Rettungsdienst Regelwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Category:Rettungsdienst]]
[[Category:Medic|Regelwerk]]
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'''Weitere Regeln:'''
<div style="float:left; margin-right: 3em;">
* [[Regeln]]
__TOC__
* [[TeamSpeak Regeln]]
</div>
* [[Polizei Regeln]]
[[Datei:Logo RD 1.png|rechts|500x500px]]
* [[RAC Regeln]]
'''Weitere Regelwerke:'''
*[[Regeln|Server Regeln]]
*[[TeamSpeak Regeln]]
* [[Discord Regeln]]
*[[Event Regeln]]
*[[Polizei Regeln]]
*[[RAC Regeln]]


Änderungen sind vorbehalten, daher auf das Datum achten! <br>
Wir behalten uns Änderungen vor, daher ist auf den [[Rettungsdienst Regelwerk#Rettungsdienst Regelwerk|Stand]] zu achten. Änderungsnachweise könnten unter [https://wiki.realliferpg.de/index.php?title=Rettungsdienst_Regelwerk&action=history “Versionsgeschichte”] eingesehen werden.
Genaue Änderungen können unter "Versionsgeschichte" eingesehen werden. <br>


Zitate sind entsprechend der nachfolgenden Systematik zu belegen. Die Angabe "RRw" kann ausgelassen werden.


{| class="wikitable" style="text-align: center;"
|-
|Paragraph
|Absatz
|Rettungsdienst Regelwerk
|-
|§ 1
|(1)
|RRw
|}
<br/><br/><br/><br/><br/>


== Interne Medic Regeln (Stand 26.04.2020) ==
==Rettungsdienst Regelwerk==
(Stand: 01.08.2025) Campbell<br/>
===§1 Vorbildfunktion===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Es ist sich stets, sowohl gegenüber Zivilisten und Mitarbeitern anderer Fraktionen, als auch gegenüber anderen Mitarbeitern des Rettungsdienstes Wiesberg vorbildlich zu benehmen. Das Verhalten hat dem eines Rettungsdienstmitarbeiters zu entsprechen.<br/>
'''(2)''' Tätigkeiten, welche die Arbeit des Rettungsdienstes behindern oder stören, sind untersagt.<br/>
'''(3)''' Tätigkeiten, welche die Öffentlichkeit stören und nicht dringend erforderlich sind, sind zu unterlassen.<br/>
'''(4)''' Teamschädigendes Verhalten, unabhängig welcher Art und Weise, wird nicht toleriert und entsprechend sanktioniert.<br/>
'''(5)''' Rauchen ist mit Ausnahme folgender Orte, beziehungsweise Situationen erlaubt:
:# Im Innenbereich des Klinikums und der Rettungswachen
:# In sämtlichen Fahrzeugen
:# Bei jedwedem Patientenkontakt
</div>


=== §1 Vorbildfunktion ===
===§2 Neutralität===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Jeder Mitarbeiter hat sich vollkommen unparteiisch zu verhalten und jeder Person die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.<br/>
'''(2)''' Straftaten gegen den Rettungsdienst oder einen seiner Mitarbeiter sind unverzüglich zu Anzeige zu bringen.<br/>
'''(3)''' Sollte nicht ausgeschlossen sein, dass ein Patient eine Gefahr für sich selbst darstellt, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst die Polizei hinzugezogen werden.<br/>
'''(4)''' Ist die Behandlung einer Person notwendig, um eine erhebliche Gefahr für deren Gesundheit abzuwenden, so darf die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden, sofern dies ausdrücklich durch einen Polizeivollzugsbeamten, Staatsanwalt oder Richter angeordnet wurde.
</div>


Ihr spielt einen Mitarbeiter des Rettungsdienstes, also habt ihr euch auch angemessen und vorbildlich zu verhalten. Sowohl gegenüber anderen Medics als auch Aussenstehenden. Das heißt, dass auch Tätigkeiten untersagt sind, die den Rettungsdienst in der Arbeit behindern würden.
===§3 Bewaffnung===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Mitarbeitern ist es strengstens untersagt, die tatsächliche Gewalt über jegliche Waffen zu erlangen.<br/>
'''(2)''' Der Besitz militärischer Ausrüstungsgegenstände ist verboten.<br/>
'''(3)''' Das Tragen von vermummenden Kleidungsstücken ist, mit Ausnahme von Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung, unzulässig.
</div>


===§4 Eigensicherung===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Die Grundlagen des Eigenschutzes sind zu jeder Zeit zu befolgen.<br/>
'''(2)''' Das Befahren der Bundesstraße entgegend der Fahrtrichtung ist nur gestattet, wenn diese vorher vollgesperrt wurde und dies als notwendig erachtet wird.<br/>
'''(3)''' Die Austragungsorte gewaltsamer Konflikte und polizeiliche Sperrzonen, sowie die unmittelbare Umgebung sind durch Mitarbeiter zu meiden.<br/>
'''(4)''' Sollte sich eine Situation als gefährdend für Mitarbeiter herausstellen, so kann der Einsatz jederzeit durch den Ranghöchsten vor Ort abgebrochen werden.<br/>
'''(5)''' Anweisungen, welche einen Mitarbeiter gefährden könnten, müssen nicht befolgt werden.
</div>


=== §2 Waffen im Dienst ===
===§5 Materialien===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Die Herausgabe von Materialien, die dem Rettungsdienst vorbehalten sind, ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Ausnahmen können [https://docs.google.com/spreadsheets/d/1fs2rAE53yh_jDi9AmsQyhPWAZjwJzHS_5pv193Fuon4/edit#gid=655262546 '''folgender Auflistung'''] entnommen werden.<br/>
'''(2)''' Alle Gegenstände und Materialien des Rettungsdienstes dürfen in Fahrzeugen des Rettungsdienstes gelagert werden.<br/>
'''(3)''' Der Besitz von Rohstoffen und Zubehör für den Rohstoffabbau und die Rohstoffverarbeitung ist untersagt.<br/>
'''(4)''' Die in der Itemübersicht aufgeführten Weisungen bezüglich der Herausgabe von Gegenständen sind bindend.
</div>


Im Dienst sind keine Waffen zu tragen, auch legale Waffen sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für militärische oder polizeiliche Ausrüstung. Sturmhauben und Gesichtsmasken sind im Dienst ebenfalls nicht zu tragen. Es ist ebenso nicht gestattet, Waffen aufzuheben, da man diese dann "besitzt" bzw. "trägt".
===§6 Einsatzbekleidung===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Das Tragen einer rangspezifischen Uniform, welche nicht dem eigenen Rang entspricht, ist untersagt.<br/>
'''(2)''' Es ist sich an die, in der Itemübersicht aufgeführten, Weisungen zu halten.<br/>
'''(3)''' Lehrgangsspezifische Kleidung ist nur in Situationen gestattet, in denen sie erforderlich ist. Sollte Lehrgangsspezifische Kleidung erforderlich werden, jedoch zu wenige Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation im Dienst sein, so darf die erforderliche Kleidung an Mitarbeiter ohne Ausbildung ausgegeben werden. Ausgegebene Kleidung ist schnellstmöglich wieder abzugeben.<br/>
'''(4)''' Es ist untersagt, lehrgangspezifische Kopfbedeckungen zu tragen, wenn nicht auch die dazugehörige Uniform getragen wird.<br/>
'''(5)''' Während allen Fahrten mit dem Rettungsdienst-Motorrad sind die Motorraduniform, sowie der Motorradhelm zu tragen.</br>
'''(6)''' Es dürfen alle frei erhältlichen Hüte, Frisuren, Brillen und Bärte getragen werden.<br/>
'''(7)''' Das Tragen von Anzügen bedarf einer Freigabe durch den Führungsstab.
</div>


