Rettungsdienst Regelwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Regeln|Server Regeln]]
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*[[TeamSpeak Regeln]]
*[[TeamSpeak Regeln]]
* [[Discord Regeln]]
*[[Event Regeln]]
*[[Event Regeln]]
*[[Polizei Regeln]]
*[[Polizei Regeln]]
*[[RAC Regeln]]
*[[RAC Regeln]]
*[[Regelwerk der Justiz|Justiz Regeln]]


Wir behalten uns Änderungen vor, daher ist auf den [[Rettungsdienst Regelwerk#Rettungsdienst Regelwerk|Stand]] zu achten. Änderungsnachweise könnten unter [https://wiki.realliferpg.de/index.php?title=Rettungsdienst_Regelwerk&action=history “Versionsgeschichte”] eingesehen werden.
Wir behalten uns Änderungen vor, daher ist auf den [[Rettungsdienst Regelwerk#Rettungsdienst Regelwerk|Stand]] zu achten. Änderungsnachweise könnten unter [https://wiki.realliferpg.de/index.php?title=Rettungsdienst_Regelwerk&action=history “Versionsgeschichte”] eingesehen werden.
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|§ 1
|§ 1
|Abs. 1
|(1)
|RRw
|RRw
|}
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<br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/>
<br/><br/><br/><br/><br/>


==Rettungsdienst Regelwerk==
==Rettungsdienst Regelwerk==
(Stand: 04.07.2023) <br/>
(Stand: 01.08.2025) Campbell<br/>
===§1 Vorbildfunktion===
===§1 Vorbildfunktion===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Es wird als Mitarbeiter eines Rettungsdienstes gespielt. Es ist sich demnach als solcher zu benehmen und zu verhalten. Sowohl gegenüber Zivilisten, Fraktionisten als auch Rettungsdienst-Mitarbeitern.<span style="border-style:dotted;border-width:2px;border-color:blue;"><dfn title="unpassende Wortwahl, Trunkenheit, unprofessionelles Verhalten"> Hovern für Beispiele </dfn></span><br/>
'''(1)''' Es ist sich stets, sowohl gegenüber Zivilisten und Mitarbeitern anderer Fraktionen, als auch gegenüber anderen Mitarbeitern des Rettungsdienstes Wiesberg vorbildlich zu benehmen. Das Verhalten hat dem eines Rettungsdienstmitarbeiters zu entsprechen.<br/>
'''(2)''' Es ist sich sowohl im Dienst als auch außer Dienst stets vorbildlich zu benehmen und zu verhalten. Tätigkeiten, welche die Arbeit des Rettungsdienstes behindern oder stören, sind untersagt. Dies betrifft auch Aktionen mit einem anderen Charakter.<br/>
'''(2)''' Tätigkeiten, welche die Arbeit des Rettungsdienstes behindern oder stören, sind untersagt.<br/>
'''(3)''' Tätigkeiten, welche die Öffentlichkeit stören und nicht dringend erforderlich sind, sind zu unterlassen.
'''(3)''' Tätigkeiten, welche die Öffentlichkeit stören und nicht dringend erforderlich sind, sind zu unterlassen.<br/>
<span style="border-style:dotted;border-width:2px;border-color:blue;"><dfn title="Abspielen von nervigen Sounds, Helikopter-Flares abwerfen, Rücksichtsloses Autofahren, grundloses Behindern"> Hovern für Beispiele </dfn></span><br/>
'''(4)''' Teamschädigendes Verhalten, unabhängig welcher Art und Weise, wird nicht toleriert und entsprechend sanktioniert.<br/>
'''(4)''' Teamschädigendes Verhalten, unabhängig ob Spielserver, TeamSpeak oder sonstigem, wird streng geahndet.
'''(5)''' Rauchen ist mit Ausnahme folgender Orte, beziehungsweise Situationen erlaubt:
<span style="border-style:dotted;border-width:2px;border-color:blue;"><dfn title="Allgemeine Provokationen, Beleidigungen, Beleidigende Avatare, Überzogene Arroganz (Angeben mit Rang o.ä), Gegeneinander Ausspielen von Personen, Weitergeben von Prüfungen"> Hovern für Beispiele </dfn></span><br/>
:# Im Innenbereich des Klinikums und der Rettungswachen
'''(5)''' Das Rauchen im Dienst ist grundsätzlich erlaubt, mit Ausnahme folgender Orte / Situationen:
:# In sämtlichen Fahrzeugen
:# im Innebereich des Krankenhauses und der Rettungswache
:# Bei jedwedem Patientenkontakt
:# in sämtlichen Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr
:# bei jedwedem Patientenkontakt
</div>
</div>


===§2 Neutralität===
===§2 Neutralität===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Der Rettungsdienst ist absolut unparteiisch und wird sich jeder Person, egal welcher ethnischen Herkunft, welches Geschlecht, welcher Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, welcher Gruppierung, Fraktion oder Gemeinschaft, gegenüber neutral verhalten und die bestmögliche medizinische Versorgung gewährleisten.<br/>
'''(1)''' Jeder Mitarbeiter hat sich vollkommen unparteiisch zu verhalten und jeder Person die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.<br/>
'''(2)''' Das Einmischen in Angelegenheiten Dritter ist untersagt. Bei gewaltsamen Konflikten ist die Örtlichkeit zu verlassen.<br/>
'''(2)''' Straftaten gegen den Rettungsdienst oder einen seiner Mitarbeiter sind unverzüglich zu Anzeige zu bringen.<br/>
'''(3)''' Das Melden von jedweden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an Polizei/Justiz ist untersagt. Ausgenommen davon sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen den Rettungsdienst.<br/>
'''(3)''' Sollte nicht ausgeschlossen sein, dass ein Patient eine Gefahr für sich selbst darstellt, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst die Polizei hinzugezogen werden.<br/>
'''(4)''' Stellt ein Patient eine Gefahr für sich selbst da, so darf die Polizei informiert werden.
'''(4)''' Ist die Behandlung einer Person notwendig, um eine erhebliche Gefahr für deren Gesundheit abzuwenden, so darf die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden, sofern dies ausdrücklich durch einen Polizeivollzugsbeamten, Staatsanwalt oder Richter angeordnet wurde.
</div>
</div>


----
===§3 Bewaffnung===
 
===§3 Illegale Aktivitäten===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Mitarbeitern, sowohl im Dienst als auch außer Dienst, ist es untersagt Straftaten zu begehen.<br/>
'''(2)''' Ordnungswidrigkeiten werden fallabhängig geahndet.<br/>
</div>
 
===§4 Bewaffnung===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Alle Art von Bewaffnung, auch legale Waffen, sind im Dienst nicht zu führen oder gar zu benutzen. Auch militärische Ausrüstung ist untersagt.<br/><span style="border-style:dotted;border-width:2px;border-color:blue;"><dfn title="Besitz von Schusswaffen, Einsatz von Schusswaffen, Niederschlagen (z.B. mit Taschenlampe)"> Hovern für Beispiele </dfn></span><br/>
'''(1)''' Mitarbeitern ist es strengstens untersagt, die tatsächliche Gewalt über jegliche Waffen zu erlangen.<br/>
'''(2)''' Vermummungen sind untersagt. Die einzige Ausnahme bildet der Fall, dass sie in Form einer Persönlichen Schutzausrüstung zwingend erforderlich ist.<br/>
'''(2)''' Der Besitz militärischer Ausrüstungsgegenstände ist verboten.<br/>
'''(3)''' Das Tragen von vermummenden Kleidungsstücken ist, mit Ausnahme von Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung, unzulässig.
</div>
</div>


===§5 Eigensicherung===
===§4 Eigensicherung===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Der Eigenschutz steht grundsätzlich vor Fremdschutz.<br/>
'''(1)''' Die Grundlagen des Eigenschutzes sind zu jeder Zeit zu befolgen.<br/>
'''(2)''' Sollte eine Situation gefährdend für Personal oder Material sein, kann die medizinische Versorgung durch den Ranghöchsten am Einsatzort abgebrochen werden.<br/>
'''(2)''' Das Befahren der Bundesstraße entgegend der Fahrtrichtung ist nur gestattet, wenn diese vorher vollgesperrt wurde und dies als notwendig erachtet wird.<br/>
'''(3)''' Einsätze in Sperrzonen werden grundsätzlich nicht angefahren. Dies gilt auch für die unmittelbare Umgebung einer Sperrzone, sofern dort eine Gefährdung der Einsatzkräfte zu befürchten ist.<br/>
'''(3)''' Die Austragungsorte gewaltsamer Konflikte und polizeiliche Sperrzonen, sowie die unmittelbare Umgebung sind durch Mitarbeiter zu meiden.<br/>
'''(4)''' Sollte sich eine Situation als gefährdend für Mitarbeiter herausstellen, so kann der Einsatz jederzeit durch den Ranghöchsten vor Ort abgebrochen werden.<br/>
'''(5)''' Anweisungen, welche einen Mitarbeiter gefährden könnten, müssen nicht befolgt werden.
</div>
</div>


