Regelwerk der Justiz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Panthor
 
(83 dazwischenliegende Versionen von 8 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
* [[Regeln]]
* [[Regeln]]
* [[TeamSpeak Regeln]]
* [[TeamSpeak Regeln]]
* [[Medic Regeln]]
* [[Discord Regeln]]
* [[Rettungsdienst Regelwerk]]
* [[RAC Regeln]]
* [[RAC Regeln]]
* [[Polizei Regeln]]
* [[Polizei Regeln]]


=='''§ 1 Grundregeln'''==


# Eine Streife der Justiz (“Libra”) darf besetzt werden, wenn mindestens fünf Polizeibeamte im normalen Streifendienst verbleiben und man die Erlaubnis der Leitstelle eingeholt hat.
## Ausgenommen hiervon sind die Mitglieder der ehemaligen Fraktion Justiz; diese haben jederzeit ein Anrecht auf die Besetzung der Streife “Libra”,und müssen sich für die Besetzung nicht die Erlaubnis der Leitstelle einholen - sondern die Besetzung dieser Streife gegenüber der Leitstelle lediglich anmelden - und müssen sich auch nicht an die Mindestanzahl von fünf verbleibende Polizeibeamten halten.
# Der normale Streifendienst geht den Tätigkeiten der Abteilung vor! Sollte Unterstützung im Streifendienst benötigt werden, so muss man sich schnellstmöglich dem Streifendienst wieder anschließen.
## Ausgenommen man befindet sich in einer laufenden Abarbeitung/ Gerichtsverhandlung.
## Ebenfalls ausgenommen sind die Mitglieder der ehemaligen Justiz (siehe Regel 1.1.1).
# Eine Streife der Justiz fährt niemals normale Einsätze des Streifendienstes an, ausgenommen man wird angefordert.
# Die Aktivität wird anhand der bearbeitenden Akten gemessen. Ab drei Wochen Inaktivität wird man zu einem Gespräch eingeladen, bleibt die Einladung unbeantwortet oder die Aktivität bessert sich nicht, wird man aus der Abteilung entlassen.
# Jurastudenten dürfen nur mit vollwertigen Mitgliedern der Abteilung eine Streife der Justiz bilden. Der Jurastudent wird nicht auf die Anzahl der Polizisten der Streife nach § 7, 7.2 des Polizeiregelwerkes angerechnet.
# Es ist streng untersagt, scharfe Waffen offen zu tragen oder zu benutzen (Mitnahme im Rucksack ist gestattet). Der Taser ist erlaubt, um sich selbst oder andere zu schützen.
# Die Streifenbesatzung hat sich hauptsächlich im Landgericht/ PolHQ aufzuhalten. Ausgenommen sind Außendiensteinsätze wie das Ausstellen von Dokumenten (Landeerlaubnis, Eigentumsurkunde, etc.) oder die Anforderung zur juristischen Unterstützung bei Einsätzen des normalen Streifendienstes.
# Bei Außendiensteinsätzen sind die Zivilfahrzeuge der Abteilung zu benutzen.
# Man darf nur die Zivilfahrzeuge besitzen, welche man mit seinem Rang erwerben kann.
# Während der Abarbeitung ist Neutralität zu wahren und jede Seite gleichermaßen anzuhören.
# Zur Durchsuchung von Personen ist eine Streife über die Leitstelle anzufordern.
# Die Kleiderordnung ist stets einzuhalten:
## Anzug nach Wahl
## verdeckte Schutzweste
## Polizeigürtel
# Der reguläre Dienstweg ist stets einzuhalten (s. PSK25).
# Praktikanten dürfen nur durch Mitarbeiter ab dem internen Dienstgrad Oberstaatsanwalt mitgenommen werden.
# Gerichtsverhandlungen gegen Beamte der Polizei dürfen nur durch Bundesrichter genehmigt und geleitet werden.
=='''§ 2 Abteilung Justiz'''==
==='''§ 2.1 Präambel'''===
Die Abteilung Justiz der Polizei Mainau wurde im Sommer 2024 gegründet. Sie führt in ihrem Selbstverständnis, ihrem Menschenbild und ihren Regelungen zur Rechtsanwendung und -auslegung die Traditionen der großartigen Vorbilder, namentlich der Fraktionen Justiz Mainau, Justiz Nordholm sowie der Justiz Wiesberg, fort.
==='''§ 2.2 Eintritt'''===
Einem jeden Mitglied der Fraktion der Polizei mit mindestens dem Rang des Polizeiwachtmeisters (s. PSK25) ist es gestattet, der Abteilung Justiz auf Probe beizutreten, um das Studium als Jurastudent zu beginnen.
Das Interesse an der Abteilung Justiz ist gegenüber der Abteilungsleitung Justiz oder deren Stellvertretung kundzutun. Diese entscheiden nach pflichtgemäßen Ermessen.


== '''§ 3 Abteilungsinterne Dienstgrade''' ==
Die Abteilung Justiz gliedert sich in zwei Fachbereiche und insgesamt sieben Ränge.
Dem Fachbereich Staatsanwaltschaft (StaW) sind die Ränge
* Jurastudent (JuSt)
* Staatsanwalt (StA)
* Oberstaatsanwalt (OStA)
zugeordnet.