===§7 Rettungsmittel===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Mitarbeiter dürfen ausschließlich in Rettungsmitteln des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, oder des Katastrophenschutzen mitfahren, respektive mitfliegen.<br/>
'''(2)''' Jeder Mitarbeiter hat sicherzustellen, dass das von ihm genutzte Rettungsmittel nur durch Mitarbeiter des Rettungsdienstes bewegt wird.<br/>
'''(3)''' Durch einen Mitarbeiter dürfen nur solche Rettungsmittel bewegt werden, für welche er die benötigte Qualifikation besitzt, oder für welche ein weiterer Mitarbeiter auf dem Rettungsmittel die benötigte Qualifikation besitzt. Fortbilder sind von dieser Regelung ausgenommen.<br/>
'''(4)''' Ein Notarzteinsatzfahrzeug kann durch einen Mitarbeiter ohne Qualifikation bewegt werden, sollte der auf dem Fahrzeug eingeteilt Notarzt einen Patienten ins Klinikum begleiten wollen.<br/>
'''(5)''' Es ist untersagt, Medical Responder zu verkaufen oder zu verleihen.<br/>
'''(6)''' Alle Rettungsmittel sind, um deren Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, mit einem Minimum an Equipment (vier Ersatzreifen, sowie einem Warndreieck/Unfallfaltsignal) auszustatten.
</div>


=== §3 Einsatzbekleidung ===
===§8 Besetzung der Rettungsmittel===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Es sind vorrangig bodengebundene Rettungsmittel zu besetzen.<br/>
'''(2)''' Alle, mit einem Notarzt besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Leitender Notarzt, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarzteinsatzfahrzeug. Alle, mit einem Notarzt besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarztwagen.<br/>
'''(3)''' Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Organisatorischer Leiter, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung First Responder. Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Rettungswagen.<br />'''(4)''' Ab drei Mitarbeitern im Dienst sind die [[Rettungsmittel#Arten%20von%20Rettungsmitteln|'''Richtlinien zu den Rettungsmitteln''']] einzuhalten.<br/>
'''(5)''' Ab drei Mitarbeitern im Dienst darf ein PKW nur noch besetzt werden, wenn bereits ein vollbesetztes Transportmittel eingeteilt ist. Die Anzahl an PKW darf die Anzahl an Transportmitteln nicht überschreiten.<br/>
'''(6)''' Lehrgangsfahrzeuge, sowie Luft- und Wasserrettungsmittel dürfen nur dann dauerhaft besetzt werden, wenn zwei vollbesetzte Transportmittel eingeteilt sind.<br/>
'''(7)''' Im Rang höhere können bei der Leitstelle ein Vorrecht auf die Besetzung eines PKW geltend machen. Sollten mehrere Mitarbeiter des selben Dienstgrades von ihrem Vorrecht gebrauch machen wollen, so entscheidet die Leitstelle nach bestem Wissen und Gewissen.</br>
'''(8)''' Es darf maximal ein First Responder vom Typ BMW S1000 RR mit nur einem Mitarbeiter besetzt werden.</br>
'''(9)''' Von den Regelungen der §8 (4), (5) & (7) darf abgewichen werden, falls ein Mitarbeiter wünscht, ein Charityfahrzeug zu fahren. Das Fahrzeug ist einem Medical Responder gleichzusetzen und darf unabhängig des Dienstgrades geführt werden.<br/>
'''(10)''' Nach Ermessen der Leitstelle darf für einen Einsatz nach Bedarf temporär ein Luftrettungsmittel eingesetzt werden auch wenn §8 (6) nicht erfüllt ist.<br/>
</div>


Es dürfen ausschließlich dem Rang zugewiesene Uniformen getragen werden. Weiterhin ist ausschließlich Kleidung, welche im Medic-Kleidungs-Shop gekauft werden kann, erlaubt (inkl. aller darin erhältlichen Hüte). Die Winteruniform ist für jeden Rang freigegeben. Es dürfen alle frei erhältlichen Bärte und Frisuren getragen werden, diese sind beim Frisör zu bekommen. Die Snapback-Kappen, welche nicht im Medic-Shop verfügbar sind, dürfen ebenfalls getragen werden. Lehrgangspezifische Kleidung (Uniformen, Westen und Kopfbedeckungen) sind nur in Situationen gestattet, wenn der Einsatz es erfordert und man die nötige Qualifikation besitzt. Wenn zu wenige Personen die den Lehrgang besitzen im Dienst sind darf ein besitzer des Lehrgangs das Lehrgangsmaterial welches benötigt wird ausgeben, wenn er dieses nach Ende des Einsatzes wieder einsammelt.
===§9 Behandlungen===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Das Befolgen der [https://www.rettungsdienst-wiesberg.de/sop '''Standard Operating Procedures'''] wird empfohlen.<br/>
'''(2)''' Jeder Patient hat das Recht, eine Behandlung zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Behandlungsverweigerung zu erfolgen. Die Regelungen des § 2 (4) bleiben davon unberührt.<br/>
'''(3)''' Jeder Patient hat das Recht, einen Transport zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Transportverweigerung zu erfolgen.<br/>
'''(4)''' Das [https://wiki.panthor.de/index.php?title=ACE_3_Medical#Medikamente_&_Infusionen '''ACE 3 Medical'''] legt fest, ab welchem Dienstgrad Medikamente eigenständig verabreicht werden dürfen. Die Angaben sind bindend.<br/>
'''(5)''' Das Erste-Hilfe-Set darf
:# zur Behandlung von Mitarbeitern des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, sowie zur Behandlung von Praktikanten
:# zur abschließenden Behandlung im Klinikum und der Rettungswache Wallenfels, wenn alle sonstigen Behandlungsmöglichkeiten genutzt wurden,
:# zur Behandlung von Patienten bei Großschadenslagen, sofern die Verwendung durch den Organisatorischen Leiter und den Leitenden Notarzt genehmigt wurden,
:# zur Behandlung von Spielfehlern
:# zur Behandlung von Bewusstlosen, sofern der nächste Serverneustart innerhalb der kommenden 15 Minuten ansteht,
:# zur Behandlung von Eventteilnehmern, sofern dies mit dem Event-Team abgesprochen ist,
:# als Medikamentenersatz, vorausgesetzt es befindet sich kein Mitarbeiter mit einer entsprechenden Befähigung im Dienst,
verwendet werden.</br>
'''(6)''' Das Feststellen eines Komas ist Notärzten vorbehalten. Sollte sich kein Notarzt im Dienst befinden, so übernimmt der höchstrangige Mitarbeiter im Dienst die Feststellung. Eine Feststellung über Funk oder Telefon ist untersagt.<br/>
'''(7)''' Der Zustand komatös muss festgestellt werden, sobald ein bewusstloser Patient
:# mindestens zwei große ballistische Traumata am Kopf
:# zusammengerechnet mindestens zehn Verletzungen der Arten ballistische Traumata und/oder Avulsionen aller Größen am Torso bei Herzstillstand
aufweist. Für die Festellung eines Komas werden genähte Wunden nicht mitgezählt.</br>
'''(8)''' Sollten die in § 9 (7) genannten Kriterien erfüllt sein, so ist die Behandlung auf das Verbinden der Wunden zu beschränken.<br/>
'''(9)''' Das Einleiten von Narkosen ist Notärzten vorbehalten.</br>
'''(10)''' Sollte das Klinikum aufgrund einer akuten Gefahrensituation nicht zu verwenden sein, so kann ein Feldlazarett errichtet werden. Für die Dauer der Gefahrensituation gelten alle Regelungen bezüglich des Klinikums auch für das Feldlazarett.<br/>
'''(11)''' Sollten sich Patienten mehrmals vorsätzlich verletzen um Mitarbeiter des Rettungsdienstes in ihrer Arbeit zu stören, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst bis zum nächsten Serverneustart eine Behandlungsverweigerung ausgesprochen werden. Die Behandlungsverweigerung ist für jeden Mitarbeiter sichtbar auf der Karte zu vermerken. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.</br>
'''(12)''' Weigert sich eine Person vehement, die Hausordnung des Klinikums einzuhalten, oder stört eine Person vorsätzlich den Krankenhausbetrieb, so ist die Polizei zu informieren und die Person des Klinikums zu verweisen. Es kann eine Behandlungsverweigerung im Sinne des § 9 (11) ausgesprochen werden. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.
</div>


