Polizei Regeln: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Medic Regeln]]
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* [[RAC Regeln]]
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* [[Regelwerk der Justiz]]




== Regeln ==
== Regeln ==


=== I. Onlinezeiten ===
=== §1 Onlinezeiten ===


# Die Cop Quote beschränkt sich auf jeweils 6 Polizisten je Server.
1.1 Bevor ein Polizist als Zivilist spielen möchte, muss er sichergehen dass die Cop Quote eingehalten ist. (Cop Quote fällt außer Kraft, zwischen 23:00 - 11:00 Uhr)<br />
# Anwärter dürfen während ihrer Ausbildungsphase nicht als Zivilist spielen.
1.2 Die Cop Quote beschränkt sich auf jeweils 6 vollwertige Polizisten (ab C2) je Server.<br />
1.3 Alle Server sind gemäß der aktuellen Verhältnismäßigkeit zu besetzen und abzudecken.<br />


Regel 2 gilt nicht, wenn:
=== §2  Allgemeine Regeln ===
:* Kein weiterer Polizist auf dem Server spielt.
:* Nach 23:00 Uhr. (diese Regelung gilt für alle Polizisten im Dienst)
:* Wenn vom Ausbilder/Polizeidirektor/Polizeipräsident angeordnet.


=== II. Allgemeine Regeln ===
2.1 Es ist nicht gestattet, den gleichen Vor- und Nachnamen als Polizist und Zivilist zu verwenden, desweiteren ist es Untersagt auf einem anderem Server als RLRPG in einer Fraktion zu sein.<br />
2.2 Das Benutzen der Justiz Slots sowie der Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge der Justiz ist verboten! Auch der Erwerb ist untersagt.<br />
2.3 Spielt ein Polizist als Zivilist, so hat er sein Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten außer Dienst befindliche Kollegen also bewusst aggressiv oder mittels einer unverhältnismäßigen Härte vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.<br />
2.4 Niemals alleine auf Streife gehen, es sei denn, es ist ausdrücklich angeordnet!<br />
2.5 Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.<br />
2.6 RP ist immer einzuhalten und oberste Prämisse, auch bei Regelverstößen. Man kann dies später im Support klären.<br />
2.7 Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf allen Straßen, sofern kein Einsatz vorliegt, ist zu wahren.<br />
2.8 Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Zentrale zum Dienst anmelden.<br />
2.9 Die Leitstelle ist erst ab Polizeikommissaranwärter zu besetzen (Ausnahme gilt, wenn kein hochrangiger Beamter anwesend ist)<br />
2.10 Die Polizei ist Freund und Helfer, verhaltet euch dementsprechend.<br />
2.11 Polizisten dürfen nur Kleidung, Gegenstände und Waffen tragen, welche ihrem Rang entsprechend. Ausnahme besteht bei Freigabe des gehobenen Dienstes (ab Polizeikommissar)<br />
2.12 Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen an Zivilisten weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht.<br />
2.13 Bei Verlangen ist der Dienstausweis vorzulegen.<br />
2.14 Die Weitergabe von internen Informationen ist zu jedem Zeitpunkt verboten.<br />
2.15 Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit Herr/Frau Nachname oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Wenn ihr euch intern aufhaltet, heißt innerhalb der Streife oder am HQ, kann sich weiter Geduzt werden. Dies macht nach außen hin einen besseren Gesamteindruck und zählt zur Förderung des RP`s.<br />
2.16 Die Leitstelle ist auf dem Server über den regulären Polizeivollzugsbeamten weisungsbefugt und kann nur durch den höchstrangigen Polizisten auf dem Server außer Kraft gesetzt werden, dieses muss aber begründet sein!
Dem höheren Polizeivollzugsdienst ist es erlaubt, gegen Entscheidungen der Leitstelle ein Veto einzulegen. Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten. <br />
2.17 Die Leitstelle hat das Recht jemanden für die aktuelle Matrix zu suspendieren, bei gravierendem Fehlverhalten. Dieses muss nach der Matrix bei dem Personalrat sofort berichtet und begründet werden! Sollte kein Mitglied der Personalverwaltung im TS sein, ist eine Bewertung zu schreiben.<br />
2.18 Die ersten sechs Wochen innerhalb der Polizei sind einer Probezeit gleichgesetzt. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis jederzeit von beiden Seiten und ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Urlaub in der angegebenen Zeit wird nicht angerechnet. Diese Regelung gilt für jegliches neu angestelltes Personal, sowie für reaktivierte Beamte.<br />
2.19 Während dem Polizeidienst dürfen keine außer Polizeiliche Aufgaben getätigt werden, dazu gehören auch Illegalen Aktivitäten in jeglicher Form.<br />
2.20 Es dürfen keine Troll Charaktere in seinem Polizei Charakter verwirklicht werden (Dumme Vor und Zunamen)<br />
2.21 Das betreten der Rebellen-Insel ist untersagt. Die einzigen beiden ausnahmen sind das Raiden der Gangverstecke oder das Verfolgen von Straftätern auf die Rebellen Insel.<br />
2.22 Das weitergeben von Cop-Equipment dazu zählt, das Verkaufen, freiwillige Ablegen etc. ist strengstens untersagt. Wer gegen diese Regel verstößt, wir unehrenhaft Entlassen.


# Der Nickname muss aus einem realen Vor- und Zunamen bestehen.
=== §3 Anwärter Regeln ===
# Es ist nicht gestattet, den gleichen Nicknamen als Polizist und Zivilist zu verwenden.
3.1 Polizeimeisteranwärter dürfen währende Ihrer Ausbildung nicht als Zivilist spielen.  
# Niemals alleine auf Streife gehen, es sei denn, es ist ausdrücklich angeordnet!
3.1 Anwärter dürfen niemals ohne Vorgesetzten (ab Polizeimeister) auf den Server oder auf Streife gehen, wenn möglich mit einem Ausbilder.<br/>
# Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.
3.2 Anwärter dürfen bei Sondereinsätzen bessere Waffen/Ausrüstung bekommen. Diese müssen Sie nach Einsatzende wieder abgeben.
# RP ist immer einzuhalten und oberste Prämisse, auch bei Regelverstößen. Man kann dies später im Support klären.
# Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf allen Straßen, sofern kein Einsatz vorliegt, ist zu wahren.
# Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Zentrale zum Dienst melden.
# Die Polizei ist Freund und Helfer, verhaltet euch entsprechend.
# Polizisten dürfen nur Kleidung, Gegenstände und Waffen tragen, welche ihrem Rang entsprechend. Ausnahme besteht bei Freigabe des Gehobener Dienst (ab Polizeikommissar)
# Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen an Zivilisten weitergereicht werden. Dies führt zum Ausschluss aus dem Polizeidienst, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens.
# Bei Verlangen ist der Dienstausweis vorzuzeigen.


