Rettungsdienst Regelwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Die Abramier neu.png|right|500px]]
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'''Weitere Regelwerke:'''<br />
'''Weitere Regelwerke:'''
*[[Regeln|Server Regeln]]<br />
*[[Regeln|Server Regeln]]
*[[TeamSpeak Regeln]]<br />
*[[TeamSpeak Regeln]]
*[[Event Regeln]]<br />
* [[Discord Regeln]]
*[[Polizei Regeln]]<br />
*[[Event Regeln]]
*[[Regelwerk der Justiz|Justiz Regeln]]<br />
*[[Polizei Regeln]]
*[[RAC Regeln|RAC Regeln]]<br />
*[[RAC Regeln]]
<br />
Änderungen sind vorbehalten, daher ist auf den [[Rettungsdienst Regelwerk#Rettungsdienst Regelwerk|“Stand”]] zu achten!<br />
Genaue Änderungen können unter [https://wiki.realliferpg.de/index.php?title=Rettungsdienst_Regelwerk&action=history “Versionsgeschichte”] eingesehen werden.<br />


Folgendes Regelwerk bezieht sich auf den Rettungsdienst [[Die Abramier (Rettungsdienst)|“Die Abramier”]].<br />
Wir behalten uns Änderungen vor, daher ist auf den [[Rettungsdienst Regelwerk#Rettungsdienst Regelwerk|Stand]] zu achten. Änderungsnachweise könnten unter [https://wiki.realliferpg.de/index.php?title=Rettungsdienst_Regelwerk&action=history “Versionsgeschichte”] eingesehen werden.


Stellen aus den Rettungsdienst Regeln können anhand folgendem Beispiel angegeben werden. Ist der Sinnzusammenhang gegeben, kann die Angabe “RRw” entfallen.
Zitate sind entsprechend der nachfolgenden Systematik zu belegen. Die Angabe "RRw" kann ausgelassen werden.


{| class="wikitable" style="text-align: center;"
{| class="wikitable" style="text-align: center;"
|§1
|Abs. 1
|RRw
|-
|-
|Paragraph
|Paragraph
|Absatz
|Absatz
|Rettungsdienst Regelwerk
|Rettungsdienst Regelwerk
|-
|§ 1
|(1)
|RRw
|}
|}
<br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /><br />
<br/><br/><br/><br/><br/>
 
==Rettungsdienst Regelwerk==
==Rettungsdienst Regelwerk==
----
(Stand: 01.08.2025) Campbell<br/>
(Stand: 18.11.2020 04:20 Uhr) <br />
Ausnahmegenehmigungen für einzelne Mitarbeiter können ausschließlich durch die Ärztliche Leitung erteilt werden.<br />
===§1 Vorbildfunktion===
===§1 Vorbildfunktion===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Es wird als Mitarbeiter eines Rettungsdienstes gespielt. Es ist sich demnach als solcher zu benehmen und zu verhalten. Sowohl gegenüber Zivilisten, Fraktionisten als auch Rettungsdienst-Mitarbeitern.<br/>
'''(1)''' Es ist sich stets, sowohl gegenüber Zivilisten und Mitarbeitern anderer Fraktionen, als auch gegenüber anderen Mitarbeitern des Rettungsdienstes Wiesberg vorbildlich zu benehmen. Das Verhalten hat dem eines Rettungsdienstmitarbeiters zu entsprechen.<br/>
'''(2)''' Es ist sich sowohl im Dienst als auch außer Dienst stets vorbildlich zu benehmen und zu verhalten. Tätigkeiten, welche die Arbeit des Rettungsdienstes behindern oder stören, sind untersagt. Dies betrifft auch Aktionen mit einem anderen Charakter.<br/>
'''(2)''' Tätigkeiten, welche die Arbeit des Rettungsdienstes behindern oder stören, sind untersagt.<br/>
'''(3)''' Tätigkeiten, welche die Öffentlichkeit stören und nicht dringend erforderlich sind, sind zu unterlassen.<br/>
'''(3)''' Tätigkeiten, welche die Öffentlichkeit stören und nicht dringend erforderlich sind, sind zu unterlassen.<br/>
'''(4)''' Teamschädigendes Verhalten, unabhängig ob Spielserver, TeamSpeak oder sonstigem, wird streng geahndet. <br/>
'''(4)''' Teamschädigendes Verhalten, unabhängig welcher Art und Weise, wird nicht toleriert und entsprechend sanktioniert.<br/>
'''(5)''' Rauchen ist mit Ausnahme folgender Orte, beziehungsweise Situationen erlaubt:
:# Im Innenbereich des Klinikums und der Rettungswachen
:# In sämtlichen Fahrzeugen
:# Bei jedwedem Patientenkontakt
</div>
</div>
===§2 Neutralität===
===§2 Neutralität===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Der Rettungsdienst ist absolut unparteiisch und wird sich jeder Person, egal welchem Geschlecht, welcher ethnischen Herkunft, welcher Glaubensrichtung, welcher Gruppierung, Fraktion oder Gemeinschaft, gegenüber neutral verhalten und die bestmögliche medizinische Versorgung gewährleisten.<br/>
'''(1)''' Jeder Mitarbeiter hat sich vollkommen unparteiisch zu verhalten und jeder Person die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.<br/>
'''(2)''' Das Einmischen in Angelegenheiten Dritter ist untersagt. Bei gewaltsamen Konflikten ist die Örtlichkeit zu verlassen und die Polizei zu informieren.<br/>
'''(2)''' Straftaten gegen den Rettungsdienst oder einen seiner Mitarbeiter sind unverzüglich zu Anzeige zu bringen.<br/>
'''(3)''' Sollte nicht ausgeschlossen sein, dass ein Patient eine Gefahr für sich selbst darstellt, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst die Polizei hinzugezogen werden.<br/>
'''(4)''' Ist die Behandlung einer Person notwendig, um eine erhebliche Gefahr für deren Gesundheit abzuwenden, so darf die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden, sofern dies ausdrücklich durch einen Polizeivollzugsbeamten, Staatsanwalt oder Richter angeordnet wurde.
</div>
</div>


----
===§3 Bewaffnung===
 
===§3 Illegale Aktivitäten===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Mitarbeitern, sowohl im Dienst als auch außer Dienst, ist es untersagt illegale Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen. Es ist nicht erlaubt Straftaten zu begehen, sprich das Gesetz zu brechen.<br/>
'''(1)''' Mitarbeitern ist es strengstens untersagt, die tatsächliche Gewalt über jegliche Waffen zu erlangen.<br/>
'''(2)''' Ordnungswidrigkeiten werden Fallabhängig geahndet.<br/>
'''(2)''' Der Besitz militärischer Ausrüstungsgegenstände ist verboten.<br/>
'''(3)''' Das Tragen von vermummenden Kleidungsstücken ist, mit Ausnahme von Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung, unzulässig.
</div>
</div>
===§4 Bewaffnung===
 
===§4 Eigensicherung===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Alle Art von Bewaffnung, auch legale Waffen, sind im Dienst nicht zu führen oder gar zu benutzen. Auch militärische Ausrüstung ist untersagt.<br/>
'''(1)''' Die Grundlagen des Eigenschutzes sind zu jeder Zeit zu befolgen.<br/>
'''(2)''' Vermummungen sind untersagt. Die einzige Ausnahme bildet der Fall, dass sie in Form einer Persönlichen Schutzausrüstung zwingend erforderlich ist.<br/>
'''(2)''' Das Befahren der Bundesstraße entgegend der Fahrtrichtung ist nur gestattet, wenn diese vorher vollgesperrt wurde und dies als notwendig erachtet wird.<br/>
'''(3)''' Die Austragungsorte gewaltsamer Konflikte und polizeiliche Sperrzonen, sowie die unmittelbare Umgebung sind durch Mitarbeiter zu meiden.<br/>
'''(4)''' Sollte sich eine Situation als gefährdend für Mitarbeiter herausstellen, so kann der Einsatz jederzeit durch den Ranghöchsten vor Ort abgebrochen werden.<br/>
'''(5)''' Anweisungen, welche einen Mitarbeiter gefährden könnten, müssen nicht befolgt werden.
</div>
</div>
===§5 Eigensicherung===
 
