Medic Regeln

Aus Panthor
Datei:Warndreieck.png Dieses Regelwerk ist ab 29.11.2020 um 19:00 Uhr nicht mehr geltend! Das neue Regelwerk ist HIER zu finden! Datei:Warndreieck.png
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Weitere Regeln:

Änderungen sind vorbehalten, daher auf das Datum achten!
Genaue Änderungen können unter "Versionsgeschichte" eingesehen werden.


Interne Medic Regeln (Stand 26.04.2020)

§1 Vorbildfunktion

Ihr spielt einen Mitarbeiter des Rettungsdienstes, also habt ihr euch auch angemessen und vorbildlich zu verhalten. Sowohl gegenüber anderen Medics als auch Aussenstehenden. Das heißt, dass auch Tätigkeiten untersagt sind, die den Rettungsdienst in der Arbeit behindern würden.


§2 Waffen im Dienst

Im Dienst sind keine Waffen zu tragen, auch legale Waffen sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für militärische oder polizeiliche Ausrüstung. Sturmhauben und Gesichtsmasken sind im Dienst ebenfalls nicht zu tragen. Es ist ebenso nicht gestattet, Waffen aufzuheben, da man diese dann "besitzt" bzw. "trägt".


§3 Einsatzbekleidung

Es dürfen ausschließlich dem Rang zugewiesene Uniformen getragen werden. Weiterhin ist ausschließlich Kleidung, welche im Medic-Kleidungs-Shop gekauft werden kann, erlaubt (inkl. aller darin erhältlichen Hüte). Die Winteruniform ist für jeden Rang freigegeben. Es dürfen alle frei erhältlichen Bärte und Frisuren getragen werden, diese sind beim Frisör zu bekommen. Die Snapback-Kappen, welche nicht im Medic-Shop verfügbar sind, dürfen ebenfalls getragen werden. Lehrgangspezifische Kleidung (Uniformen, Westen und Kopfbedeckungen) sind nur in Situationen gestattet, wenn der Einsatz es erfordert und man die nötige Qualifikation besitzt. Wenn zu wenige Personen die den Lehrgang besitzen im Dienst sind darf ein besitzer des Lehrgangs das Lehrgangsmaterial welches benötigt wird ausgeben, wenn er dieses nach Ende des Einsatzes wieder einsammelt.

Der Arztkittel ist ab dem Rang Sanitäter verfügbar. Er darf nur im Krankenhaus getragen werden. Des Weiteren ist es verboten, Baretts der Lehrgänge mit der "normalen" Uniform zu vermischen und auch in die Gegenrichtung (Lehrgangsuniform mit "normalem" Barett). Anzüge, welche beim Schneider erhältlich sind, erfordern eine Freigabe ab Ausbilder.

§4 Einsatzfahrzeuge

Im Dienst dürfen ausschließlich Fahrzeuge des Rettungsdienstes benutzt werden. Fahrzeuge anderer Fraktionen oder Zivilisten sind verboten. Es gilt ebenso bereits als Verstoß, sich von dritten Personen zum Einsatz fahren zu lassen. Rettungsdienstfahrzeuge dürfen wiederum nur von qualifiziertem Personal (also Medics) gefahren werden. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein Verstoß, ein Fahrzeug zu benutzen, welches man laut Ordnung nicht benutzen dürfte (Fahrzeug-Rang-Ordnung)
  • Lehrgangsfahrzeuge dürfen nur von Medics mit entsprechendem Lehrgang gefahren werden.

Außnahmen:

  • Das Fahrzeug stellt eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Es darf aus dem Gefahrenbereich (z.B. von der Straße runter) gefahren werden und der RAC ist zu informieren.
  • Es ist ein Rettungsdienst-Mitarbeiter dabei, welcher diese Fahrzeuge benutzen darf.
  • Bei Großschadenslagen kann der EL einen Ausbilder / PA / PR anschreiben, und anfragen, ob die Fahrzeugordnug für dieses spezielle Fahrzeug außer Kraft gesetzt werden kann.
  • Für Großschadenslagen kann auch die Fahrzeugordnung durch Ausbilder aufgehoben werden!
  • Sollte ein Notarzt mit einem NEF zum Einsatzort kommen, den Patienten jedoch im Transportmittel begleiten wollen, so darf der Kollege des Notarztes (oder ggf. eine Person der Transportmittel-Besatzung) das NEF hinterher fahren. Es ist bei Ankunft am Transportziel (Krankenhaus) unmittelbar dem Notarzt wieder zu übergeben.
  • Abteilungsleiter und Lehrbeauftragte dürfen Lehrgang Fahrzeuge besitzen und verwenden, welche nicht ihrem Dienstgrad entsprechen.

