'''17.2''' Überfall auf die Zentralbank<br />
::* Großschadensereignisse wo 10 Beamte eingesetzt sind.
::*Die Zentralbank hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung zu beenden.<br />
::* Überfall auf die Asservatenkammer
::*Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.<br />
'''Die Polizeileitung kann jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.''' <br />
::*Der Überfall auf die Zentralbank ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
'''17.3''' Geiselnahmen<br />
::*Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.<br />
::*Der maximale monetäre Wert einer Geisel liegt bei 150.000 $ oder vergleichbaren Sachwerten. Dieser Wert kann gemäß des aktuellen Geldwertes stetig angepasst werden. Gezahltes Lösegeld kann durch die Polizeileitung erstattet werden.<br />
::*Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.<br />
::*Überweisungen sind untersagt.<br />
::*Das Einsatzkommando ist dringend hinzuzuziehen. <br />
::*Ein finaler Rettungsschuss, um eine Gefährdung für Leib und Leben der Geisel auszuschließen, kann durch den höheren Dienst angeordnet werden, insofern andere Maßnahmen wahrscheinlich nicht zur Rettung der Geisel führen oder die Geisel zu stark gefährden.<br />
'''17.4''' Massenschießereien <br /> 
::*Bei einer großen Schießerei zwischen zwei Parteien muss sichergestellt werden, dass sich der Konflikt nicht weiter auf die öffentliche Sicherheit ausbreitet. Maßnahmen hierfür können Absperrungen, Warnungen, Vermittlungen, oder die Verlagerung des Konfliktes sein.<br />
::*Ein Zugriff ist als letztes Mittel zu wählen, um gegen eine Gefährdung der Zivilbevölkerung vorzugehen.<br />
::* Verweis [[#PolRegelnPara13| §13]] Gang-und Bandenkonflikte.<br />
'''17.5''' Großschadensereignisse, bei denen 10 Beamte eingesetzt sind<br />
'''17.6''' Überfall auf die Asservatenkammer<br />
::*Bei einem Überfall auf die Asservatenkammer sind sofort alle anderen RP-Situationen zu beenden und die Aufrüstung für den Einsatz zu beginnen.<br />
::*Waffentransporte zum Vernichtungslager dürfen ausschließlich durch die Polizeileitung freigegeben werden.<br />
::*Im Falle eines Überfalls auf die Asservatenkammer oder eines Überfalls des Waffentransports zur Entsorgung, gilt die 10-Mann-Regel für die Polizei nicht. (Verweis Serverregeln §5 1.2)<br />
'''Die Polizeileitung kann jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.'''<br />


=== §2 Polizisten wurden gelootet ===
===<div id="PolRegelnPara19">§18 Polizeistrukturkonzept (PSK)</div>===


2.1 Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.<br />
Zuständigkeiten, Amtswege, Prozesse und die allgemeine Struktur innerhalb der Polizei sind dem PSK 2025 zu entnehmen. Jeder Polizist hat diese zu achten.<br />
2.2 Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.<br />
2.3 Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.<br />


=== §3 Zuständigkeiten ===
===<div id="PolRegelnPara20">§19 Beschwerden, Kritik und Belobigungen</div>===


Ist dem [https://docs.google.com/spreadsheets/d/1ojUqfGZ66uHqQ7g8LMFvrjVsD0VGR5_Y-zzr1qJPVjs/edit#gid=232882490 PSK 2019] zu entnehmen.<br />
'''19.1''' Die in der Überschrift genannten Thematiken sind beim Personalrat vorzutragen.<br />
'''19.2''' Sollte es Beschwerden gegen den Personalrat, die Polizeiführung oder den höheren Dienst geben sind diese bei der Leitung vorzutragen.<br />
'''19.3''' Sollte es Beschwerden oder Kritik gegen ein Leitungsmitglied geben, sind diese einem anderen Leitungsmitglied vorzutragen. Als nächsthöhere Instanz steht das Fraktionsmanagement zur Verfügung.<br />
'''19.4''' Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.<br />


=== §4 Beschwerden, Kritik und Belobigungen ===
===<div id="PolRegelnPara21">§20 Kameradschaftlichkeit und Miteinander</div>===


4.1 Die in der Überschrift genannten Thematiken sind bei dem Personalrat vorzutragen.<br />
'''20.1''' Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.<br />
4.2 Sollte es Beschwerden gegen den Personalrat oder den höheren Dienst geben, sind diese bei der Leitung vorzutragen.<br />
'''20.2''' Bei Streitigkeiten miteinander sollte als erstes das persönliche Gespräch gesucht werden. Sollte das nicht möglich sein oder zu keinem Erfolg führen, ist es jederzeit möglich den PR als Vermittler hinzuzuziehen.<br />
4.2 Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.<br />
'''20.3''' Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.<br />
'''20.4''' Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.<br />