===§5 Materialien===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Der Eigenschutz steht grundsätzlich vor Fremdschutz.<br/>
'''(1)''' Die Herausgabe von Materialien, die dem Rettungsdienst vorbehalten sind, ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Ausnahmen können [https://docs.google.com/spreadsheets/d/1fs2rAE53yh_jDi9AmsQyhPWAZjwJzHS_5pv193Fuon4/edit#gid=655262546 '''folgender Auflistung'''] entnommen werden.<br/>
'''(2)''' Sollte eine Situation gefährdend für Personal oder Material sein, kann die medizinische Versorgung abgebrochen werden.<br/>
'''(2)''' Alle Gegenstände und Materialien des Rettungsdienstes dürfen in Fahrzeugen des Rettungsdienstes gelagert werden.<br/>
'''(3)''' Der Besitz von Rohstoffen und Zubehör für den Rohstoffabbau und die Rohstoffverarbeitung ist untersagt.<br/>
'''(4)''' Die in der Itemübersicht aufgeführten Weisungen bezüglich der Herausgabe von Gegenständen sind bindend.
</div>
</div>
===§6 Schussgefechte und gewaltsame Konflikte===
 
===§6 Einsatzbekleidung===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Es ist untersagt in Schussgefechte oder gewaltsame Konflikte einzugreifen. Die Situationsklärung durch die Polizei ist abzuwarten.<br/>
'''(1)''' Das Tragen einer rangspezifischen Uniform, welche nicht dem eigenen Rang entspricht, ist untersagt.<br/>
'''(2)''' Sollte während einer Behandlung oder sonstiger Tätigkeit ein Schussgefecht oder gewaltsamer Konflikt entstehen, so ist die Behandlung oder Tätigkeit einzustellen und sich in Sicherheit zu begeben.<br/>
'''(2)''' Es ist sich an die, in der Itemübersicht aufgeführten, Weisungen zu halten.<br/>
'''(3)''' Es ist untersagt Anweisungen Dritter zu folgen, welche einen in ein Schussgefecht oder gewaltsamen Konflikt führen würde.<br/>
'''(3)''' Lehrgangsspezifische Kleidung ist nur in Situationen gestattet, in denen sie erforderlich ist. Sollte Lehrgangsspezifische Kleidung erforderlich werden, jedoch zu wenige Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation im Dienst sein, so darf die erforderliche Kleidung an Mitarbeiter ohne Ausbildung ausgegeben werden. Ausgegebene Kleidung ist schnellstmöglich wieder abzugeben.<br/>
'''(4)''' Es ist untersagt, lehrgangspezifische Kopfbedeckungen zu tragen, wenn nicht auch die dazugehörige Uniform getragen wird.<br/>
'''(5)''' Während allen Fahrten mit dem Rettungsdienst-Motorrad sind die Motorraduniform, sowie der Motorradhelm zu tragen.</br>
'''(6)''' Es dürfen alle frei erhältlichen Hüte, Frisuren, Brillen und Bärte getragen werden.<br/>
'''(7)''' Das Tragen von Anzügen bedarf einer Freigabe durch den Führungsstab.
</div>
</div>


----
===§7 Rettungsmittel===
 
===§7 Materialien===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Das Herausgeben von Materialien, die dem Rettungsdienst vorbehalten sind, an Dritte ist grundsätzlich verboten.<br/>
'''(1)''' Mitarbeiter dürfen ausschließlich in Rettungsmitteln des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, oder des Katastrophenschutzen mitfahren, respektive mitfliegen.<br/>
'''(2)''' Ausnahmen können folgender Liste entnommen werden: Übersicht über Items/Kleidung des Rettungsdienstes - Infotafel<br/>
'''(2)''' Jeder Mitarbeiter hat sicherzustellen, dass das von ihm genutzte Rettungsmittel nur durch Mitarbeiter des Rettungsdienstes bewegt wird.<br/>
'''(3)''' Durch einen Mitarbeiter dürfen nur solche Rettungsmittel bewegt werden, für welche er die benötigte Qualifikation besitzt, oder für welche ein weiterer Mitarbeiter auf dem Rettungsmittel die benötigte Qualifikation besitzt. Fortbilder sind von dieser Regelung ausgenommen.<br/>
'''(4)''' Ein Notarzteinsatzfahrzeug kann durch einen Mitarbeiter ohne Qualifikation bewegt werden, sollte der auf dem Fahrzeug eingeteilt Notarzt einen Patienten ins Klinikum begleiten wollen.<br/>
'''(5)''' Es ist untersagt, Medical Responder zu verkaufen oder zu verleihen.<br/>
'''(6)''' Alle Rettungsmittel sind, um deren Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, mit einem Minimum an Equipment (vier Ersatzreifen, sowie einem Warndreieck/Unfallfaltsignal) auszustatten.
</div>
</div>
===§8 Einsatzbekleidung===
 
===§8 Besetzung der Rettungsmittel===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Es darf nur die dem Rang zugewiesene Uniform getragen werden. Die “Winteruniform” ist Rang unspezifisch und darf bereits ab dem Rang Sanitätshelfer getragen werden.<br/>
'''(1)''' Es sind vorrangig bodengebundene Rettungsmittel zu besetzen.<br/>
'''(2)''' Der “Arztkittel” darf ab dem Rang Sanitäter gekauft und ausschließlich im Krankenhaus getragen werden.<br/>
'''(2)''' Alle, mit einem Notarzt besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Leitender Notarzt, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarzteinsatzfahrzeug. Alle, mit einem Notarzt besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarztwagen.<br/>
'''(3)''' Lehrgangspezifische Kleidung ist nur in Situationen gestattet, in der sie erforderlich ist, und die entsprechende Qualifikation besessen wird. Sollten zu wenige Personen im Dienst sein, so darf die Kleidung durch Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation an Mitarbeiter ohne entsprechender Qualifikation weitergeben werden. Dies ist nur erlaubt, wenn es zwingend von Nöten ist. Die Kleidung ist nach der Situation wieder einzusammeln.<br/>
'''(3)''' Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Organisatorischer Leiter, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung First Responder. Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Rettungswagen.<br />'''(4)''' Ab drei Mitarbeitern im Dienst sind die [[Rettungsmittel#Arten%20von%20Rettungsmitteln|'''Richtlinien zu den Rettungsmitteln''']] einzuhalten.<br/>
'''(4)''' Es ist untersagt lehrgangspezifische Baretts ohne entsprechender lehrgangspezifischer Uniform oder Weste zu tragen.<br/>
'''(5)''' Ab drei Mitarbeitern im Dienst darf ein PKW nur noch besetzt werden, wenn bereits ein vollbesetztes Transportmittel eingeteilt ist. Die Anzahl an PKW darf die Anzahl an Transportmitteln nicht überschreiten.<br/>
'''(5)''' Anzüge, welche beim Schneider erhältlich sind, erfordern die Freigabe durch:
'''(6)''' Lehrgangsfahrzeuge, sowie Luft- und Wasserrettungsmittel dürfen nur dann dauerhaft besetzt werden, wenn zwei vollbesetzte Transportmittel eingeteilt sind.<br/>
:# Ärztliche Leitung
'''(7)''' Im Rang höhere können bei der Leitstelle ein Vorrecht auf die Besetzung eines PKW geltend machen. Sollten mehrere Mitarbeiter des selben Dienstgrades von ihrem Vorrecht gebrauch machen wollen, so entscheidet die Leitstelle nach bestem Wissen und Gewissen.</br>
:# Mitglieder des Personalrats
'''(8)''' Es darf maximal ein First Responder vom Typ BMW S1000 RR mit nur einem Mitarbeiter besetzt werden.</br>
:# Ausbilder<br/>
'''(9)''' Von den Regelungen der §8 (4), (5) & (7) darf abgewichen werden, falls ein Mitarbeiter wünscht, ein Charityfahrzeug zu fahren. Das Fahrzeug ist einem Medical Responder gleichzusetzen und darf unabhängig des Dienstgrades geführt werden.<br/>
'''(6)''' Es dürfen nur die im Medic-Shop erhältlichen Kleidungsstücke getragen und besessen werden. Die “Snapback-Kappen”, welche nicht in diesem Shop aufzufinden sind, dürfen ebenfalls gekauft und getragen werden.<br/>
'''(10)''' Nach Ermessen der Leitstelle darf für einen Einsatz nach Bedarf temporär ein Luftrettungsmittel eingesetzt werden auch wenn §8 (6) nicht erfüllt ist.<br/>
'''(7)''' Es dürfen alle frei erhältlichen Bärte und Frisuren getragen werden.<br/>
</div>
</div>
===§9 Rettungsmittel===
 