Der Arztkittel ist ab dem Rang Sanitäter verfügbar. Er darf nur im Krankenhaus getragen werden. Des Weiteren ist es verboten, Baretts der Lehrgänge mit der "normalen" Uniform zu vermischen und auch in die Gegenrichtung (Lehrgangsuniform mit "normalem" Barett). Anzüge, welche beim Schneider erhältlich sind, erfordern eine Freigabe ab Ausbilder.
===§10 Struktur und Befehlskette===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Das oberste Führungsorgan des Rettungsdienstes bildet die ärztliche Direktion. Ihre Weisungen sind für alle Mitarbeiter bindend. Nur die ärztliche Direktion ist befugt, Dienstanweisungen zu erlassen, sowie Regeln abzuändern. Mitglieder der ärztlichen Direktion tragen den Dienstgrad Ärztlicher Direktor.<br/>
'''(2)''' Die Mitglieder der ärztlichen Direktion bilden zusammen mit den Stabsleitern den Führungsstab.<br/>
'''(3)''' Alle Stabsleiter tragen den Dienstgrad Chefarzt, sofern es sich um approbierte Mitarbeiter handelt.<br/>
'''(4)''' Die Befehlskette innerhalb des Rettungsdienstes sieht folgende Reihenfolge vor:
:# Ärztliche Direktion
:# Führungsstab
:# Personalverwalter
:# Aus- und Fortbilder
:# Leitstelle<br/>
'''(5)''' Beinhaltet eine Anweisung regelwidriges Verhalten, so muss der Anweisung nicht Folge geleistet werden. Sollte die Anweisung nichtsdestotrotz befolgt werden, ist die anweisende Person für alle Regelbrüche verantwortlich.<br/>
'''(6)''' Sollte ein Mitarbeiter ein drastisches Fehlverhalten an den Tag legen, kann dieser durch alle, in § 10 (4) über dem im Rang höheren aufgeführten Personengruppen, sowie dem Ranghöchsten im Dienst außer Dienst geschickt werden. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.
</div>


=== §4 Einsatzfahrzeuge ===
===§11 Großschadenslagen===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Einsatzstellen mit wenigstens fünf verletzten Personen werden als Großschadenslagen gehandelt.<br/>
'''(2)''' Zur Einsatzstellenorganisation wird durch die Leitstelle ein Organisatorischer Leiter bestimmt. Der Organisatorische Leiter hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.<br/>
'''(3)''' Als ärztliche Führungskraft wird durch die Leitstelle ein Leitender Notarzt bestimmt. Der Leitende Notarzt hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.<br/>
'''(4)''' Sollten die entsprechenden Kommandowagen bereits besetzt sein, so sind diese zu alarmieren.
</div>


Im Dienst dürfen ausschließlich Fahrzeuge des Rettungsdienstes benutzt werden. Fahrzeuge anderer Fraktionen oder Zivilisten sind verboten. Es gilt ebenso bereits als Verstoß, sich von dritten Personen zum Einsatz fahren zu lassen.
===§12 Leitstelle===
Rettungsdienstfahrzeuge dürfen wiederum nur von qualifiziertem Personal (also Medics) gefahren werden.
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
Folgende Punkte sind zu beachten:
'''(1)''' Der Leitstellenfunk ist zu jeder Zeit durch einen Mitarbeiter mit Leitstellenausbildung oder durch den ranghöchsten Mitarbeiter im Dienst zu besetzen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, haben alle weiteren Mitarbeiter den Leitstellenfunk zu verlassen.<br/>
* Es ist ein Verstoß, ein Fahrzeug zu benutzen, welches man laut Ordnung nicht benutzen dürfte (Fahrzeug-Rang-Ordnung)
'''(2)''' Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Leitstelle zu bilden. Sollte kein Mitarbeiter mit bestandener Leitstellenausbildung im Dienst sein, so wird das Amt kommissarisch durch den Ranghöchsten übernommen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, gelten die Regelungen zur Funkdisziplin.</br>
* Lehrgangsfahrzeuge dürfen nur von Medics mit entsprechendem Lehrgang gefahren werden.
'''(3)''' Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Telefonleitstelle zu bilden. Voraussetzung für die Telefonleitstelle ist der Dienstgrad Sanitäter. Die Telefonleitstelle darf nicht in Personalunion mit der Leitstelle besetzt werden.</br>
'''(4)''' Es wird empfohlen eine Ersatz-Leitstelle zu bestimmen, welche jederzeit die Tätigkeiten der Leitstelle übernehmen kann, sollte diese verhindert sein. Während die Ersatz-Leitstelle als Leitstelle amtiert, erhält sie die Rechte und Pflichten der Leitstelle.</br>
'''(5)''' Alle, in § 10 (4) über der Leitstelle aufgeführten Personengruppen sowie der Ranghöchste im Dienst können die Leitstelle absetzen und eine neue Leitstelle bestimmen. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden, sofern die Leitstelle nicht zu Ausbildungszwecken abgesetzt wurde
</div>


Außnahmen:
=== §13 Feuerwehr ===
* Das Fahrzeug stellt eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Es darf aus dem Gefahrenbereich (z.B. von der Straße runter) gefahren werden und der RAC ist zu informieren.
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
* Es ist ein Rettungsdienst-Mitarbeiter dabei, welcher diese Fahrzeuge benutzen darf.
'''(1)''' Die Leitstelle entscheidet, ob die aktuelle Einsatzlage die Besetzung der Feuerwehr zulässt. <br/>
* Bei Großschadenslagen kann der EL einen Ausbilder / PA / PR anschreiben, und anfragen, ob die Fahrzeugordnug für dieses spezielle Fahrzeug außer Kraft gesetzt werden kann.
'''(2)''' Von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr darf die Feuerwehr ab fünf Rettungsdienstmitarbeitern im Dienst besetzt werden. Es müssen jedoch zu jedem Zeitpunkt min. vier Rettungsdienstmitarbeiter im Regelrettungsdienst aktiv sein. Zusätzlich ist §13 (1) zu beachten. Außerhalb der o.g. Zeit unterliegt die sinnvolle Besetzung dem gesunden Menschenverstand. <br/>
* Für Großschadenslagen kann auch die Fahrzeugordnung durch Ausbilder aufgehoben werden!
'''(3)''' Die Mitarbeiter der Feuerwehr nehmen am Regelrettungsdienst teil und können, wenn Kapazitäten da sind, die Feuerwehreinsätze anfahren. Der Regelrettungsdienst hat zu jedem Zeitpunkt Vorrang!<br/>
* Sollte ein Notarzt mit einem NEF zum Einsatzort kommen, den Patienten jedoch im Transportmittel begleiten wollen, so darf der Kollege des Notarztes (oder ggf. eine Person der Transportmittel-Besatzung) das NEF hinterher fahren. Es ist bei Ankunft am Transportziel (Krankenhaus) unmittelbar dem Notarzt wieder zu übergeben.
</div>
* Abteilungsleiter und Lehrbeauftragte dürfen Lehrgang Fahrzeuge besitzen und verwenden, welche nicht ihrem Dienstgrad entsprechen.


=== §5 Leitstelle ===
===§14 Sanitätshelfer und Praktikanten===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Alle Mitarbeiter mit dem Dienstgrad Sanitätshelfer haben sich zusätzlich an die, im [https://docs.google.com/document/d/1fJ4XZe5XiAKIBEQtgKpPpXdZLo9_9IZEjDEY6ZQ00jA/edit '''Sanitätshelferdokument'''] festgeschriebenen, Regeln zu halten.<br/>
'''(2)''' Alle hauptamtlichen Mitarbeiter ab dem Dienstgrad Rettungssanitäter dürfen Praktikanten betreuen.<br/>
'''(3)''' Alle Praktikanten sind im Vorfeld des Praktikums gemäß den Anweisungen im [https://docs.google.com/document/d/1jePziLspCFNYW2_te866f7Ts46XLfJWcK3bzh2BfeYY/edit '''Praktikantenleitfaden'''] zu belehren.
</div>