=== III. Anwärter Regeln ===
Regel 3.1 gilt nicht wenn:
::* kein Polizist im Dienst ist
::* nach 23 Uhr (diese regel gilt für alle Polizisten bis 11 Uhr)
::* wenn von Polizeipräsident, Polizeidirektor oder Ausbildungsleitung angeordnet


# Anwärter dürfen niemals ohne  Vorgesetzte (ab Polizeimeister) auf Streife gehen, wenn möglich Ausbilder.
=== §4 Waffen und deren Gebrauch ===
# Anwärter dürfen nicht alleine auf dem Server sein. Es muss sich mindest ein Polizist ab dem Rang Polizeimeister auf dem Server befinden.


=== IV. NEW-Life Regel ===
4.1 Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser bei sich führen. Jegliche Sekundär- und Primär Bewaffnung ist jedem Polizisten selbst überlassen.<br/>
4.2 Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Tazer anzuwenden.<br/>
4.3 Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden. Der Missbrauch des Tasers wird geahndet und bei der Justiz als schwere Körperverletzung bestraft.<br/>
4.4 Scharfe Waffen sind im Rucksack zu führen, für Sicherungsmaßnahmen bei einer VK oder PK ist der Tazer ausreichend. In Gefahrensituationen wo mit Waffengewalt zu rechnen ist, darf diese aus dem Rucksack entnommen werden. <br/>


# Bis einschließlich sechs Polizisten hat jeder Polizist ein zweites Leben.
:Ausnahmen sind:
# Bis 15 Minuten nach dem Tot dürfen Polizisten nicht mehr am selben Event wie vor dem Tot teilnehmen.
 
# Beim Plutonium Endlager hat jeder Polizist nur ein Leben, jedoch gelten die Schwarzmarkthändler als ein neues Event.
::* Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
::* Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.
::* Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.


===§5 Streifen ===


=== V. Waffen und deren Gebrauch ===
5.1 Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter, PKWs, Motorräder.<br/>
5.2 Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen, auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br/>
5.3 Es ist allgemein auf die Rangverteilung zwischen den Streifen zu achten.<br/>
5.4 Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke und Kofferräume | Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden. (Ausnahme Zoll)<br/>


# Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser bei sich führen. Jegliche Sekundär- und Terziärbewaffnung ist jedem Polizisten selbst überlassen.
'''Zivilstreife/Kriminalpolizei'''
# Schusswaffen sollten immer im Verborgenen getragen werden, es liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Beamten, diese auch offen zu führen.
# Schusswaffen müssen, sofern keine Gefahr für Leib und Leben besteht, im geholsterten Zustand, oder gemäß Absatz 2 getragen werden.
# Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten als erste Mittel der Gewalt den Taser anzuwenden.
# Der Gebrauch des Tasers MUSS angekündigt werden, dies gilt jedoch nicht für diese Person als Schussankündigung.
# Scharfe Waffen dürfen nur auf Anweisung der Zentrale genutzt werden.


:Ausnahmen sind:
# Die “Zivilstreife” darf nur noch von der Kriminalpolizei besetzt werden.
# Neben einer bestehenden Kripo müssen mindestens acht Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
# Es dürfen max. 4 Kriminalbeamte pro Server im Dienst sein.
# Weitere interne Regeln sind bei der KriPo zu erfragen.


::* Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
'''SEK (Spezialeinsatzkommando)'''
::* Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.
::* Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.


=== VI. Streifen ===
# Das SEK kommt nur bei Ausnahmesituationen zum Einsatz.
# Neben einem bestehenden SEK müssen mindestens acht Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
# Das SEK-Team besteht max. aus 6 Personen pro Server.
# Weitere interne Regeln sind bei der SEK-Leitung zu erfragen.


# Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter (Osprey), PKWs und Füße
'''Autobahnpolizei'''
# Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen, auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
# Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke und Kofferräume | Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden.
# Auf dem Server darf es eine Zivilstreife geben. Diese wird von der Zentrale bestimmt.
# Jegliche Zivilkleidung ist nach der jeweiligen Dienstperiode abzulegen!


'''VI.'''
# Die Autobahnpolizei dient zur Verkehrsüberwachung der Autobahnen.
#1.Zivilstreife
# Ab dem Rang Polizeiobermeister kann man sich der Autobahn Polizei Streife anschließen.
# Es dürfen max. 4 Beamte der Autobahnpolizei im Dienst sein.
# Der Renault R.S.01 Interceptor kann erst bei einer längeren Verfolgungsjagd angefordert werden. Dieser wird von der Abteilungsleitung(Autobahnpolizei) ausgehändigt.


# Eine Zivilstreife ist nur noch dann zulässig, wenn:
'''ZOLL'''
# die Gesamte Streife den Rang Oberkommissar oder höher besitzt.
(genaueres im Pol-Intern “Dienstanweisung-Zivilstreife”)
=== VII. Das Zerstören und Konfiszieren von Fahrzeugen ===


# Das Zerstören von Fahrzeugen ist verboten.
# Neben einem bestehenden Zoll müssen mindestens acht Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
# Illegale Fahrzeuge müssen konfisziert werden.
# Zoll Streifen haben sich nicht in den Einsatz Alltag der Polizei einzumischen. Ausnahme bei Code 1.  
# Fahrzeuge, welche in Zusammenhang mit einem Banküberfall stehen, müssen ebenfalls konfisziert werden.
# Es dürfen max. 4 Zoll Beamte pro Server im Dienst sein.
# Es gelten außerdem die Regularien des Bußgeldkataloges.
# Weiter Regelungen sind bei der Zoll Leitung zu erfragen


=== VIII. Fahrzeuge und Beschlagnahmung ===
=== §6 Fahrzeuge und Beschlagnahmung ===