Dem Fachbereich Strafsenat (StrS) sind die Ränge
* Generalstaatsanwalt (GStA)
* Amtsrichter (AmtR)
* Landesrichter (LanR)
* Bundesrichter (BunR)
zugeordnet.


== '''§ 1 Richter “Euer Ehren'''” ==
Jeder Rang ist den vorherigen Rängen gegenüber weisungsbefugt und darf Urteile anzweifeln. Solche Zweifel sind innerhalb von 48 Stunden gegenüber einem Fachbereichsausbilder (StrS) vorzulegen. Kann kein Fachbereichsausbilder (StrS) erreicht werden, werden diese durch die Abteilungsleitung Justiz oder deren Stellvertretung vertreten.


'''(1) Aufgaben'''
==='''§ 3.1 Fachbereich Staatsanwaltschaft (StaW)'''===
===='''Jurastudent (JuSt)'''====
Der Jurastudent ist der erste Rang, auf den man nach Beitritt in die Abteilung Justiz eingestellt wird. Dabei ist der Rang als Vorbereitung zur Abschlussprüfung zum Staatsanwalt anzusehen.
Pflichten:
*Die Befugnis, Strafanzeigen gegen Zivilpersonen auf Grundlage aktiver Fahndungen im Rahmen der Ausbildung unter Aufsicht einer Person, die mindestens den Rang des Staatsanwalts bekleidet, zu erstellen und zu bearbeiten.
*Jeder Strafbefehl muss mit jemandem abgearbeitet werden, der den Rang des Staatsanwalts oder höher bekleidet.
**Der zuständige Staatsanwalt (oder höher) muss ständig bei der Fallklärung in der Zelle anwesend sein. Im Anschluss ist der Name in der Aktenschließung zu vermerken.
*Ein Jurastudent darf nur in den Dienst gehen, wenn ein vollwertiger Staatsanwalt im Dienst ist.


# Höchste Befehlsmacht/Instanz.
Voraussetzungen für Beförderung auf Staatsanwalt:
# Gebunden an Recht und Gesetze bei der Entscheidungsfindung.
*Positiv absolvierte Ersteinweisung
# Erlassen von Pfändungsbescheiden, Durchsuchungs- und Haftbefehlen.
*insgesamt 20 Fallakten, hiervon maximal 10 verfasste Strafanzeigen
# Im Zweifel für den Angeklagten und immer an ein gerechtes Urteil gebunden, objektiv und unvoreingenommen.
*Dienstzeit von 21 Tagen als Jurastudent
# Verfahrensführung und Verfahrensbevollmächtigter.
*Absolvierung der vier Unterrichtseinheiten
# Zuständig für Gesetzgebung.
*Rang Polizeimeister (s. PSK25)
# Darf als einziger einen Helikopter Fliegen.


== '''§ 2 Staatsanwaltschaft''' ==
Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt hat, kann man sich bei einem Fachbereichsausbilder (StaW) melden und die Beförderung anfragen.
Dabei folgt eine Überprüfung der bisher bearbeiteten Fälle und eine Prüfung, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht.


'''(1) Aufgaben'''
===='''Staatsanwalt (StA)'''====
Mit dem Erreichen des Staatsanwalts hat man die Pflichtausbildung in der Abteilung Justiz absolviert.
Rechte:
*Die Befugnis, Strafanzeigen gegen Zivilpersonen auf Grundlage aktiver Fahndungen zu erstellen und zu bearbeiten
*Freigabe von Strafbefehlen von Staatsanwälten in Ausbildung
*Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen, Haftbefehlen und Pfändungen
*Hat die Möglichkeit, Landeerlaubnisse für einzelne Personen auszustellen


# Strafverfolgung und -vollstreckung, Erlass von Pfändungsbescheiden
Voraussetzungen für Beförderung auf Oberstaatsanwalt:
# Strafverfolgung besteht darin Haft- und Geldstrafen zu verhängen, auch Bewährungsstrafen und Sozialstunden sind möglich
*insgesamt 50 Fallakten, hiervon maximal 15 verfasste Strafanzeigen
# Durch Anzeige der Polizei bzw. verdacht einer Straftat wird der Staatsanwalt diesbezüglich in Kenntnis gesetzt
**Zweitfraktionisten 40 Fallakten, hiervon maximal 12 verfasste Strafanzeigen
# Hat die Befugnis von allen Behörden die nötigen Auskünfte bzw Informationen einzuholen
*Beteiligung als Staatsanwalt an insgesamt zwei Gerichtsverhandlungen
# Ist für die Beantragung eines richterlichen Beschlusses zuständig [Hinweis: bei Gefahr im Verzug, beispielsweise Vernichtung von Beweismittel, kann der Staatsanwalt rückwirkend einen richterlichen Beschluss erwirken]
*Dienstzeit von einem Monat bei der Justiz


== '''§ 3 Rechtsanwaltschaf'''t ==
Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt hat, kann man sich bei einem Fachbereichsausbilder (StaW) melden und die Beförderung anfragen.