Eine Leitstelle (kurz Lst.) wird ab 5 aktiven Medics gebildet:
===§15 Schweigepflicht===
Das bedeutet, wer sich bereit erklärt Lst. zu machen, der bleibt so lange Lst., bis er selbst außer Dienst geht oder er sich dazu entscheidet zu tauschen. Dementsprechend ist es nicht möglich, ohne eine Absprache die Lst. einfach so zu übernehmen. Ausnahmen: <br>
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
* Ausbilder, die einen triftigen Grund haben, weisen eine neue Lst. zu.<br>
'''(1)''' Alle Mitarbeiter unterliegen einer Schweigepflicht. Diese untersagt es ihnen ausdrücklich, personenbezogene Informationen an Personen außerhalb des Rettungsdienstes weiterzugeben.<br/>
* Nach [[Medic Regeln#§10 Befehlskette|§10 Befehlskette]]: eine Anweisung der Ärztlichen Leitung. <br>
'''(2)''' Die Schweigepflicht kann nur durch den Patienten selbst aufgehoben werden.</br>
<br>
'''(3)''' Von der Regel §15 (1) darf abgewichen werden, wenn §2 (2) gegeben ist.<br />
Zusätze: <br>
</div>
*Wer die Lst. übernimmt und außer Dienst geht, muss für Ersatz sorgen (sofern dann noch 5 Medics oder mehr im Dienst sind). <br>
*Um die Leitstelle zu übernehmen, muss man mindestens Sanitäter sein. <br>


===§16 Aktivität und Quotenzeiten===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Jeder Mitarbeiter kann beim Personalwesen Urlaub einreichen, um von den Aktivitätsregelungen entbunden zu werden.<br/>
'''(2)''' Alle Mitarbeiter müssen eine Mindestaktivität in Höhe von fünf Stunden innerhalb von zwei Wochen aufbringen.<br/>
'''(3)''' In der Zeit von 18:00 bis 00:00 müssen ab 30 Zivilisten mindestens 3 Mitarbeiter im Dienst sein, je weiteren 10 Zivilisten muss sich mindestens 1 Mitarbeiter in den Dienst begeben.<br/>
'''(4)''' Sanitätshelfer sind von § 16 (3) entbunden, sollte sich kein höherrangiger Mitarbeiter im Dienst befinden.<br/>
'''(5)'''Jeder Mitarbeiter kann pro Monat bis zu 6 Tage Zivilistenurlaub beanspruchen, welcher durch einen Personalverwalter genehmigt werden muss. Es werden jedoch maximal 5 Zivilistenurlaubsanträge pro Tag angenommen.<br />
'''(6)''' Mitarbeiter, welche nebenamtlich bei anderen Fraktionen angestellt sind, können das Personalwesen um Erlaubnis bitten, um während den in § 16 (3) genannten Zeiten als Zweitfraktionist in den Dienst gehen zu können.<br/>
'''(7)''' Funktionsträgern wird als Ersatzleistung zu ihrer Serveraktivität auch ihre Aktivität in den Stäben angerechnet. Der Wochenpunkt ist darüber jedoch nicht erreichbar. <br/>
</div>


=== §6 Materialien des Rettungsdienstes ===
===§17 Dokumente ===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Dokumente jedweder Art, welche an Externe herausgegeben werden, sind im Forum zu dokumentieren.<br/>
'''(2)''' Jeder Mitarbeiter kann Atteste und Gutachten ausstellen. Diese sind jedoch erst rechtlich gültig, wenn sie durch einen Arzt unterzeichnet wurden.<br/>
'''(3)''' Erste-Hilfe-Scheine dürfen durch jeden Mitarbeiter ausgestellt werden. Die im [https://docs.google.com/document/d/1Dozne1Mt5GzQgbgxfMAg1UcD0gCVopWT13cJRzoaJwI/edit '''Leitfaden'''] festgeschriebenen Regelungen sind bindend.<br/>
'''(4)''' Todesurkunden dürfen ausschließlich durch Mitglieder des Führungsstabs ausgestellt werden.
</div>


Das Herausgeben von Medic-Material an Dritte ist strengstens verboten und wird mit sofortiger Entlassung aus dem Medic-Dienst, sowie einer permanenten Aufnahmesperre bei den Medics geahndet! SERVER-REGELN beachten!
===§18 Weitere Regelungen===
 
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
Ausnahmen: nicht Rettungsdienstrelevante Gegenstände wie z.B. Essen, Trinken, ... (im Zweifelsfall nachfragen).
'''(1)''' Durch die ärztliche Direktion erlassene Dienstanweisungen sind bindend. Sie werden im Forum und im Discord veröffentlicht.<br/>
Es ist grundsätzlich verboten, medizinisches Material (Verbände, Medikamente, Transfusionen, Infusionen) in Fahrzeugen zu lagern!
'''(2)''' Jeder Mitarbeiter hat sich auf Nachfrage mit seinem Dienstausweis auszuweisen.<br/>
<br><br>
'''(3)''' Das Livestreamen und Aufnehmen der Dienstinhalte ist, mit Ausnahme von Prüfungsinhalten, gestattet. Während des Streamens ist ein, für alle Mitarbeiter gut sichtbarer, Hinweis auf der Karte anzubringen.<br/>
Verweis: [https://docs.google.com/spreadsheets/d/1fs2rAE53yh_jDi9AmsQyhPWAZjwJzHS_5pv193Fuon4/edit#gid=881035699 Übersicht über Items/Kleidung des Rettungsdienstes - Infotafel]
'''(4)''' Bei einer Abwesenheit von über zehn Minuten hat sich ein Mitarbeiter aus dem Dienst abzumelden.<br/>
 
'''(5)''' Die freiwillige Feuerwehr, Mitarbeiter des RAC, sowie einzelne, gesondert zu benennende zivile Kooperationspartner können als First Responder eingesetzt werden.</br>
=== §7 Neutralität des Rettungsdienstes ===
'''(6)''' Das Reparieren von Gegenständen ist nur Feuerwehrleuten gestattet. Es muss sich entweder ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug oder ein Kleineinsatzfahrzeug in unmittelbarer Nähe befinden.<br/>
 
'''(7)''' Das Steuern der Wechselverkehrszeichen ist nur nach Rücksprache mit der Polizei gestattet. Davon ausgenommen ist das Gefahrenzeichen "Unfall".<br/>
Der Rettungsdienst ist absolut unparteiisch und wird sich jeder Person, egal welcher ethnischen Herkunft, welcher Glaubensrichtung, welcher serverinternen Gruppierung, Fraktion oder Ähnlichem diese angehört, gegenüber neutral verhalten und die bestmögliche medizinische Versorgung gewährleisten.
'''(8)''' Die Funkfrequenzen des Rettungsdienstes und aller anderen Fraktionen, sowie der Leitstellenfunk sind streng vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden.<br/>
 
'''(9)''' Die Mitglieder der ärztlichen Direktion können Ausnahmegenehmigungen für einzelne Mitarbeiter erteilen.
 
</div>
=== §8 Eigensicherung ===
 
Eigenschutz geht immer vor. Sollte eine Situation nicht überschaubar, gar gefährdend für Personal oder Material sein, kann die medizinische Versorgung abgebrochen werden.
Generell gilt: Eigenschutz vor Fremdschutz.
Das generelle Verhalten eines Mitarbeiters sollte immer so aussehen, dass keine Gefahr für Personal oder Material entsteht.
 
 
=== §9 Teamspeak & Dienstrangmarkierung===
 
Während des Dienstes hat sich jeder im Bereich “TFAR” im Teamspeak³ aufzuhalten! Es ist ebenso verboten für eine Situationsklärung (z.B.: Fraktionsleitung, Support, ...) den TFR Channel zu verlassen ohne den Server zu verlassen. Des Weiteren ist die richtige Teamspeak-Identität zu benutzen. <br>
*Im Dienst: Medic-Identität <br>
*Als Zivilist: Ziv-Identität <br>
Es ist erlaubt, eine Ziv-Identität mit dem selben Namen der Medic-Identität zu haben. Sollte man dann als Ziv auf den Server, darf man keiner Tätigkeit nachgehen, welche das Medic-Regelwerk brechen würde (ausgenommen §3 Waffen im Dienst - zwecks Selbstverteidigung und Jagd).<br>
<br>
Alle Rettungsdienst-Mitarbeiter müssen auf dem Server [Medic] vor ihren Namen schreiben.<br>
Dies gilt auch für Sanitätshelfer. <br>
 
=== §10 Befehlskette ===
 
Den Anweisungen eines höherrangigen Mitarbeiters, bzw. der Lst. (Rang unabhängig) ist Folge zu leisten, außer die Anweisung stellt einen Regelbruch dar.
Bei einem Großereignis übernimmt der erste Medic vor Ort die Einsatzleitung (EL) - sofern er will. Außer: Zwei Fahrzeuge treffen zeitgleich ein, dann übernimmt der höchstrangige vor Ort. Generell muss die Position des EL nicht abgegeben werden (außer der EL möchte es so). Der Leitende Notarzt (LNA) kann nur ab Rang Notarzt gespielt werden, und wird entweder durch den ersten Notarzt am Einsatz festgelegt oder aber durch den EL. Die Lst. übernimmt diese Zuweisung NICHT. <br>
*Anweisungen der ärztlichen Leitung sind in jedem Fall zu befolgen! Sollte ein Regelbruch aufgrund einer solchen Anweisung gemeldet werden, so trägt die Leitung die Verantwortung und Konsequenzen.
 