# Es dürfen nur als Polizist erwerbliche, dem Rang entsprechende Fahrzeuge gefahren werden, ausgenommen die Weihnachtsaktion mit den Audi.
6.1 Es dürfen nur als Polizist erwerbliche, dem Rang entsprechende Fahrzeuge gefahren werden.<br/>
# Gepanzerte Fahrzeuge dürfen nur in Gefahrensituationen gefahren werden, ausgenommen der jeweils Höchstrangige ordnet dies an.
6.2 Modul Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn man die dafür vorgesehene Ausbildung erworben hat<br/>
# Der Beschuss von Fahrzeugen ist nur auf Anordnung der Zentrale gestattet.
6.3 Der Beschuss von Fahrzeugen ist nur auf Anordnung der Zentrale gestattet.<br/>
# Fahrzeuge dürfen während eines laufenden Events nicht beschlagnahmt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden.
6.4 Fahrzeuge dürfen während eines laufenden Events/RP´s nicht beschlagnahmt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden.<br/>
# Fahrzeuge dürfen mit Autos während einer Verfolgungsjagd nur durch "vor das Fahrzeug setzen" angehalten werden. Es ist stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren, es ist immer das mildeste Mittel zu wählen.
6.5 Fahrzeuge dürfen mit Autos während einer Verfolgungsjagd nur durch "vor das Fahrzeug setzen" angehalten werden. Es ist stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren, es ist immer das mildeste Mittel zu wählen.<br/>
# Nagelbänder dürfen nicht aus dem Streifenwagen geworfen werden
6.6 Nagelbänder dürfen nicht aus dem Streifenwagen geworfen werden<br/>
6.7 Der UKW ((Unfall-Kraft-Wagen // Fahrzeug mit der Tafel)) dürfen max. nur 2 Fahrzeuge im Dienst sein, diese Fahrzeuge sind initial auch nur für Verkehrsunfallaufnahme,Absicherung und oder Absperrungen zuständig, können in Ausnahmefälle allerdings zu primär Einsätze hinzugerufen werden, da diese Fahrzeuge dem regulären Streifendienst angehörigen.<br/>
6.8 Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges Polizei Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.


=== IX. Radarfallen ===
=== §7 Kontrollstationen ===


# Radarfallen sind auf der Karte zu kennzeichnen.
7.1 Kontrollstationen sind auf der Karte zu kennzeichnen.<br/>
# Radarfallen dürfen nicht innerhalb des Geländes anderer Fraktionen platziert werden, ohne zuvor mit diesen Rücksprache gehalten zu haben.
7.2 Kontrollstationen müssen möglichst verkehrssicher aufgebaut und abgesichert werden.<br/>
# Radarfallen müssen möglichst verkehrssicher platziert werden.


=== §8 Observation ===


=== X. Drohnen und Observation ===
8.1 Observationen dürfen nicht an folgenden Orten durchgeführt werden: Drogenfelder/Verarbeiter, Dorgendealer, Bank.<br/>
8.2 Es wird nicht länger als 15 Minuten observiert. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.<br/>


# Zur Observation, ob in Person oder mittels einer Drohne, muss stets die Genehmigung der Zentrale eingeholt werden.
# Observationen dürfen nicht an folgenden Orten durchgeführt werden: Drogenfelder/Verarbeiter, Plutonium Endlager, Schwarzmärkte.
# Es wird nicht länger als 15 Minuten observiert. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.
# Der Einsatz von Drohnen ist nur in Ausnahmesituationen gestattet.
:Es gelten die folgenden Ausnahmeregelungen:
:Es gelten die folgenden Ausnahmeregelungen:


::* Es dient dem RP. Dies ist vom höchstrangigen, spielenden Polizisten zu bestimmen.  
::* Es dient dem RP. Dies ist vom höchstrangigen, spielenden Polizisten zu bestimmen.  
::* Die Drohne wird zum aufklären eingesetzt, in diesem Fall dürfen Drohnen überall eingesetzt werden.


==='''Definition Observation'''===
'''Definition Observation'''
::* Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.
::* Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.
::* Im Bereich der Polizei ist Aufklärung ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz.   
::* Im Bereich der Polizei ist Aufklärung ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz.   
::* Unter Observation versteht man das Beschaffen von Beweisen und Ermittlungshinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.
::* Unter Observation versteht man das Beschaffen von Beweisen und Ermittlung Hinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.


=== XI. Festnahmen und Bußgelder ===
=== §9 Festnahmen und Bußgelder ===


# Verdächtige dürfen zur Eigensicherung, im Rahmen des RP, festgenommen werden.
9.1 Verdächtige dürfen zur Eigensicherung festgenommen werden.<br/>
# Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.
9.2 Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.<br/>
# Jeder Festgenommene hat das Recht zu erfahren warum er festgenommen wurde.
9.3 Jeder Festgenommene hat das Recht zu erfahren warum er festgenommen wurde.<br/>
# Haftstrafen und Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Das genaue Strafmaß legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
9.4 Haftstrafen und Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Das genaue Strafmaß legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.<br/>
# Verhaftungen müssen am Staatsgefängnis durchgeführt werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmesituation vor.
9.5 Dem Täter muss mindestens zwei mal die Möglichkeit gegeben werden sein Ticket zu bezahlen.<br/>
# Festgenommene müssen auf einen Rechtsbeistand belehrt werden.
9.6 Inhaftierungen müssen am Staatsgefängnis durchgeführt werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmesituation vor.<br/>
9.7 Bei einer Verfolgungsjagd, darf erst nach 10 Minuten Aggressiv geahndet werden, Ausnahme dabei sind massive Gefährdung anderer <br/>
9.8 Festgenommene müssen auf einen Rechtsbeistand belehrt werden. Dies hat spätestens bei der Durchführung Strafprozessualer Maßnahmen zu erfolgen.<br/>


=== XI.2 Haftzeiten ===
'''Definition Strafprozessuale Maßnahme'''
::* Strafprozessuale Maßnahmen sind, das Befragen des beschuldigten oder das Durchsuchen seines Besitzes.<br/>


# Verweigerung der Zahlung des Bußgeldes
'''''Sie haben das Recht zu schweigen, alles was sie sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden. Sie haben das recht auf einen Rechtsbeistand, ansonsten können Sie sich auch selbst verteidigen. Ist keine Person der Judikative des Staats zu erreichen, darf die Polizei als Judikative agieren. Haben Sie das verstanden?'''''
# Ab dem 04.09.2016 wird bei der Verweigerung der Zahlung eines Bußgeldbescheids eine einheitliche Zusatz Haftzeit gelten.
# Diese richtet sich nach folgendem Maß: pro 100.000$ wird eine Haftzeit von 10 Minuten verhängt, die der Täter im Staatsgefängnis zu verbringen hat.
# Fall das Bußgeld einen Wert von 50.000$ nicht überschreitet, wird dem Täter eine Haftzeit von 2 Minuten pro 10.000$ verhängt, die in der Untersuchungshaft zu verbringen ist.
# Die Beträge werden grundsätzlich immer auf das nächst höhere Strafmaß aufgerundet.
# Die Zeit in der Untersuchungshaft wird zur Haftzeit gut geschrieben, die maximale Zeit für die Untersuchungshaft kann Solange wie erforderlich sein.