'''(1) Aufgaben'''
===='''Oberstaatsanwalt (OStA)'''====
Mit der Beförderung zum Oberstaatsanwalt werden unter anderem weitere Module freigeschaltet.
Rechte:
*siehe Staatsanwalt
*Darf Eigentumsurkunden ausstellen
*Darf eine gewerbliche Landeerlaubnis erteilen
**Die gewerbliche Erlaubnis darf maximal eine Matrix betreffen
*Darf Eheschließungen vornehmen (Hochzeitsurkunden ausstellen)


# Unabhängiges Organ der Rechtspflege
Voraussetzungen für Beförderung auf Generalstaatsanwalt:
# Auftraggeber/Mandanten mit rechtlichen Mitteln zum Recht verhelfen
*insgesamt 90 Fallakten, hiervon maximal 25 verfasste Strafanzeigen
# Gezielter Schutz für die Mandanten vor ungerechtfertigter Strafverfolgung
**Zweitfraktionisten 60 Fallakten, hiervon maximal 15 verfasste Strafanzeigen
# Entlastung der Justiz durch Abraten von der Klageerhebung bei mangelnden Beweisen und Erfolgschancen, kann unter anderem auch Pfändungsbescheide beantragen
*Beteiligung als Staatsanwalt oder Rechtsanwalt an insgesamt vier Gerichtsverhandlungen
# Kann als Pflichtverteidiger eingesetzt werden [Hinweis: Kann jedoch auch Mandate niederlegen. Dies kommt meist bei unangemessenem Verhalten vor oder wenn der betroffene Anwalt in der Situation befangen ist.]
**Zweitfraktionisten zwei Gerichtsverhandlungen als Staatsanwalt
# Hat die Befugnis die Informationen bezüglich des Mandanten, von allen Behörden, vom Staatsanwalt und der Polizei einzuholen
*Dienstzeit von zwei Monaten seit Beförderung zum Staatsanwalt
# Berät Mandanten über Rechtslage und Erfolgschancen in Zivilprozessen [Hinweis: 1) Möglichkeit einer Beweissicherung 2) Information über anfallende Kosten und Kostenrisiken]


== '''§ 4 Justizvollzug''' ==
Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt hat, kann man sich bei einem Fachbereichsausbilder (StrS) melden und die Beförderung anfragen. Dabei folgt eine Prüfung, die aus einem praktischen Teil besteht.


'''(1) Aufgaben'''
==='''§ 3.1 Fachbereich Strafsenat (StrS)'''===


# Justizvollzugsbeamte sind in Justizvollzugsanstalten als Vollzugskräfte tätig
===='''Generalstaatsanwalt (GStA)'''====
# Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen
Die Beförderung beinhaltet den Wechsel in den Fachbereich “Strafsenat”. Dies ist der letzte Rang, den Zweitfraktionisten erreichen können.
# Sicherheit und Ordnung in der JVA gewährleisten
Rechte:
# Flüchtige Gefangene mit allen möglichen Mitteln zu verfolgen und stellen
*siehe Oberstaatsanwalt
# Aus- und Vorführung von Gefangenen
*Hat die Möglichkeit, einen richterlichen Beschluss zu beantragen
# Zusammenarbeit bei Gerichtsverhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und Polizei
*Darf gegen Polizeibeamte ermitteln
# Sicherheit der Richter, Staats- und Rechtsanwälte [Personenschutz]
*Hat die Möglichkeit, Fachbereichsausbilder (StaW) zu werden
# Überwachung und Betreuung von Sozialstunden
**Das Interesse an dieser Funktion ist ggü. der Abteilungsleitung Justiz kundzutun
# Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden.


Voraussetzungen für Beförderung auf Amtsrichter:
*insgesamt 120 Fallakten, hiervon maximal 25 verfasste Strafanzeigen
*Beteiligung als Staatsanwalt oder Rechtsanwalt an insgesamt zehn Gerichtsverhandlungen
*Dienstzeit von drei Monaten bei der Justiz, davon mindestens einen Monat als Generalstaatsanwalt
*insgesamt fünf Gerichtsverhandlungen unter Aufsicht eines Fachbereichsausbilders (StrS) geleitet


== '''§ 5 freiberufliche Rechtsanwälte, Anwaltszulassungen''' ==
Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt hat, kann man sich bei der Abteilungsleitung oder einem Fachausbilder melden und die Beförderung anfragen. Die Abteilungsleitung Justiz entscheidet, ob die Beförderung genehmigt wird oder nicht.
Zum Abschluss folgt eine praktische Prüfung, in der als leitender Richter eine Gerichtsverhandlung mit zwei Fachbereichsausbildern (StrS) durchgeführt werden muss.


# Freiberufliche Rechtsanwälte dürfen mit einer rechtskräftigen Anwaltslizenz Mandanten in einem Gerichtsverfahren vertreten, sofern dies bei der Justizleitung beantragt und genehmigt wird
===='''Amtsrichter (AmtR)'''====
# Jeder freiberufliche Anwalt wird geprüft und die Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist unumgänglich, sollte dieser Vorstrafen (auf der Fahndungsliste stehen) haben wird er nicht zur Verhandlung zugelassen
Der Amtsrichter ist der letzte regulär erreichbare Rang. Ab diesem Rang kann man Gerichtsverhandlungen alleine als Richter leiten.
Rechte:
*siehe Generalstaatsanwalt
*Darf Gerichtsverhandlungen leiten
*Darf Ausweispapiere einmalig anpassen
**Alle geänderten Daten sind im Polizeicomputer einzutragen.
*Darf Haftbefehle und Pfändungsbescheide unterschreiben
*Darf temporäre, richterliche Beschlüsse unterschreiben
**Ein Amtsrichter kann Beschlüsse zum Schutz der Bevölkerung unterschreiben, z. B.: Fahrverbote, Annäherungsverbote, etc.
**Ein Beschluss darf maximal eine Matrix betreffen.
*Darf gewerbliche Landeerlaubnisse bearbeiten
*Hat die Möglichkeit, Fachbereichsausbilder (StrS) zu werden
*Zuständig für die Durchführung von Berufungsverfahren