 
=== §11 Besetzung der Fahrzeuge ===
 
Der Rettungsdienst arbeitet vorrangig bodengebunden. Das bedeutet: Es sind zu allererst Bodenfahrzeuge zu besetzen und besetzt zu halten. Der RTH wird nur bei Notwendigkeit (sehr weit entfernter Einsatz/schwer zugänglicher Einsatz/Bergrettung) besetzt oder es ist genügend Personal, sodass mehrere RTWs (mindestens 2) im Dienst sind, vorhanden. Dann kann der RTH fix besetzt werden. Die Standard-Einteilung für Fahrzeuge sieht vor, folgende Richtlinien einzuhalten: <br>
https://docs.google.com/document/d/1zffot5-9rKBo9B37GgDYhGRo2V8DTf3xgj5Ppww0OHc/edit?usp=sharing
 
 
=== §12 Feuergefechte ===
 
Es ist dem Rettungsdienstpersonal grundsätzlich untersagt in Feuergefechte einzugreifen. Die Situationsklärung durch die Polizei ist abzuwarten. Diese Regel gilt ebenso, wenn während einer laufenden Behandlung in unmittelbarer Nähe zum Rettungsdienst Schüsse fallen. Die Herkunft der Schüsse ist dabei unerheblich (egal ob Polizei oder Zivilist). Ebenso darf keiner Anweisung einer dritten Partei Folge geleistet werden, welche den Rettungsdienst in ein Feuergefecht führen würde (siehe Serverregeln "Interaktion mit Fraktionen") <br>
Sollte es ein Feuergefecht am Krankenhaus geben, so wird empfohlen entweder das Krankenhaus auf einem sicheren Weg zu verlassen, oder sollte dies nicht mehr möglich sein sich in einem Raum mit genügend Abstand zum Gefecht zu verbarrikadieren und auf Hilfe zu warten.
 
 
=== §13 Sondersignal ===
 
Die Sondersignale (Blaulicht und Martinshorn) sind nur auf dem Weg zur Einsatzstelle und auf dem Weg von der Einsatzstelle zurück zum Krankenhaus, sofern man einen Patienten transportiert, bei dem ein schnelles Eintreffen erforderlich ist, erlaubt. Es ist verboten, eigens abgespielte Sondersignale (z. B. ein Presslufthorn über Soundboard) zu benutzen. Weiter ist ein Missbrauch der Sondersignalanlage verboten, also Fahren mit Blaulicht und/oder Martinshorn ohne einen Einsatz. Ebenso ist verboten mit Blaulicht und Martinshorn schwere Eingriffe in den Straßenverkehr vorzunehmen. Wie z.B.: entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn fahren (sofern nicht von der Polizei genehmigt).
 
 
=== §14 Schweigepflicht ===
 
Die Schweigepflicht (auch "ärztliche Schweigepflicht") untersagt es allen im Rettungsdienst Angestellten ausdrücklich, Informationen von Ihren Einsätzen sowie personenbezogene Daten von Patienten an Dritte, inbegriffen die Polizei und Justiz, weiterzugeben.
Sollte die betroffenen Person und/oder Gruppe eine schwere Straftat androhen und/oder gestehen, bei der Menschenleben akut gefährdet wurden/werden, so entfällt die Schweigepflicht und es ist umgehend die Polizei zu informieren.
Ebenfalls kann ein Richter vor Gericht eine Person von der Schweigepflicht entbinden, wenn es dazu beiträgt, eine Straftat aufzuklären.
Auch der Patient kann selbstständig das Rettungsdienst-Personal von der Schweigepflicht entbinden. Zur Absicherung sollte hier jedoch ein gültiges Dokument angefertigt werden.
 
 
=== §15 Illegale Aktivitäten ===
 
Dem Rettungsdienst ist es untersagt, illegale Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen.
Somit ist es verboten, das Gesetz zu brechen.
Dies beinhaltet auch den Besitz von verbotenen Gegenständen.
Da es erlaubt ist, als Medic-Charakter außer Dienst als Zivilist zu spielen, ist es dann ebenso verboten das Gesetz zu brechen (man ist zwar nicht im Dienst, trotzdem aber noch die gleiche Person).
 
=== §16 Sanitätshelfer ===
 
Der Sanitätshelfer (kurz: SH) muss sich an die im Dokument [https://docs.google.com/document/d/1y__eY7C3ZZnIWCyjc3A5AoCBsMW9L5CNprdkRbcS3FU/ "Der Sanitätshelfer"] formulierten Regeln halten.
Wenn ein SH von einem höherrangigen Medic eine Anweisung bekommt, welche eine der "Sanitätshelfer-Regeln" bricht, so ist der Medic, der die Anweisung gegeben hat, dafür verantwortlich.
'''Da die SH-Zeit als Probezeit anzusehen ist, führt ein Bruch der dort formulierten Regeln zur Entlassung.'''
 
=== §17 Behandlung ===
 
(1) Es wird dringend empfohlen die [https://docs.google.com/spreadsheets/d/1xcM0-Mq7Wgj4AyhhIY8C8C0yVqih97jG2zRNGVJa0gg/ Behandlungsempfehlungen] zu befolgen.
<br>
(2) Das [[ACE_3_Medical#Erste-Hilfe-Set|Erste-Hilfe-Set (EHS)]] darf nur in folgenden Fällen eingesetzt werden:
* Zur Behandlung von Rettungsdienst-Mitarbeitern im Dienst.
* Zur Behandlung von sich selbst im Dienst.
* Zur Behandlung von Bugs (Spielfehlern). Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Verletzungsbild mit eventuellen Zeugenaussagen übereinstimmt.
* Zur abschließenden Behandlung im [[Die_Abramier_(Rettungsdienst)#Klinikum_und_Rettungswache_Sinheim|Krankenhaus]]. Dies ist nicht verpflichtend und erfolgt nach eigenem Ermessen. Die Nutzung des EHS erfolgt erst nach einer abgeschlossenen Behandlung mit regulären Behandlungsmitteln.
 
=== §18 Koma Feststellung ===
 
Der Zustand "Koma" darf vom höchstrangigen Medic im Dienst festgestellt werden, ab Rang Notarzt oder höher auch unabhängig vom Ranghöchsten im Dienst. Es wird des Weiteren empfohlen ein Foto des Behandlungsmenüs zu machen bevor der Zustand festgestellt wird (Steam: F12) <br>
Die Koma-Kriterien können [[ACE 3 Medical#Komatös|ACE 3 Medical]] entnommen werden!
 
 
=== §19 Funkfrequenz ===
 
Die von uns verwendeten Funkfrequenzen dürfen unter keinen Umständen weitergegeben werden. Die Funkdisziplin ist ab 5 Medics einzuhalten.
 
 
=== §20 Störung der Öffentlichkeit ===
 
Tätigkeiten, die nicht dringend notwendig sind und die Öffentlichkeit stören, sind zu unterlassen. Beispiele hierfür: "Autoradio" bei der Einlieferung eines Patienten, Abwerfen von Flares und rücksichtsloses Autofahren.
 