===§6 Schussgefechte und gewaltsame Konflikte===
===§5 Materialien===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Es ist untersagt in Schussgefechte oder gewaltsame Konflikte einzugreifen. Die Situationsklärung durch die Polizei ist abzuwarten.<br/>
'''(1)''' Die Herausgabe von Materialien, die dem Rettungsdienst vorbehalten sind, ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Ausnahmen können [https://docs.google.com/spreadsheets/d/1fs2rAE53yh_jDi9AmsQyhPWAZjwJzHS_5pv193Fuon4/edit#gid=655262546 '''folgender Auflistung'''] entnommen werden.<br/>
'''(2)''' Sollte während einer Behandlung oder sonstiger Tätigkeit ein Schussgefecht oder gewaltsamer Konflikt entstehen, so ist die Behandlung oder Tätigkeit einzustellen und sich in Sicherheit zu begeben.<br/>
'''(2)''' Alle Gegenstände und Materialien des Rettungsdienstes dürfen in Fahrzeugen des Rettungsdienstes gelagert werden.<br/>
'''(3)''' Es ist untersagt Anweisungen Dritter, inbegriffen Polizei, Justiz und RAC, zu folgen, welche einen in ein Schussgefecht oder gewaltsamen Konflikt führen würde.<br/>
'''(3)''' Der Besitz von Rohstoffen und Zubehör für den Rohstoffabbau und die Rohstoffverarbeitung ist untersagt.<br/>
'''(4)''' Die in der Itemübersicht aufgeführten Weisungen bezüglich der Herausgabe von Gegenständen sind bindend.
</div>
</div>


----
===§6 Einsatzbekleidung===
 
===§7 Materialien===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Das Herausgeben von Materialien, die dem Rettungsdienst vorbehalten sind, an Dritte, inbegriffen Polizei, Justiz und RAC, ist grundsätzlich verboten.<br/>
'''(1)''' Das Tragen einer rangspezifischen Uniform, welche nicht dem eigenen Rang entspricht, ist untersagt.<br/>
'''(2)''' Ausnahmen können folgender Liste entnommen werden: [https://docs.google.com/spreadsheets/d/1fs2rAE53yh_jDi9AmsQyhPWAZjwJzHS_5pv193Fuon4/edit#gid=655262546 Übersicht über Items/Kleidung des Rettungsdienstes - Infotafel]<br/>
'''(2)''' Es ist sich an die, in der Itemübersicht aufgeführten, Weisungen zu halten.<br/>
'''(3)''' Alle Gegenstände bzw. Materialien des Rettungsdienstes dürfen in Fahrzeugen gelagert werden. Es ist auf die Angemessenheit zu achten!
'''(3)''' Lehrgangsspezifische Kleidung ist nur in Situationen gestattet, in denen sie erforderlich ist. Sollte Lehrgangsspezifische Kleidung erforderlich werden, jedoch zu wenige Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation im Dienst sein, so darf die erforderliche Kleidung an Mitarbeiter ohne Ausbildung ausgegeben werden. Ausgegebene Kleidung ist schnellstmöglich wieder abzugeben.<br/>
<span style="border-style:dotted;border-width:2px;border-color:blue;"><dfn title="keine Generatoren im RTW, keine Medikamente in FW Fahrzeugen; keine ID-Cards, Funkgeräte, Autoinjektoren; etc."> Hovern für Beispiele </dfn></span><br/>
'''(4)''' Es ist untersagt, lehrgangspezifische Kopfbedeckungen zu tragen, wenn nicht auch die dazugehörige Uniform getragen wird.<br/>
'''(4)''' Der Besitz von Materialien / Rohstoffen die fürs Farming vorgesehen sind ist untersagt.<br/>
'''(5)''' Während allen Fahrten mit dem Rettungsdienst-Motorrad sind die Motorraduniform, sowie der Motorradhelm zu tragen.</br>
'''(5)''' Die Herausgabe von Lollipops ist nur in geringfügigen Mengen (max. 2) zulässig.<br/>
'''(6)''' Es dürfen alle frei erhältlichen Hüte, Frisuren, Brillen und Bärte getragen werden.<br/>
'''(7)''' Das Tragen von Anzügen bedarf einer Freigabe durch den Führungsstab.
</div>
</div>


===§8 Einsatzbekleidung===
===§7 Rettungsmittel===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Es darf nur die dem Rang zugewiesene Uniform getragen werden. Die “Winteruniform” ist Rang unspezifisch und darf bereits ab dem Rang Sanitätshelfer getragen werden.<br/>
'''(1)''' Mitarbeiter dürfen ausschließlich in Rettungsmitteln des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, oder des Katastrophenschutzen mitfahren, respektive mitfliegen.<br/>
'''(2)''' Der “Arztkittel” darf ab dem Rang Sanitäter gekauft und ausschließlich im Krankenhaus getragen werden.<br/>
'''(2)''' Jeder Mitarbeiter hat sicherzustellen, dass das von ihm genutzte Rettungsmittel nur durch Mitarbeiter des Rettungsdienstes bewegt wird.<br/>
'''(3)''' Lehrgangspezifische Kleidung ist nur in Situationen gestattet, in der sie erforderlich ist, und die entsprechende Qualifikation besessen wird. Sollten zu wenige Personen im Dienst sein, so darf die Kleidung durch Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation an Mitarbeiter ohne entsprechender Qualifikation weitergeben werden. Dies ist nur erlaubt, wenn es zwingend von Nöten ist. Die Kleidung ist nach der Situation wieder einzusammeln.<br/>
'''(3)''' Durch einen Mitarbeiter dürfen nur solche Rettungsmittel bewegt werden, für welche er die benötigte Qualifikation besitzt, oder für welche ein weiterer Mitarbeiter auf dem Rettungsmittel die benötigte Qualifikation besitzt. Fortbilder sind von dieser Regelung ausgenommen.<br/>
'''(4)''' Es ist untersagt lehrgangspezifische Baretts ohne entsprechender lehrgangspezifischer Uniform oder Weste zu tragen.<br/>
'''(4)''' Ein Notarzteinsatzfahrzeug kann durch einen Mitarbeiter ohne Qualifikation bewegt werden, sollte der auf dem Fahrzeug eingeteilt Notarzt einen Patienten ins Klinikum begleiten wollen.<br/>
'''(5)''' Anzüge, welche beim Schneider erhältlich sind, für beispielsweise Gerichtsverhandlungen, erfordern die Freigabe durch:
'''(5)''' Es ist untersagt, Medical Responder zu verkaufen oder zu verleihen.<br/>
:# Leitungsstab
'''(6)''' Alle Rettungsmittel sind, um deren Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, mit einem Minimum an Equipment (vier Ersatzreifen, sowie einem Warndreieck/Unfallfaltsignal) auszustatten.
:# Personalverwalter
:# Ausbilder<br/>
'''(6)''' Es dürfen alle frei erhältlichen Hüte und Brillen getragen werden. Auf die Angemessenheit i. S. d. §1. Abs. 1 und §4 Abs. 2 ist zu achten.<br/>
'''(7)''' Es dürfen alle frei erhältlichen Bärte und Frisuren getragen werden.<br/>
</div>
</div>


===§9 Rettungsmittel===
===§8 Besetzung der Rettungsmittel===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Im Dienst dürfen ausschließlich im Rettungsdienst-Shop erhältliche Rettungsmittel (Fahrzeuge oder Flugobjekte) des Rettungsdienstes genutzt werden. Fahrzeuge oder Flugobjekte anderer Fraktionen oder Zivilisten zu nutzen ist, sowie das Mitfahren oder Mitfliegen bei Dritten, untersagt. <br/>
'''(1)''' Es sind vorrangig bodengebundene Rettungsmittel zu besetzen.<br/>
'''(2)''' Rettungsmittel dürfen Abs. 1 entsprechend ebenfalls nur von Rettungsdienst-Mitarbeitern gefahren bzw. geflogen werden.<br/>
'''(2)''' Alle, mit einem Notarzt besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Leitender Notarzt, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarzteinsatzfahrzeug. Alle, mit einem Notarzt besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarztwagen.<br/>
'''(3)''' Es dürfen nur Rettungsmittel geführt werden, welche dem Rang nach der Fahrzeugordnung entsprechen oder eine weitere Person mitfährt, welche den nötigen Rang und die nötige Qualifikation gemäß §9 Abs. 4 besitzt. Fortbilder dürfen die der Qualifikation entsprechenden Rettungsmittel auch ohne den entsprechenden Rang nutzen.<br/>
'''(3)''' Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Organisatorischer Leiter, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung First Responder. Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Rettungswagen.<br />'''(4)''' Ab drei Mitarbeitern im Dienst sind die [[Rettungsmittel#Arten%20von%20Rettungsmitteln|'''Richtlinien zu den Rettungsmitteln''']] einzuhalten.<br/>
'''(4)''' Um spezifische Lehrgangfahrzeuge zu führen ist die entsprechende Qualifikation erforderlich.<br/>
'''(5)''' Ab drei Mitarbeitern im Dienst darf ein PKW nur noch besetzt werden, wenn bereits ein vollbesetztes Transportmittel eingeteilt ist. Die Anzahl an PKW darf die Anzahl an Transportmitteln nicht überschreiten.<br/>
'''(5)''' Sollte ein Notarzt mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatz kommen, den Patienten jedoch im Transportmittel begleiten wollen, so darf der Kollege des Notarztes (oder ggf. eine Person der Transportmittel-Besatzung) das NEF hinterher fahren. Es ist bei Ankunft am Transportziel (Krankenhaus) unmittelbar dem Notarzt wieder zu übergeben.<br/>
'''(6)''' Lehrgangsfahrzeuge, sowie Luft- und Wasserrettungsmittel dürfen nur dann dauerhaft besetzt werden, wenn zwei vollbesetzte Transportmittel eingeteilt sind.<br/>
'''(6)''' Medical Responder (MR) dürfen nicht weiterverkauft oder verliehen werden. In seiner Funktion entspricht er einem First Responder (FR), sobald ein Notarzt das Fahrzeug besetzt entspricht er einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).<br/>
'''(7)''' Im Rang höhere können bei der Leitstelle ein Vorrecht auf die Besetzung eines PKW geltend machen. Sollten mehrere Mitarbeiter des selben Dienstgrades von ihrem Vorrecht gebrauch machen wollen, so entscheidet die Leitstelle nach bestem Wissen und Gewissen.</br>
'''(7)''' Alle Einsatzfahrzeuge sind um die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten mit einem Mindestmaß an Equipment auszustatten.
'''(8)''' Es darf maximal ein First Responder vom Typ BMW S1000 RR mit nur einem Mitarbeiter besetzt werden.</br>
(min. 4 Reifen, min. 1 Warndreieck / Unfallfaltsignal)<br/>
'''(9)''' Von den Regelungen der §8 (4), (5) & (7) darf abgewichen werden, falls ein Mitarbeiter wünscht, ein Charityfahrzeug zu fahren. Das Fahrzeug ist einem Medical Responder gleichzusetzen und darf unabhängig des Dienstgrades geführt werden.<br/>
'''(8)''' Es darf maximal ein First Responder vom Typ <i>BMW S1000 RR</i> besetzt sein.<br/>
'''(10)''' Nach Ermessen der Leitstelle darf für einen Einsatz nach Bedarf temporär ein Luftrettungsmittel eingesetzt werden auch wenn §8 (6) nicht erfüllt ist.<br/>
</div>
</div>