== '''§ 6 Ordnungsamt''' ==
===='''Landesrichter (LanR)'''====
Der Rang des Landesrichters wird an diejenigen vergeben, die Fachbereichsausbilder (StrS) sind.
Rechte:
*Darf unbefristete richterliche Beschlüsse unterschreiben.
**Diese dürfen nicht in Verbindung mit Alkohol, Betäubungsmitteln, staatlichem Eigentum, Bankfiliale, Zentralbank oder Geiselnahme stehen.
*siehe Amtsrichter


Das Ordnungsamt wird für die Allgemeinheit tätig, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Die Zuständigkeit erstreckt sich also auf den öffentlichen Raum.
===='''Bundesrichter (BunR)'''====
Zum Bundesrichter werden die Abteilungsleitung Justiz und ihr Stellvertreter ernannt. Landesrichter, die in den Rang des Ersten Hauptkommissars (s. PSK24) befördert wurden, werden gleichzeitig zum Bundesrichter ernannt. Durch abteilungsinterne Änderungen können weitere Voraussetzungen zum Erreichen dieses Ranges geregelt werden.
Rechte:
*siehe Landesrichter
*Darf Namensänderungen genehmigen
*Darf dauerhafte richterliche Beschlüsse unterschreiben
**Ohne Einschränkungen.
*Darf Gerichtsverhandlungen gegen Polizisten leiten


*Überwachung der Straßenverkehrsordnung für den ruhenden/fließender Verkehr
==='''Allgemeine Informationen zu allen Beförderungen'''===
::*Umsetzungen von Fahrzeugen bei Behinderungen
*Die Dienstzeit bezieht sich immer auf den Tag des Beitritts zur Abteilung, außer es ist anders beschrieben.
::*ahnden von Falschparkern
*Nach längerer Abwesenheit muss man mindestens 2 Wochen wieder aktiv sein, bevor man auf den nächsten Rang befördert werden kann.
*Überwachung der Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum
*Bevor eine Zulassung zu Prüfungen erteilt werden kann, ist es erforderlich, dass die entsprechenden Fallakten auf dem jeweiligen Rang vollständig erreicht sind.
::*die Kontrolle der Einhaltung von Grillverboten
*In bestimmten Fällen behält sich die Abteilungsleitung das Recht vor, die Teilnahme an bestimmten Prüfungen und Modulen zu untersagen.
::*die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
*Es ist zu beachten, dass das Überspringen eines Ranges nicht möglich ist.
::*die Ahndung von illegalen Müllablagerungen
*Überwachung der Jagd- und Fischereiangelegenheiten
::*die Kontrolle des Jagdwesen
::*die Kontrolle des Fischereiwesen
*Überwachung des Gewerbewesen
::*Gewerbemeldungen (An- und Abmeldungen)
::*Gewerbeüberwachung
::*Messen, Märkte und Feste
::*Schwarzarbeit
*Überwachung des Veterinärwesen und der Fleischhygiene
::*Fleischhygiene
::*Tierschutz
::*Tierseuchenbekämpfung
::*Lebensmittelüberwachung
::*Gesundheitsschutz
::*Lebensmittelsicherheit


== '''§ 7 Verfahren''' ==
== '''§ 4 Weiterbildungen''' ==
   
In der Abteilung Justiz gibt es mehrere Module für den Rang Jurastudent, die verpflichtend sind.
=== '''(1) Durchsuchungen''' ===


# Durchsuchungen von Häusern müssen prinzipiell mit einem Durchsuchungsbefehl von einem Richter angeordnet werden
=== '''Ersteinweisung''' ===
# Fahrzeug Durchsuchungen können auf Verdacht von Polizisten und aber auch von Staatsanwälten angeordnet werden
Jeder neue Jurastudent muss die Ersteinweisung bei einem Fachbereichsausbilder absolvieren. Dort werden die Grundlagen des Justizdienstes vermittelt und die ersten Erfahrungen in der Fallbearbeitung gesammelt. Falls kein Fachbereichsausbilder zu erreichen ist, kann dies auch durch die Abteilungsleitung ausgeführt werden.
# Bei Gefahr in Verzug kann Punkt 1. und 2. außer Kraft gesetzt werden


=== '''(2) Pfändungen''' ===
=== '''Unterrichtseinheiten''' ===
Bis zur Prüfung zum Staatsanwalt sind die vier Unterrichtseinheiten bei den Fachbereichsausbildern abzuschließen.
Die vier Unterrichtseinheiten umfassen:
# Pfändungsbescheide und Haftbefehle
# Durchsuchungsbeschlüsse
# Landeerlaubnisse und Vorladungen
# Gerichtsverhandlung


# Pfändungen werden durchgeführt wenn ein Schuldner nicht zahlen will oder kann
== '''§ 5 Haftfreigaben''' ==
# Gepfändet wird Geld oder gleichwertige Fahrzeuge
*Ein Mitarbeiter der Abteilung darf eine maximale Haft von 60 Einheiten (Bundesgefängnis/Arrest) vergeben.  
# Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50% des zu pfändenden Bußgeldes
*Jurastudenten müssen alle Fälle mit einem Staatsanwalt oder höher abklären und haben daher keine Freigabe für Arrest bzw. Bundesgefängnis.
# Werden vom Staatsanwalt angeordnet aber von einem Richter vollzogen
   
=== '''(3) Haftbefehle''' ===
 
# Haftbefehle müssen von einem zuständigen Richter genehmigt werden. bei Gefahr in Verzug kann dieser auch rückwirkend beantragt werden. Eine Ordnungshaft oder U-haft von bis zu 30 Minuten kann die Staatsanwaltschaft anordnen.
 