=== §5 Kameradschaftlichkeit und Miteinander ===
===<div id="PolRegelnPara22">§21 Disziplinarmaßnahmen</div>===


5.1 Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.<br />
'''21.1''' Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu angemessenen Maßnahmen.<br />
5.2 Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.<br />
'''21.2''' Jeder Maßnahme geht eine Anhörung beim Personalrat voraus.<br />
5.3 Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.<br />
'''21.3''' Die Polizeileitung kann im Einzelfall Ausnahmen treffen oder ein Veto einlegen.<br />
'''21.4''' Jedes Vergehen kann zu einem Akteneintrag und ggf. zu einer Verwarnung führen. <br />


=== §6 Disziplinarmaßnahmen ===
===<div id="PolRegelnPara23">§22 Entlassungen</div>===


Folgende Maßnahmen werden in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens notiert.<br />
'''Es gibt zwei Arten der Entlassung:'''<br />
Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu solchen. <br />
:Ehrenhafte Entlassung:<br />
Jeder Maßnahme geht eine Anhörung bei dem Personalrat voraus.<br />
::*Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen<br />
'''Die Polizeileitung kann im Einzelfall Ausnahmen treffen.'''<br />
::*Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen<br />
Über jedes Vergehen erfolgt ein Akteneintrag.<br />
::*Wird einzelfallabhängig entschieden<br />
Das dritte Fehlverhalten führt zum Ausschluss aus der Polizei.<br />
:Unehrenhafte Entlassung:<br />
Das Besitzen von Gegenständen die nicht dem jeweiligen Rang der Beamten entsprechen ist ebenfalls ein Vergehen.<br />
::*Wird bei Fehlverhalten vorgenommen<br />
 
=== §7 Entlassungen ===
 
'''Es gibt zwei Arten der Entlassung:'''<br />
'''Ehrenhafte Entlassung:'''<br />
::* Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen<br />
::* Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen<br />
::* Wird einzelfallabhängig entschieden<br />
'''Unehrenhafte Entlassung:'''<br />
::* Wird bei Fehlverhalten vorgenommen<br />
::* Wird einzelfallabhängig entschieden<br />
::* Wird einzelfallabhängig entschieden<br />
:Entlassungen wegen Inaktivität
::Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn,
::die Person innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv ist (siehe [[#PolRegelnPara02| §2]] Abs. 5)
::und
::dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt wird
::und
::die Person wurde bereits einmal aufgrund von Inaktivität zum Gespräch eingeladen.


===<div id="PolRegelnPara25">§23 Rechte und Möglichkeiten der Beamten</div>===


'''Entlassungen wegen Inaktivität:'''
'''23.1''' Jeder Beamte hat das Recht beim Personalrat Auskunft zu erhalten. Diese beinhaltet:<br />
 
::*Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst<br />
'''Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn, folgende Voraussetzungen erfüllt sind:'''<br />
::*Regeländerungen<br />
die Person ist innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv <br />
::*bevorstehende Events<br />
und<br />
::*Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)<br />
es wird dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt. <br />
::*bevorstehende Trainings sind bei der Abteilung Fortbildung (Polizeiakademie) zu erfragen<br />
 
'''23.2''' Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:<br />
=== §8 Wiedereinstellung===
::*bei einzelnen Mitgliedern des Personalrates
 
::*oder im Anschluss an eine Polizeibesprechung
'''Wiedereinstellung'''
'''23.3''' Ehemalige Beamte, die in der Vergangenheit einen besonderen Dienst für die Polizei geleistet haben, haben die Möglichkeit nach Anhörung bei der Polizeileitung und in Absprache mit der Polizeiführung auf einen angemessenen Rang wiedereingestellt zu werden. <br />
 
Ehemalige beamte, welche in der Vergangenheit einen besonderen Dienst für die Polizei geleistet haben, haben die Möglichkeit, nach Anhörung bei der Polizeileitung, auf den Rang Polizeimeister(C2) wiedereingestellt zu werden.<br />
Alle anderen ehemaligen Baemten haben die Möglichkeit, nach Anhörung bei der Polizeileitung auf den Rang Polizeimeisteranwärter wiedereingestellt zu werden.<br />
In beiden Fällen kann auf das erneute Schreiben einer Bewerbung verzichtet werden.
 