===§10 Besetzung der Rettungsmittel===
===§9 Behandlungen===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Der Rettungsdienst arbeitet vorrangig bodengebunden. Es sind zuerst bodengebundene Rettungsmittel zu besetzen.<br/>
'''(1)''' Das Befolgen der [https://www.rettungsdienst-wiesberg.de/sop '''Standard Operating Procedures'''] wird empfohlen.<br/>
'''(2)''' Lehrgangsfahrzeuge oder RTH dürfen dauerhaft besetzt werden, wenn zwei voll besetzte Rettungstransportwagen oder Notarztwagen im Dienst sind.<br/>
'''(2)''' Jeder Patient hat das Recht, eine Behandlung zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Behandlungsverweigerung zu erfolgen. Die Regelungen des § 2 (4) bleiben davon unberührt.<br/>
'''(3)''' Die Standard-Einteilung sieht vor, folgende [[Rettungsmittel#Arten von Rettungsmitteln|Richtlinien]] einzuhalten. Taktische Abweichungen sind möglich. Pro Fahrzeug ist maximal ein Praktikant zugelassen.<br/>
'''(3)''' Jeder Patient hat das Recht, einen Transport zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Transportverweigerung zu erfolgen.<br/>
'''(4)''' Ab drei Mitarbeitern im Dienst darf nur noch pro vollbesetztem Transportmittel (RTW, NAW oder dauerhaft besetzter RTH) ein PKW eingeteilt werden. Bei einem oder zwei Mitarbeitern im Dienst darf ein PKW auch ohne Transportmittel besetzt werden.<br/>
'''(4)''' Das [https://wiki.panthor.de/index.php?title=ACE_3_Medical#Medikamente_&_Infusionen '''ACE 3 Medical'''] legt fest, ab welchem Dienstgrad Medikamente eigenständig verabreicht werden dürfen. Die Angaben sind bindend.<br/>
'''(5)''' Im Rang höhere haben Vorrecht einen PKW zu besetzen. Sollten mehrere des gleichen Rangs einen PKW beanspruchen, so entscheidet die Leitstelle nach bestem Gewissen.<br/>
'''(5)''' Das Erste-Hilfe-Set darf
:# zur Behandlung von Mitarbeitern des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, sowie zur Behandlung von Praktikanten
:# zur abschließenden Behandlung im Klinikum und der Rettungswache Wallenfels, wenn alle sonstigen Behandlungsmöglichkeiten genutzt wurden,
:# zur Behandlung von Patienten bei Großschadenslagen, sofern die Verwendung durch den Organisatorischen Leiter und den Leitenden Notarzt genehmigt wurden,
:# zur Behandlung von Spielfehlern
:# zur Behandlung von Bewusstlosen, sofern der nächste Serverneustart innerhalb der kommenden 15 Minuten ansteht,
:# zur Behandlung von Eventteilnehmern, sofern dies mit dem Event-Team abgesprochen ist,
:# als Medikamentenersatz, vorausgesetzt es befindet sich kein Mitarbeiter mit einer entsprechenden Befähigung im Dienst,
verwendet werden.</br>
'''(6)''' Das Feststellen eines Komas ist Notärzten vorbehalten. Sollte sich kein Notarzt im Dienst befinden, so übernimmt der höchstrangige Mitarbeiter im Dienst die Feststellung. Eine Feststellung über Funk oder Telefon ist untersagt.<br/>
'''(7)''' Der Zustand komatös muss festgestellt werden, sobald ein bewusstloser Patient
:# mindestens zwei große ballistische Traumata am Kopf
:# zusammengerechnet mindestens zehn Verletzungen der Arten ballistische Traumata und/oder Avulsionen aller Größen am Torso bei Herzstillstand
aufweist. Für die Festellung eines Komas werden genähte Wunden nicht mitgezählt.</br>
'''(8)''' Sollten die in § 9 (7) genannten Kriterien erfüllt sein, so ist die Behandlung auf das Verbinden der Wunden zu beschränken.<br/>
'''(9)''' Das Einleiten von Narkosen ist Notärzten vorbehalten.</br>
'''(10)''' Sollte das Klinikum aufgrund einer akuten Gefahrensituation nicht zu verwenden sein, so kann ein Feldlazarett errichtet werden. Für die Dauer der Gefahrensituation gelten alle Regelungen bezüglich des Klinikums auch für das Feldlazarett.<br/>
'''(11)''' Sollten sich Patienten mehrmals vorsätzlich verletzen um Mitarbeiter des Rettungsdienstes in ihrer Arbeit zu stören, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst bis zum nächsten Serverneustart eine Behandlungsverweigerung ausgesprochen werden. Die Behandlungsverweigerung ist für jeden Mitarbeiter sichtbar auf der Karte zu vermerken. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.</br>
'''(12)''' Weigert sich eine Person vehement, die Hausordnung des Klinikums einzuhalten, oder stört eine Person vorsätzlich den Krankenhausbetrieb, so ist die Polizei zu informieren und die Person des Klinikums zu verweisen. Es kann eine Behandlungsverweigerung im Sinne des § 9 (11) ausgesprochen werden. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.
</div>
</div>


===§11 Sondersignale===
===§10 Struktur und Befehlskette===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Die Inanspruchnahme der Sonderrechte (§1 Abs. 1 StVO) und die Nutzung der Sondersignale (Blaulicht und Signalhorn) sind nur erlaubt…
:# Wenn Eile geboten ist, um Leben zu retten oder Gefahren abzuwehren.
:# Wenn Eile geboten ist, um einen Patienten in das Krankenhaus zu transportieren.
:# Um eine Unfallstelle abzusichern. <br/>
'''(2)''' Es ist trotz Sonderrechten rücksichtsvoll zu fahren und keine Gefährdung des Straßenverkehrs darzustellen. Das Auffahren auf die Bundesstraße entgegen der Fahrtrichtung ist nur erlaubt, wenn die komplette Fahrtrichtung durch die Polizei gesperrt wurde.<br/>
</div>
===§12 Sicherstellung von Fahrzeugen===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Verlassen aufgefundene Fahrzeuge dürfen nicht selbstständig zum Rheinfels Automobil Club oder zur Polizei gefahren werden.<br/>
'''(1)''' Das oberste Führungsorgan des Rettungsdienstes bildet die ärztliche Direktion. Ihre Weisungen sind für alle Mitarbeiter bindend. Nur die ärztliche Direktion ist befugt, Dienstanweisungen zu erlassen, sowie Regeln abzuändern. Mitglieder der ärztlichen Direktion tragen den Dienstgrad Ärztlicher Direktor.<br/>
'''(2)''' Sollte ein Fahrzeug eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, darf dieses aufgebrochen und an die nächstgelegen sichere Stelle (meist Standspur oder abseits der Straße) gefahren werden. Im Anschluss ist der Rheinfels Automobil Club zu informieren.<br/>
'''(2)''' Die Mitglieder der ärztlichen Direktion bilden zusammen mit den Stabsleitern den Führungsstab.<br/>
</div>
'''(3)''' Alle Stabsleiter tragen den Dienstgrad Chefarzt, sofern es sich um approbierte Mitarbeiter handelt.<br/>
 
'''(4)''' Die Befehlskette innerhalb des Rettungsdienstes sieht folgende Reihenfolge vor:
----
:# Ärztliche Direktion
 
:# Führungsstab
===§13 TeamSpeak und Dienstrangmarkierung===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Während des Dienstes ist nur der Aufenthalt im TeamSpeak³ Channel “TaskForceRadio Server X” gestattet. Bei Verlassen des Channels für mehr als eine Minute ist ebenfalls der Dienst zu beenden.<br/>
'''(2)''' Während des Dienstes ist die entsprechende TeamSpeak³ Identität zu verwenden.<br/>
'''(3)''' Außerhalb des Dienstes, egal mit welchem Charakter, ist die für Zivilisten vorgesehene TeamSpeak³ Identität zu verwenden. Außerdem ist es gestattet, mit dem gleichen Rettungsdienst-Charakter außerhalb des Dienstes zu spielen. Hierbei ist jedoch §3 strengstens zu beachten!<br/>
'''(4)''' Alle Mitarbeiter müssen während des Dienstes das Tag “[Medic]“ vor ihrem Namen führen. Sollte dadurch die maximale Länge überschritten werden, so ist der Vorname abzukürzen.<br/>
</div>
 