===§9 Behandlungen===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Im Dienst dürfen ausschließlich im Medic-Shop erhältliche Rettungsmittel (Fahrzeuge oder Flugobjekte) des Rettungsdienstes genutzt werden. Fahrzeuge oder Flugobjekte anderer Fraktionen oder Zivilisten zu nutzen ist, sowie das zum Einsatz bringen lassen durch Dritte, untersagt. <br/>
'''(1)''' Das Befolgen der [https://www.rettungsdienst-wiesberg.de/sop '''Standard Operating Procedures'''] wird empfohlen.<br/>
'''(2)''' Rettungsmittel dürfen Abs. 1 entsprechend ebenfalls nur von Rettungsdienst-Mitarbeitern gefahren bzw. geflogen werden.<br/>
'''(2)''' Jeder Patient hat das Recht, eine Behandlung zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Behandlungsverweigerung zu erfolgen. Die Regelungen des § 2 (4) bleiben davon unberührt.<br/>
'''(3)''' Es dürfen nur Rettungsmittel geführt werden, welche dem Rang nach der Fahrzeugordnung entsprechen oder eine weitere Person mitfährt, welche den nötigen Rang besitzt. Fachabteilungsleiter und Lehrbeauftragte dürfen die der Qualifikation entsprechenden Rettungsmittel auch ohne den entsprechenden Rang nutzen.<br/>
'''(3)''' Jeder Patient hat das Recht, einen Transport zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Transportverweigerung zu erfolgen.<br/>
'''(4)''' Für spezifische Lehrgangfahrzeuge ist die entsprechende Qualifikation erforderlich.<br/>
'''(4)''' Das [https://wiki.panthor.de/index.php?title=ACE_3_Medical#Medikamente_&_Infusionen '''ACE 3 Medical'''] legt fest, ab welchem Dienstgrad Medikamente eigenständig verabreicht werden dürfen. Die Angaben sind bindend.<br/>
'''(5)''' Sollte ein Notarzt mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatz kommen, den Patienten jedoch im Transportmittel begleiten wollen, so darf der Kollege des Notarztes (oder ggf. eine Person der Transportmittel-Besatzung) das NEF hinterher fahren. Es ist bei Ankunft am Transportziel (Krankenhaus) unmittelbar dem Notarzt wieder zu übergeben.<br/>
'''(5)''' Das Erste-Hilfe-Set darf
'''(6)''' Sollte ein Fahrzeug eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit darstellen, darf dieses aufgebrochen und an die nächstgelegen sichere Stelle (meist Standspur oder abseits der Straße) gefahren werden. Im Anschluss ist der Reallife Automobil Club zu informieren.<br/>
:# zur Behandlung von Mitarbeitern des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, sowie zur Behandlung von Praktikanten
:# zur abschließenden Behandlung im Klinikum und der Rettungswache Wallenfels, wenn alle sonstigen Behandlungsmöglichkeiten genutzt wurden,
:# zur Behandlung von Patienten bei Großschadenslagen, sofern die Verwendung durch den Organisatorischen Leiter und den Leitenden Notarzt genehmigt wurden,
:# zur Behandlung von Spielfehlern
:# zur Behandlung von Bewusstlosen, sofern der nächste Serverneustart innerhalb der kommenden 15 Minuten ansteht,
:# zur Behandlung von Eventteilnehmern, sofern dies mit dem Event-Team abgesprochen ist,
:# als Medikamentenersatz, vorausgesetzt es befindet sich kein Mitarbeiter mit einer entsprechenden Befähigung im Dienst,
verwendet werden.</br>
'''(6)''' Das Feststellen eines Komas ist Notärzten vorbehalten. Sollte sich kein Notarzt im Dienst befinden, so übernimmt der höchstrangige Mitarbeiter im Dienst die Feststellung. Eine Feststellung über Funk oder Telefon ist untersagt.<br/>
'''(7)''' Der Zustand komatös muss festgestellt werden, sobald ein bewusstloser Patient
:# mindestens zwei große ballistische Traumata am Kopf
:# zusammengerechnet mindestens zehn Verletzungen der Arten ballistische Traumata und/oder Avulsionen aller Größen am Torso bei Herzstillstand
aufweist. Für die Festellung eines Komas werden genähte Wunden nicht mitgezählt.</br>
'''(8)''' Sollten die in § 9 (7) genannten Kriterien erfüllt sein, so ist die Behandlung auf das Verbinden der Wunden zu beschränken.<br/>
'''(9)''' Das Einleiten von Narkosen ist Notärzten vorbehalten.</br>
'''(10)''' Sollte das Klinikum aufgrund einer akuten Gefahrensituation nicht zu verwenden sein, so kann ein Feldlazarett errichtet werden. Für die Dauer der Gefahrensituation gelten alle Regelungen bezüglich des Klinikums auch für das Feldlazarett.<br/>
'''(11)''' Sollten sich Patienten mehrmals vorsätzlich verletzen um Mitarbeiter des Rettungsdienstes in ihrer Arbeit zu stören, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst bis zum nächsten Serverneustart eine Behandlungsverweigerung ausgesprochen werden. Die Behandlungsverweigerung ist für jeden Mitarbeiter sichtbar auf der Karte zu vermerken. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.</br>
'''(12)''' Weigert sich eine Person vehement, die Hausordnung des Klinikums einzuhalten, oder stört eine Person vorsätzlich den Krankenhausbetrieb, so ist die Polizei zu informieren und die Person des Klinikums zu verweisen. Es kann eine Behandlungsverweigerung im Sinne des § 9 (11) ausgesprochen werden. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.
</div>
</div>
===§10 Besetzung der Rettungsmittel===
 
===§10 Struktur und Befehlskette===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Der Rettungsdienst arbeitet vorrangig bodengebunden. Es sind zuerst bodengebundene Rettungsmittel zu besetzen.<br/>
'''(1)''' Das oberste Führungsorgan des Rettungsdienstes bildet die ärztliche Direktion. Ihre Weisungen sind für alle Mitarbeiter bindend. Nur die ärztliche Direktion ist befugt, Dienstanweisungen zu erlassen, sowie Regeln abzuändern. Mitglieder der ärztlichen Direktion tragen den Dienstgrad Ärztlicher Direktor.<br/>
'''(2)''' Ein Rettungstransporthubschrauber (RTH)  ist nur bei Notwendigkeit und durch Zuteilung der Leitstelle zu besetzen.<br/>
'''(2)''' Die Mitglieder der ärztlichen Direktion bilden zusammen mit den Stabsleitern den Führungsstab.<br/>
'''(3)''' Befinden sich mindestens zwei voll besetzte Rettungstransportwagen im Dienst, so darf erst ein RTH dauerhaft besetzt werden.<br/>
'''(3)''' Alle Stabsleiter tragen den Dienstgrad Chefarzt, sofern es sich um approbierte Mitarbeiter handelt.<br/>
'''(4)''' Die Standard-Einteilung sieht vor, folgende Richtlinien einzuhalten. Taktische Abweichungen sind möglich. [[Rettungsmittel#Arten von Rettungsmitteln|Arten von Rettungsmitteln]]<br/>
'''(4)''' Die Befehlskette innerhalb des Rettungsdienstes sieht folgende Reihenfolge vor:
'''(5)''' Es dürfen bis zu maximal drei PKW (NEF, SEF, FR, MR oder KdoW-LNA) gleichzeitig besetzt werden.<br/>
:# Ärztliche Direktion
'''(6)''' Ab drei Mitarbeitern im Dienst darf nur noch pro vollbesetztem Transportmittel (RTW, NAW oder dauerhaft besetzter RTH) ein PKW eingeteilt werden. <br/>
:# Führungsstab
'''(7)''' Im Rang höhere haben Vorrecht einen PKW zu besetzen.<br/>
:# Personalverwalter
'''(8)''' Der KdoW-LNA darf erst ab neun Mitarbeitern im Dienst dauerhaft besetzt werden. Die Besatzung übernimmt bei Großschadenslagen die Tätigkeit des Leitenden Notarztes (LNA). Während dem Regelrettungsdienst agiert er als Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).<br/>
:# Aus- und Fortbilder
'''(9)''' Der KdoW-ÄLRD ist eine Kombination aus NEF, ELW-1 und KdoW-LNA. Er zählt nach Abs. 5, 7 und 6 nicht als PKW und darf immer von der Ärztlichen Leitung besetzt werden.<br/>
:# Leitstelle<br/>
'''(5)''' Beinhaltet eine Anweisung regelwidriges Verhalten, so muss der Anweisung nicht Folge geleistet werden. Sollte die Anweisung nichtsdestotrotz befolgt werden, ist die anweisende Person für alle Regelbrüche verantwortlich.<br/>
'''(6)''' Sollte ein Mitarbeiter ein drastisches Fehlverhalten an den Tag legen, kann dieser durch alle, in § 10 (4) über dem im Rang höheren aufgeführten Personengruppen, sowie dem Ranghöchsten im Dienst außer Dienst geschickt werden. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.
</div>
</div>
===§11 Sondersignale===
 