 
=== §21 Sicherstellung von Fahrzeugen ===
 
Es stellt einen Verstoß gegen [[Medic Regeln#§15 Illegale Aktivitäten|§15 Illegale Aktivitäten]] dar, ein gefundenes Fahrzeug einer dritten Partei (egal ob andere Fraktion oder Zivilisten) eigenständig zum RAC oder der Polizei zu fahren.
Sollte besagtes Fahrzeug jedoch mitten auf der Straße stehen und somit ein gefährliches Hindernis darstellen, ist es erlaubt, das Fahrzeug von der Fahrbahn zu bewegen (also neben der Straße parken).
Eine korrekte Sicherstellung des Fahrzeuges in Bezug auf den Eigentumsschutz dritter Parteien sieht vor, dass das Fahrzeug abgeschlossen außerhalb eines Gefahrenbereichs (wie einer Straße) abgestellt wird und in weiterer Folge RAC bzw. Polizei verständigt werden, um das Fahrzeug zu entfernen. Falls nötig, muss gewartet werden bis die alarmierte andere Fraktion eintrifft.
 
 
=== §22 Personenkraftwagen ===
 
Diese Regel betrifft SEF, FR und NEF
 
Es können bis zu maximal drei PKW eingeteilt sein.
Für jeden PKW der besetzt wird muss ein RTW, NAW oder vollwertiger RTH (also kein Hummingbird) mit mindestens 2 Mitarbeitern eingeteilt sein.
Mitarbeiter mit einem höheren Rang können veranlassen das Kollegen mit niedrigen Rang neu eingeteilt werden, so dass der höherrangige einen PKW besetzen kann.
 
* Diese Regel greift erst ab drei Rettungsdienst Spielern auf dem Server.
* Der Medical Responder (MR; ab Rang Ausbilder) zählt in diesem Kontext als NEF.
* Das AEL-F zählt in diesem Kontext als eigenständiges Fahrzeug, welches mehrere Rollen übernehmen kann und wird NICHT in diese Regel mit einbezogen.
 
 
=== §23 Anwesenheitspflicht ===
 
Als Mitglied der Medics gilt eine Anwesenheitspflicht bevor man als Zivilist auf dem Server spielen darf. Diese unterteilt sich wie folgt.
In den Stoßzeiten der Server:
 
* '''Mo - Do: 19 - 23 Uhr''': Server 1: mind. 4 Medics; auf Server 2 ab mind. 30 Spieler vorhanden 2 Medics
* '''Fr - So & Feiertags: 15 - 23 Uhr''': Server 1: mind. 4 Medics; auf Server 2 ab mind. 30 Spieler vorhanden 2 Medics
* '''Für Sanitätshelfer gilt es die Quote zu erfüllen, sobald ein Medic auf dem Server ist (der kein Sanitätshelfer ist).
([https://www.ferienwiki.de/ Deutschlandweite Feiertage])
 
Diese Regel wird kontrolliert und bei beabsichtigtem Missachten wird dies als Verstoß angesehen.
 
 
=== §24 Verhältnismäßigkeit gegenüber dem Rettungsdienst ===
 
Die Verhältnismäßigkeit, egal ob als Zivilist oder Fraktionist, egal mit welchem RP-Charakter, ist gegenüber dem Rettungsdienst jederzeit zu wahren.
Dies bedeutet, dass das Stören, Bedrohen und/oder Belästigen des Rettungsdienstes vollständig untersagt ist.
 
 
=== Bei nicht Einhaltung der Regeln ===
 
Bei Regelverstößen wird einzelfallabhängig von der zuständigen Abteilung entschieden. <br>
*Der Personalrat entscheidet bei Verstößen von Sanitätern oder höher. <br>
*Die Personalabteilung entscheidet bei Verstößen von Sanitätshelfern. <br>
*Die Leitung wird bei Härtefällen eingeschaltet. <br>
*Die Leitung, die Personalabteilung und der Personalrat können situationsbedingt und fallabhängig Strafen und Kündigungen verhängen. <br>
*Jeder Rettungsdienstmitarbeiter hat das Recht Verstöße zu melden und Auskunft über gegen ihn laufende Verfahren einzuholen. <br>

Aktuelle Version vom 5. Februar 2026, 19:28 Uhr


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Weitere Regelwerke:

Wir behalten uns Änderungen vor, daher ist auf den Stand zu achten. Änderungsnachweise könnten unter “Versionsgeschichte” eingesehen werden.

Zitate sind entsprechend der nachfolgenden Systematik zu belegen. Die Angabe "RRw" kann ausgelassen werden.

Paragraph Absatz Rettungsdienst Regelwerk
§ 1 (1) RRw






Rettungsdienst Regelwerk

(Stand: 01.08.2025) Campbell

§1 Vorbildfunktion

(1) Es ist sich stets, sowohl gegenüber Zivilisten und Mitarbeitern anderer Fraktionen, als auch gegenüber anderen Mitarbeitern des Rettungsdienstes Wiesberg vorbildlich zu benehmen. Das Verhalten hat dem eines Rettungsdienstmitarbeiters zu entsprechen.
(2) Tätigkeiten, welche die Arbeit des Rettungsdienstes behindern oder stören, sind untersagt.
(3) Tätigkeiten, welche die Öffentlichkeit stören und nicht dringend erforderlich sind, sind zu unterlassen.
(4) Teamschädigendes Verhalten, unabhängig welcher Art und Weise, wird nicht toleriert und entsprechend sanktioniert.
(5) Rauchen ist mit Ausnahme folgender Orte, beziehungsweise Situationen erlaubt:

  1. Im Innenbereich des Klinikums und der Rettungswachen
  2. In sämtlichen Fahrzeugen
  3. Bei jedwedem Patientenkontakt

§2 Neutralität

(1) Jeder Mitarbeiter hat sich vollkommen unparteiisch zu verhalten und jeder Person die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.
(2) Straftaten gegen den Rettungsdienst oder einen seiner Mitarbeiter sind unverzüglich zu Anzeige zu bringen.
(3) Sollte nicht ausgeschlossen sein, dass ein Patient eine Gefahr für sich selbst darstellt, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst die Polizei hinzugezogen werden.
(4) Ist die Behandlung einer Person notwendig, um eine erhebliche Gefahr für deren Gesundheit abzuwenden, so darf die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden, sofern dies ausdrücklich durch einen Polizeivollzugsbeamten, Staatsanwalt oder Richter angeordnet wurde.

§3 Bewaffnung

(1) Mitarbeitern ist es strengstens untersagt, die tatsächliche Gewalt über jegliche Waffen zu erlangen.
(2) Der Besitz militärischer Ausrüstungsgegenstände ist verboten.
(3) Das Tragen von vermummenden Kleidungsstücken ist, mit Ausnahme von Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung, unzulässig.

§4 Eigensicherung

(1) Die Grundlagen des Eigenschutzes sind zu jeder Zeit zu befolgen.
(2) Das Befahren der Bundesstraße entgegend der Fahrtrichtung ist nur gestattet, wenn diese vorher vollgesperrt wurde und dies als notwendig erachtet wird.
(3) Die Austragungsorte gewaltsamer Konflikte und polizeiliche Sperrzonen, sowie die unmittelbare Umgebung sind durch Mitarbeiter zu meiden.
(4) Sollte sich eine Situation als gefährdend für Mitarbeiter herausstellen, so kann der Einsatz jederzeit durch den Ranghöchsten vor Ort abgebrochen werden.
(5) Anweisungen, welche einen Mitarbeiter gefährden könnten, müssen nicht befolgt werden.

§5 Materialien

(1) Die Herausgabe von Materialien, die dem Rettungsdienst vorbehalten sind, ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Ausnahmen können folgender Auflistung entnommen werden.
(2) Alle Gegenstände und Materialien des Rettungsdienstes dürfen in Fahrzeugen des Rettungsdienstes gelagert werden.
(3) Der Besitz von Rohstoffen und Zubehör für den Rohstoffabbau und die Rohstoffverarbeitung ist untersagt.
(4) Die in der Itemübersicht aufgeführten Weisungen bezüglich der Herausgabe von Gegenständen sind bindend.