===§14 Befehlskette, Einsatzleiter & Leitender Notarzt===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Den Anweisungen folgender Personen ist Folge zu leisten:
:# Leitungsstab
:# Personalverwalter
:# Personalverwalter
:# Ausbilder
:# Aus- und Fortbilder
:# Leitstelle (unabhängig des Rangs)
:# Leitstelle<br/>
:# Im Rang Höhere<br/>
'''(5)''' Beinhaltet eine Anweisung regelwidriges Verhalten, so muss der Anweisung nicht Folge geleistet werden. Sollte die Anweisung nichtsdestotrotz befolgt werden, ist die anweisende Person für alle Regelbrüche verantwortlich.<br/>
'''(2)''' Stellt die Anweisung einen Bruch gegen das Regelwerk dar, so darf die Anweisung verweigert werden. Sollte jedoch trotzdessen der Anweisung gefolgt werden, so ist für die Tat die anweisende Person verantwortlich.<br/>
'''(6)''' Sollte ein Mitarbeiter ein drastisches Fehlverhalten an den Tag legen, kann dieser durch alle, in § 10 (4) über dem im Rang höheren aufgeführten Personengruppen, sowie dem Ranghöchsten im Dienst außer Dienst geschickt werden. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.
'''(3)''' Sollte ein Mitarbeiter ein drastisches Fehlverhalten aufzeigen, so darf der Leitungsstab, Personalverwalter, Mitglieder des Stab für Aus- und Fortbildung, die Leitstelle oder der Ranghöchste diesen außer Dienst schicken. Es ist umgehend eine Meldung beim Leitungsstab oder dem Personalwesen zu machen.<br/>
'''(4)''' Der Organisatorische Leiter (OrgL) wird durch die Leitstelle bestimmt.<br/>
'''(5)''' Der Leitende Notarzt (LNA) wird durch die Leitstelle bestimmt, oder der erste eintreffende Assistenzarzt übernimmt diesen. Sollte ein KdoW-LNA besetzt sein, so ist dieser zu alarmieren.<br/>
</div>
</div>


===§15 Leitstelle===
===§11 Großschadenslagen===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Eine Leitstelle/Telefonleitstelle ist ab fünf Mitarbeitern im Dienst zu bilden. Um das Amt der Leitstelle/Telefonleitstelle zu übernehmen, ist mindestens der Rang Sanitäter erforderlich. Um die Leitstelle zu besetzen muss die Leitstellenausbildung bestanden sein. Ist niemand mit bestandener Leitstellenausbildung im Dienst, so übernimmt der Ranghöchste die Leitstelle.<br/>
'''(1)''' Einsatzstellen mit wenigstens fünf verletzten Personen werden als Großschadenslagen gehandelt.<br/>
'''(2)''' Sollte die aktuelle Leitstelle/Telefonleitstelle sich außer Dienst begeben ist für Ersatz zu sorgen. Sollte sich kein freiwilliger Nachfolger finden, so kann ein Nachfolger bestimmt werden.  Es kann die Leitstelle/Telefonleitstelle auch an einen Mitarbeiter abgegeben werden, welcher damit einverstanden sein muss, ohne dass der eigene Dienst beendet wird.<br/>
'''(2)''' Zur Einsatzstellenorganisation wird durch die Leitstelle ein Organisatorischer Leiter bestimmt. Der Organisatorische Leiter hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.<br/>
'''(3)''' Sollte man die Leitstelle/Telefonleitstelle besetzen wollen, so muss dies mit der aktuellen Leitstelle/Telefonleitstelle abgesprochen werden. Sollte es noch keine Leitstelle/Telefonleitstelle geben, muss dies mit den aktuell im Dienst befindlichen Mitarbeitern abgesprochen werden.<br/>
'''(3)''' Als ärztliche Führungskraft wird durch die Leitstelle ein Leitender Notarzt bestimmt. Der Leitende Notarzt hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.<br/>
'''(4)''' Der Leitungsstab, Personalverwalter, Ausbilder oder der im Dienst befindliche Ranghöchste darf bei triftigem Grund oder für Ausbildungszwecke die bestehende Leitstelle absetzen. Es ist nach dem außer Dienst gehen eine Meldung bei Leitungsstab oder dem Personalwesen zu machen. Im Falle einer Ablösung für Ausbildungszwecke ist keine Meldung erforderlich.
'''(4)''' Sollten die entsprechenden Kommandowagen bereits besetzt sein, so sind diese zu alarmieren.
<span style="border-style:dotted;border-width:2px;border-color:blue;"><dfn title="Überforderung mit der Leitstelle, kein Antworten per Funk, Funkdisziplin wird nicht eingehalten, regelwidriges Verhalten"> Hovern für Beispiele </dfn></span><br/>
'''(5)''' Es wird empfohlen, eine Ersatz-Leitstelle zu ernennen, welche bei Abwesenheit oder Verhinderung der eigentlichen Leitstelle, dessen Tätigkeiten übernimmt. Für die Ersatz-Leitstelle gelten ebenfalls §14 Abs. 1 und 2 sowie §15 Abs. 1, 2, 3 und 4 sowie sonstige Rechte und Pflichten der Leitstelle. Sofern eine Ersatz-Leitstelle benannt ist, kann in Rücksprache mit der Ersatz-Leitstelle auch die Leitstelle die Telefonleitstelle besetzen.<br/>
</div>
</div>


===§16 Funkverkehr===
===§12 Leitstelle===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Die Funkfrequenzen des Rettungsdienstes, sowie der anderen Fraktionen und der Leitstellenfunk sind streng vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden.<br/>
'''(1)''' Der Leitstellenfunk ist zu jeder Zeit durch einen Mitarbeiter mit Leitstellenausbildung oder durch den ranghöchsten Mitarbeiter im Dienst zu besetzen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, haben alle weiteren Mitarbeiter den Leitstellenfunk zu verlassen.<br/>
'''(2)''' Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist die Funkdisziplin (siehe Taschenkarte Leitstelle und Sprechfunk) im Langfunk einzuhalten. <br/>
'''(2)''' Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Leitstelle zu bilden. Sollte kein Mitarbeiter mit bestandener Leitstellenausbildung im Dienst sein, so wird das Amt kommissarisch durch den Ranghöchsten übernommen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, gelten die Regelungen zur Funkdisziplin.</br>
'''(3)''' Der Leitstellenfunk ist dauerhaft zu besetzen, auch wenn noch keine Leitstelle gebildet wurde. Ist eine Leitstelle gebildet, so übernimmt diese den Funk. Im Leitstellenfunk ist die Funkdisziplin nach Abs. 2 dauerhaft einzuhalten.<br/>
'''(3)''' Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Telefonleitstelle zu bilden. Voraussetzung für die Telefonleitstelle ist der Dienstgrad Sanitäter. Die Telefonleitstelle darf nicht in Personalunion mit der Leitstelle besetzt werden.</br>
'''(4)''' Es wird empfohlen eine Ersatz-Leitstelle zu bestimmen, welche jederzeit die Tätigkeiten der Leitstelle übernehmen kann, sollte diese verhindert sein. Während die Ersatz-Leitstelle als Leitstelle amtiert, erhält sie die Rechte und Pflichten der Leitstelle.</br>
'''(5)''' Alle, in § 10 (4) über der Leitstelle aufgeführten Personengruppen sowie der Ranghöchste im Dienst können die Leitstelle absetzen und eine neue Leitstelle bestimmen. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden, sofern die Leitstelle nicht zu Ausbildungszwecken abgesetzt wurde
</div>
</div>


===§17 Sanitätshelfer und Praktikanten===
=== §13 Feuerwehr ===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Der Sanitätshelfer (SH) hat sich an die im Dokument “[https://docs.google.com/document/d/1fJ4XZe5XiAKIBEQtgKpPpXdZLo9_9IZEjDEY6ZQ00jA/edit Der Sanitätshelfer]” formulierten Regeln zu halten.<br/>
'''(1)''' Die Leitstelle entscheidet, ob die aktuelle Einsatzlage die Besetzung der Feuerwehr zulässt. <br/>
'''(2)''' Praktikanten dürfen ab dem Rang Rettungssanitäter mitgenommen werden. Zweitfraktionisten dürfen keine Praktikanten mitnehmen.<br/>
'''(2)''' Von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr darf die Feuerwehr ab fünf Rettungsdienstmitarbeitern im Dienst besetzt werden. Es müssen jedoch zu jedem Zeitpunkt min. vier Rettungsdienstmitarbeiter im Regelrettungsdienst aktiv sein. Zusätzlich ist §13 (1) zu beachten. Außerhalb der o.g. Zeit unterliegt die sinnvolle Besetzung dem gesunden Menschenverstand. <br/>
'''(3)''' Alle Praktikanten sind gemäß des [https://docs.google.com/document/d/1jePziLspCFNYW2_te866f7Ts46XLfJWcK3bzh2BfeYY/edit Praktikantenleitfadens] einzuweisen und zu belehren.<br/>
'''(3)''' Die Mitarbeiter der Feuerwehr nehmen am Regelrettungsdienst teil und können, wenn Kapazitäten da sind, die Feuerwehreinsätze anfahren. Der Regelrettungsdienst hat zu jedem Zeitpunkt Vorrang!<br/>
</div>
</div>


----
===§14 Sanitätshelfer und Praktikanten===
 
===§18 Schweigepflicht===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Die Schweigepflicht untersagt es allen Mitarbeitern ausdrücklich, personenbezogene Informationen und Daten von Patienten an Dritte, inbegriffen die Polizei und Justiz, weiterzugeben.<br/>
'''(1)''' Alle Mitarbeiter mit dem Dienstgrad Sanitätshelfer haben sich zusätzlich an die, im [https://docs.google.com/document/d/1fJ4XZe5XiAKIBEQtgKpPpXdZLo9_9IZEjDEY6ZQ00jA/edit '''Sanitätshelferdokument'''] festgeschriebenen, Regeln zu halten.<br/>
'''(2)''' Die Schweigepflicht kann nur vom Patienten selbst oder durch richterlichen Beschluss aufgehoben werden.<br/>
'''(2)''' Alle hauptamtlichen Mitarbeiter ab dem Dienstgrad Rettungssanitäter dürfen Praktikanten betreuen.<br/>
'''(3)''' Rettungsdienstmitarbeiter dürfen nur als Zeugen vor Gericht auftreten, wenn sie selbst Teil der zu bezeugenden Situation waren. Ein Auftreten als Sachverständiger ist jederzeit möglich.<br/>
'''(3)''' Alle Praktikanten sind im Vorfeld des Praktikums gemäß den Anweisungen im [https://docs.google.com/document/d/1jePziLspCFNYW2_te866f7Ts46XLfJWcK3bzh2BfeYY/edit '''Praktikantenleitfaden'''] zu belehren.
</div>
</div>