===§11 Großschadenslagen===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Die Inanspruchnahme der Sonderrechte (§1 Abs. 1 StVO) und die Nutzung der Sondersignale (Blaulicht und Signalhorn) sind nur erlaubt…
'''(1)''' Einsatzstellen mit wenigstens fünf verletzten Personen werden als Großschadenslagen gehandelt.<br/>
:# Wenn Eile geboten ist, um Leben zu retten oder Gefahren abzuwehren.  
'''(2)''' Zur Einsatzstellenorganisation wird durch die Leitstelle ein Organisatorischer Leiter bestimmt. Der Organisatorische Leiter hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.<br/>
:# Wenn Eile geboten ist, um einen Patienten in das Krankenhaus zu transportieren.
'''(3)''' Als ärztliche Führungskraft wird durch die Leitstelle ein Leitender Notarzt bestimmt. Der Leitende Notarzt hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.<br/>
:# Um eine Unfallstelle abzusichern. <br/>
'''(4)''' Sollten die entsprechenden Kommandowagen bereits besetzt sein, so sind diese zu alarmieren.
'''(2)''' Es ist trotz Sonderrechten rücksichtsvoll zu fahren und keine Gefährdung des Straßenverkehrs darzustellen. Das Auffahren auf die Autobahn entgegen der Fahrtrichtung ist nur erlaubt, wenn die komplette Fahrtrichtung durch die Polizei gesperrt wurde.<br/>
</div>
</div>
===§12 Sicherstellung von Fahrzeugen===
 
===§12 Leitstelle===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Verlassen aufgefundene Fahrzeuge dürfen nicht selbstständig zum Reallife Automobil Club oder zur Polizei gefahren werden.<br/>
'''(1)''' Der Leitstellenfunk ist zu jeder Zeit durch einen Mitarbeiter mit Leitstellenausbildung oder durch den ranghöchsten Mitarbeiter im Dienst zu besetzen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, haben alle weiteren Mitarbeiter den Leitstellenfunk zu verlassen.<br/>
'''(2)''' Sollte ein Fahrzeug jedoch die Straße blockieren und somit die öffentliche Sicherheit gefährden, so darf dieses aufgebrochen und an die nächstgelegene sichere Stelle gefahren werden. Im Anschluss ist der Reallife Automobil Club oder die Polizei zu informieren.<br/>
'''(2)''' Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Leitstelle zu bilden. Sollte kein Mitarbeiter mit bestandener Leitstellenausbildung im Dienst sein, so wird das Amt kommissarisch durch den Ranghöchsten übernommen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, gelten die Regelungen zur Funkdisziplin.</br>
'''(3)''' Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Telefonleitstelle zu bilden. Voraussetzung für die Telefonleitstelle ist der Dienstgrad Sanitäter. Die Telefonleitstelle darf nicht in Personalunion mit der Leitstelle besetzt werden.</br>
'''(4)''' Es wird empfohlen eine Ersatz-Leitstelle zu bestimmen, welche jederzeit die Tätigkeiten der Leitstelle übernehmen kann, sollte diese verhindert sein. Während die Ersatz-Leitstelle als Leitstelle amtiert, erhält sie die Rechte und Pflichten der Leitstelle.</br>
'''(5)''' Alle, in § 10 (4) über der Leitstelle aufgeführten Personengruppen sowie der Ranghöchste im Dienst können die Leitstelle absetzen und eine neue Leitstelle bestimmen. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden, sofern die Leitstelle nicht zu Ausbildungszwecken abgesetzt wurde
</div>
</div>


----
=== §13 Feuerwehr ===
 
===§13 TeamSpeak und Dienstrangmarkierung===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Während des Dienstes ist nur der Aufenthalt im TeamSpeak³ Channel “TaskForceRadio Server X” gestattet. Bei Verlassen des Channels für mehr als eine Minute ist ebenfalls der Dienst zu beenden.<br/>
'''(1)''' Die Leitstelle entscheidet, ob die aktuelle Einsatzlage die Besetzung der Feuerwehr zulässt. <br/>
'''(2)''' Während des Dienstes ist die entsprechende TeamSpeak³ Identität zu verwenden.<br/>
'''(2)''' Von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr darf die Feuerwehr ab fünf Rettungsdienstmitarbeitern im Dienst besetzt werden. Es müssen jedoch zu jedem Zeitpunkt min. vier Rettungsdienstmitarbeiter im Regelrettungsdienst aktiv sein. Zusätzlich ist §13 (1) zu beachten. Außerhalb der o.g. Zeit unterliegt die sinnvolle Besetzung dem gesunden Menschenverstand. <br/>
'''(3)''' Außerhalb des Dienstes ist die entsprechende TeamSpeak³ Identität zu verwenden. Außerdem ist es gestattet, mit dem gleichen Rettungsdienst-Charakter außerhalb des Dienstes zu spielen. Hierbei ist jedoch §3 strengstens zu beachten!<br/>
'''(3)''' Die Mitarbeiter der Feuerwehr nehmen am Regelrettungsdienst teil und können, wenn Kapazitäten da sind, die Feuerwehreinsätze anfahren. Der Regelrettungsdienst hat zu jedem Zeitpunkt Vorrang!<br/>
'''(4)''' Alle Mitarbeiter müssen während des Dienstes das Tag “[Medic]“ vor ihrem Namen führen. Sollte dadurch die maximale Länge überschritten werden, so ist der Vorname abzukürzen.<br/>
</div>
</div>
===§14 Befehlskette, Einsatzleiter & Leitender Notarzt===
 
===§14 Sanitätshelfer und Praktikanten===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Den Anweisungen folgender Personen ist Folge zu leisten:
'''(1)''' Alle Mitarbeiter mit dem Dienstgrad Sanitätshelfer haben sich zusätzlich an die, im [https://docs.google.com/document/d/1fJ4XZe5XiAKIBEQtgKpPpXdZLo9_9IZEjDEY6ZQ00jA/edit '''Sanitätshelferdokument'''] festgeschriebenen, Regeln zu halten.<br/>
:# Ärztliche Leitung
'''(2)''' Alle hauptamtlichen Mitarbeiter ab dem Dienstgrad Rettungssanitäter dürfen Praktikanten betreuen.<br/>
:# Mitglieder des Personalrats
'''(3)''' Alle Praktikanten sind im Vorfeld des Praktikums gemäß den Anweisungen im [https://docs.google.com/document/d/1jePziLspCFNYW2_te866f7Ts46XLfJWcK3bzh2BfeYY/edit '''Praktikantenleitfaden'''] zu belehren.
:# Ausbilder
:# Leitstelle (unabhängig des Rangs)
:# Im Rang Höhere<br/>
'''(2)''' Stellt die Anweisung einen Bruch gegen das Regelwerk dar, so darf die Anweisung verweigert werden. Sollte jedoch trotzdessen der Anweisung gefolgt werden, so ist für die Tat die anweisende Person verantwortlich.<br/>
'''(3)''' Sollte ein Mitarbeiter ein drastisches Fehlverhalten aufzeigen, so darf die Leitstelle oder der Ranghöchste diesen außer Dienst schicken. Es ist umgehend eine Meldung bei der Ärztlichen Leitung oder dem Personalrat (bei Sanitätshelfern der Personalabteilung) zu machen.<br/>
'''(4)''' Die Einsatzleitung (EL) übernimmt die organisatorischen Tätigkeiten bei Großschadenslagen. Sie wird entweder bei Meldung über ein Großereignis durch die Leitstelle bestimmt, oder der erste eintreffende Mitarbeiter übernimmt diese. Die Auswahl des Ranghöchstens mit Katastrophenschutz-Lehrgang ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.<br/>
'''(5)''' Der Leitende Notarzt (LNA) übernimmt die medizinische Organisation sowie Triage bei Großschadenslagen. Er wird entweder bei Meldung über ein Großereignis durch die Leitstelle bestimmt, oder der erste eintreffende Notarzt (oder im Rang höher) übernimmt diesen. Sollte ein KdoW-LNA besetzt sein, so ist dieser zu alarmieren.<br/>
</div>
</div>
===§15 Leitstelle===
 