=== XII. Razzien ===
=== §10 Haftzeiten ===


# Um eine Razzia durchzuführen, müssen mindestens fünf Polizisten an derselben beteiligt sein.
10.1 Bei der Verweigerung der Zahlung eines Bußgeldbescheids so darf diese in Haftzeit umgewandelt werden.<br/>
# Es ist stets eine gewaltfreie Konfliktlösung zu suchen.
10.2 Die Ersatzhaft beträgt pro 2000$ eine Minute oder zwei Steine.<br/>
# Bei Gangbasen muss stets ein Vertreter der betroffenen Partei kontaktiert und informiert werden.
10.3 Die Beträge werden grundsätzlich immer auf das nächst höhere Strafmaß aufgerundet.<br/>
10.4 U-Haft darf maximal 10 Minuten betragen<br/>
10.5 Die reguläre Haft führt die Justiz durch, befindet sich niemand im Dienst der Justiz, wird dies von der Polizei übernommen, max. Haftstrafen sind dabei max. 60 Steine<br/>


=== XIII. Überfall des Plutonium Endlagers ===
=== §11 Razzien ===


# Das Plutonium Endlager hat höchste Priorität. Jedes RP ist zügig zu beenden.
11.1 Um eine Razzia durchzuführen, müssen mindestens sechs Polizisten an derselben beteiligt sein. Ein Beamter des höheren Polizeiverwaltungsdienstes muss anwesend sein.<br/>
# Die Zentrale bestimmt für den jeweiligen Einsatz einen Einsatzleiter. Dieser kann die Zentrale selbst sein, muss aber nicht.
11.2 Es ist stets eine gewaltfreie Konfliktlösung zu suchen.<br/>
# Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.
# Der Überfall auf das Plutonium Endlager ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.


=== XIV. Gangs und Bandenkriege ===
=== §12 Überfall der Bank ===


# In Bandenkriegen ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn die Leben Unschuldiger in Gefahr sind. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.
12.1 Die Bank hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung beenden.<br/>
# Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.
12.2 Jeder der ab dem Polizeivollzugsdienst ist aufgefordert sich freiwillig als Einsatzleiter zu melden, sollte dies nicht geschehen, ernennt der höchstrangige Beamte eine Einsatzleitung.<br/>
12.3 Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.<br/>
12.4 Der Überfall auf die Bank ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br/>


=== XV. Geiselnahmen ===
=== §13 Gangs und Bandenkriege ===


# Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.
13.1 In Bandenkriegen ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn das Leben unschuldiger Zivilisten in Gefahr ist. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.<br/>
# Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
13.2 Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.<br/>
# Überweisungen sind untersagt.


=== §14 Geiselnahmen ===


=== XVI. Andere Fraktionen ===
14.1 Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.<br/>
14.2 Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.<br/>
14.3 Überweisungen sind untersagt.<br/>
14.4 Das SEK muss hinzugezogen werden<br/>


# Müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemeingültigen, logischen Verständnis behandelt werden.
=== §15 EMP ===
# Auch Fraktionen dürfen abgestraft werden.


=== XVII. Verträge mit Zivilisten ===
15.1 Der Gebrauch vom EMP von Fahrzeugen/Helikoptern ist gestattet insofern, sich das Fahrzeug auf der Flucht befindet, heißt es entzieht sich einer Kontrolle oder flüchtet vom Tatort. Das Fahrzeug muss mind. 10 minuten verfolgt werden, bevor der EMP eingesetzt werden darf. Der EMP darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mind. einmal gewarnt worden ist.


# Solche sind nur in Ausnahmesituationen gestattet
=== §16 Andere Fraktionen ===
# Dürfen nur vom Polizeidirektor oder höher abgeschlossen werden.


== Zusatz: ==
16.1 Müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemein gültigen, logischen Verständnis behandelt werden.<br/>
16.2 Auch Fraktionen dürfen abgestraft werden.<br/>


=== §17 Verträge mit Zivilisten ===


=== I. Ausnahmesituationen ===
17.1 Ab dem Rang Polizeidirektor oder höher dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden.


* In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu beseitigen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
== Zusatz Regelungen/Sonstiges: ==
:Ausnahmesituationen sind:
::* Ein Polizist wurde gelootet (siehe Zusatz - § II.)
::* Überfall des Plutonium Endlagers
::* Geiselnahmen
::* Massenschießerein
::* Terroranschläge - Terrorwarnstufe 1 ; Darf vom gehobenen Dienst ausgerufen werden Terrorwarnstufe 2: Darf vom Direktor ausgerufen werden Terrorwarnstufe 3: Darf nur vom Polizeipräsident ausgerufen werden


=== §1 Ausnahmesituationen ===


* Polizeipräsidenten und Direktoren können jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.
* In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br/>
:Ausnahmesituationen sind:<br/>
::* Ein Polizist wurde gelootet (siehe Zusatz - § II.)<br/>
::* Überfall der Bank<br/>
::* Geiselnahmen<br/>
::* Massenschießerein<br/>
::* Großschadensereignisse wo mehr als 10 Beamte eingesetzt sind.<br/>


=== II. Polizisten wurden gelootet ===
* Polizeipräsidenten und Direktoren können jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.<br/>


# Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.
=== §2 Polizisten wurden gelootet ===
# Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.
# Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.
# Das Sichten der gestohlenen Ausrüstung berechtigt zum sofortigen Schusswaffengebrauch.


=== III. Zuständigkeiten ===


2.1 Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.<br/>
2.2 Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.<br/>
2.3 Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.<br/>


==== Die Personalabteilung ====
=== §3 Zuständigkeiten ===


# Die Personalabteilung, bestehend aus ihrem Leiter und den Rekrutierern. Sie ist für die Ernennung neuer Polizeianwärter zuständig.
=== Die Polizeileitung ===
# Die Personalabteilung kann jederzeit, jeden Polizisten bevollmächtigen, ihr zu assistieren.
3.1 Die Polizeileitung setzt sich zusammen aus: Polizeipräsidenten sowie den Polizeidirektoren.<br/>
3.2 Die Polizeileitung  ist das höchste Organ der Polizeiverwaltung.<br/>
3.3 Regeländerungen/Dienstvorschriften werden von der Polizeiführung entschieden.<br/>
3.4 Die Polizeiführung kann jeden Polizeibeamten auf bestimmte Zeit vom Dienst suspendieren, dieses muss jedoch begründet werden und dem Personalrat zur Entscheidung vorgelegt werden.<br/>
3.5 Der erste Polizeipräsident hat bei allen Entscheidungen ein uneingeschrängtes 3 Tage rückwirkendes Vetorecht.<br/>
=== Der Personalrat ===
3.6 Der Personalrat beseht auf 5 ständigen Mitgliedern.<br/>
3.7 Ihre Aufgabe ist es, über alle Personalangelegenheiten zu entscheiden.<br/>
3.8 Die Mitglieder des Personalrates werden vom Polizeipräsidenten bestimmt.<br/>