===§19 Behandlung===
===§15 Schweigepflicht===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Es wird dringend empfohlen die [https://docs.google.com/spreadsheets/d/1Qzg4vsxbtjtGJQGdHuzbigZvC7rRuXY7owmAF44d8vc/edit#gid=0 Handlungsempfehlungen] zu befolgen.<br/>
'''(1)''' Alle Mitarbeiter unterliegen einer Schweigepflicht. Diese untersagt es ihnen ausdrücklich, personenbezogene Informationen an Personen außerhalb des Rettungsdienstes weiterzugeben.<br/>
'''(2)''' Das Erste-Hilfe-Set (EHS) darf nur in folgenden Fällen eingesetzt werden:
'''(2)''' Die Schweigepflicht kann nur durch den Patienten selbst aufgehoben werden.</br>
:# Zur Behandlung von Rettungsdienst-Mitarbeitern und Rettungsdienst-Praktikanten sowie Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr im Dienst.
'''(3)''' Von der Regel §15 (1) darf abgewichen werden, wenn §2 (2) gegeben ist.<br />
:# Zur Behandlung von sich selbst im Dienst.
:# Zur abschließenden Behandlung im Krankenhaus. Dies ist nicht verpflichtend und erfolgt nach eigenem Ermessen. Die Nutzung erfolgt in diesem Fall erst nach vollständig abgeschlossener Behandlung mit regulären Behandlungsmitteln. Dies gilt auch für die Rettungswache, sofern die Vorraussetzungen gemäß Erläuterungen zum Regelwerk erfüllt sind.
:# Zur Behandlung von Bewusstlosen ab 15 Minuten vor Server-Restart.
:# Zur Behandlung von Spielfehlern (Bugs). Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Verletzungsbild mit eventuellen Aussagen übereinstimmt.
:# Zur Behandlung bei einem Event in Rücksprache mit dem Event-Team.
:# Als Medikamentenersatz gemäß Abs. 5.<br/>
'''(3)''' Der Zustand “Koma” darf nur vom höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst festgestellt werden, ab dem Rang Notarzt auch unabhängig davon. Eine Feststellung über Funk oder Telefon ist untersagt. <br/>
'''(4)''' Nur in folgenden Fällen wird der Zustand “Koma” bei bewusstlosen Patienten, und handelt es sich um keinen Spielfehler, künstlich festgestellt:
:# Mindestens 2 große Ballistische Traumata im Kopf (darunter zählen offene oder verbundene Wunden; keine genähten Wunden)
:# Mindestens 6 große/mittlere/kleine Ballistische Traumata im Torso (darunter zählen offene oder verbundene Wunden; keine genähten Wunden)
:# Mindestens 21 große/mittlere/kleine Wunden (egal welcher Art) an einem Körperteil (darunter zählen offene oder verbundene Wunden; keine genähten Wunden) <br/>
Besteht der Verdacht, dass diese Kriterien erfüllt sind, so ist die Behandlung auf das Verbinden der Wunden und eine Herz-Lungen-Wiederbelebung zu beschränken.<br/>
'''(5)''' Folgende Medikamente dürfen erst ab dem Rang Rettungsassistent verabreicht oder freigegeben werden:
:# Suprarenin / Adrenalin, Cordarex / Amiodaron<br />
Folgende Medikamente dürfen erst ab dem Rang Notfallsanitäter verabreicht oder freigegeben werden:
:# Paracetamol / Perfalgan, Ketamin / Ketanest, Metamizol / Novalgin, Glucose
:# Methadon
:# Schmerzmittel oder Antibiotika (Tabletten in Packung, haben keine tatsächliche Wirkung)
Folgende Medikamente dürfen erst ab dem Rang Notfallsanitäter + Modul Pharmaka 1 verabreicht werden:
:# Adrekar / Adenosin, Atropin, Morphin, Dimenhydrinat / Vomex
 
Folgende Medikamente dürfen erst ab dem Rang Medizindoktorand verabreicht oder freigegeben werden:
:# Tranexamsäure / Cyklokapron, Narcanti / Naloxon<br />
Folgende Medikamente dürfen erst ab dem Rang Medizindoktorand + Modul Pharmaka 2 verabreicht werden:
:# Fentanyl, Dormicum / Midazolam, Propofol / Disoprivan,  Succinylcholin / Pantolax, Rocuronium / Esmeron
Befindet sich kein entsprechender Mitarbeiter im Dienst, so darf das Erste-Hilfe-Set verwendet werden, sobald die sonstige Behandlung abgeschlossen ist. Außerdem sind Notärzte außer Dienst, aber vorort,  befugt die oben aufgeführten Medikamente freizugeben. <br/>
'''(6)''' Das Durchführen von Narkosen ist präklinisch Notärzten vorbehalten.<br/>
'''(7)''' Jeder Patient hat das Recht eine Behandlung und/oder einen Transport ins Krankenhaus zu verweigern. In einem solchen Fall hat eine Aufklärung über die Risiken der Nichtbehandlung zu erfolgen. Name und Verletzungsbild werden auf der Karte vermerkt.<br/>
'''(8)''' Sollte das Klinikum aufgrund einer aktuellen Gefährdungslage nicht benutzbar sein, so darf ein Behelfskrankenhaus / Feldlazarett errichtet werden. Innerhalb dessen darf das Erste-Hilfe-Set (EHS) gemäß Abs. 2 Punkt 3 zur abschließenden Wundversorgung eingesetzt werden.<br/>
'''(9)''' Verletzt sich ein Patient innerhalb einer Stunde durch Eigenverschulden vermehrt, mit der Absicht den Rettungsdienst in seiner Arbeit zu stören, so darf eine Behandlung maximal bis zum Ende der aktuellen Server-Periode verweigert werden. Die Behandlungsverweigerung ist auf der Karte zu markieren und die Polizei ist zu kontaktieren. Eine Meldung beim Support nach Dienstende wird dringend empfohlen!<br/>
'''(10)''' Weigert sich ein Patient die Hausordnung des Klinikums einzuhalten oder stört den Krankenhausbetrieb, trotz Aufforderung dies zu unterlassen, so ist die Polizei zu informieren. Der Patient darf in einem solchen Fall des Klinikums verwiesen werden und eine Behandlung verweigert werden.<br/>
</div>
</div>


----
===§16 Aktivität und Quotenzeiten===
 
===§20 Quotenzeiten===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' In folgenden Zeiträumen müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, bevor als Zivilist oder Zweitfraktionist auf dem Server gespielt werden darf.
'''(1)''' Jeder Mitarbeiter kann beim Personalwesen Urlaub einreichen, um von den Aktivitätsregelungen entbunden zu werden.<br/>
{| class="wikitable" style="text-align: center;"
'''(2)''' Alle Mitarbeiter müssen eine Mindestaktivität in Höhe von fünf Stunden innerhalb von zwei Wochen aufbringen.<br/>
!Wochentag
'''(3)''' In der Zeit von 18:00 bis 00:00 müssen ab 30 Zivilisten mindestens 3 Mitarbeiter im Dienst sein, je weiteren 10 Zivilisten muss sich mindestens 1 Mitarbeiter in den Dienst begeben.<br/>
!Uhrzeit
'''(4)''' Sanitätshelfer sind von § 16 (3) entbunden, sollte sich kein höherrangiger Mitarbeiter im Dienst befinden.<br/>
!Quote
'''(5)'''Jeder Mitarbeiter kann pro Monat bis zu 6 Tage Zivilistenurlaub beanspruchen, welcher durch einen Personalverwalter genehmigt werden muss. Es werden jedoch maximal 5 Zivilistenurlaubsanträge pro Tag angenommen.<br />
|-
'''(6)''' Mitarbeiter, welche nebenamtlich bei anderen Fraktionen angestellt sind, können das Personalwesen um Erlaubnis bitten, um während den in § 16 (3) genannten Zeiten als Zweitfraktionist in den Dienst gehen zu können.<br/>
|Montag bis Sonntag
'''(7)''' Funktionsträgern wird als Ersatzleistung zu ihrer Serveraktivität auch ihre Aktivität in den Stäben angerechnet. Der Wochenpunkt ist darüber jedoch nicht erreichbar. <br/>
|18 bis 24 Uhr
|rowspan="3"|Ab 30 Spielern mindestens 2 Rettungsdienst-Mitarbeiter<br/>
 
|}
'''(2)''' Sollte kein Mitarbeiter auf dem Server sein, so dürfen Sanitätshelfer die Quote nach Abs. 1 ignorieren. Sobald jedoch mindestens ein Mitarbeiter den Dienst antritt, so ist zeitnahe in den Dienst zu wechseln.<br/>
'''(3)''' Um während der in Abs.1 genannten Zeiten trotzdessen als Zivilist zu spielen, so muss mindestens ein Tag vorher ein Urlaubsantrag mit Verweis auf Zivilisten-Urlaub, gestellt werden. Ist dieser zu Beginn des Urlaubs noch nicht bearbeitet, so darf er als genehmigt angesehen werden, bis er eventuell abgelehnt wird. Die maximale Dauer beträgt fünf Tage am Stück, und ein Maximum von sieben Tagen innerhalb eines Kalendermonats. Sanitätshelfer können nur in Absprache mit dem Leitungsstab oder dem Personalwesen Zivilisten-Urlaub beantragen.<br/>
'''(4)''' Rettungsdienst-Mitarbeiter, welche bei einer anderen Fraktion als Zweitfraktionist eingestellt sind, können dem Leitungsstab oder Personalverwaltern um Erlaubnis bitten, um während den in Abs. 1 genannten Zeiten als Zweitfraktionist zu spielen.<br/>
'''(5)''' Als Rettungsdienst Mitarbeiter darf erst gespielt werden, wenn sich mindestens ein Zivilist auf der Insel befindet. <br/>
</div>
</div>