===§15 Schweigepflicht===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Eine Leitstelle ist ab fünf Mitarbeitern im Dienst zu bilden. Um das Amt der Leitstelle zu übernehmen, ist mindestens der Rang Sanitäter erforderlich.<br/>
'''(1)''' Alle Mitarbeiter unterliegen einer Schweigepflicht. Diese untersagt es ihnen ausdrücklich, personenbezogene Informationen an Personen außerhalb des Rettungsdienstes weiterzugeben.<br/>
'''(2)''' Sollte die aktuelle Leitstelle sich außer Dienst begeben ist für Ersatz zu sorgen. Es kann die Leitstelle auch an einen Mitarbeiter abgegeben werden, welcher damit einverstanden sein muss, ohne dass der Dienst beendet wird.<br/>
'''(2)''' Die Schweigepflicht kann nur durch den Patienten selbst aufgehoben werden.</br>
'''(3)''' Die Leitstelle darf nicht ohne Absprache mit der aktuellen Leitstelle, oder sollte es noch keine geben, mit den aktuell im Dienst befindlichen Mitarbeitern, beansprucht werden.<br/>
'''(3)''' Von der Regel §15 (1) darf abgewichen werden, wenn §2 (2) gegeben ist.<br />
'''(4)''' Die Ärztliche Leitung, Mitglieder des Personalrats, Ausbilder, oder der im Dienst befindliche Ranghöchste darf bei schwerem Fehlverhalten der Leitstelle diese neu zuweisen.<br/>
'''(5)''' Es wird empfohlen, eine Ersatz-Leitstelle zu ernennen, welche bei Abwesenheit oder Verhinderung der eigentlichen Leitstelle, dessen Tätigkeiten übernimmt. Für die Ersatz-Leitstelle gelten ebenfalls §14 Abs. 1 und 2 sowie §15 Abs. 1, 2, 3, 4 und 6 sowie sonstige Rechte und Pflichten der Leitstelle.<br/>
</div>
</div>
===§16 Funkverkehr===
 
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
===§16 Aktivität und Quotenzeiten===
'''(1)''' Die Funkfrequenzen des Rettungsdienstes, sowie der anderen Fraktionen und der Leitstellenfunk sind streng vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden.<br/>
'''(2)''' Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist die Funkdisziplin im Langfunk einzuhalten. Sie besagt:
:# Keine Privatgespräche
:# Funksprüche nicht unterbrechen
:# Funksprüche kurz fassen
:# Nur mit Genehmigung der Leitstelle untereinander funken
:# Langsam und deutlich sprechen
:# Wenn möglich, Statusmeldungen nutzen
:# Die Signalwörter “Kommen”, “Ende”, “x für y” verwenden<br/>
'''(3)''' Der Leitstellenfunk ist dauerhaft zu besetzen, auch wenn noch keine Leitstelle gebildet wurde. Ist eine Leitstelle gebildet, so übernimmt diese den Funk. Im Leitstellenfunk ist die Funkdisziplin dauerhaft einzuhalten.<br/>
</div>
===§17 Sanitätshelfer===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Der Sanitätshelfer (SH) hat sich an die im Dokument “Der Sanitätshelfer” formulierten Regeln zu halten.<br/>
'''(1)''' Jeder Mitarbeiter kann beim Personalwesen Urlaub einreichen, um von den Aktivitätsregelungen entbunden zu werden.<br/>
'''(2)''' Die Zeit als Sanitätshelfer ist als Probezeit anzusehen, und kann somit strenger geahndet werden.<br/>
'''(2)''' Alle Mitarbeiter müssen eine Mindestaktivität in Höhe von fünf Stunden innerhalb von zwei Wochen aufbringen.<br/>
'''(3)''' In der Zeit von 18:00 bis 00:00 müssen ab 30 Zivilisten mindestens 3 Mitarbeiter im Dienst sein, je weiteren 10 Zivilisten muss sich mindestens 1 Mitarbeiter in den Dienst begeben.<br/>
'''(4)''' Sanitätshelfer sind von § 16 (3) entbunden, sollte sich kein höherrangiger Mitarbeiter im Dienst befinden.<br/>
'''(5)'''Jeder Mitarbeiter kann pro Monat bis zu 6 Tage Zivilistenurlaub beanspruchen, welcher durch einen Personalverwalter genehmigt werden muss. Es werden jedoch maximal 5 Zivilistenurlaubsanträge pro Tag angenommen.<br />
'''(6)''' Mitarbeiter, welche nebenamtlich bei anderen Fraktionen angestellt sind, können das Personalwesen um Erlaubnis bitten, um während den in § 16 (3) genannten Zeiten als Zweitfraktionist in den Dienst gehen zu können.<br/>
'''(7)''' Funktionsträgern wird als Ersatzleistung zu ihrer Serveraktivität auch ihre Aktivität in den Stäben angerechnet. Der Wochenpunkt ist darüber jedoch nicht erreichbar. <br/>
</div>
</div>


----
===§17 Dokumente ===
 
===§18 Schweigepflicht===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Die Schweigepflicht untersagt es allen Mitarbeitern ausdrücklich, Informationen von Ihren Einsätzen sowie personenbezogene Daten von Patienten an Dritte, inbegriffen die Polizei und Justiz, weiterzugeben.<br/>
'''(2)''' In folgenden Fällen kann man von der Schweigepflicht entbunden sein:
:# Vor Gericht durch einen Richter, sollte es dazu beitragen eine Straftat aufzuklären.
:# Durch den Patienten selbst.
:# Sollte die betroffene Person und/oder Gruppe eine schwere Straftat androhen und/oder gestehen, bei der Menschenleben akut gefährdet werden/wurden, so entfällt die Schweigepflicht und es ist umgehend die Polizei zu informieren.<br/>
'''(3)''' Findet eine Straftat statt, die nicht von dem Patienten verübt wird, darf diese bei der Polizei gemeldet werden. Dabei ist auf die Eigensicherung zu achten.
</div>
===§19 Behandlung===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' Es wird dringend empfohlen die Behandlungsempfehlungen zu befolgen.<br/>
'''(1)''' Dokumente jedweder Art, welche an Externe herausgegeben werden, sind im Forum zu dokumentieren.<br/>
'''(2)''' Das Erste-Hilfe-Set (EHS) darf nur in folgenden Fällen eingesetzt werden:
'''(2)''' Jeder Mitarbeiter kann Atteste und Gutachten ausstellen. Diese sind jedoch erst rechtlich gültig, wenn sie durch einen Arzt unterzeichnet wurden.<br/>
:# Zur Behandlung von Rettungsdienst-Mitarbeitern im Dienst.
'''(3)''' Erste-Hilfe-Scheine dürfen durch jeden Mitarbeiter ausgestellt werden. Die im [https://docs.google.com/document/d/1Dozne1Mt5GzQgbgxfMAg1UcD0gCVopWT13cJRzoaJwI/edit '''Leitfaden'''] festgeschriebenen Regelungen sind bindend.<br/>
:# Zur Behandlung von sich selbst im Dienst.
'''(4)''' Todesurkunden dürfen ausschließlich durch Mitglieder des Führungsstabs ausgestellt werden.
:# Zur abschließenden Behandlung im Krankenhaus. Dies ist nicht verpflichtend und erfolgt nach eigenem Ermessen. Die Nutzung erfolgt in diesem Fall erst nach vollständig abgeschlossener Behandlung mit regulären Behandlungsmitteln.
:# Zur Behandlung von Bewusstlosen ab fünf Minuten vor Server-Restart.
:# Zur Behandlung von Spielfehlern (Bugs). Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Verletzungsbild mit eventuellen Aussagen übereinstimmt.<br/>
'''(3)''' Der Zustand “Koma” darf nur vom höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst festgestellt werden, ab dem Rang Notarzt auch unabhängig davon. Außerdem sind Notärzte oder im Rang höher außer Dienst befugt die Anweisung zu geben, den Patienten ins künstliche Koma zu verlegen. <br/>
'''(4)''' Nur in folgenden Fällen wird der Zustand “Koma” künstlich festgestellt:
:# Mindestens 2 große Ballistische Traumata im Kopf (darunter zählen offene oder verbundene Wunden; keine genähten Wunden)
:# Mindestens 6 große/mittlere/kleine Ballistische Traumata im Torso (darunter zählen offene oder verbundene Wunden; keine genähten Wunden)
:# Mindestens 21 große/mittlere/kleine Wunden (egal welcher Art) an einem Körperteil (darunter zählen offene oder verbundene Wunden; keine genähten Wunden) <br/>
'''(5)''' Folgende Medikamente dürfen erst ab dem Rang Notfallsanitäter verabreicht oder freigegeben werden:
:# Morphium, Epinephrin oder Adenosin
:# Methadon
:# Schmerzmittel oder Antibiotika (Tabletten in Packung, haben keine tatsächliche Wirkung) <br />
Befindet sich kein entsprechender Mitarbeiter im Dienst, so darf der Medikamentenersatz verwendet werden, sobald die sonstige Behandlung abgeschlossen ist. Außerdem sind Notärzte oder im Rang höher außer Dienst befugt die oben aufgeführten Medikamente freizugeben. <br/>
</div>
</div>