§5 Leitstelle

Eine Leitstelle (kurz Lst.) wird ab 5 aktiven Medics gebildet: Das bedeutet, wer sich bereit erklärt Lst. zu machen, der bleibt so lange Lst., bis er selbst außer Dienst geht oder er sich dazu entscheidet zu tauschen. Dementsprechend ist es nicht möglich, ohne eine Absprache die Lst. einfach so zu übernehmen. Ausnahmen:

  • Ausbilder, die einen triftigen Grund haben, weisen eine neue Lst. zu.
  • Nach §10 Befehlskette: eine Anweisung der Ärztlichen Leitung.


Zusätze:

  • Wer die Lst. übernimmt und außer Dienst geht, muss für Ersatz sorgen (sofern dann noch 5 Medics oder mehr im Dienst sind).
  • Um die Leitstelle zu übernehmen, muss man mindestens Sanitäter sein.


§6 Materialien des Rettungsdienstes

Das Herausgeben von Medic-Material an Dritte ist strengstens verboten und wird mit sofortiger Entlassung aus dem Medic-Dienst, sowie einer permanenten Aufnahmesperre bei den Medics geahndet! SERVER-REGELN beachten!

Ausnahmen: nicht Rettungsdienstrelevante Gegenstände wie z.B. Essen, Trinken, ... (im Zweifelsfall nachfragen). Es ist grundsätzlich verboten, medizinisches Material (Verbände, Medikamente, Transfusionen, Infusionen) in Fahrzeugen zu lagern!

Verweis: Übersicht über Items/Kleidung des Rettungsdienstes - Infotafel

§7 Neutralität des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst ist absolut unparteiisch und wird sich jeder Person, egal welcher ethnischen Herkunft, welcher Glaubensrichtung, welcher serverinternen Gruppierung, Fraktion oder Ähnlichem diese angehört, gegenüber neutral verhalten und die bestmögliche medizinische Versorgung gewährleisten.


§8 Eigensicherung

Eigenschutz geht immer vor. Sollte eine Situation nicht überschaubar, gar gefährdend für Personal oder Material sein, kann die medizinische Versorgung abgebrochen werden. Generell gilt: Eigenschutz vor Fremdschutz. Das generelle Verhalten eines Mitarbeiters sollte immer so aussehen, dass keine Gefahr für Personal oder Material entsteht.


§9 Teamspeak & Dienstrangmarkierung

Während des Dienstes hat sich jeder im Bereich “TFAR” im Teamspeak³ aufzuhalten! Es ist ebenso verboten für eine Situationsklärung (z.B.: Fraktionsleitung, Support, ...) den TFR Channel zu verlassen ohne den Server zu verlassen. Des Weiteren ist die richtige Teamspeak-Identität zu benutzen.

  • Im Dienst: Medic-Identität
  • Als Zivilist: Ziv-Identität

Es ist erlaubt, eine Ziv-Identität mit dem selben Namen der Medic-Identität zu haben. Sollte man dann als Ziv auf den Server, darf man keiner Tätigkeit nachgehen, welche das Medic-Regelwerk brechen würde (ausgenommen §3 Waffen im Dienst - zwecks Selbstverteidigung und Jagd).

Alle Rettungsdienst-Mitarbeiter müssen auf dem Server [Medic] vor ihren Namen schreiben.
Dies gilt auch für Sanitätshelfer.

§10 Befehlskette

Den Anweisungen eines höherrangigen Mitarbeiters, bzw. der Lst. (Rang unabhängig) ist Folge zu leisten, außer die Anweisung stellt einen Regelbruch dar. Bei einem Großereignis übernimmt der erste Medic vor Ort die Einsatzleitung (EL) - sofern er will. Außer: Zwei Fahrzeuge treffen zeitgleich ein, dann übernimmt der höchstrangige vor Ort. Generell muss die Position des EL nicht abgegeben werden (außer der EL möchte es so). Der Leitende Notarzt (LNA) kann nur ab Rang Notarzt gespielt werden, und wird entweder durch den ersten Notarzt am Einsatz festgelegt oder aber durch den EL. Die Lst. übernimmt diese Zuweisung NICHT.

  • Anweisungen der ärztlichen Leitung sind in jedem Fall zu befolgen! Sollte ein Regelbruch aufgrund einer solchen Anweisung gemeldet werden, so trägt die Leitung die Verantwortung und Konsequenzen.