===§21 Dokumente===
===§17 Dokumente ===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Atteste oder Gutachten dürfen von jedem Rettungsdienst-Mitarbeiter ausgestellt werden. Sie sind jedoch nur rechtlich gültig, wenn die Unterschrift eines Arztes den Inhalt des Dokuments bestätigt. Dieser kann auch im TeamSpeak³ angeschrieben werden.<br/>
'''(1)''' Dokumente jedweder Art, welche an Externe herausgegeben werden, sind im Forum zu dokumentieren.<br/>
'''(2)''' Dokumente jedweder Art, welche an Externe herausgegeben werden, sind in nachfolgendem [https://forum.panthor.de/forum/thread/28-gutachten-des-rettungsdienstes/ Forum Beitrag] zu dokumentieren / verlinken.<br/>
'''(2)''' Jeder Mitarbeiter kann Atteste und Gutachten ausstellen. Diese sind jedoch erst rechtlich gültig, wenn sie durch einen Arzt unterzeichnet wurden.<br/>
'''(3)''' Psychologische Gutachten dürfen von jedem Rettungsdienst Mitarbeiter ausgestellt werden.<br/>
'''(3)''' Erste-Hilfe-Scheine dürfen durch jeden Mitarbeiter ausgestellt werden. Die im [https://docs.google.com/document/d/1Dozne1Mt5GzQgbgxfMAg1UcD0gCVopWT13cJRzoaJwI/edit '''Leitfaden'''] festgeschriebenen Regelungen sind bindend.<br/>
'''(4)''' Erste-Hilfe-Scheine dürfen von jedem Mitarbeiter ausgestellt werden. Die Regelungen des Leitfadens sind zu beachten.<br/>
'''(4)''' Todesurkunden dürfen ausschließlich durch Mitglieder des Führungsstabs ausgestellt werden.
'''(5)''' Eine Todesurkunde darf lediglich durch einen Medizinalrat oder höher ausgestellt werden.<br/>
</div>
</div>


===§22 Weitere Regelungen===
===§18 Weitere Regelungen===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Das Live-Streamen oder Aufnehmen für Video-Plattformen wie YouTube ist grundsätzlich gestattet. Ausgenommen hiervon sind Prüfungen aller Art.<br/>
'''(1)''' Durch die ärztliche Direktion erlassene Dienstanweisungen sind bindend. Sie werden im Forum und im Discord veröffentlicht.<br/>
'''(2)''' Beim Streamen ist eine Markierung auf der Karte anzubringen.<br/>
'''(2)''' Jeder Mitarbeiter hat sich auf Nachfrage mit seinem Dienstausweis auszuweisen.<br/>
'''(3)''' Bei Abwesenheit (AFK) für mehr als 10 Minuten ist sich außer Dienst zu begeben und der Server zu verlassen.<br/>
'''(3)''' Das Livestreamen und Aufnehmen der Dienstinhalte ist, mit Ausnahme von Prüfungsinhalten, gestattet. Während des Streamens ist ein, für alle Mitarbeiter gut sichtbarer, Hinweis auf der Karte anzubringen.<br/>
'''(4)''' Das Erledigen von DP Missionen sowie das Abwickeln von jedweden Geschäften im Dienst ist untersagt.<br/>
'''(4)''' Bei einer Abwesenheit von über zehn Minuten hat sich ein Mitarbeiter aus dem Dienst abzumelden.<br/>
'''(5)''' Der RAC darf grundsätzlich als First Responder eingesetzt werden, sofern er sich dazu bereit erklärt. Es gelten dieselben Regelungen, wie auch für zivile Kooperationspartner.<br/>
'''(5)''' Die freiwillige Feuerwehr, Mitarbeiter des RAC, sowie einzelne, gesondert zu benennende zivile Kooperationspartner können als First Responder eingesetzt werden.</br>
'''(6)''' Die Funktion "Umgebung reparieren" darf nur genutzt werden, wenn sich ein HLF oder KEF in unmittelbarer Nähe befindet.<br/>
'''(6)''' Das Reparieren von Gegenständen ist nur Feuerwehrleuten gestattet. Es muss sich entweder ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug oder ein Kleineinsatzfahrzeug in unmittelbarer Nähe befinden.<br/>
'''(7)''' Das Verändern der Wechselverkehrszeichen ist nur nach Rücksprache mit der Polizei gestattet. Davon ausgenommen sind die Gefahrenzeichen "Unfall" und "Baustelle".<br/>
'''(7)''' Das Steuern der Wechselverkehrszeichen ist nur nach Rücksprache mit der Polizei gestattet. Davon ausgenommen ist das Gefahrenzeichen "Unfall".<br/>
'''(8)''' Jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes hat sich auf Nachfrage mit seinem Dienstausweis auszuweisen. <br/>
'''(8)''' Die Funkfrequenzen des Rettungsdienstes und aller anderen Fraktionen, sowie der Leitstellenfunk sind streng vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden.<br/>
'''(9)''' Die Ärztliche Direktion kann Ausnahmegenehmigungen für einzelne Mitarbeiter erteilen. <br/>
'''(9)''' Die Mitglieder der ärztlichen Direktion können Ausnahmegenehmigungen für einzelne Mitarbeiter erteilen.
</div>
</div>
==Dienstanweisungen==
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Im Forum werden unter der Kategorie [https://forum.realliferpg.de/forum/board/298-dienstanweisungen-verordnungen/ “Dienstanweisungen”] weitere, ggf. temporär geltende, Regeln bekannt gegeben. Diese sind verbindlich einzuhalten.
==Nichteinhaltung der Regeln==
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Bei Regelverstößen wird einzelfallabhängig von der zuständigen Abteilung entschieden.<br/>
:# Das Personalwesen entscheidet bei Verstößen von Rettungsdienst Mitarbeitern.
:# Die Ärztliche Leitung wird bei Härtefällen eingeschaltet.
:# Die Ärztliche Leitung entscheidet bei Verstößen von Personalverwaltern, Betriebsräten und der Abteilung für Aus- und Fortbildung.
:# Die Ärztliche Leitung und der Stab Personalwesen können situationsbedingt und fallabhängig Strafen und Kündigungen verhängen.
:# Jeder Rettungsdienst-Mitarbeiter hat das Recht Verstöße zu melden und Auskunft über gegen ihn laufende Verfahren einzuholen.
==Inaktivität, Kündigungen & Wiedereinstellungen==
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Man gilt als “inaktiv”, wenn nicht innerhalb der letzten zwei Wochen mindestens zwei Spielstunden erreicht wurden. Sollte ein Urlaubsantrag (davon ausgenommen ist Zivilisten-Urlaub) gestellt sein, so wird ab dem Folgetag des Urlaubsende gemessen. Sollte jemand als “inaktiv” gelten wird eine Kündigung mit dem Grund “Inaktivität” verhängt. Wird sich nach der Kündigung beim Leitungsstab gemeldet, und ein plausibler Grund für die Inaktivität vorgebracht, kann eine Wiedereinstellung auf dem gleichen Rang erfolgen.
Kündigungen werden entweder mündlich oder bei Nicht-Antreffen per Nachricht verkündet.
War eine Person bereits beim Rettungsdienst tätig und hat selbst gekündigt oder wurde gekündigt, kann bis zu sechs Monate nach dem Kündigungsdatum eine Wiedereinstellung erfolgen. Eine neue Bewerbung ist nur bei einer Kündigung aufgrund eines Regelverstoßes von Nöten. Eingestellt wird auf dem Rang Sanitätshelfer, die Punkte werden auf null zurückgesetzt. Lehrgänge können nach dem Ermessen der jeweiligen Sachgebietsleiter wieder zugesprochen werden. Modul 1 und 2 können nur dann übersprungen werden, wenn es seit der Kündigung keine umfangreichen Funktions-Updates gab und mindestens zwei Personalverwalter zustimmen. Eine freiwillige Wiederholung der Module 1 und 2 ist zu empfehlen.
Wurde eine permanente Rettungsdienst-Sperre verhängt, so kann keine Wiedereinstellung erfolgen. Die permanente Sperre kann nur in Einzelfällen durch den Leitungsstab aufgehoben werden.

Aktuelle Version vom 5. Februar 2026, 19:28 Uhr


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Weitere Regelwerke:

Wir behalten uns Änderungen vor, daher ist auf den Stand zu achten. Änderungsnachweise könnten unter “Versionsgeschichte” eingesehen werden.

Zitate sind entsprechend der nachfolgenden Systematik zu belegen. Die Angabe "RRw" kann ausgelassen werden.