----
===§18 Weitere Regelungen===
 
===§20 Quotenzeiten===
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
<div style="padding:0px 50px 0px 50px;">
'''(1)''' In folgenden Zeiträumen müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, bevor als Zivilist auf dem Server gespielt werden darf.
'''(1)''' Durch die ärztliche Direktion erlassene Dienstanweisungen sind bindend. Sie werden im Forum und im Discord veröffentlicht.<br/>
{| class="wikitable" style="text-align: center;"
'''(2)''' Jeder Mitarbeiter hat sich auf Nachfrage mit seinem Dienstausweis auszuweisen.<br/>
!Wochentag
'''(3)''' Das Livestreamen und Aufnehmen der Dienstinhalte ist, mit Ausnahme von Prüfungsinhalten, gestattet. Während des Streamens ist ein, für alle Mitarbeiter gut sichtbarer, Hinweis auf der Karte anzubringen.<br/>
!Uhrzeit
'''(4)''' Bei einer Abwesenheit von über zehn Minuten hat sich ein Mitarbeiter aus dem Dienst abzumelden.<br/>
!Server 1
'''(5)''' Die freiwillige Feuerwehr, Mitarbeiter des RAC, sowie einzelne, gesondert zu benennende zivile Kooperationspartner können als First Responder eingesetzt werden.</br>
!Server 2
'''(6)''' Das Reparieren von Gegenständen ist nur Feuerwehrleuten gestattet. Es muss sich entweder ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug oder ein Kleineinsatzfahrzeug in unmittelbarer Nähe befinden.<br/>
|-
'''(7)''' Das Steuern der Wechselverkehrszeichen ist nur nach Rücksprache mit der Polizei gestattet. Davon ausgenommen ist das Gefahrenzeichen "Unfall".<br/>
|Montag bis Donnerstag
'''(8)''' Die Funkfrequenzen des Rettungsdienstes und aller anderen Fraktionen, sowie der Leitstellenfunk sind streng vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden.<br/>
|19 bis 23 Uhr
'''(9)''' Die Mitglieder der ärztlichen Direktion können Ausnahmegenehmigungen für einzelne Mitarbeiter erteilen.
|rowspan="3"|Mindestens 4 Rettungsdienst-Mitarbeiter,<br/>Davon müssen drei über dem Rang "Sanitätshelfer" sein<br/>
|rowspan="3"|Ab 30 Spielern:<br/>Mindestens 2 Rettungsdienst-Mitarbeiter<br/>Davon muss einer über dem Rang "Sanitätshelfer" sein<br/><br/>
|-
|Freitag bis Sonntag
|rowspan="2"|15 bis 23 Uhr
|-
|Deutschlandweite Feiertage
|}
'''(2)''' Sollte kein Mitarbeiter auf dem Server sein, so dürfen Sanitätshelfer die Quote nach Abs. 1 ignorieren. Sobald jedoch mindestens ein Mitarbeiter den Dienst antritt, so ist zeitnahe in den Dienst zu wechseln.
</div>
</div>
==Dienstanweisungen==
----
Im Forum werden unter der Kategorie “Dienstanweisungen” weitere, ggf. temporär geltende, Regeln bekannt gegeben.
==Verhalten im Dienst==
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{{Hauptartikel|Verhalten im Dienst (Medics)|Verhalten im Dienst}}
Diese Hinweise und Anweisungen sind zusätzlich zu dem Regelwerk zu beachten und sind verpflichtend!
==Nichteinhaltung der Regeln==
----
Bei Regelverstößen wird einzelfallabhängig von der zuständigen Abteilung entschieden.<br/>
:# Der Personalrat entscheidet bei Verstößen von Sanitätern oder höher.
:# Die Personalabteilung entscheidet bei Verstößen von Sanitätshelfern.
:# Die Leitung wird bei Härtefällen eingeschaltet.
:# Die Leitung, die Personalabteilung und der Personalrat können situationsbedingt und fallabhängig Strafen und Kündigungen verhängen.
:# Jeder Rettungsdienst-Mitarbeiter hat das Recht Verstöße zu melden und Auskunft über gegen ihn laufende Verfahren einzuholen.

Aktuelle Version vom 5. Februar 2026, 19:28 Uhr


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Weitere Regelwerke:

Wir behalten uns Änderungen vor, daher ist auf den Stand zu achten. Änderungsnachweise könnten unter “Versionsgeschichte” eingesehen werden.

Zitate sind entsprechend der nachfolgenden Systematik zu belegen. Die Angabe "RRw" kann ausgelassen werden.

Paragraph Absatz Rettungsdienst Regelwerk
§ 1 (1) RRw






Rettungsdienst Regelwerk

(Stand: 01.08.2025) Campbell

§1 Vorbildfunktion

(1) Es ist sich stets, sowohl gegenüber Zivilisten und Mitarbeitern anderer Fraktionen, als auch gegenüber anderen Mitarbeitern des Rettungsdienstes Wiesberg vorbildlich zu benehmen. Das Verhalten hat dem eines Rettungsdienstmitarbeiters zu entsprechen.
(2) Tätigkeiten, welche die Arbeit des Rettungsdienstes behindern oder stören, sind untersagt.
(3) Tätigkeiten, welche die Öffentlichkeit stören und nicht dringend erforderlich sind, sind zu unterlassen.
(4) Teamschädigendes Verhalten, unabhängig welcher Art und Weise, wird nicht toleriert und entsprechend sanktioniert.
(5) Rauchen ist mit Ausnahme folgender Orte, beziehungsweise Situationen erlaubt:

  1. Im Innenbereich des Klinikums und der Rettungswachen
  2. In sämtlichen Fahrzeugen
  3. Bei jedwedem Patientenkontakt

§2 Neutralität

(1) Jeder Mitarbeiter hat sich vollkommen unparteiisch zu verhalten und jeder Person die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.
(2) Straftaten gegen den Rettungsdienst oder einen seiner Mitarbeiter sind unverzüglich zu Anzeige zu bringen.
(3) Sollte nicht ausgeschlossen sein, dass ein Patient eine Gefahr für sich selbst darstellt, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst die Polizei hinzugezogen werden.
(4) Ist die Behandlung einer Person notwendig, um eine erhebliche Gefahr für deren Gesundheit abzuwenden, so darf die Behandlung gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden, sofern dies ausdrücklich durch einen Polizeivollzugsbeamten, Staatsanwalt oder Richter angeordnet wurde.