§6 Einsatzbekleidung

(1) Das Tragen einer rangspezifischen Uniform, welche nicht dem eigenen Rang entspricht, ist untersagt.
(2) Es ist sich an die, in der Itemübersicht aufgeführten, Weisungen zu halten.
(3) Lehrgangsspezifische Kleidung ist nur in Situationen gestattet, in denen sie erforderlich ist. Sollte Lehrgangsspezifische Kleidung erforderlich werden, jedoch zu wenige Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation im Dienst sein, so darf die erforderliche Kleidung an Mitarbeiter ohne Ausbildung ausgegeben werden. Ausgegebene Kleidung ist schnellstmöglich wieder abzugeben.
(4) Es ist untersagt, lehrgangspezifische Kopfbedeckungen zu tragen, wenn nicht auch die dazugehörige Uniform getragen wird.
(5) Während allen Fahrten mit dem Rettungsdienst-Motorrad sind die Motorraduniform, sowie der Motorradhelm zu tragen.
(6) Es dürfen alle frei erhältlichen Hüte, Frisuren, Brillen und Bärte getragen werden.
(7) Das Tragen von Anzügen bedarf einer Freigabe durch den Führungsstab.

§7 Rettungsmittel

(1) Mitarbeiter dürfen ausschließlich in Rettungsmitteln des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, oder des Katastrophenschutzen mitfahren, respektive mitfliegen.
(2) Jeder Mitarbeiter hat sicherzustellen, dass das von ihm genutzte Rettungsmittel nur durch Mitarbeiter des Rettungsdienstes bewegt wird.
(3) Durch einen Mitarbeiter dürfen nur solche Rettungsmittel bewegt werden, für welche er die benötigte Qualifikation besitzt, oder für welche ein weiterer Mitarbeiter auf dem Rettungsmittel die benötigte Qualifikation besitzt. Fortbilder sind von dieser Regelung ausgenommen.
(4) Ein Notarzteinsatzfahrzeug kann durch einen Mitarbeiter ohne Qualifikation bewegt werden, sollte der auf dem Fahrzeug eingeteilt Notarzt einen Patienten ins Klinikum begleiten wollen.
(5) Es ist untersagt, Medical Responder zu verkaufen oder zu verleihen.
(6) Alle Rettungsmittel sind, um deren Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, mit einem Minimum an Equipment (vier Ersatzreifen, sowie einem Warndreieck/Unfallfaltsignal) auszustatten.

§8 Besetzung der Rettungsmittel

(1) Es sind vorrangig bodengebundene Rettungsmittel zu besetzen.
(2) Alle, mit einem Notarzt besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Leitender Notarzt, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarzteinsatzfahrzeug. Alle, mit einem Notarzt besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarztwagen.
(3) Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Organisatorischer Leiter, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung First Responder. Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Rettungswagen.
(4) Ab drei Mitarbeitern im Dienst sind die Richtlinien zu den Rettungsmitteln einzuhalten.
(5) Ab drei Mitarbeitern im Dienst darf ein PKW nur noch besetzt werden, wenn bereits ein vollbesetztes Transportmittel eingeteilt ist. Die Anzahl an PKW darf die Anzahl an Transportmitteln nicht überschreiten.
(6) Lehrgangsfahrzeuge, sowie Luft- und Wasserrettungsmittel dürfen nur dann dauerhaft besetzt werden, wenn zwei vollbesetzte Transportmittel eingeteilt sind.
(7) Im Rang höhere können bei der Leitstelle ein Vorrecht auf die Besetzung eines PKW geltend machen. Sollten mehrere Mitarbeiter des selben Dienstgrades von ihrem Vorrecht gebrauch machen wollen, so entscheidet die Leitstelle nach bestem Wissen und Gewissen.
(8) Es darf maximal ein First Responder vom Typ BMW S1000 RR mit nur einem Mitarbeiter besetzt werden.
(9) Von den Regelungen der §8 (4), (5) & (7) darf abgewichen werden, falls ein Mitarbeiter wünscht, ein Charityfahrzeug zu fahren. Das Fahrzeug ist einem Medical Responder gleichzusetzen und darf unabhängig des Dienstgrades geführt werden.
(10) Nach Ermessen der Leitstelle darf für einen Einsatz nach Bedarf temporär ein Luftrettungsmittel eingesetzt werden auch wenn §8 (6) nicht erfüllt ist.

§9 Behandlungen

(1) Das Befolgen der Standard Operating Procedures wird empfohlen.
(2) Jeder Patient hat das Recht, eine Behandlung zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Behandlungsverweigerung zu erfolgen. Die Regelungen des § 2 (4) bleiben davon unberührt.
(3) Jeder Patient hat das Recht, einen Transport zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Transportverweigerung zu erfolgen.
(4) Das ACE 3 Medical legt fest, ab welchem Dienstgrad Medikamente eigenständig verabreicht werden dürfen. Die Angaben sind bindend.
(5) Das Erste-Hilfe-Set darf

  1. zur Behandlung von Mitarbeitern des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, sowie zur Behandlung von Praktikanten
  2. zur abschließenden Behandlung im Klinikum und der Rettungswache Wallenfels, wenn alle sonstigen Behandlungsmöglichkeiten genutzt wurden,
  3. zur Behandlung von Patienten bei Großschadenslagen, sofern die Verwendung durch den Organisatorischen Leiter und den Leitenden Notarzt genehmigt wurden,
  4. zur Behandlung von Spielfehlern
  5. zur Behandlung von Bewusstlosen, sofern der nächste Serverneustart innerhalb der kommenden 15 Minuten ansteht,
  6. zur Behandlung von Eventteilnehmern, sofern dies mit dem Event-Team abgesprochen ist,
  7. als Medikamentenersatz, vorausgesetzt es befindet sich kein Mitarbeiter mit einer entsprechenden Befähigung im Dienst,

verwendet werden.
(6) Das Feststellen eines Komas ist Notärzten vorbehalten. Sollte sich kein Notarzt im Dienst befinden, so übernimmt der höchstrangige Mitarbeiter im Dienst die Feststellung. Eine Feststellung über Funk oder Telefon ist untersagt.
(7) Der Zustand komatös muss festgestellt werden, sobald ein bewusstloser Patient

  1. mindestens zwei große ballistische Traumata am Kopf
  2. zusammengerechnet mindestens zehn Verletzungen der Arten ballistische Traumata und/oder Avulsionen aller Größen am Torso bei Herzstillstand

aufweist. Für die Festellung eines Komas werden genähte Wunden nicht mitgezählt.
(8) Sollten die in § 9 (7) genannten Kriterien erfüllt sein, so ist die Behandlung auf das Verbinden der Wunden zu beschränken.
(9) Das Einleiten von Narkosen ist Notärzten vorbehalten.
(10) Sollte das Klinikum aufgrund einer akuten Gefahrensituation nicht zu verwenden sein, so kann ein Feldlazarett errichtet werden. Für die Dauer der Gefahrensituation gelten alle Regelungen bezüglich des Klinikums auch für das Feldlazarett.
(11) Sollten sich Patienten mehrmals vorsätzlich verletzen um Mitarbeiter des Rettungsdienstes in ihrer Arbeit zu stören, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst bis zum nächsten Serverneustart eine Behandlungsverweigerung ausgesprochen werden. Die Behandlungsverweigerung ist für jeden Mitarbeiter sichtbar auf der Karte zu vermerken. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.
(12) Weigert sich eine Person vehement, die Hausordnung des Klinikums einzuhalten, oder stört eine Person vorsätzlich den Krankenhausbetrieb, so ist die Polizei zu informieren und die Person des Klinikums zu verweisen. Es kann eine Behandlungsverweigerung im Sinne des § 9 (11) ausgesprochen werden. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.

§10 Struktur und Befehlskette

(1) Das oberste Führungsorgan des Rettungsdienstes bildet die ärztliche Direktion. Ihre Weisungen sind für alle Mitarbeiter bindend. Nur die ärztliche Direktion ist befugt, Dienstanweisungen zu erlassen, sowie Regeln abzuändern. Mitglieder der ärztlichen Direktion tragen den Dienstgrad Ärztlicher Direktor.
(2) Die Mitglieder der ärztlichen Direktion bilden zusammen mit den Stabsleitern den Führungsstab.
(3) Alle Stabsleiter tragen den Dienstgrad Chefarzt, sofern es sich um approbierte Mitarbeiter handelt.
(4) Die Befehlskette innerhalb des Rettungsdienstes sieht folgende Reihenfolge vor:

  1. Ärztliche Direktion
  2. Führungsstab
  3. Personalverwalter
  4. Aus- und Fortbilder
  5. Leitstelle

(5) Beinhaltet eine Anweisung regelwidriges Verhalten, so muss der Anweisung nicht Folge geleistet werden. Sollte die Anweisung nichtsdestotrotz befolgt werden, ist die anweisende Person für alle Regelbrüche verantwortlich.
(6) Sollte ein Mitarbeiter ein drastisches Fehlverhalten an den Tag legen, kann dieser durch alle, in § 10 (4) über dem im Rang höheren aufgeführten Personengruppen, sowie dem Ranghöchsten im Dienst außer Dienst geschickt werden. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.