=== §9 Rechte der Beamten ===


8.1 Jeder Beamte hat das Recht bei dem Personalrat Auskunft zu erhalten. Diese beinhaltet:<br />
::* Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst.<br />
::* Regeländerungen<br />
::* bevorstehende Events<br />
::* Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)<br />
::* bevorstehende Trainings, sind bei der Ausbildungsleitung zu erfragen.<br />
8.2 Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:<br />
::* bei einzelnen Mitgliedern des Personalrates<br />
::* oder im Anschluss an eine Polizei Besprechung<br />


'''Die Polizeileitung kann für bestimmte Personen oder Personengruppen Regeln aufheben oder neu definieren.<br />Das letzte Wort in allen Fällen hat die Polizeileitung. <br />Den Anweisungen der Polizeileitung muss ausnahmslos Folge geleistet werden'''
'''Die Polizeileitung kann für bestimmte Personen oder Personengruppen Regeln aufheben oder neu definieren.'''<br /><br />
'''Das letzte Wort in allen Fällen hat die Polizeileitung.'''<br /><br />
'''Den Anweisungen der Polizeileitung muss ausnahmslos Folge geleistet werden'''<br /><br />

Aktuelle Version vom 22. Februar 2026, 17:44 Uhr

Weitere Regeln:


Regeln

§1 Allgemeine Regeln

1.1 Die Nutzung des Polizeipräfixes (bspw. "[C4/99]") als Zivilist ist untersagt.
1.2 Spielt ein Polizist als Zivilist, so hat er sein Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten solche Kollegen also mittels einer unverhältnismäßigen Härte gegen die Polizei vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.
1.3 Möchte ein Polizist während der Dienstzeit auf seinen Ziv-Charakter wechseln, muss er nach dem Disconnect 20 Minuten warten, bevor er als Zivilist auf den Server darf. Dies gilt nicht, wenn keine illegale Aktivitäten begangen werden (Bsp: Hauswartung ist in Ordnung).
1.4 Das RP ist unter allen Umständen weiter zuführen. Regelverstöße etc. werden nach dem RP im Gespräch oder im Support geklärt.
1.5 Polizisten dürfen nur Gegenstände, Waffen und Fahrzeuge führen/tragen, die ihrem Rang entsprechen. Ausnahme besteht bei Freigabe des höheren Dienstes bei einsatzbedingter Erforderlichkeit (siehe auch §5 Abs. 3).
1.6 Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht. Zuwiderhandlung führt zur Entlassung (siehe auch Serverregel §7 3.1).
1.7 Es dürfen keine Troll-Charaktere in einem Polizei-Charakter verwirklicht werden.
1.8 Jeder ab dem Rang gehobener Dienst (C3) ist aufgefordert, sich freiwillig als Einsatzleiter zu melden. Sollte dies nicht geschehen, ernennt die Leitstelle eine Einsatzleitung.
1.9 Jeder Beamte hat sich an die Kleiderordnung zu halten.
1.10 Jeder Beamte hat sich entsprechend der erlernten Module zu verhalten. Bei Zuwiderhandlung kann das Modul aberkannt werden.

§2 Verhalten im Dienst

2.1 Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Leitstelle zum Dienst anmelden.
2.2 Ihr spielt einen Polizisten, verhaltet euch auch so.
2.3 Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.
2.4 Das Einhalten aller geltenden Gesetze (Gesetzbuch | Polizeigesetz | Zollverwaltungsgesetz) sowie der Serverregeln ist zwingend notwendig! Während Verfolgungsjagden ist das Rammen erst dann erlaubt wenn der zu Verfolgende eine aggressive Fahrweise vorlegt und selbst schon Rammversuche unternommen hat.
2.5 Dienstanweisungen und Weisungen über Discord und dem Forum sind Folge zu leisten. Sie sind intern zu halten und in keiner Form nach außen zu geben. Spielt ein Polizist als Zivilist darf das Wissen über diese Dienstanweisungen nicht genutzt werden.
2.6 Es gilt die Pflicht der eigenverantwortlichen Informationsbeschaffung: Jeder Beamte muss sich immer über die aktuellsten (Polizei-)Regeln, Dienstanweisungen sowie Rechte und Pflichten informieren.
2.7 Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit Herr/Frau Nachname oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Bei internen Gesprächen darf weiterhin das “Du” genutzt werden.
2.8 Während des Polizeidienstes dürfen keine außerpolizeilichen Aufgaben getätigt werden. Dazu gehören auch (insbesondere) illegalen Aktivitäten in jeglicher Form.
2.9 Das Spielen an Spielautomaten im Dienst ist untersagt. Lottoscheine dürfen jedoch ausgefüllt werden.
2.10 Jede polizeiliche Maßnahme muss vorher individuell geprüft werden, ob diese für das Ziel geeignet ist und das mildeste Mittel darstellt, das am geringsten in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht außer Verhältnis zu dem Zweck steht. Übermäßige Härte wird nicht geduldet. Bsp: Ein einzelner Zivilist, der eine Tankstelle mit einer Pistole ausraubt und flieht, sollte nicht mit drei Streifenwagen und einem Helikopter verfolgt werden.
2.11 Bei Großereignissen muss der Gegenpartei die Möglichkeit für Verhandlungen gewährt werden, bevor Gewalt angewendet wird.
2.12 An einem einfachen Tankstellenraub (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 4 Polizisten beteiligt sein.
2.13 An einem Überfall auf den Juwelier (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 5 Polizisten beteiligt sein.
2.14 An einem Überfall auf die Bankfiliale (ohne Verbindung zu einer Geiselnahme o.Ä.) dürfen maximal 6 Polizisten beteiligt sein.