§3 Bewaffnung

(1) Mitarbeitern ist es strengstens untersagt, die tatsächliche Gewalt über jegliche Waffen zu erlangen.
(2) Der Besitz militärischer Ausrüstungsgegenstände ist verboten.
(3) Das Tragen von vermummenden Kleidungsstücken ist, mit Ausnahme von Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung, unzulässig.

§4 Eigensicherung

(1) Die Grundlagen des Eigenschutzes sind zu jeder Zeit zu befolgen.
(2) Das Befahren der Bundesstraße entgegend der Fahrtrichtung ist nur gestattet, wenn diese vorher vollgesperrt wurde und dies als notwendig erachtet wird.
(3) Die Austragungsorte gewaltsamer Konflikte und polizeiliche Sperrzonen, sowie die unmittelbare Umgebung sind durch Mitarbeiter zu meiden.
(4) Sollte sich eine Situation als gefährdend für Mitarbeiter herausstellen, so kann der Einsatz jederzeit durch den Ranghöchsten vor Ort abgebrochen werden.
(5) Anweisungen, welche einen Mitarbeiter gefährden könnten, müssen nicht befolgt werden.

§5 Materialien

(1) Die Herausgabe von Materialien, die dem Rettungsdienst vorbehalten sind, ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Ausnahmen können folgender Auflistung entnommen werden.
(2) Alle Gegenstände und Materialien des Rettungsdienstes dürfen in Fahrzeugen des Rettungsdienstes gelagert werden.
(3) Der Besitz von Rohstoffen und Zubehör für den Rohstoffabbau und die Rohstoffverarbeitung ist untersagt.
(4) Die in der Itemübersicht aufgeführten Weisungen bezüglich der Herausgabe von Gegenständen sind bindend.

§6 Einsatzbekleidung

(1) Das Tragen einer rangspezifischen Uniform, welche nicht dem eigenen Rang entspricht, ist untersagt.
(2) Es ist sich an die, in der Itemübersicht aufgeführten, Weisungen zu halten.
(3) Lehrgangsspezifische Kleidung ist nur in Situationen gestattet, in denen sie erforderlich ist. Sollte Lehrgangsspezifische Kleidung erforderlich werden, jedoch zu wenige Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation im Dienst sein, so darf die erforderliche Kleidung an Mitarbeiter ohne Ausbildung ausgegeben werden. Ausgegebene Kleidung ist schnellstmöglich wieder abzugeben.
(4) Es ist untersagt, lehrgangspezifische Kopfbedeckungen zu tragen, wenn nicht auch die dazugehörige Uniform getragen wird.
(5) Während allen Fahrten mit dem Rettungsdienst-Motorrad sind die Motorraduniform, sowie der Motorradhelm zu tragen.
(6) Es dürfen alle frei erhältlichen Hüte, Frisuren, Brillen und Bärte getragen werden.
(7) Das Tragen von Anzügen bedarf einer Freigabe durch den Führungsstab.

§7 Rettungsmittel

(1) Mitarbeiter dürfen ausschließlich in Rettungsmitteln des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, oder des Katastrophenschutzen mitfahren, respektive mitfliegen.
(2) Jeder Mitarbeiter hat sicherzustellen, dass das von ihm genutzte Rettungsmittel nur durch Mitarbeiter des Rettungsdienstes bewegt wird.
(3) Durch einen Mitarbeiter dürfen nur solche Rettungsmittel bewegt werden, für welche er die benötigte Qualifikation besitzt, oder für welche ein weiterer Mitarbeiter auf dem Rettungsmittel die benötigte Qualifikation besitzt. Fortbilder sind von dieser Regelung ausgenommen.
(4) Ein Notarzteinsatzfahrzeug kann durch einen Mitarbeiter ohne Qualifikation bewegt werden, sollte der auf dem Fahrzeug eingeteilt Notarzt einen Patienten ins Klinikum begleiten wollen.
(5) Es ist untersagt, Medical Responder zu verkaufen oder zu verleihen.
(6) Alle Rettungsmittel sind, um deren Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, mit einem Minimum an Equipment (vier Ersatzreifen, sowie einem Warndreieck/Unfallfaltsignal) auszustatten.

§8 Besetzung der Rettungsmittel

(1) Es sind vorrangig bodengebundene Rettungsmittel zu besetzen.
(2) Alle, mit einem Notarzt besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Leitender Notarzt, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarzteinsatzfahrzeug. Alle, mit einem Notarzt besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Notarztwagen.
(3) Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten PKW des Rettungsdienstes, mit Ausnahme des Kommandowagen Organisatorischer Leiter, verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung First Responder. Alle, mit ausschließlich nicht ärztlichem Personal besetzten bodengebundene Transportmittel des Rettungsdienstes verwenden als Funkrufnamen die Bezeichnung Rettungswagen.
(4) Ab drei Mitarbeitern im Dienst sind die Richtlinien zu den Rettungsmitteln einzuhalten.
(5) Ab drei Mitarbeitern im Dienst darf ein PKW nur noch besetzt werden, wenn bereits ein vollbesetztes Transportmittel eingeteilt ist. Die Anzahl an PKW darf die Anzahl an Transportmitteln nicht überschreiten.
(6) Lehrgangsfahrzeuge, sowie Luft- und Wasserrettungsmittel dürfen nur dann dauerhaft besetzt werden, wenn zwei vollbesetzte Transportmittel eingeteilt sind.
(7) Im Rang höhere können bei der Leitstelle ein Vorrecht auf die Besetzung eines PKW geltend machen. Sollten mehrere Mitarbeiter des selben Dienstgrades von ihrem Vorrecht gebrauch machen wollen, so entscheidet die Leitstelle nach bestem Wissen und Gewissen.
(8) Es darf maximal ein First Responder vom Typ BMW S1000 RR mit nur einem Mitarbeiter besetzt werden.
(9) Von den Regelungen der §8 (4), (5) & (7) darf abgewichen werden, falls ein Mitarbeiter wünscht, ein Charityfahrzeug zu fahren. Das Fahrzeug ist einem Medical Responder gleichzusetzen und darf unabhängig des Dienstgrades geführt werden.
(10) Nach Ermessen der Leitstelle darf für einen Einsatz nach Bedarf temporär ein Luftrettungsmittel eingesetzt werden auch wenn §8 (6) nicht erfüllt ist.

§9 Behandlungen

(1) Das Befolgen der Standard Operating Procedures wird empfohlen.
(2) Jeder Patient hat das Recht, eine Behandlung zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Behandlungsverweigerung zu erfolgen. Die Regelungen des § 2 (4) bleiben davon unberührt.
(3) Jeder Patient hat das Recht, einen Transport zu verweigern. Durch den behandelnden Mitarbeiter hat eine Aufkläung über die Risiken der Transportverweigerung zu erfolgen.
(4) Das ACE 3 Medical legt fest, ab welchem Dienstgrad Medikamente eigenständig verabreicht werden dürfen. Die Angaben sind bindend.
(5) Das Erste-Hilfe-Set darf

  1. zur Behandlung von Mitarbeitern des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, sowie zur Behandlung von Praktikanten
  2. zur abschließenden Behandlung im Klinikum und der Rettungswache Wallenfels, wenn alle sonstigen Behandlungsmöglichkeiten genutzt wurden,
  3. zur Behandlung von Patienten bei Großschadenslagen, sofern die Verwendung durch den Organisatorischen Leiter und den Leitenden Notarzt genehmigt wurden,
  4. zur Behandlung von Spielfehlern
  5. zur Behandlung von Bewusstlosen, sofern der nächste Serverneustart innerhalb der kommenden 15 Minuten ansteht,
  6. zur Behandlung von Eventteilnehmern, sofern dies mit dem Event-Team abgesprochen ist,
  7. als Medikamentenersatz, vorausgesetzt es befindet sich kein Mitarbeiter mit einer entsprechenden Befähigung im Dienst,

verwendet werden.
(6) Das Feststellen eines Komas ist Notärzten vorbehalten. Sollte sich kein Notarzt im Dienst befinden, so übernimmt der höchstrangige Mitarbeiter im Dienst die Feststellung. Eine Feststellung über Funk oder Telefon ist untersagt.
(7) Der Zustand komatös muss festgestellt werden, sobald ein bewusstloser Patient