==== Der Personalrat ====
=== Die Rekrutierungsabteilung ===
3.9 Die Rekrutierungsabteilung, bestehend aus den Rekrutierern, ist für die Ernennung neuer Polizeimeisteranwärter zuständig.<br/>
3.10 Die Rekrutierungsleitung kann jederzeit, jeden Polizisten bevollmächtigen, ihr zu assistieren.<br/>
3.11 Die Rekrutierungsleitung besteht aus einem Polizeirat sowie einem Ersten Polizeihauptkommissar.


# Der Personalrat ist das höchste Organ der Polizeiverwaltung.
=== Die Ausbildungsabteilung ===
# Der Personalrat besteht aus fünf ständigen Mitgliedern.
# Jeder Polizist kann vom bestehenden Personalrat zum Mitglied ernannt/berufen werden.
# Jedes Mitglied des Personalrates hat bei jeder Personalentscheidung ein uneingeschränktes, bis zu vier Wochen rückwirkendes Vetorecht.
# Der Personalrat kann jeden Polizeibeamten auf unbestimmte Zeit vom Dienst suspendieren.
# Beförderungen werden von einer beschlussfähigen Personalratssitzung entschieden.
# Entlassungen werden von einer beschlussfähigen Personalratssitzung entschieden.
# Regeländerungen werden ebenfalls von einer beschlussfähigen Personalratssitzung entschieden.
# Eine Personalratssitzung ist ab drei anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Mitglieder können dabei nicht von anderen Mitgliedern vertreten werden.
# Die Präsidenten haben ein Vetorecht für jegliche Personalrat Entscheidungen, das Veto muss ausreichend begründet sein, im Zweifel entscheidet ein Admin *


\* Veto recht vergleichbar mit Bundespräsidenten
3.12 Die Ausbildungsabteilung, besteht aus unseren Polizeiausbildern und ist für die Ausbildung neuer Polizeimeisteranwärter sowie die Weiter und Fortbildung der Beamten des Polizeivollzugsdienst zuständig.<br/>
3.13 Die Ausbildungsleitung besteht aus einem Polizeirat und einem Ersten Polizeihauptkommissar.<br/>


=== IV. Beschwerden, Kritik und Belobigungen ===
=== Innereverwaltung und Pressestelle ===


# Die in der Überschrift genannten sind ausschließlich dem Personalrat (seinen einzelnen Mitgliedern) vorzutragen.
3.14 Die Innereverwaltung und Pressestelle ist für die Überwachung der Module sowie für Herrausgabe von Pressemitteilungen verantwortlich.<br />
# Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.
3.15 Die Leitung besteht aus einem Polzeirat und einem Ersten Polizeihauptkommissar.


=== V. Kameradschaftlichkeit und Miteinander ===
=== §4 Beschwerden, Kritik und Belobigungen ===


# Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.
4.1 Die in der Überschrift genannten Thematiken sind bei dem Personalrat vorzutragen.<br/>
# Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.
4.2 Sollte es Beschwerden gegen den Personalrat geben, sind diese bei dem Präsidenten vorzutragen.<br/>
# Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.
4.2 Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.<br/>


=== §5 Kameradschaftlichkeit und Miteinander ===


=== VI. Disziplinarmaßnahmen ===
5.1 Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.<br/>
5.2 Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.<br/>
5.3 Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.<br/>


:Folgende Maßnahmen wurden in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens notiert. Der Personalrat ist befugt diese Reihenfolge jederzeit zu missachten. Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu solchen. Jeder Maßnahme geht eine Anhörung bei einer Personalratssitzung / einem einzelnen Personalratsmitglied voraus.
=== §6 Disziplinarmaßnahmen ===


* Akteneintrag über Fehlverhalten
Folgende Maßnahmen wurden in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens notiert. Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu solchen. Jeder Maßnahme geht eine Anhörung bei dem Personalrat voraus.<br/>
* I. Verwarnung
* Beförderungssperre auf bestimmte Zeit
* II. Verwarnung
* Degradierung
* Suspendierung auf bestimmte Zeit
* Suspendierung auf unbestimmte Zeit
* Ausschluss aus dem Polizeidienst


* Akteneintrag über Fehlverhalten<br/>
* I. Verwarnung<br/>
* Beförderungssperre auf bestimmte Zeit<br/>
* II. Verwarnung<br/>
* Degradierung<br/>
* Suspendierung auf bestimmte Zeit<br/>
* Suspendierung auf unbestimmte Zeit<br/>
* Ausschluss aus dem Polizeidienst<br/>
* Beim erreichen von 3 Verwarnungen erfolgt der Ausschluss aus der Polizei.<br/>


=== VII. Entlassungen ===
=== §7 Entlassungen ===


Es gibt zwei Arten der Entlassung:
Es gibt zwei Arten der Entlassung:


==== Ehrenhafte Entlassung: ====


==== Ehrenhafte Entlassung: ====
* Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen<br/>
* Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen
* Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen<br/>
* Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen
* Wird einzelfallabhängig entschieden<br/>
* Wird einzelfallabhängig entschieden


==== Unehrenhafte Entlassung ====
==== Unehrenhafte Entlassung ====
* Wird bei Fehlverhalten vorgenommen
 
* Wird einzelfallabhängig entschieden
* Wird bei Fehlverhalten vorgenommen<br/>
* Wird einzelfallabhängig entschieden<br/>


==== Entlassungen wegen Inaktivität: ====
==== Entlassungen wegen Inaktivität: ====


Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn, folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn, folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br/>


die Person ist innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv  
die Person ist innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv <br/>


und
und<br/>


es wird dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt  
es wird dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt <br/>
oder  
oder <br/>
es wird ihm auf eine andere Art und Weise (WhatsApp oder Forum) keine Benachrichtigung für den Grund der Abwesenheit genannt.  
es wird ihm auf eine andere Art und Weise (WhatsApp oder Forum) keine Benachrichtigung für den Grund der Abwesenheit genannt. <br/>


=== §8 Rechte der Beamten ===


=== VIII. Rechte der Beamten ===
8.1 Jeder Beamte hat das Recht bei dem Personalrat Auskunft zu erhalten. Diese beinhaltet:<br/>