§11 Besetzung der Fahrzeuge

Der Rettungsdienst arbeitet vorrangig bodengebunden. Das bedeutet: Es sind zu allererst Bodenfahrzeuge zu besetzen und besetzt zu halten. Der RTH wird nur bei Notwendigkeit (sehr weit entfernter Einsatz/schwer zugänglicher Einsatz/Bergrettung) besetzt oder es ist genügend Personal, sodass mehrere RTWs (mindestens 2) im Dienst sind, vorhanden. Dann kann der RTH fix besetzt werden. Die Standard-Einteilung für Fahrzeuge sieht vor, folgende Richtlinien einzuhalten:
https://docs.google.com/document/d/1zffot5-9rKBo9B37GgDYhGRo2V8DTf3xgj5Ppww0OHc/edit?usp=sharing


§12 Feuergefechte

Es ist dem Rettungsdienstpersonal grundsätzlich untersagt in Feuergefechte einzugreifen. Die Situationsklärung durch die Polizei ist abzuwarten. Diese Regel gilt ebenso, wenn während einer laufenden Behandlung in unmittelbarer Nähe zum Rettungsdienst Schüsse fallen. Die Herkunft der Schüsse ist dabei unerheblich (egal ob Polizei oder Zivilist). Ebenso darf keiner Anweisung einer dritten Partei Folge geleistet werden, welche den Rettungsdienst in ein Feuergefecht führen würde (siehe Serverregeln "Interaktion mit Fraktionen")
Sollte es ein Feuergefecht am Krankenhaus geben, so wird empfohlen entweder das Krankenhaus auf einem sicheren Weg zu verlassen, oder sollte dies nicht mehr möglich sein sich in einem Raum mit genügend Abstand zum Gefecht zu verbarrikadieren und auf Hilfe zu warten.


§13 Sondersignal

Die Sondersignale (Blaulicht und Martinshorn) sind nur auf dem Weg zur Einsatzstelle und auf dem Weg von der Einsatzstelle zurück zum Krankenhaus, sofern man einen Patienten transportiert, bei dem ein schnelles Eintreffen erforderlich ist, erlaubt. Es ist verboten, eigens abgespielte Sondersignale (z. B. ein Presslufthorn über Soundboard) zu benutzen. Weiter ist ein Missbrauch der Sondersignalanlage verboten, also Fahren mit Blaulicht und/oder Martinshorn ohne einen Einsatz. Ebenso ist verboten mit Blaulicht und Martinshorn schwere Eingriffe in den Straßenverkehr vorzunehmen. Wie z.B.: entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn fahren (sofern nicht von der Polizei genehmigt).


§14 Schweigepflicht

Die Schweigepflicht (auch "ärztliche Schweigepflicht") untersagt es allen im Rettungsdienst Angestellten ausdrücklich, Informationen von Ihren Einsätzen sowie personenbezogene Daten von Patienten an Dritte, inbegriffen die Polizei und Justiz, weiterzugeben. Sollte die betroffenen Person und/oder Gruppe eine schwere Straftat androhen und/oder gestehen, bei der Menschenleben akut gefährdet wurden/werden, so entfällt die Schweigepflicht und es ist umgehend die Polizei zu informieren. Ebenfalls kann ein Richter vor Gericht eine Person von der Schweigepflicht entbinden, wenn es dazu beiträgt, eine Straftat aufzuklären. Auch der Patient kann selbstständig das Rettungsdienst-Personal von der Schweigepflicht entbinden. Zur Absicherung sollte hier jedoch ein gültiges Dokument angefertigt werden.


§15 Illegale Aktivitäten

Dem Rettungsdienst ist es untersagt, illegale Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen. Somit ist es verboten, das Gesetz zu brechen. Dies beinhaltet auch den Besitz von verbotenen Gegenständen. Da es erlaubt ist, als Medic-Charakter außer Dienst als Zivilist zu spielen, ist es dann ebenso verboten das Gesetz zu brechen (man ist zwar nicht im Dienst, trotzdem aber noch die gleiche Person).

§16 Sanitätshelfer

Der Sanitätshelfer (kurz: SH) muss sich an die im Dokument "Der Sanitätshelfer" formulierten Regeln halten. Wenn ein SH von einem höherrangigen Medic eine Anweisung bekommt, welche eine der "Sanitätshelfer-Regeln" bricht, so ist der Medic, der die Anweisung gegeben hat, dafür verantwortlich. Da die SH-Zeit als Probezeit anzusehen ist, führt ein Bruch der dort formulierten Regeln zur Entlassung.

§17 Behandlung

(1) Es wird dringend empfohlen die Behandlungsempfehlungen zu befolgen.
(2) Das Erste-Hilfe-Set (EHS) darf nur in folgenden Fällen eingesetzt werden:

  • Zur Behandlung von Rettungsdienst-Mitarbeitern im Dienst.
  • Zur Behandlung von sich selbst im Dienst.
  • Zur Behandlung von Bugs (Spielfehlern). Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Verletzungsbild mit eventuellen Zeugenaussagen übereinstimmt.
  • Zur abschließenden Behandlung im Krankenhaus. Dies ist nicht verpflichtend und erfolgt nach eigenem Ermessen. Die Nutzung des EHS erfolgt erst nach einer abgeschlossenen Behandlung mit regulären Behandlungsmitteln.