§3 Leitstelle

3.1 Die Leitstelle ist erst ab mittlerer Dienst (C2) zu besetzen.

Regel 3.1 gilt nicht:
  • bei Freigabe durch den höheren Dienst

3.2 Die Leitstelle ist ab vier Beamten im Dienst zu besetzen, der Leitstellenfunk muss dauerhaft und unabhängig von den im Dienst befindlichen Beamten besetzt sein.
3.3 Sollte nach 15 Minuten keine Leitstelle gebildet worden sein, hat jeder Polizeibeamte den Dienst zu verlassen. Der höhere Dienst hat darauf zu achten, dass diese Regel eingehalten wird.
3.4 Die Leitstelle ist auf dem Server dem regulären Polizeivollzugsbeamten weisungsbefugt und kann nur durch den höchstrangigen Polizisten auf dem Server außer Kraft gesetzt werden. Dies muss aber begründet sein und dem Personalrat spätestens nach der Matrix vorgetragen werden! Dem höheren Polizeivollzugsdienst ist es erlaubt, gegen Entscheidungen der Leitstelle ein Veto einzulegen. Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten. Ausnahme besteht bei Anweisung durch die Polizeileitung.
3.5 Bei gravierendem Fehlverhalten hat die Leitstelle das Recht einen jeden für die aktuelle Matrix zu suspendieren. Dieses muss nach der Matrix bei dem Personalrat unverzüglich berichtet und begründet werden! Sollte kein Mitglied des Personalrates im TS sein, ist eine Bewertung zu schreiben oder sich an die Polizeileitung zu wenden.
3.6 Auf Anfrage der Polizeiakademie (Ausbildung|Fortbildung) ist die Leitstelle angewiesen, bis zu drei Plätze für eine Laufbahnprüfung zu schaffen. Diese Maßnahme gilt nur für den Zeitraum der Prüfung und ist nach Beendigung dieser wieder rückgängig zu machen. Diese Regel gilt nur von Montag bis Donnerstag.
3.7 Die Leitstelle teilt die Einsätze zu. Wenn eine Minute nach Eingang des Notrufes keine Einteilung erfolgt ist, sollte jeder Beamte bestrebt sein eine Zuteilung zu erwirken, dies gilt auch für Sonderstreifen.
3.8 Das Auftragssystem zur Zuteilung des Einsatzes muss zwingend genutzt werden. Ausschließlich die Leitstelle oder ein dazu beauftragter Beamter schickt dem Dispatchschreiber die automatische Antwort zurück.
3.9 Die MEZ hat zwingend die Telefonleitstelle zu übernehmen. Eine MEZ muss spätestens ab 10 Beamten im Dienst besetzt werden. Die MEZ darf auch vorher gebildet werden! Nach Möglichkeit sollte immer mind. ein Beamter die Telefonleitstelle besetzen.

Ausnahme:
  • Bei 5 oder 6 Polizeipraktikanten wird erst dann eine MEZ gebildet, wenn alle Praktikaten einen Streifenpartner (nicht die Leitstelle) haben. Der nächste vollwertige Beamte besetzt dann die MEZ

3.10 Die MEZ ist nicht durch Praktikaten zu besetzen. Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst.

§4 Anwärterregeln und -befugnisse

4.1 Praktikaten dürfen niemals ohne Vorgesetzten (ab mittlerer Dienst (C2)) auf den Server oder auf Streife gehen, wenn möglich sollten sie mit einem Ausbilder auf Streife gehen.
4.2 Praktikaten dürfen bei Sondereinsätzen mit Ausrüstungsgegenständen, die für den mittleren Dienst (C2) freigegeben sind, ausgerüstet werden. Diese müssen nach Einsatzende zwingend abgeben werden. Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst bei einsatzbedingter Erforderlichkeit.