Paragraph Absatz Rettungsdienst Regelwerk
§ 1 (1) RRw






Rettungsdienst Regelwerk

(Stand: 01.08.2025) Campbell

§1 Vorbildfunktion

(1) Es ist sich stets, sowohl gegenüber Zivilisten und Mitarbeitern anderer Fraktionen, als auch gegenüber anderen Mitarbeitern des Rettungsdienstes Wiesberg vorbildlich zu benehmen. Das Verhalten hat dem eines Rettungsdienstmitarbeiters zu entsprechen.
(2) Tätigkeiten, welche die Arbeit des Rettungsdienstes behindern oder stören, sind untersagt.
(3) Tätigkeiten, welche die Öffentlichkeit stören und nicht dringend erforderlich sind, sind zu unterlassen.
(4) Teamschädigendes Verhalten, unabhängig welcher Art und Weise, wird nicht toleriert und entsprechend sanktioniert.
(5) Rauchen ist mit Ausnahme folgender Orte, beziehungsweise Situationen erlaubt:

  1. Im Innenbereich des Klinikums und der Rettungswachen
  2. In sämtlichen Fahrzeugen
  3. Bei jedwedem Patientenkontakt

§2 Neutralität

(1) Jeder Mitarbeiter hat sich vollkommen unparteiisch zu verhalten und jeder Person die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.
(2) Straftaten gegen den Rettungsdienst oder einen seiner Mitarbeiter sind unverzüglich zu Anzeige zu bringen.
(3) Sollte nicht ausgeschlossen sein, dass ein Patient eine Gefahr für sich selbst darstellt, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst die Polizei hinzugezogen werden.
(4) Ist die Behandlung einer Person notwendig, um eine erhebliche Gefahr für deren Gesundheit abzuwenden, so darf die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden, sofern dies ausdrücklich durch einen Polizeivollzugsbeamten, Staatsanwalt oder Richter angeordnet wurde.

§3 Bewaffnung

(1) Mitarbeitern ist es strengstens untersagt, die tatsächliche Gewalt über jegliche Waffen zu erlangen.
(2) Der Besitz militärischer Ausrüstungsgegenstände ist verboten.
(3) Das Tragen von vermummenden Kleidungsstücken ist, mit Ausnahme von Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung, unzulässig.

§4 Eigensicherung

(1) Die Grundlagen des Eigenschutzes sind zu jeder Zeit zu befolgen.
(2) Das Befahren der Bundesstraße entgegend der Fahrtrichtung ist nur gestattet, wenn diese vorher vollgesperrt wurde und dies als notwendig erachtet wird.
(3) Die Austragungsorte gewaltsamer Konflikte und polizeiliche Sperrzonen, sowie die unmittelbare Umgebung sind durch Mitarbeiter zu meiden.
(4) Sollte sich eine Situation als gefährdend für Mitarbeiter herausstellen, so kann der Einsatz jederzeit durch den Ranghöchsten vor Ort abgebrochen werden.
(5) Anweisungen, welche einen Mitarbeiter gefährden könnten, müssen nicht befolgt werden.

§5 Materialien

(1) Die Herausgabe von Materialien, die dem Rettungsdienst vorbehalten sind, ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Ausnahmen können folgender Auflistung entnommen werden.
(2) Alle Gegenstände und Materialien des Rettungsdienstes dürfen in Fahrzeugen des Rettungsdienstes gelagert werden.
(3) Der Besitz von Rohstoffen und Zubehör für den Rohstoffabbau und die Rohstoffverarbeitung ist untersagt.
(4) Die in der Itemübersicht aufgeführten Weisungen bezüglich der Herausgabe von Gegenständen sind bindend.

§6 Einsatzbekleidung

(1) Das Tragen einer rangspezifischen Uniform, welche nicht dem eigenen Rang entspricht, ist untersagt.
(2) Es ist sich an die, in der Itemübersicht aufgeführten, Weisungen zu halten.
(3) Lehrgangsspezifische Kleidung ist nur in Situationen gestattet, in denen sie erforderlich ist. Sollte Lehrgangsspezifische Kleidung erforderlich werden, jedoch zu wenige Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation im Dienst sein, so darf die erforderliche Kleidung an Mitarbeiter ohne Ausbildung ausgegeben werden. Ausgegebene Kleidung ist schnellstmöglich wieder abzugeben.
(4) Es ist untersagt, lehrgangspezifische Kopfbedeckungen zu tragen, wenn nicht auch die dazugehörige Uniform getragen wird.
(5) Während allen Fahrten mit dem Rettungsdienst-Motorrad sind die Motorraduniform, sowie der Motorradhelm zu tragen.
(6) Es dürfen alle frei erhältlichen Hüte, Frisuren, Brillen und Bärte getragen werden.
(7) Das Tragen von Anzügen bedarf einer Freigabe durch den Führungsstab.

§7 Rettungsmittel

(1) Mitarbeiter dürfen ausschließlich in Rettungsmitteln des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, oder des Katastrophenschutzen mitfahren, respektive mitfliegen.
(2) Jeder Mitarbeiter hat sicherzustellen, dass das von ihm genutzte Rettungsmittel nur durch Mitarbeiter des Rettungsdienstes bewegt wird.
(3) Durch einen Mitarbeiter dürfen nur solche Rettungsmittel bewegt werden, für welche er die benötigte Qualifikation besitzt, oder für welche ein weiterer Mitarbeiter auf dem Rettungsmittel die benötigte Qualifikation besitzt. Fortbilder sind von dieser Regelung ausgenommen.
(4) Ein Notarzteinsatzfahrzeug kann durch einen Mitarbeiter ohne Qualifikation bewegt werden, sollte der auf dem Fahrzeug eingeteilt Notarzt einen Patienten ins Klinikum begleiten wollen.
(5) Es ist untersagt, Medical Responder zu verkaufen oder zu verleihen.
(6) Alle Rettungsmittel sind, um deren Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, mit einem Minimum an Equipment (vier Ersatzreifen, sowie einem Warndreieck/Unfallfaltsignal) auszustatten.

§8 Besetzung der Rettungsmittel

(1) Es sind vorrangig bodengebundene Rettungsmittel zu besetzen.
(2) Alle, mit einem Notarzt besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Leitender Notarzt, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarzteinsatzfahrzeug. Alle, mit einem Notarzt besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarztwagen.
(3) Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Organisatorischer Leiter, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung First Responder. Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Rettungswagen.
(4) Ab drei Mitarbeitern im Dienst sind die Richtlinien zu den Rettungsmitteln einzuhalten.
(5) Ab drei Mitarbeitern im Dienst darf ein PKW nur noch besetzt werden, wenn bereits ein vollbesetztes Transportmittel eingeteilt ist. Die Anzahl an PKW darf die Anzahl an Transportmitteln nicht überschreiten.
(6) Lehrgangsfahrzeuge, sowie Luft- und Wasserrettungsmittel dürfen nur dann dauerhaft besetzt werden, wenn zwei vollbesetzte Transportmittel eingeteilt sind.
(7) Im Rang höhere können bei der Leitstelle ein Vorrecht auf die Besetzung eines PKW geltend machen. Sollten mehrere Mitarbeiter des selben Dienstgrades von ihrem Vorrecht gebrauch machen wollen, so entscheidet die Leitstelle nach bestem Wissen und Gewissen.
(8) Es darf maximal ein First Responder vom Typ BMW S1000 RR mit nur einem Mitarbeiter besetzt werden.
(9) Von den Regelungen der §8 (4), (5) & (7) darf abgewichen werden, falls ein Mitarbeiter wünscht, ein Charityfahrzeug zu fahren. Das Fahrzeug ist einem Medical Responder gleichzusetzen und darf unabhängig des Dienstgrades geführt werden.
(10) Nach Ermessen der Leitstelle darf für einen Einsatz nach Bedarf temporär ein Luftrettungsmittel eingesetzt werden auch wenn §8 (6) nicht erfüllt ist.

§9 Behandlungen

(1) Das Befolgen der Standard Operating Procedures wird empfohlen.
(2) Jeder Patient hat das Recht, eine Behandlung zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Behandlungsverweigerung zu erfolgen. Die Regelungen des § 2 (4) bleiben davon unberührt.
(3) Jeder Patient hat das Recht, einen Transport zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Transportverweigerung zu erfolgen.
(4) Das ACE 3 Medical legt fest, ab welchem Dienstgrad Medikamente eigenständig verabreicht werden dürfen. Die Angaben sind bindend.
(5) Das Erste-Hilfe-Set darf

  1. zur Behandlung von Mitarbeitern des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, sowie zur Behandlung von Praktikanten
  2. zur abschließenden Behandlung im Klinikum und der Rettungswache Wallenfels, wenn alle sonstigen Behandlungsmöglichkeiten genutzt wurden,
  3. zur Behandlung von Patienten bei Großschadenslagen, sofern die Verwendung durch den Organisatorischen Leiter und den Leitenden Notarzt genehmigt wurden,
  4. zur Behandlung von Spielfehlern
  5. zur Behandlung von Bewusstlosen, sofern der nächste Serverneustart innerhalb der kommenden 15 Minuten ansteht,
  6. zur Behandlung von Eventteilnehmern, sofern dies mit dem Event-Team abgesprochen ist,
  7. als Medikamentenersatz, vorausgesetzt es befindet sich kein Mitarbeiter mit einer entsprechenden Befähigung im Dienst,

verwendet werden.
(6) Das Feststellen eines Komas ist Notärzten vorbehalten. Sollte sich kein Notarzt im Dienst befinden, so übernimmt der höchstrangige Mitarbeiter im Dienst die Feststellung. Eine Feststellung über Funk oder Telefon ist untersagt.
(7) Der Zustand komatös muss festgestellt werden, sobald ein bewusstloser Patient

  1. mindestens zwei große ballistische Traumata am Kopf
  2. zusammengerechnet mindestens zehn Verletzungen der Arten ballistische Traumata und/oder Avulsionen aller Größen am Torso bei Herzstillstand

aufweist. Für die Festellung eines Komas werden genähte Wunden nicht mitgezählt.
(8) Sollten die in § 9 (7) genannten Kriterien erfüllt sein, so ist die Behandlung auf das Verbinden der Wunden zu beschränken.
(9) Das Einleiten von Narkosen ist Notärzten vorbehalten.
(10) Sollte das Klinikum aufgrund einer akuten Gefahrensituation nicht zu verwenden sein, so kann ein Feldlazarett errichtet werden. Für die Dauer der Gefahrensituation gelten alle Regelungen bezüglich des Klinikums auch für das Feldlazarett.
(11) Sollten sich Patienten mehrmals vorsätzlich verletzen um Mitarbeiter des Rettungsdienstes in ihrer Arbeit zu stören, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst bis zum nächsten Serverneustart eine Behandlungsverweigerung ausgesprochen werden. Die Behandlungsverweigerung ist für jeden Mitarbeiter sichtbar auf der Karte zu vermerken. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.
(12) Weigert sich eine Person vehement, die Hausordnung des Klinikums einzuhalten, oder stört eine Person vorsätzlich den Krankenhausbetrieb, so ist die Polizei zu informieren und die Person des Klinikums zu verweisen. Es kann eine Behandlungsverweigerung im Sinne des § 9 (11) ausgesprochen werden. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.