§18 Koma Feststellung

Der Zustand "Koma" darf vom höchstrangigen Medic im Dienst festgestellt werden, ab Rang Notarzt oder höher auch unabhängig vom Ranghöchsten im Dienst. Es wird des Weiteren empfohlen ein Foto des Behandlungsmenüs zu machen bevor der Zustand festgestellt wird (Steam: F12)
Die Koma-Kriterien können ACE 3 Medical entnommen werden!


§19 Funkfrequenz

Die von uns verwendeten Funkfrequenzen dürfen unter keinen Umständen weitergegeben werden. Die Funkdisziplin ist ab 5 Medics einzuhalten.


§20 Störung der Öffentlichkeit

Tätigkeiten, die nicht dringend notwendig sind und die Öffentlichkeit stören, sind zu unterlassen. Beispiele hierfür: "Autoradio" bei der Einlieferung eines Patienten, Abwerfen von Flares und rücksichtsloses Autofahren.


§21 Sicherstellung von Fahrzeugen

Es stellt einen Verstoß gegen §15 Illegale Aktivitäten dar, ein gefundenes Fahrzeug einer dritten Partei (egal ob andere Fraktion oder Zivilisten) eigenständig zum RAC oder der Polizei zu fahren. Sollte besagtes Fahrzeug jedoch mitten auf der Straße stehen und somit ein gefährliches Hindernis darstellen, ist es erlaubt, das Fahrzeug von der Fahrbahn zu bewegen (also neben der Straße parken). Eine korrekte Sicherstellung des Fahrzeuges in Bezug auf den Eigentumsschutz dritter Parteien sieht vor, dass das Fahrzeug abgeschlossen außerhalb eines Gefahrenbereichs (wie einer Straße) abgestellt wird und in weiterer Folge RAC bzw. Polizei verständigt werden, um das Fahrzeug zu entfernen. Falls nötig, muss gewartet werden bis die alarmierte andere Fraktion eintrifft.


§22 Personenkraftwagen

Diese Regel betrifft SEF, FR und NEF

Es können bis zu maximal drei PKW eingeteilt sein. Für jeden PKW der besetzt wird muss ein RTW, NAW oder vollwertiger RTH (also kein Hummingbird) mit mindestens 2 Mitarbeitern eingeteilt sein. Mitarbeiter mit einem höheren Rang können veranlassen das Kollegen mit niedrigen Rang neu eingeteilt werden, so dass der höherrangige einen PKW besetzen kann.

  • Diese Regel greift erst ab drei Rettungsdienst Spielern auf dem Server.
  • Der Medical Responder (MR; ab Rang Ausbilder) zählt in diesem Kontext als NEF.
  • Das AEL-F zählt in diesem Kontext als eigenständiges Fahrzeug, welches mehrere Rollen übernehmen kann und wird NICHT in diese Regel mit einbezogen.


§23 Anwesenheitspflicht

Als Mitglied der Medics gilt eine Anwesenheitspflicht bevor man als Zivilist auf dem Server spielen darf. Diese unterteilt sich wie folgt. In den Stoßzeiten der Server:

  • Mo - Do: 19 - 23 Uhr: Server 1: mind. 4 Medics; auf Server 2 ab mind. 30 Spieler vorhanden 2 Medics
  • Fr - So & Feiertags: 15 - 23 Uhr: Server 1: mind. 4 Medics; auf Server 2 ab mind. 30 Spieler vorhanden 2 Medics
  • Für Sanitätshelfer gilt es die Quote zu erfüllen, sobald ein Medic auf dem Server ist (der kein Sanitätshelfer ist).

(Deutschlandweite Feiertage)

Diese Regel wird kontrolliert und bei beabsichtigtem Missachten wird dies als Verstoß angesehen.


§24 Verhältnismäßigkeit gegenüber dem Rettungsdienst

Die Verhältnismäßigkeit, egal ob als Zivilist oder Fraktionist, egal mit welchem RP-Charakter, ist gegenüber dem Rettungsdienst jederzeit zu wahren. Dies bedeutet, dass das Stören, Bedrohen und/oder Belästigen des Rettungsdienstes vollständig untersagt ist.


Bei nicht Einhaltung der Regeln

Bei Regelverstößen wird einzelfallabhängig von der zuständigen Abteilung entschieden.

  • Der Personalrat entscheidet bei Verstößen von Sanitätern oder höher.
  • Die Personalabteilung entscheidet bei Verstößen von Sanitätshelfern.
  • Die Leitung wird bei Härtefällen eingeschaltet.
  • Die Leitung, die Personalabteilung und der Personalrat können situationsbedingt und fallabhängig Strafen und Kündigungen verhängen.
  • Jeder Rettungsdienstmitarbeiter hat das Recht Verstöße zu melden und Auskunft über gegen ihn laufende Verfahren einzuholen.