§5 Waffen und deren Gebrauch

5.1 Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser (bzw. SPAS 12) bei sich führen.
5.2 Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Taser anzuwenden.
5.3 Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden. Diese Ankündigung darf erst nach dreimaligem Nichtnachkommen einer polizeilichen Anweisung erfolgen. Hierbei muss dem Gegenüber eine angemessene Reaktionszeit gewährt werden. Bei objektivierbaren Gefahren für Leib und Leben oder dem Versuch zur Flucht kann der Gebrauch des Tasers direkt angekündigt werden.
5.4 Für die SPAS 12 gelten dieselben Regeln wie für den Taser. Das Tragen der SPAS 12 im Streifendienst ist durch Beamte des Dienstgrades "Höherer Dienst" oder höher freizugeben und nach dem Dienst selbstständig zu vernichten. Es dürfen max. zwei SPAS 12 im Streifendienst getragen werden.
5.5 Scharfe Waffen sind im Rucksack zu führen, für Sicherungsmaßnahmen bei einer VK oder PK ist der Taser ausreichend. In Gefahrensituationen, in denen mit Waffengewalt zu rechnen ist, darf diese aus dem Rucksack entnommen werden.

Regel 5.5 gilt nicht wenn:
  • Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.
  • Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.

5.6 Die Androhung von Waffengewalt oder Niederschlagen gemäß §6 Serverregeln seitens der Polizei ist verboten. Ausnahme besteht bei Großereignissen gemäß §9 Serverregeln oder Ausnahmesituationen ausschließlich gemäß §18.1 Polizei Regeln.

§6 Streifen

6.1 Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter, PKWs, Motorräder und Boote.
6.2 Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen. Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
6.3 Es ist allgemein auf eine ausgewogene Rangverteilung zwischen den Streifen zu achten, überwacht durch die eingesetzte Leitstelle.
6.4 Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke, Kofferräume und Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden (Ausnahme - Zoll, siehe Zollgesetz).
6.5 Die Streife, darunter zählen auch die Sonderstreifen (Cobra 11, Clipper, Striker, etc.), darf nur auf Anweisungen von der Leitstelle einen akuten Einsatz anfahren. (Vermerk: §4.4)

§ 7 Allgemeine Regelungen/Informationen Abteilungen

Abteilungsspezifische Regelwerke sind bei der jeweiligen Abteilung anzufragen. Das Polizeiregelwerk oder Teile davon können nicht von absteilungsspezifischen Regeln außer Kraft gesetzt werden. Das Polizeiregelwerk hat immer Vorang. Abteilungssinterne Fahrzeuge dürfen nur von der jeweiligen Abteilung oder mit Freigabe des höheren Dienstes genutzt werden. Zudem dürfen Fahrzeuge mit Zoll-Lackierung im regulären Polizeidienst nicht verwendet/ freigegeben werden.

Abteilungsinterne Fahrzeuge sind
  • Dodge Durango -> Einsatzkommando
  • GMC Yukon 2015 Aufbau -> Einsatzkommando
  • Mercedes G-Klasse -> Einsatzkommando
  • Mercedes S-600 -> Einsatzkommando
  • UH-60 -> Einsatzkommando
  • Zivilfahrzeuge -> Einsatzkommando
  • Fahrzeuge mit Zoll-Lackierung -> Zoll
  • Fahrzeuge mit KüWa-Lackierung -> Küstenwache
  • Fahrzeuge mit "VerkÜ-Lackierung" -> VerkÜ

§8 Fahrzeuge und Beschlagnahmung

8.1 Modul Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn man die dafür vorgesehene Ausbildung erworben hat.
8.2 In aktiven RP Situationen darf die Funktion "Fahrzeug abschleppen" nicht genutzt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden, sollte dieser im Dienst sein.
8.3 Die Funktion "Fahrzeuge beschlagnahmen" darf nur bei Fahrzeugen genutzt werden, welche in folgenden Situationen beteiligt waren:

  • Angriff auf Beamte der Polizei oder deren HQ
  • Überfall auf die Zentralbank
  • Überfall auf das News-HQ
  • Ausbruch aus dem Bundesgefängnis
  • Angriff auf die Asservatenkammer