=== '''(4) Vorladungen''' ===
 
# Vorladungen können von Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern erstellt und zugestellt werden
# Sollte einer Vorladung nicht gefolgt werden, kann der Beschuldigte zur Fahndung ausgeschrieben werden und die verursachten Kosten auf Ihn umgelegt werden
   
=== '''(5) Beweisaufnahme''' ===
 
# Die Wahrheitsfindung erfolgt im Strafprozessrecht von Amts wegen, d. h. das Richter und Staatsanwaltschaft  die entsprechenden Beweise selbständig erhebt, ohne dass es hierfür eines gesonderten Antrags der Parteien bedarf. Anders ist es im Zivilprozess. Hier herrscht die sogenannte Dispositionsmaxime vor. Das bedeutet, dass derjenige, der eine Tatsache behauptet, aus der er einen Vorteil hat, hierfür die Beweislast trägt. Dabei bedient sich die Staatsgewalt verschiedener Beweismittel, mit deren Hilfe in einem Gerichtsprozess oder der Vergleichsaushandlung, die Beweisführung vorgenommen werden soll. Dabei kann sich eine Staatsgewalt zur Sachverhaltsermittlung der eigenen Wahrnehmung, der fremden Wahrnehmung (Angeklagte, Zeugen) oder fremder Fachkunde (Sachverständiger) bedienen. Die Beweismittel können in Sachbeweise und Personenbeweise aufgeteilt werden. In der Beweisaufnahme werden nur Videobeweise zugelassen, welche aus der First-Person aufgenommen wurden und wenn sie nicht von einer Person stammen die im Koma war, Komplett ausgeraubt wurde und nicht vom Täter selbst stammen.
 
=== '''(6) Beweismittel''' ===
 
# Beweismittel werden grundsätzlich erstmal beschlagnahmt und illegale Gegenstände werden einbehalten
# Dies kann die Polizei vornehmen und aber auch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft  oder des anwesenden Richters
# Je nach Tathergang wird über den Verbleib der Beweismittel entschieden werden
   
=== '''(7) Bußgelder''' ===
 
# Dem Beschuldigten wird ein Bußgeld in Form eines Tickets ausgestellt, kann dies nicht gezahlt werden tritt §6 Absatz 2 in Kraft oder eine Ersatzhaft wird angeordnet
# Bußgelder richten sich stets nach dem aktuellen Bußgeldkatalog
# Dürfen nicht höher als das maximale Bußgeld im Bußgeldkatalog sein
   
=== '''(8) Haftstrafen''' ===
 
# Haftstrafen werden laut Bußgeldkatalog je nach Straftat ausgesprochen.
# Können als Gefängnisstrafe, Untersuchungshaft, Bewährung und auch als Sozialstunden aufgesetzt werden
 
== '''§ 7 Gerichtsverhandlungen''' ==
 
=== '''(1) Zivilprozesse''' ===
 
# Zivilprozess nennt man das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
# Beispiel: Ein Bürger will sein Haus was er bauen lies  nicht zahlen und der Bauunternehmer klagt auf Zahlung.
 
=== '''(2) Strafprozesse''' ===
 
# Die wesentlichen Grundprinzipien des Strafprozesses sind neben dem Anklageprinzip, welches die Strafverfolgungs- und Urteils Funktion auf Staatsanwaltschaft und Richter aufgeteilt.Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft Oberhaupt des Ermittlungsverfahrens.
# Handelt es sich um kleinere oder mittlere Straftaten, liegt das Ermittlungsverfahren zunächst bei den Behörden der Polizei. Zu den Ermittlungen gehören die Vernehmung von potentiellen Zeugen und Sicherung von Beweisen. Hat die Polizei ihre Verfahren abgeschlossen, übernimmt die Staatsanwaltschaft. Hierbei kann sie bei Bedarf noch eigene Ermittlungsansätze durchführen, wie z.B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Telefonüberwachungen, etc.) Die endgültige Entscheidung obliegt jedoch der Staatsanwaltschaft oder den Richtern. In größeren Verfahren, besonders bei Drogen oder Waffen Delikten, leitet die Staatsanwaltschaft zu großen Teilen die Ermittlungen selbst. Beendet die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen, entscheidet sie, ob das Verfahren Aufgrund des fehlenden Tatverdachts oder Beweismitteln eingestellt werden kann, ein Vergleich oder Anklage erhoben wird. Bei weiterlaufenden Verfahren muss die Anklage vor dem zuständigen Gericht eingereicht werden.
 