Jeder Beamte hat das Recht beim Personalrat Auskunft zu erhalten. Die beinhaltet:
* Die Anzahl und Art seiner Bewertungen (ohne Wortlaut).<br/>
* Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst.<br/>
* Regeländerungen<br/>
* bevorstehende Events<br/>
* Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)<br/>
* bevorstehende Trainings<br/>


* Die Anzahl und Art seiner Bewertungen (ohne Wortlaut).
8.2 Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:<br/>
* Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst.
* Regeländerungen
* bevorstehende Events
* Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)
* bevorstehende Trainings


Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:
* Bei einzelnen Mitgliedern des Personalrates<br/>
* Bei oder im Anschluss an eine Polizei Besprechung<br/>


* Bei einzelnen Mitgliedern des Personalrats
8.3 Zuwiderhandlung der jeweiligen Dienstanweisungen bzgl. der Zusatzmodule, wird mit sofortiger Entlassung und einer Fraktionssperre von 3 Monaten bestraft.
* Bei oder im Anschluss an eine Polizei Besprechung

Version vom 25. Februar 2018, 04:21 Uhr

Weitere Regeln:


Regeln

§1 Onlinezeiten

1.1 Bevor ein Polizist als Zivilist spielen möchte, muss er sichergehen dass die Cop Quote eingehalten ist. (Cop Quote fällt außer Kraft, zwischen 23:00 - 11:00 Uhr)
1.2 Die Cop Quote beschränkt sich auf jeweils 6 vollwertige Polizisten (ab C2) je Server.
1.3 Alle Server sind gemäß der aktuellen Verhältnismäßigkeit zu besetzen und abzudecken.

§2 Allgemeine Regeln

2.1 Es ist nicht gestattet, den gleichen Vor- und Nachnamen als Polizist und Zivilist zu verwenden, desweiteren ist es Untersagt auf einem anderem Server als RLRPG in einer Fraktion zu sein.
2.2 Das Benutzen der Justiz Slots sowie der Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge der Justiz ist verboten! Auch der Erwerb ist untersagt.
2.3 Spielt ein Polizist als Zivilist, so hat er sein Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten außer Dienst befindliche Kollegen also bewusst aggressiv oder mittels einer unverhältnismäßigen Härte vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.
2.4 Niemals alleine auf Streife gehen, es sei denn, es ist ausdrücklich angeordnet!
2.5 Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.
2.6 RP ist immer einzuhalten und oberste Prämisse, auch bei Regelverstößen. Man kann dies später im Support klären.
2.7 Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf allen Straßen, sofern kein Einsatz vorliegt, ist zu wahren.
2.8 Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Zentrale zum Dienst anmelden.
2.9 Die Leitstelle ist erst ab Polizeikommissaranwärter zu besetzen (Ausnahme gilt, wenn kein hochrangiger Beamter anwesend ist)
2.10 Die Polizei ist Freund und Helfer, verhaltet euch dementsprechend.
2.11 Polizisten dürfen nur Kleidung, Gegenstände und Waffen tragen, welche ihrem Rang entsprechend. Ausnahme besteht bei Freigabe des gehobenen Dienstes (ab Polizeikommissar)
2.12 Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen an Zivilisten weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht.
2.13 Bei Verlangen ist der Dienstausweis vorzulegen.
2.14 Die Weitergabe von internen Informationen ist zu jedem Zeitpunkt verboten.
2.15 Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit Herr/Frau Nachname oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Wenn ihr euch intern aufhaltet, heißt innerhalb der Streife oder am HQ, kann sich weiter Geduzt werden. Dies macht nach außen hin einen besseren Gesamteindruck und zählt zur Förderung des RP`s.
2.16 Die Leitstelle ist auf dem Server über den regulären Polizeivollzugsbeamten weisungsbefugt und kann nur durch den höchstrangigen Polizisten auf dem Server außer Kraft gesetzt werden, dieses muss aber begründet sein! Dem höheren Polizeivollzugsdienst ist es erlaubt, gegen Entscheidungen der Leitstelle ein Veto einzulegen. Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten.
2.17 Die Leitstelle hat das Recht jemanden für die aktuelle Matrix zu suspendieren, bei gravierendem Fehlverhalten. Dieses muss nach der Matrix bei dem Personalrat sofort berichtet und begründet werden! Sollte kein Mitglied der Personalverwaltung im TS sein, ist eine Bewertung zu schreiben.
2.18 Die ersten sechs Wochen innerhalb der Polizei sind einer Probezeit gleichgesetzt. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis jederzeit von beiden Seiten und ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Urlaub in der angegebenen Zeit wird nicht angerechnet. Diese Regelung gilt für jegliches neu angestelltes Personal, sowie für reaktivierte Beamte.
2.19 Während dem Polizeidienst dürfen keine außer Polizeiliche Aufgaben getätigt werden, dazu gehören auch Illegalen Aktivitäten in jeglicher Form.
2.20 Es dürfen keine Troll Charaktere in seinem Polizei Charakter verwirklicht werden (Dumme Vor und Zunamen)
2.21 Das betreten der Rebellen-Insel ist untersagt. Die einzigen beiden ausnahmen sind das Raiden der Gangverstecke oder das Verfolgen von Straftätern auf die Rebellen Insel.
2.22 Das weitergeben von Cop-Equipment dazu zählt, das Verkaufen, freiwillige Ablegen etc. ist strengstens untersagt. Wer gegen diese Regel verstößt, wir unehrenhaft Entlassen.

§3 Anwärter Regeln

3.1 Polizeimeisteranwärter dürfen währende Ihrer Ausbildung nicht als Zivilist spielen. 3.1 Anwärter dürfen niemals ohne Vorgesetzten (ab Polizeimeister) auf den Server oder auf Streife gehen, wenn möglich mit einem Ausbilder.
3.2 Anwärter dürfen bei Sondereinsätzen bessere Waffen/Ausrüstung bekommen. Diese müssen Sie nach Einsatzende wieder abgeben.

Regel 3.1 gilt nicht wenn:

  • kein Polizist im Dienst ist
  • nach 23 Uhr (diese regel gilt für alle Polizisten bis 11 Uhr)
  • wenn von Polizeipräsident, Polizeidirektor oder Ausbildungsleitung angeordnet

§4 Waffen und deren Gebrauch

4.1 Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser bei sich führen. Jegliche Sekundär- und Primär Bewaffnung ist jedem Polizisten selbst überlassen.
4.2 Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Tazer anzuwenden.
4.3 Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden. Der Missbrauch des Tasers wird geahndet und bei der Justiz als schwere Körperverletzung bestraft.
4.4 Scharfe Waffen sind im Rucksack zu führen, für Sicherungsmaßnahmen bei einer VK oder PK ist der Tazer ausreichend. In Gefahrensituationen wo mit Waffengewalt zu rechnen ist, darf diese aus dem Rucksack entnommen werden.