8.4 Vom UKW (Unfallkraftwagen/Fahrzeug mit der Tafel) dürfen maximal nur zwei Fahrzeuge im Streifendienst sein. Die VerkÜ hat ein Anrecht auf das Besetzen von Fahrzeugen dieser Bauart. Der UKW dient primär zur Absicherung und Absperrung von Straßen, kann aber auch alle anderen Einsätze anfahren.
8.5 Von den Fahrzeugen "Mercedes Benz AMG GT Black Series (Polizei)" und "BMW 3er G81 Polizei" dürfen insgesamt maximal drei auf der Insel aktiv sein. Der höherrangige Beamte hat ein Anrecht auf das Fahrzeug.
8.6 Es dürfen maximal vier Fahrzeuge mit Tuning-Chip aktiv sein. Dabei dürfen nicht mehr chip-getunte als normale Fahrzeuge aktiv sein. Der höherrangige Beamte hat ein Anrecht auf das Fahrzeug.
8.7 Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges polizeiliches Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.
8.8 Es dürfen maximal drei Zivilfahrzeuge auf der Insel unterwegs sein. Diese sind dem Einsatzkommando vorbehalten. Im Einsatzfall dürfen maximal vier Zivilfahrzeuge auf der Insel unterwegs sein, dabei hat das Einsatzkommando ebenfalls Anrecht auf diese.
8.9 Folgende Fahrzeuge müssen bei Nutzung auf der Karte markiert werden:

  • Königsegg Jesko Polizei
  • Königsegg Jesko VerkÜ
  • UKWs (siehe 9.3)
  • Mercedes AMG GT Black Series (Polizei)
  • BMW 3er G81 Polizei
  • Fahrzeuge mit Tuning-Chip

Die Markierung erfolgt auf der Karte links neben dem Streifennamen und kann durch kurzes angeben des Modells, z.B "Jesko", "GT", "UKW", usw., erfolgen.

8.8.1 Es wird empfohlen, im Ermessen der Leistelle, jeweils das eigene Fahrzeug auf der Karte kurz mit Modellnamen neben dem Streifennamen zu markieren. So kann die Leitstelle schnell eine passende Einheit schicken, wenn z.B ein SUV benötigt wird.

8.10 Der Abschlepper darf nach Genehmigung durch Leitstelle oder Einsatzleitung zur Verbringung der Space Drop Kapsel zum Polizeihauptquartier verwendet werden. Fahrzeuge dürfen nur nach Rücksprache mit dem RAC und sofern es sich um Beweismaterial handelt bzw. Beweismaterial beinhaltet zum Polizeihauptquartier abgeschleppt werden.
8.11 Der ELW (VPC), sowie der MB Actros 14t dürfen nicht als Streifenfahrzeug verwendet werden. Im Einsatzfall ist die Nutzung durch die Leitstelle / Einsatzleitung freizugeben.

§9 Checkpoints (Kontrollstationen)

9.1 Checkpoints sind auf der Karte intern zu kennzeichnen.
9.2 Checkpoints müssen möglichst verkehrssicher aufgebaut und abgesichert werden.
9.3 Das Errichten eines Checkpoints ist nur nach Absprache mit der Leitung erlaubt. Ausnahme hierfür ist der Zoll.
9.4 An einem Checkpoint hat jeder Polizist dieselben Befugnisse wie Zollbeamte.

§10 Observation

10.1 Observationen dürfen nicht an folgenden Orten durchgeführt werden:

  • Zentralbank
  • Rebellen HQ

10.2 Es darf nicht länger als 15 Minuten observiert werden. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.

Es gilt die folgende Ausnahmeregelung:
Es dient dem RP. Dies ist von einem Beamten des höheren Dienstes zu bestimmen.
Definition Aufklärung und Observation
Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.
Im Bereich der Polizei ist Aufklärung ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz.
Unter Observation versteht man das Beschaffen von Beweisen und die Ermittlung von Hinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.

§11 Festnahmen und Bußgelder

11.1 Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.
11.2 Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Es dürfen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet oder zur Anzeige gebracht werden, welche im Gesetzbuch stehen. Das genaue Strafmaß bei Ordnungswidrigkeiten, legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
11.3 Der Polizei ist es erlaubt Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. STGB-Delikte, werden im Rahmen geltender Gesetze verfolgt

11.4 Beschlagnahmte Waffen sind durch uns in die Asservatenkammer zu verbringen. Magazine und andere illegale Gegenstände werden aus Platzgründen nicht in der Asservatenkammer gelagert, sondern durch den jeweiligen Beamten nach der Dokumentation vernichtet.
11.6 Bei Straftaten muss eine Belehrung vorgetragen werden, die inhaltlich übereinstimmen muss mit:
"Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren. Sie müssen sich dazu nicht weiter äußern, insbesondere dann nicht, wenn Sie sich selbst belasten würden. Aussagen zu Ihrer Person sind wahrheitsgemäß zu treffen, andernfalls machen Sie sich strafbar. Sie haben das Recht auf einen Rechtsbeistand, für diesen sind Sie selbst verantwortlich."
11.7 Dem Täter muss mindestens zweimal die Möglichkeit gegeben werden, sein Bußgeld zu bezahlen. Beim dritten Mal wird der Fall zur Anzeige gebracht.
11.8 Haftstrafen führt die Polizei durch.
11.9 Gefangene müssen zu jedem Zeitpunkt für Zivilisten zu erreichen sein. In der Luft ist dies nicht gewährleistet.