== '''§ 8 Korruption''' == 
 
# Jede Art von Korruption ist für sämtliche Mitarbeiter der Justiz strengstens verboten. Dies bezieht sich auf die Mitarbeiter im Dienst, so wie die Mitarbeiter außer Dienst. Selbiges kann hierbei zu einer fristlosen Kündigung führen.
# Das weitergeben von Informationen jeglicher Art, sei es schriftliche Formulare oder Informationen aus bspw den Besprechungen, ist ebenfalls strengstens verboten und kann genauso wie §8 Abs. 1 im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
 
 
 
== Informationen ==
 
 
Stand 28.03.018
 
---------AKTUELL--------
 
*Geändert von Samuel Colt  [Richter]
*Änderung Vorbehalten

Aktuelle Version vom 18. Dezember 2024, 22:08 Uhr

Weitere Regeln:

§ 1 Grundregeln

  1. Eine Streife der Justiz (“Libra”) darf besetzt werden, wenn mindestens fünf Polizeibeamte im normalen Streifendienst verbleiben und man die Erlaubnis der Leitstelle eingeholt hat.
    1. Ausgenommen hiervon sind die Mitglieder der ehemaligen Fraktion Justiz; diese haben jederzeit ein Anrecht auf die Besetzung der Streife “Libra”,und müssen sich für die Besetzung nicht die Erlaubnis der Leitstelle einholen - sondern die Besetzung dieser Streife gegenüber der Leitstelle lediglich anmelden - und müssen sich auch nicht an die Mindestanzahl von fünf verbleibende Polizeibeamten halten.
  2. Der normale Streifendienst geht den Tätigkeiten der Abteilung vor! Sollte Unterstützung im Streifendienst benötigt werden, so muss man sich schnellstmöglich dem Streifendienst wieder anschließen.
    1. Ausgenommen man befindet sich in einer laufenden Abarbeitung/ Gerichtsverhandlung.
    2. Ebenfalls ausgenommen sind die Mitglieder der ehemaligen Justiz (siehe Regel 1.1.1).
  3. Eine Streife der Justiz fährt niemals normale Einsätze des Streifendienstes an, ausgenommen man wird angefordert.
  4. Die Aktivität wird anhand der bearbeitenden Akten gemessen. Ab drei Wochen Inaktivität wird man zu einem Gespräch eingeladen, bleibt die Einladung unbeantwortet oder die Aktivität bessert sich nicht, wird man aus der Abteilung entlassen.
  5. Jurastudenten dürfen nur mit vollwertigen Mitgliedern der Abteilung eine Streife der Justiz bilden. Der Jurastudent wird nicht auf die Anzahl der Polizisten der Streife nach § 7, 7.2 des Polizeiregelwerkes angerechnet.
  6. Es ist streng untersagt, scharfe Waffen offen zu tragen oder zu benutzen (Mitnahme im Rucksack ist gestattet). Der Taser ist erlaubt, um sich selbst oder andere zu schützen.
  7. Die Streifenbesatzung hat sich hauptsächlich im Landgericht/ PolHQ aufzuhalten. Ausgenommen sind Außendiensteinsätze wie das Ausstellen von Dokumenten (Landeerlaubnis, Eigentumsurkunde, etc.) oder die Anforderung zur juristischen Unterstützung bei Einsätzen des normalen Streifendienstes.
  8. Bei Außendiensteinsätzen sind die Zivilfahrzeuge der Abteilung zu benutzen.
  9. Man darf nur die Zivilfahrzeuge besitzen, welche man mit seinem Rang erwerben kann.
  10. Während der Abarbeitung ist Neutralität zu wahren und jede Seite gleichermaßen anzuhören.
  11. Zur Durchsuchung von Personen ist eine Streife über die Leitstelle anzufordern.
  12. Die Kleiderordnung ist stets einzuhalten:
    1. Anzug nach Wahl
    2. verdeckte Schutzweste
    3. Polizeigürtel
  13. Der reguläre Dienstweg ist stets einzuhalten (s. PSK25).
  14. Praktikanten dürfen nur durch Mitarbeiter ab dem internen Dienstgrad Oberstaatsanwalt mitgenommen werden.
  15. Gerichtsverhandlungen gegen Beamte der Polizei dürfen nur durch Bundesrichter genehmigt und geleitet werden.

§ 2 Abteilung Justiz

§ 2.1 Präambel

Die Abteilung Justiz der Polizei Mainau wurde im Sommer 2024 gegründet. Sie führt in ihrem Selbstverständnis, ihrem Menschenbild und ihren Regelungen zur Rechtsanwendung und -auslegung die Traditionen der großartigen Vorbilder, namentlich der Fraktionen Justiz Mainau, Justiz Nordholm sowie der Justiz Wiesberg, fort.

§ 2.2 Eintritt

Einem jeden Mitglied der Fraktion der Polizei mit mindestens dem Rang des Polizeiwachtmeisters (s. PSK25) ist es gestattet, der Abteilung Justiz auf Probe beizutreten, um das Studium als Jurastudent zu beginnen. Das Interesse an der Abteilung Justiz ist gegenüber der Abteilungsleitung Justiz oder deren Stellvertretung kundzutun. Diese entscheiden nach pflichtgemäßen Ermessen.

§ 3 Abteilungsinterne Dienstgrade

Die Abteilung Justiz gliedert sich in zwei Fachbereiche und insgesamt sieben Ränge. Dem Fachbereich Staatsanwaltschaft (StaW) sind die Ränge

  • Jurastudent (JuSt)
  • Staatsanwalt (StA)
  • Oberstaatsanwalt (OStA)

zugeordnet.