Ausnahmen sind:
  • Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.
  • Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.

§5 Streifen

5.1 Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter, PKWs, Motorräder.
5.2 Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen, auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
5.3 Es ist allgemein auf die Rangverteilung zwischen den Streifen zu achten.
5.4 Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke und Kofferräume | Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden. (Ausnahme Zoll)

Zivilstreife/Kriminalpolizei

  1. Die “Zivilstreife” darf nur noch von der Kriminalpolizei besetzt werden.
  2. Neben einer bestehenden Kripo müssen mindestens acht Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
  3. Es dürfen max. 4 Kriminalbeamte pro Server im Dienst sein.
  4. Weitere interne Regeln sind bei der KriPo zu erfragen.

SEK (Spezialeinsatzkommando)

  1. Das SEK kommt nur bei Ausnahmesituationen zum Einsatz.
  2. Neben einem bestehenden SEK müssen mindestens acht Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
  3. Das SEK-Team besteht max. aus 6 Personen pro Server.
  4. Weitere interne Regeln sind bei der SEK-Leitung zu erfragen.

Autobahnpolizei

  1. Die Autobahnpolizei dient zur Verkehrsüberwachung der Autobahnen.
  2. Ab dem Rang Polizeiobermeister kann man sich der Autobahn Polizei Streife anschließen.
  3. Es dürfen max. 4 Beamte der Autobahnpolizei im Dienst sein.
  4. Der Renault R.S.01 Interceptor kann erst bei einer längeren Verfolgungsjagd angefordert werden. Dieser wird von der Abteilungsleitung(Autobahnpolizei) ausgehändigt.

ZOLL

  1. Neben einem bestehenden Zoll müssen mindestens acht Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
  2. Zoll Streifen haben sich nicht in den Einsatz Alltag der Polizei einzumischen. Ausnahme bei Code 1.
  3. Es dürfen max. 4 Zoll Beamte pro Server im Dienst sein.
  4. Weiter Regelungen sind bei der Zoll Leitung zu erfragen

§6 Fahrzeuge und Beschlagnahmung

6.1 Es dürfen nur als Polizist erwerbliche, dem Rang entsprechende Fahrzeuge gefahren werden.
6.2 Modul Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn man die dafür vorgesehene Ausbildung erworben hat
6.3 Der Beschuss von Fahrzeugen ist nur auf Anordnung der Zentrale gestattet.
6.4 Fahrzeuge dürfen während eines laufenden Events/RP´s nicht beschlagnahmt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden.
6.5 Fahrzeuge dürfen mit Autos während einer Verfolgungsjagd nur durch "vor das Fahrzeug setzen" angehalten werden. Es ist stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren, es ist immer das mildeste Mittel zu wählen.
6.6 Nagelbänder dürfen nicht aus dem Streifenwagen geworfen werden
6.7 Der UKW ((Unfall-Kraft-Wagen // Fahrzeug mit der Tafel)) dürfen max. nur 2 Fahrzeuge im Dienst sein, diese Fahrzeuge sind initial auch nur für Verkehrsunfallaufnahme,Absicherung und oder Absperrungen zuständig, können in Ausnahmefälle allerdings zu primär Einsätze hinzugerufen werden, da diese Fahrzeuge dem regulären Streifendienst angehörigen.
6.8 Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges Polizei Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.

§7 Kontrollstationen

7.1 Kontrollstationen sind auf der Karte zu kennzeichnen.
7.2 Kontrollstationen müssen möglichst verkehrssicher aufgebaut und abgesichert werden.

§8 Observation

8.1 Observationen dürfen nicht an folgenden Orten durchgeführt werden: Drogenfelder/Verarbeiter, Dorgendealer, Bank.
8.2 Es wird nicht länger als 15 Minuten observiert. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.

Es gelten die folgenden Ausnahmeregelungen:
  • Es dient dem RP. Dies ist vom höchstrangigen, spielenden Polizisten zu bestimmen.

Definition Observation

  • Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.
  • Im Bereich der Polizei ist Aufklärung ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz.
  • Unter Observation versteht man das Beschaffen von Beweisen und Ermittlung Hinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.

§9 Festnahmen und Bußgelder

9.1 Verdächtige dürfen zur Eigensicherung festgenommen werden.
9.2 Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.
9.3 Jeder Festgenommene hat das Recht zu erfahren warum er festgenommen wurde.
9.4 Haftstrafen und Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Das genaue Strafmaß legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
9.5 Dem Täter muss mindestens zwei mal die Möglichkeit gegeben werden sein Ticket zu bezahlen.
9.6 Inhaftierungen müssen am Staatsgefängnis durchgeführt werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmesituation vor.
9.7 Bei einer Verfolgungsjagd, darf erst nach 10 Minuten Aggressiv geahndet werden, Ausnahme dabei sind massive Gefährdung anderer
9.8 Festgenommene müssen auf einen Rechtsbeistand belehrt werden. Dies hat spätestens bei der Durchführung Strafprozessualer Maßnahmen zu erfolgen.

Definition Strafprozessuale Maßnahme

  • Strafprozessuale Maßnahmen sind, das Befragen des beschuldigten oder das Durchsuchen seines Besitzes.

Sie haben das Recht zu schweigen, alles was sie sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden. Sie haben das recht auf einen Rechtsbeistand, ansonsten können Sie sich auch selbst verteidigen. Ist keine Person der Judikative des Staats zu erreichen, darf die Polizei als Judikative agieren. Haben Sie das verstanden?

§10 Haftzeiten

10.1 Bei der Verweigerung der Zahlung eines Bußgeldbescheids so darf diese in Haftzeit umgewandelt werden.
10.2 Die Ersatzhaft beträgt pro 2000$ eine Minute oder zwei Steine.
10.3 Die Beträge werden grundsätzlich immer auf das nächst höhere Strafmaß aufgerundet.
10.4 U-Haft darf maximal 10 Minuten betragen
10.5 Die reguläre Haft führt die Justiz durch, befindet sich niemand im Dienst der Justiz, wird dies von der Polizei übernommen, max. Haftstrafen sind dabei max. 60 Steine

§11 Razzien

11.1 Um eine Razzia durchzuführen, müssen mindestens sechs Polizisten an derselben beteiligt sein. Ein Beamter des höheren Polizeiverwaltungsdienstes muss anwesend sein.
11.2 Es ist stets eine gewaltfreie Konfliktlösung zu suchen.