Regel 11.9 gilt nicht:
  • Wenn der Restart unmittelbar bevorsteht (10 Minuten) und der Zivilist dem zustimmt oder
  • ein Transport am Boden nicht möglich ist

§12 Gang- und Bandenkonflikte

12.1 In Bandenkonflikten ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn das Leben unschuldiger Zivilisten in Gefahr ist. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.
12.2 Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.
12.3 In allen anderen Gangangelegenheiten liegt die oberste Priorität beim Schutz Unbeteiligter. In solche Situationen greift die Polizei nur ein, wenn die angegriffene Partei dies zu Beginn der Situation erfragt. In jedem Fall liegt die Entscheidung über das Einmischen in eine solche Situation beim höchstrangigsten Polizisten im Dienst, der zu keiner der beiden zivilen Gruppierungen gehört.

12.3.1 Ausnahme: Handelt es sich bei der angegriffenen Partei um die Verteidiger des Ganghauses, erfolgt kein Eingriff durch die Polizei.

§13 Erweiterte Maßnahmen

Bei einer Verfolgungsjagd (d.h. Täter flüchtet mit Fahrzeug vom Tatort und entzieht sich so der Maßnahme) dürfen erst nach 10 Minuten erweiterte Maßnahmen ergriffen werden. Ausnahme ist bei massiver Gefährdung anderer. Folgende Maßnahmen zählen darunter:
13.1 Nagelband:

  • Die Benutzung eines Nagelband muss an die beteiligten Einheiten kommuniziert werden. Im besten Fall wird das Nagelband auch auf der internen Karte vermerkt.
  • Die Benutzung eines Nagelband muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz die durch EL) genehmigt werden.

13.2 Fuelkiller:

  • Der Fuelkiller darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mindestens einmal gewarnt worden ist.
  • Zwischen Warnung und Einsatz des Fuelkillers müssen mindestens 31 Sekunden vergehen.
  • Die Benutzung des Fuelkillers muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz durch die EL) genehmigt werden.

13.3 EMP:

  • Der EMP darf erst nach erfolglosem Einsatz des Fuelkillers verwendet werden.
  • Der EMP darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mindestens einmal gewarnt worden ist.
  • Zwischen Warnung und direktem EMP müssen mindestens 31 Sekunden vergehen.
  • Die Benutzung eines EMP´s muss durch die Leitstelle (oder im Einsatz die durch EL) genehmigt werden.

§14 Andere Fraktionen

14.1 Andere Fraktionsmitglieder müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemein gültigen und logischen Verständnis behandelt werden.
14.2 Auch Fraktionsmitglieder dürfen abgestraft werden.

§15 Verträge mit Zivilisten

15.1 Ab dem Rang Polizeileitung (C5) dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden.
15.2 Ausgewählte, vollwertige Zivilfahnder dürfen ebenfalls Verträge mit Zivilisten eingehen. Diese Verträge müssen dokumentiert werden und werden von der Abteilungsleitung der Spezialisierten Kräfte überprüft.

§16 Teilnahme an Events

16.1 Die Teilnahme an einem Event ist ausschließlich mit einem Ziv-Charakter erlaubt. Hierbei darf die Quote außer Acht gelassen werden.
16.2 Es obliegt der Leitstelle, ob Polizisten im Dienst bei Events zuschauen dürfen.
16.3 Absicherungen bei Events müssen von der Leitstelle und dem Eventveranstalter genehmigt sein.

§17 Ausnahmesituationen

In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
17.1 Entwendung staatlichen Eigentums

  • Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.
  • Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.
  • Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.

17.2 Überfall auf die Zentralbank

  • Die Zentralbank hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung zu beenden.
  • Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.
  • Der Überfall auf die Zentralbank ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

17.3 Geiselnahmen

  • Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.
  • Der maximale monetäre Wert einer Geisel liegt bei 150.000 $ oder vergleichbaren Sachwerten. Dieser Wert kann gemäß des aktuellen Geldwertes stetig angepasst werden. Gezahltes Lösegeld kann durch die Polizeileitung erstattet werden.
  • Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.
  • Überweisungen sind untersagt.
  • Das Einsatzkommando ist dringend hinzuzuziehen.
  • Ein finaler Rettungsschuss, um eine Gefährdung für Leib und Leben der Geisel auszuschließen, kann durch den höheren Dienst angeordnet werden, insofern andere Maßnahmen wahrscheinlich nicht zur Rettung der Geisel führen oder die Geisel zu stark gefährden.