§11 Großschadenslagen

(1) Einsatzstellen mit wenigstens fünf verletzten Personen werden als Großschadenslagen gehandelt.
(2) Zur Einsatzstellenorganisation wird durch die Leitstelle ein Organisatorischer Leiter bestimmt. Der Organisatorische Leiter hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.
(3) Als ärztliche Führungskraft wird durch die Leitstelle ein Leitender Notarzt bestimmt. Der Leitende Notarzt hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.
(4) Sollten die entsprechenden Kommandowagen bereits besetzt sein, so sind diese zu alarmieren.

§12 Leitstelle

(1) Der Leitstellenfunk ist zu jeder Zeit durch einen Mitarbeiter mit Leitstellenausbildung oder durch den ranghöchsten Mitarbeiter im Dienst zu besetzen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, haben alle weiteren Mitarbeiter den Leitstellenfunk zu verlassen.
(2) Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Leitstelle zu bilden. Sollte kein Mitarbeiter mit bestandener Leitstellenausbildung im Dienst sein, so wird das Amt kommissarisch durch den Ranghöchsten übernommen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, gelten die Regelungen zur Funkdisziplin.
(3) Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Telefonleitstelle zu bilden. Voraussetzung für die Telefonleitstelle ist der Dienstgrad Sanitäter. Die Telefonleitstelle darf nicht in Personalunion mit der Leitstelle besetzt werden.
(4) Es wird empfohlen eine Ersatz-Leitstelle zu bestimmen, welche jederzeit die Tätigkeiten der Leitstelle übernehmen kann, sollte diese verhindert sein. Während die Ersatz-Leitstelle als Leitstelle amtiert, erhält sie die Rechte und Pflichten der Leitstelle.
(5) Alle, in § 10 (4) über der Leitstelle aufgeführten Personengruppen sowie der Ranghöchste im Dienst können die Leitstelle absetzen und eine neue Leitstelle bestimmen. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden, sofern die Leitstelle nicht zu Ausbildungszwecken abgesetzt wurde

§13 Feuerwehr

(1) Die Leitstelle entscheidet, ob die aktuelle Einsatzlage die Besetzung der Feuerwehr zulässt.
(2) Von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr darf die Feuerwehr ab fünf Rettungsdienstmitarbeitern im Dienst besetzt werden. Es müssen jedoch zu jedem Zeitpunkt min. vier Rettungsdienstmitarbeiter im Regelrettungsdienst aktiv sein. Zusätzlich ist §13 (1) zu beachten. Außerhalb der o.g. Zeit unterliegt die sinnvolle Besetzung dem gesunden Menschenverstand.
(3) Die Mitarbeiter der Feuerwehr nehmen am Regelrettungsdienst teil und können, wenn Kapazitäten da sind, die Feuerwehreinsätze anfahren. Der Regelrettungsdienst hat zu jedem Zeitpunkt Vorrang!

§14 Sanitätshelfer und Praktikanten

(1) Alle Mitarbeiter mit dem Dienstgrad Sanitätshelfer haben sich zusätzlich an die, im Sanitätshelferdokument festgeschriebenen, Regeln zu halten.
(2) Alle hauptamtlichen Mitarbeiter ab dem Dienstgrad Rettungssanitäter dürfen Praktikanten betreuen.
(3) Alle Praktikanten sind im Vorfeld des Praktikums gemäß den Anweisungen im Praktikantenleitfaden zu belehren.

§15 Schweigepflicht

(1) Alle Mitarbeiter unterliegen einer Schweigepflicht. Diese untersagt es ihnen ausdrücklich, personenbezogene Informationen an Personen außerhalb des Rettungsdienstes weiterzugeben.
(2) Die Schweigepflicht kann nur durch den Patienten selbst aufgehoben werden.
(3) Von der Regel §15 (1) darf abgewichen werden, wenn §2 (2) gegeben ist.

§16 Aktivität und Quotenzeiten

(1) Jeder Mitarbeiter kann beim Personalwesen Urlaub einreichen, um von den Aktivitätsregelungen entbunden zu werden.
(2) Alle Mitarbeiter müssen eine Mindestaktivität in Höhe von fünf Stunden innerhalb von zwei Wochen aufbringen.
(3) In der Zeit von 18:00 bis 00:00 müssen ab 30 Zivilisten mindestens 3 Mitarbeiter im Dienst sein, je weiteren 10 Zivilisten muss sich mindestens 1 Mitarbeiter in den Dienst begeben.
(4) Sanitätshelfer sind von § 16 (3) entbunden, sollte sich kein höherrangiger Mitarbeiter im Dienst befinden.
(5)Jeder Mitarbeiter kann pro Monat bis zu 6 Tage Zivilistenurlaub beanspruchen, welcher durch einen Personalverwalter genehmigt werden muss. Es werden jedoch maximal 5 Zivilistenurlaubsanträge pro Tag angenommen.
(6) Mitarbeiter, welche nebenamtlich bei anderen Fraktionen angestellt sind, können das Personalwesen um Erlaubnis bitten, um während den in § 16 (3) genannten Zeiten als Zweitfraktionist in den Dienst gehen zu können.
(7) Funktionsträgern wird als Ersatzleistung zu ihrer Serveraktivität auch ihre Aktivität in den Stäben angerechnet. Der Wochenpunkt ist darüber jedoch nicht erreichbar.

§17 Dokumente

(1) Dokumente jedweder Art, welche an Externe herausgegeben werden, sind im Forum zu dokumentieren.
(2) Jeder Mitarbeiter kann Atteste und Gutachten ausstellen. Diese sind jedoch erst rechtlich gültig, wenn sie durch einen Arzt unterzeichnet wurden.
(3) Erste-Hilfe-Scheine dürfen durch jeden Mitarbeiter ausgestellt werden. Die im Leitfaden festgeschriebenen Regelungen sind bindend.
(4) Todesurkunden dürfen ausschließlich durch Mitglieder des Führungsstabs ausgestellt werden.

§18 Weitere Regelungen

(1) Durch die ärztliche Direktion erlassene Dienstanweisungen sind bindend. Sie werden im Forum und im Discord veröffentlicht.
(2) Jeder Mitarbeiter hat sich auf Nachfrage mit seinem Dienstausweis auszuweisen.
(3) Das Livestreamen und Aufnehmen der Dienstinhalte ist, mit Ausnahme von Prüfungsinhalten, gestattet. Während des Streamens ist ein, für alle Mitarbeiter gut sichtbarer, Hinweis auf der Karte anzubringen.
(4) Bei einer Abwesenheit von über zehn Minuten hat sich ein Mitarbeiter aus dem Dienst abzumelden.
(5) Die freiwillige Feuerwehr, Mitarbeiter des RAC, sowie einzelne, gesondert zu benennende zivile Kooperationspartner können als First Responder eingesetzt werden.
(6) Das Reparieren von Gegenständen ist nur Feuerwehrleuten gestattet. Es muss sich entweder ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug oder ein Kleineinsatzfahrzeug in unmittelbarer Nähe befinden.
(7) Das Steuern der Wechselverkehrszeichen ist nur nach Rücksprache mit der Polizei gestattet. Davon ausgenommen ist das Gefahrenzeichen "Unfall".
(8) Die Funkfrequenzen des Rettungsdienstes und aller anderen Fraktionen, sowie der Leitstellenfunk sind streng vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden.
(9) Die Mitglieder der ärztlichen Direktion können Ausnahmegenehmigungen für einzelne Mitarbeiter erteilen.