§12 Überfall der Bank

12.1 Die Bank hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung beenden.
12.2 Jeder der ab dem Polizeivollzugsdienst ist aufgefordert sich freiwillig als Einsatzleiter zu melden, sollte dies nicht geschehen, ernennt der höchstrangige Beamte eine Einsatzleitung.
12.3 Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.
12.4 Der Überfall auf die Bank ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

§13 Gangs und Bandenkriege

13.1 In Bandenkriegen ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn das Leben unschuldiger Zivilisten in Gefahr ist. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.
13.2 Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.

§14 Geiselnahmen

14.1 Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.
14.2 Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.
14.3 Überweisungen sind untersagt.
14.4 Das SEK muss hinzugezogen werden

§15 EMP

15.1 Der Gebrauch vom EMP von Fahrzeugen/Helikoptern ist gestattet insofern, sich das Fahrzeug auf der Flucht befindet, heißt es entzieht sich einer Kontrolle oder flüchtet vom Tatort. Das Fahrzeug muss mind. 10 minuten verfolgt werden, bevor der EMP eingesetzt werden darf. Der EMP darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mind. einmal gewarnt worden ist.

§16 Andere Fraktionen

16.1 Müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemein gültigen, logischen Verständnis behandelt werden.
16.2 Auch Fraktionen dürfen abgestraft werden.

§17 Verträge mit Zivilisten

17.1 Ab dem Rang Polizeidirektor oder höher dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden.

Zusatz Regelungen/Sonstiges:

§1 Ausnahmesituationen

  • In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ausnahmesituationen sind:
  • Ein Polizist wurde gelootet (siehe Zusatz - § II.)
  • Überfall der Bank
  • Geiselnahmen
  • Massenschießerein
  • Großschadensereignisse wo mehr als 10 Beamte eingesetzt sind.
  • Polizeipräsidenten und Direktoren können jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.

§2 Polizisten wurden gelootet

2.1 Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.
2.2 Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.
2.3 Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.

§3 Zuständigkeiten

Die Polizeileitung

3.1 Die Polizeileitung setzt sich zusammen aus: Polizeipräsidenten sowie den Polizeidirektoren.
3.2 Die Polizeileitung ist das höchste Organ der Polizeiverwaltung.
3.3 Regeländerungen/Dienstvorschriften werden von der Polizeiführung entschieden.
3.4 Die Polizeiführung kann jeden Polizeibeamten auf bestimmte Zeit vom Dienst suspendieren, dieses muss jedoch begründet werden und dem Personalrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
3.5 Der erste Polizeipräsident hat bei allen Entscheidungen ein uneingeschrängtes 3 Tage rückwirkendes Vetorecht.

Der Personalrat

3.6 Der Personalrat beseht auf 5 ständigen Mitgliedern.
3.7 Ihre Aufgabe ist es, über alle Personalangelegenheiten zu entscheiden.
3.8 Die Mitglieder des Personalrates werden vom Polizeipräsidenten bestimmt.

Die Rekrutierungsabteilung

3.9 Die Rekrutierungsabteilung, bestehend aus den Rekrutierern, ist für die Ernennung neuer Polizeimeisteranwärter zuständig.
3.10 Die Rekrutierungsleitung kann jederzeit, jeden Polizisten bevollmächtigen, ihr zu assistieren.
3.11 Die Rekrutierungsleitung besteht aus einem Polizeirat sowie einem Ersten Polizeihauptkommissar.

Die Ausbildungsabteilung

3.12 Die Ausbildungsabteilung, besteht aus unseren Polizeiausbildern und ist für die Ausbildung neuer Polizeimeisteranwärter sowie die Weiter und Fortbildung der Beamten des Polizeivollzugsdienst zuständig.
3.13 Die Ausbildungsleitung besteht aus einem Polizeirat und einem Ersten Polizeihauptkommissar.

Innereverwaltung und Pressestelle

3.14 Die Innereverwaltung und Pressestelle ist für die Überwachung der Module sowie für Herrausgabe von Pressemitteilungen verantwortlich.
3.15 Die Leitung besteht aus einem Polzeirat und einem Ersten Polizeihauptkommissar.

§4 Beschwerden, Kritik und Belobigungen

4.1 Die in der Überschrift genannten Thematiken sind bei dem Personalrat vorzutragen.
4.2 Sollte es Beschwerden gegen den Personalrat geben, sind diese bei dem Präsidenten vorzutragen.
4.2 Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.

§5 Kameradschaftlichkeit und Miteinander

5.1 Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.
5.2 Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.
5.3 Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.

§6 Disziplinarmaßnahmen

Folgende Maßnahmen wurden in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens notiert. Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu solchen. Jeder Maßnahme geht eine Anhörung bei dem Personalrat voraus.

  • Akteneintrag über Fehlverhalten
  • I. Verwarnung
  • Beförderungssperre auf bestimmte Zeit
  • II. Verwarnung
  • Degradierung
  • Suspendierung auf bestimmte Zeit
  • Suspendierung auf unbestimmte Zeit
  • Ausschluss aus dem Polizeidienst
  • Beim erreichen von 3 Verwarnungen erfolgt der Ausschluss aus der Polizei.

§7 Entlassungen

Es gibt zwei Arten der Entlassung:

Ehrenhafte Entlassung:

  • Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen
  • Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen
  • Wird einzelfallabhängig entschieden

Unehrenhafte Entlassung

  • Wird bei Fehlverhalten vorgenommen
  • Wird einzelfallabhängig entschieden

Entlassungen wegen Inaktivität:

Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn, folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

die Person ist innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv

und

es wird dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt
oder
es wird ihm auf eine andere Art und Weise (WhatsApp oder Forum) keine Benachrichtigung für den Grund der Abwesenheit genannt.

§8 Rechte der Beamten

8.1 Jeder Beamte hat das Recht bei dem Personalrat Auskunft zu erhalten. Diese beinhaltet:

  • Die Anzahl und Art seiner Bewertungen (ohne Wortlaut).
  • Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst.
  • Regeländerungen
  • bevorstehende Events
  • Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)
  • bevorstehende Trainings

8.2 Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:

  • Bei einzelnen Mitgliedern des Personalrates
  • Bei oder im Anschluss an eine Polizei Besprechung

8.3 Zuwiderhandlung der jeweiligen Dienstanweisungen bzgl. der Zusatzmodule, wird mit sofortiger Entlassung und einer Fraktionssperre von 3 Monaten bestraft.