17.4 Massenschießereien

  • Bei einer großen Schießerei zwischen zwei Parteien muss sichergestellt werden, dass sich der Konflikt nicht weiter auf die öffentliche Sicherheit ausbreitet. Maßnahmen hierfür können Absperrungen, Warnungen, Vermittlungen, oder die Verlagerung des Konfliktes sein.
  • Ein Zugriff ist als letztes Mittel zu wählen, um gegen eine Gefährdung der Zivilbevölkerung vorzugehen.
  • Verweis §13 Gang-und Bandenkonflikte.

17.5 Großschadensereignisse, bei denen 10 Beamte eingesetzt sind
17.6 Überfall auf die Asservatenkammer

  • Bei einem Überfall auf die Asservatenkammer sind sofort alle anderen RP-Situationen zu beenden und die Aufrüstung für den Einsatz zu beginnen.
  • Waffentransporte zum Vernichtungslager dürfen ausschließlich durch die Polizeileitung freigegeben werden.
  • Im Falle eines Überfalls auf die Asservatenkammer oder eines Überfalls des Waffentransports zur Entsorgung, gilt die 10-Mann-Regel für die Polizei nicht. (Verweis Serverregeln §5 1.2)

Die Polizeileitung kann jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.

§18 Polizeistrukturkonzept (PSK)

Zuständigkeiten, Amtswege, Prozesse und die allgemeine Struktur innerhalb der Polizei sind dem PSK 2025 zu entnehmen. Jeder Polizist hat diese zu achten.

§19 Beschwerden, Kritik und Belobigungen

19.1 Die in der Überschrift genannten Thematiken sind beim Personalrat vorzutragen.
19.2 Sollte es Beschwerden gegen den Personalrat, die Polizeiführung oder den höheren Dienst geben sind diese bei der Leitung vorzutragen.
19.3 Sollte es Beschwerden oder Kritik gegen ein Leitungsmitglied geben, sind diese einem anderen Leitungsmitglied vorzutragen. Als nächsthöhere Instanz steht das Fraktionsmanagement zur Verfügung.
19.4 Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.

§20 Kameradschaftlichkeit und Miteinander

20.1 Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.
20.2 Bei Streitigkeiten miteinander sollte als erstes das persönliche Gespräch gesucht werden. Sollte das nicht möglich sein oder zu keinem Erfolg führen, ist es jederzeit möglich den PR als Vermittler hinzuzuziehen.
20.3 Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.
20.4 Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.

§21 Disziplinarmaßnahmen

21.1 Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu angemessenen Maßnahmen.
21.2 Jeder Maßnahme geht eine Anhörung beim Personalrat voraus.
21.3 Die Polizeileitung kann im Einzelfall Ausnahmen treffen oder ein Veto einlegen.
21.4 Jedes Vergehen kann zu einem Akteneintrag und ggf. zu einer Verwarnung führen.

§22 Entlassungen

Es gibt zwei Arten der Entlassung:

Ehrenhafte Entlassung:
  • Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen
  • Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen
  • Wird einzelfallabhängig entschieden
Unehrenhafte Entlassung:
  • Wird bei Fehlverhalten vorgenommen
  • Wird einzelfallabhängig entschieden
Entlassungen wegen Inaktivität
Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn,
die Person innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv ist (siehe §2 Abs. 5)
und
dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt wird
und
die Person wurde bereits einmal aufgrund von Inaktivität zum Gespräch eingeladen.

§23 Rechte und Möglichkeiten der Beamten

23.1 Jeder Beamte hat das Recht beim Personalrat Auskunft zu erhalten. Diese beinhaltet:

  • Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst
  • Regeländerungen
  • bevorstehende Events
  • Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)
  • bevorstehende Trainings sind bei der Abteilung Fortbildung (Polizeiakademie) zu erfragen

23.2 Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:

  • bei einzelnen Mitgliedern des Personalrates
  • oder im Anschluss an eine Polizeibesprechung

23.3 Ehemalige Beamte, die in der Vergangenheit einen besonderen Dienst für die Polizei geleistet haben, haben die Möglichkeit nach Anhörung bei der Polizeileitung und in Absprache mit der Polizeiführung auf einen angemessenen Rang wiedereingestellt zu werden.


Die Polizeileitung kann für bestimmte Personen oder Personengruppen Regeln aufheben oder neu definieren.

Das letzte Wort in allen Fällen hat die Polizeileitung.

Den Anweisungen der Polizeileitung muss ausnahmslos Folge geleistet werden