§10 Struktur und Befehlskette

(1) Das oberste Führungsorgan des Rettungsdienstes bildet die ärztliche Direktion. Ihre Weisungen sind für alle Mitarbeiter bindend. Nur die ärztliche Direktion ist befugt, Dienstanweisungen zu erlassen, sowie Regeln abzuändern. Mitglieder der ärztlichen Direktion tragen den Dienstgrad Ärztlicher Direktor.
(2) Die Mitglieder der ärztlichen Direktion bilden zusammen mit den Stabsleitern den Führungsstab.
(3) Alle Stabsleiter tragen den Dienstgrad Chefarzt, sofern es sich um approbierte Mitarbeiter handelt.
(4) Die Befehlskette innerhalb des Rettungsdienstes sieht folgende Reihenfolge vor:

  1. Ärztliche Direktion
  2. Führungsstab
  3. Personalverwalter
  4. Aus- und Fortbilder
  5. Leitstelle

(5) Beinhaltet eine Anweisung regelwidriges Verhalten, so muss der Anweisung nicht Folge geleistet werden. Sollte die Anweisung nichtsdestotrotz befolgt werden, ist die anweisende Person für alle Regelbrüche verantwortlich.
(6) Sollte ein Mitarbeiter ein drastisches Fehlverhalten an den Tag legen, kann dieser durch alle, in § 10 (4) über dem im Rang höheren aufgeführten Personengruppen, sowie dem Ranghöchsten im Dienst außer Dienst geschickt werden. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.

§11 Großschadenslagen

(1) Einsatzstellen mit wenigstens fünf verletzten Personen werden als Großschadenslagen gehandelt.
(2) Zur Einsatzstellenorganisation wird durch die Leitstelle ein Organisatorischer Leiter bestimmt. Der Organisatorische Leiter hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.
(3) Als ärztliche Führungskraft wird durch die Leitstelle ein Leitender Notarzt bestimmt. Der Leitende Notarzt hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.
(4) Sollten die entsprechenden Kommandowagen bereits besetzt sein, so sind diese zu alarmieren.

§12 Leitstelle

(1) Der Leitstellenfunk ist zu jeder Zeit durch einen Mitarbeiter mit Leitstellenausbildung oder durch den ranghöchsten Mitarbeiter im Dienst zu besetzen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, haben alle weiteren Mitarbeiter den Leitstellenfunk zu verlassen.
(2) Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Leitstelle zu bilden. Sollte kein Mitarbeiter mit bestandener Leitstellenausbildung im Dienst sein, so wird das Amt kommissarisch durch den Ranghöchsten übernommen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, gelten die Regelungen zur Funkdisziplin.
(3) Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Telefonleitstelle zu bilden. Voraussetzung für die Telefonleitstelle ist der Dienstgrad Sanitäter. Die Telefonleitstelle darf nicht in Personalunion mit der Leitstelle besetzt werden.
(4) Es wird empfohlen eine Ersatz-Leitstelle zu bestimmen, welche jederzeit die Tätigkeiten der Leitstelle übernehmen kann, sollte diese verhindert sein. Während die Ersatz-Leitstelle als Leitstelle amtiert, erhält sie die Rechte und Pflichten der Leitstelle.
(5) Alle, in § 10 (4) über der Leitstelle aufgeführten Personengruppen sowie der Ranghöchste im Dienst können die Leitstelle absetzen und eine neue Leitstelle bestimmen. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden, sofern die Leitstelle nicht zu Ausbildungszwecken abgesetzt wurde

§13 Feuerwehr

(1) Die Leitstelle entscheidet, ob die aktuelle Einsatzlage die Besetzung der Feuerwehr zulässt.
(2) Von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr darf die Feuerwehr ab fünf Rettungsdienstmitarbeitern im Dienst besetzt werden. Es müssen jedoch zu jedem Zeitpunkt min. vier Rettungsdienstmitarbeiter im Regelrettungsdienst aktiv sein. Zusätzlich ist §13 (1) zu beachten. Außerhalb der o.g. Zeit unterliegt die sinnvolle Besetzung dem gesunden Menschenverstand.
(3) Die Mitarbeiter der Feuerwehr nehmen am Regelrettungsdienst teil und können, wenn Kapazitäten da sind, die Feuerwehreinsätze anfahren. Der Regelrettungsdienst hat zu jedem Zeitpunkt Vorrang!

§14 Sanitätshelfer und Praktikanten

(1) Alle Mitarbeiter mit dem Dienstgrad Sanitätshelfer haben sich zusätzlich an die, im Sanitätshelferdokument festgeschriebenen, Regeln zu halten.
(2) Alle hauptamtlichen Mitarbeiter ab dem Dienstgrad Rettungssanitäter dürfen Praktikanten betreuen.
(3) Alle Praktikanten sind im Vorfeld des Praktikums gemäß den Anweisungen im Praktikantenleitfaden zu belehren.

§15 Schweigepflicht

(1) Alle Mitarbeiter unterliegen einer Schweigepflicht. Diese untersagt es ihnen ausdrücklich, personenbezogene Informationen an Personen außerhalb des Rettungsdienstes weiterzugeben.
(2) Die Schweigepflicht kann nur durch den Patienten selbst aufgehoben werden.
(3) Von der Regel §15 (1) darf abgewichen werden, wenn §2 (2) gegeben ist.

§16 Aktivität und Quotenzeiten

(1) Jeder Mitarbeiter kann beim Personalwesen Urlaub einreichen, um von den Aktivitätsregelungen entbunden zu werden.
(2) Alle Mitarbeiter müssen eine Mindestaktivität in Höhe von fünf Stunden innerhalb von zwei Wochen aufbringen.
(3) In der Zeit von 18:00 bis 00:00 müssen ab 30 Zivilisten mindestens 3 Mitarbeiter im Dienst sein, je weiteren 10 Zivilisten muss sich mindestens 1 Mitarbeiter in den Dienst begeben.
(4) Sanitätshelfer sind von § 16 (3) entbunden, sollte sich kein höherrangiger Mitarbeiter im Dienst befinden.
(5)Jeder Mitarbeiter kann pro Monat bis zu 6 Tage Zivilistenurlaub beanspruchen, welcher durch einen Personalverwalter genehmigt werden muss. Es werden jedoch maximal 5 Zivilistenurlaubsanträge pro Tag angenommen.
(6) Mitarbeiter, welche nebenamtlich bei anderen Fraktionen angestellt sind, können das Personalwesen um Erlaubnis bitten, um während den in § 16 (3) genannten Zeiten als Zweitfraktionist in den Dienst gehen zu können.
(7) Funktionsträgern wird als Ersatzleistung zu ihrer Serveraktivität auch ihre Aktivität in den Stäben angerechnet. Der Wochenpunkt ist darüber jedoch nicht erreichbar.

§17 Dokumente

(1) Dokumente jedweder Art, welche an Externe herausgegeben werden, sind im Forum zu dokumentieren.
(2) Jeder Mitarbeiter kann Atteste und Gutachten ausstellen. Diese sind jedoch erst rechtlich gültig, wenn sie durch einen Arzt unterzeichnet wurden.
(3) Erste-Hilfe-Scheine dürfen durch jeden Mitarbeiter ausgestellt werden. Die im Leitfaden festgeschriebenen Regelungen sind bindend.
(4) Todesurkunden dürfen ausschließlich durch Mitglieder des Führungsstabs ausgestellt werden.

§18 Weitere Regelungen

(1) Durch die ärztliche Direktion erlassene Dienstanweisungen sind bindend. Sie werden im Forum und im Discord veröffentlicht.
(2) Jeder Mitarbeiter hat sich auf Nachfrage mit seinem Dienstausweis auszuweisen.
(3) Das Livestreamen und Aufnehmen der Dienstinhalte ist, mit Ausnahme von Prüfungsinhalten, gestattet. Während des Streamens ist ein, für alle Mitarbeiter gut sichtbarer, Hinweis auf der Karte anzubringen.
(4) Bei einer Abwesenheit von über zehn Minuten hat sich ein Mitarbeiter aus dem Dienst abzumelden.
(5) Die freiwillige Feuerwehr, Mitarbeiter des RAC, sowie einzelne, gesondert zu benennende zivile Kooperationspartner können als First Responder eingesetzt werden.
(6) Das Reparieren von Gegenständen ist nur Feuerwehrleuten gestattet. Es muss sich entweder ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug oder ein Kleineinsatzfahrzeug in unmittelbarer Nähe befinden.
(7) Das Steuern der Wechselverkehrszeichen ist nur nach Rücksprache mit der Polizei gestattet. Davon ausgenommen ist das Gefahrenzeichen "Unfall".
(8) Die Funkfrequenzen des Rettungsdienstes und aller anderen Fraktionen, sowie der Leitstellenfunk sind streng vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden.
(9) Die Mitglieder der ärztlichen Direktion können Ausnahmegenehmigungen für einzelne Mitarbeiter erteilen.