Dem Fachbereich Strafsenat (StrS) sind die Ränge

  • Generalstaatsanwalt (GStA)
  • Amtsrichter (AmtR)
  • Landesrichter (LanR)
  • Bundesrichter (BunR)

zugeordnet.

Jeder Rang ist den vorherigen Rängen gegenüber weisungsbefugt und darf Urteile anzweifeln. Solche Zweifel sind innerhalb von 48 Stunden gegenüber einem Fachbereichsausbilder (StrS) vorzulegen. Kann kein Fachbereichsausbilder (StrS) erreicht werden, werden diese durch die Abteilungsleitung Justiz oder deren Stellvertretung vertreten.

§ 3.1 Fachbereich Staatsanwaltschaft (StaW)

Jurastudent (JuSt)

Der Jurastudent ist der erste Rang, auf den man nach Beitritt in die Abteilung Justiz eingestellt wird. Dabei ist der Rang als Vorbereitung zur Abschlussprüfung zum Staatsanwalt anzusehen. Pflichten:

  • Die Befugnis, Strafanzeigen gegen Zivilpersonen auf Grundlage aktiver Fahndungen im Rahmen der Ausbildung unter Aufsicht einer Person, die mindestens den Rang des Staatsanwalts bekleidet, zu erstellen und zu bearbeiten.
  • Jeder Strafbefehl muss mit jemandem abgearbeitet werden, der den Rang des Staatsanwalts oder höher bekleidet.
    • Der zuständige Staatsanwalt (oder höher) muss ständig bei der Fallklärung in der Zelle anwesend sein. Im Anschluss ist der Name in der Aktenschließung zu vermerken.
  • Ein Jurastudent darf nur in den Dienst gehen, wenn ein vollwertiger Staatsanwalt im Dienst ist.

Voraussetzungen für Beförderung auf Staatsanwalt:

  • Positiv absolvierte Ersteinweisung
  • insgesamt 20 Fallakten, hiervon maximal 10 verfasste Strafanzeigen
  • Dienstzeit von 21 Tagen als Jurastudent
  • Absolvierung der vier Unterrichtseinheiten
  • Rang Polizeimeister (s. PSK25)

Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt hat, kann man sich bei einem Fachbereichsausbilder (StaW) melden und die Beförderung anfragen. Dabei folgt eine Überprüfung der bisher bearbeiteten Fälle und eine Prüfung, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht.

Staatsanwalt (StA)

Mit dem Erreichen des Staatsanwalts hat man die Pflichtausbildung in der Abteilung Justiz absolviert. Rechte:

  • Die Befugnis, Strafanzeigen gegen Zivilpersonen auf Grundlage aktiver Fahndungen zu erstellen und zu bearbeiten
  • Freigabe von Strafbefehlen von Staatsanwälten in Ausbildung
  • Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen, Haftbefehlen und Pfändungen
  • Hat die Möglichkeit, Landeerlaubnisse für einzelne Personen auszustellen

Voraussetzungen für Beförderung auf Oberstaatsanwalt:

  • insgesamt 50 Fallakten, hiervon maximal 15 verfasste Strafanzeigen
    • Zweitfraktionisten 40 Fallakten, hiervon maximal 12 verfasste Strafanzeigen
  • Beteiligung als Staatsanwalt an insgesamt zwei Gerichtsverhandlungen
  • Dienstzeit von einem Monat bei der Justiz

Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt hat, kann man sich bei einem Fachbereichsausbilder (StaW) melden und die Beförderung anfragen.

Oberstaatsanwalt (OStA)

Mit der Beförderung zum Oberstaatsanwalt werden unter anderem weitere Module freigeschaltet. Rechte:

  • siehe Staatsanwalt
  • Darf Eigentumsurkunden ausstellen
  • Darf eine gewerbliche Landeerlaubnis erteilen
    • Die gewerbliche Erlaubnis darf maximal eine Matrix betreffen
  • Darf Eheschließungen vornehmen (Hochzeitsurkunden ausstellen)

Voraussetzungen für Beförderung auf Generalstaatsanwalt:

  • insgesamt 90 Fallakten, hiervon maximal 25 verfasste Strafanzeigen
    • Zweitfraktionisten 60 Fallakten, hiervon maximal 15 verfasste Strafanzeigen
  • Beteiligung als Staatsanwalt oder Rechtsanwalt an insgesamt vier Gerichtsverhandlungen
    • Zweitfraktionisten zwei Gerichtsverhandlungen als Staatsanwalt
  • Dienstzeit von zwei Monaten seit Beförderung zum Staatsanwalt

Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt hat, kann man sich bei einem Fachbereichsausbilder (StrS) melden und die Beförderung anfragen. Dabei folgt eine Prüfung, die aus einem praktischen Teil besteht.

§ 3.1 Fachbereich Strafsenat (StrS)

Generalstaatsanwalt (GStA)

Die Beförderung beinhaltet den Wechsel in den Fachbereich “Strafsenat”. Dies ist der letzte Rang, den Zweitfraktionisten erreichen können. Rechte:

  • siehe Oberstaatsanwalt
  • Hat die Möglichkeit, einen richterlichen Beschluss zu beantragen
  • Darf gegen Polizeibeamte ermitteln
  • Hat die Möglichkeit, Fachbereichsausbilder (StaW) zu werden
    • Das Interesse an dieser Funktion ist ggü. der Abteilungsleitung Justiz kundzutun

Voraussetzungen für Beförderung auf Amtsrichter:

  • insgesamt 120 Fallakten, hiervon maximal 25 verfasste Strafanzeigen
  • Beteiligung als Staatsanwalt oder Rechtsanwalt an insgesamt zehn Gerichtsverhandlungen
  • Dienstzeit von drei Monaten bei der Justiz, davon mindestens einen Monat als Generalstaatsanwalt
  • insgesamt fünf Gerichtsverhandlungen unter Aufsicht eines Fachbereichsausbilders (StrS) geleitet

Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt hat, kann man sich bei der Abteilungsleitung oder einem Fachausbilder melden und die Beförderung anfragen. Die Abteilungsleitung Justiz entscheidet, ob die Beförderung genehmigt wird oder nicht. Zum Abschluss folgt eine praktische Prüfung, in der als leitender Richter eine Gerichtsverhandlung mit zwei Fachbereichsausbildern (StrS) durchgeführt werden muss.

Amtsrichter (AmtR)

Der Amtsrichter ist der letzte regulär erreichbare Rang. Ab diesem Rang kann man Gerichtsverhandlungen alleine als Richter leiten. Rechte:

  • siehe Generalstaatsanwalt
  • Darf Gerichtsverhandlungen leiten
  • Darf Ausweispapiere einmalig anpassen
    • Alle geänderten Daten sind im Polizeicomputer einzutragen.
  • Darf Haftbefehle und Pfändungsbescheide unterschreiben
  • Darf temporäre, richterliche Beschlüsse unterschreiben
    • Ein Amtsrichter kann Beschlüsse zum Schutz der Bevölkerung unterschreiben, z. B.: Fahrverbote, Annäherungsverbote, etc.
    • Ein Beschluss darf maximal eine Matrix betreffen.
  • Darf gewerbliche Landeerlaubnisse bearbeiten
  • Hat die Möglichkeit, Fachbereichsausbilder (StrS) zu werden
  • Zuständig für die Durchführung von Berufungsverfahren

Landesrichter (LanR)

Der Rang des Landesrichters wird an diejenigen vergeben, die Fachbereichsausbilder (StrS) sind. Rechte:

  • Darf unbefristete richterliche Beschlüsse unterschreiben.
    • Diese dürfen nicht in Verbindung mit Alkohol, Betäubungsmitteln, staatlichem Eigentum, Bankfiliale, Zentralbank oder Geiselnahme stehen.
  • siehe Amtsrichter

Bundesrichter (BunR)

Zum Bundesrichter werden die Abteilungsleitung Justiz und ihr Stellvertreter ernannt. Landesrichter, die in den Rang des Ersten Hauptkommissars (s. PSK24) befördert wurden, werden gleichzeitig zum Bundesrichter ernannt. Durch abteilungsinterne Änderungen können weitere Voraussetzungen zum Erreichen dieses Ranges geregelt werden. Rechte:

  • siehe Landesrichter
  • Darf Namensänderungen genehmigen
  • Darf dauerhafte richterliche Beschlüsse unterschreiben
    • Ohne Einschränkungen.
  • Darf Gerichtsverhandlungen gegen Polizisten leiten

Allgemeine Informationen zu allen Beförderungen

  • Die Dienstzeit bezieht sich immer auf den Tag des Beitritts zur Abteilung, außer es ist anders beschrieben.
  • Nach längerer Abwesenheit muss man mindestens 2 Wochen wieder aktiv sein, bevor man auf den nächsten Rang befördert werden kann.
  • Bevor eine Zulassung zu Prüfungen erteilt werden kann, ist es erforderlich, dass die entsprechenden Fallakten auf dem jeweiligen Rang vollständig erreicht sind.
  • In bestimmten Fällen behält sich die Abteilungsleitung das Recht vor, die Teilnahme an bestimmten Prüfungen und Modulen zu untersagen.
  • Es ist zu beachten, dass das Überspringen eines Ranges nicht möglich ist.

§ 4 Weiterbildungen

In der Abteilung Justiz gibt es mehrere Module für den Rang Jurastudent, die verpflichtend sind.

Ersteinweisung

Jeder neue Jurastudent muss die Ersteinweisung bei einem Fachbereichsausbilder absolvieren. Dort werden die Grundlagen des Justizdienstes vermittelt und die ersten Erfahrungen in der Fallbearbeitung gesammelt. Falls kein Fachbereichsausbilder zu erreichen ist, kann dies auch durch die Abteilungsleitung ausgeführt werden.

Unterrichtseinheiten

Bis zur Prüfung zum Staatsanwalt sind die vier Unterrichtseinheiten bei den Fachbereichsausbildern abzuschließen. Die vier Unterrichtseinheiten umfassen:

  1. Pfändungsbescheide und Haftbefehle
  2. Durchsuchungsbeschlüsse
  3. Landeerlaubnisse und Vorladungen
  4. Gerichtsverhandlung

§ 5 Haftfreigaben

  • Ein Mitarbeiter der Abteilung darf eine maximale Haft von 60 Einheiten (Bundesgefängnis/Arrest) vergeben.
  • Jurastudenten müssen alle Fälle mit einem Staatsanwalt oder höher abklären und haben daher keine Freigabe für Arrest bzw. Bundesgefängnis.