  1. mindestens zwei große ballistische Traumata am Kopf
  2. zusammengerechnet mindestens zehn Verletzungen der Arten ballistische Traumata und/oder Avulsionen aller Größen am Torso bei Herzstillstand

aufweist. Für die Festellung eines Komas werden genähte Wunden nicht mitgezählt.
(8) Sollten die in § 9 (7) genannten Kriterien erfüllt sein, so ist die Behandlung auf das Verbinden der Wunden zu beschränken.
(9) Das Einleiten von Narkosen ist Notärzten vorbehalten.
(10) Sollte das Klinikum aufgrund einer akuten Gefahrensituation nicht zu verwenden sein, so kann ein Feldlazarett errichtet werden. Für die Dauer der Gefahrensituation gelten alle Regelungen bezüglich des Klinikums auch für das Feldlazarett.
(11) Sollten sich Patienten mehrmals vorsätzlich verletzen um Mitarbeiter des Rettungsdienstes in ihrer Arbeit zu stören, so darf durch den höchstrangigen Mitarbeiter im Dienst bis zum nächsten Serverneustart eine Behandlungsverweigerung ausgesprochen werden. Die Behandlungsverweigerung ist für jeden Mitarbeiter sichtbar auf der Karte zu vermerken. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.
(12) Weigert sich eine Person vehement, die Hausordnung des Klinikums einzuhalten, oder stört eine Person vorsätzlich den Krankenhausbetrieb, so ist die Polizei zu informieren und die Person des Klinikums zu verweisen. Es kann eine Behandlungsverweigerung im Sinne des § 9 (11) ausgesprochen werden. Das Vorgehen ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.

§10 Struktur und Befehlskette

(1) Das oberste Führungsorgan des Rettungsdienstes bildet die ärztliche Direktion. Ihre Weisungen sind für alle Mitarbeiter bindend. Nur die ärztliche Direktion ist befugt, Dienstanweisungen zu erlassen, sowie Regeln abzuändern. Mitglieder der ärztlichen Direktion tragen den Dienstgrad Ärztlicher Direktor.
(2) Die Mitglieder der ärztlichen Direktion bilden zusammen mit den Stabsleitern den Führungsstab.
(3) Alle Stabsleiter tragen den Dienstgrad Chefarzt, sofern es sich um approbierte Mitarbeiter handelt.
(4) Die Befehlskette innerhalb des Rettungsdienstes sieht folgende Reihenfolge vor:

  1. Ärztliche Direktion
  2. Führungsstab
  3. Personalverwalter
  4. Aus- und Fortbilder
  5. Leitstelle

(5) Beinhaltet eine Anweisung regelwidriges Verhalten, so muss der Anweisung nicht Folge geleistet werden. Sollte die Anweisung nichtsdestotrotz befolgt werden, ist die anweisende Person für alle Regelbrüche verantwortlich.
(6) Sollte ein Mitarbeiter ein drastisches Fehlverhalten an den Tag legen, kann dieser durch alle, in § 10 (4) über dem im Rang höheren aufgeführten Personengruppen, sowie dem Ranghöchsten im Dienst außer Dienst geschickt werden. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden.

§11 Großschadenslagen

(1) Einsatzstellen mit wenigstens fünf verletzten Personen werden als Großschadenslagen gehandelt.
(2) Zur Einsatzstellenorganisation wird durch die Leitstelle ein Organisatorischer Leiter bestimmt. Der Organisatorische Leiter hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.
(3) Als ärztliche Führungskraft wird durch die Leitstelle ein Leitender Notarzt bestimmt. Der Leitende Notarzt hat sich durch eine Kennzeichnungsweste zu markieren und den für ihn vorgesehenen Kommandowagen zu fahren.
(4) Sollten die entsprechenden Kommandowagen bereits besetzt sein, so sind diese zu alarmieren.

§12 Leitstelle

(1) Der Leitstellenfunk ist zu jeder Zeit durch einen Mitarbeiter mit Leitstellenausbildung oder durch den ranghöchsten Mitarbeiter im Dienst zu besetzen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, haben alle weiteren Mitarbeiter den Leitstellenfunk zu verlassen.
(2) Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Leitstelle zu bilden. Sollte kein Mitarbeiter mit bestandener Leitstellenausbildung im Dienst sein, so wird das Amt kommissarisch durch den Ranghöchsten übernommen. Sobald eine Leitstelle gebildet wurde, gelten die Regelungen zur Funkdisziplin.
(3) Ab fünf Mitarbeitern im Dienst ist eine Telefonleitstelle zu bilden. Voraussetzung für die Telefonleitstelle ist der Dienstgrad Sanitäter. Die Telefonleitstelle darf nicht in Personalunion mit der Leitstelle besetzt werden.
(4) Es wird empfohlen eine Ersatz-Leitstelle zu bestimmen, welche jederzeit die Tätigkeiten der Leitstelle übernehmen kann, sollte diese verhindert sein. Während die Ersatz-Leitstelle als Leitstelle amtiert, erhält sie die Rechte und Pflichten der Leitstelle.
(5) Alle, in § 10 (4) über der Leitstelle aufgeführten Personengruppen sowie der Ranghöchste im Dienst können die Leitstelle absetzen und eine neue Leitstelle bestimmen. Das Verfahren ist unverzüglich dem Personalwesen zu melden, sofern die Leitstelle nicht zu Ausbildungszwecken abgesetzt wurde

§13 Feuerwehr

(1) Die Leitstelle entscheidet, ob die aktuelle Einsatzlage die Besetzung der Feuerwehr zulässt.
(2) Von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr darf die Feuerwehr ab fünf Rettungsdienstmitarbeitern im Dienst besetzt werden. Es müssen jedoch zu jedem Zeitpunkt min. vier Rettungsdienstmitarbeiter im Regelrettungsdienst aktiv sein. Zusätzlich ist §13 (1) zu beachten. Außerhalb der o.g. Zeit unterliegt die sinnvolle Besetzung dem gesunden Menschenverstand.
(3) Die Mitarbeiter der Feuerwehr nehmen am Regelrettungsdienst teil und können, wenn Kapazitäten da sind, die Feuerwehreinsätze anfahren. Der Regelrettungsdienst hat zu jedem Zeitpunkt Vorrang!

§14 Sanitätshelfer und Praktikanten

(1) Alle Mitarbeiter mit dem Dienstgrad Sanitätshelfer haben sich zusätzlich an die, im Sanitätshelferdokument festgeschriebenen, Regeln zu halten.
(2) Alle hauptamtlichen Mitarbeiter ab dem Dienstgrad Rettungssanitäter dürfen Praktikanten betreuen.
(3) Alle Praktikanten sind im Vorfeld des Praktikums gemäß den Anweisungen im Praktikantenleitfaden zu belehren.

§15 Schweigepflicht

(1) Alle Mitarbeiter unterliegen einer Schweigepflicht. Diese untersagt es ihnen ausdrücklich, personenbezogene Informationen an Personen außerhalb des Rettungsdienstes weiterzugeben.
(2) Die Schweigepflicht kann nur durch den Patienten selbst aufgehoben werden.
(3) Von der Regel §15 (1) darf abgewichen werden, wenn §2 (2) gegeben ist.

§16 Aktivität und Quotenzeiten

(1) Jeder Mitarbeiter kann beim Personalwesen Urlaub einreichen, um von den Aktivitätsregelungen entbunden zu werden.
(2) Alle Mitarbeiter müssen eine Mindestaktivität in Höhe von fünf Stunden innerhalb von zwei Wochen aufbringen.
(3) In der Zeit von 18:00 bis 00:00 müssen ab 30 Zivilisten mindestens 3 Mitarbeiter im Dienst sein, je weiteren 10 Zivilisten muss sich mindestens 1 Mitarbeiter in den Dienst begeben.
(4) Sanitätshelfer sind von § 16 (3) entbunden, sollte sich kein höherrangiger Mitarbeiter im Dienst befinden.
(5)Jeder Mitarbeiter kann pro Monat bis zu 6 Tage Zivilistenurlaub beanspruchen, welcher durch einen Personalverwalter genehmigt werden muss. Es werden jedoch maximal 5 Zivilistenurlaubsanträge pro Tag angenommen.
(6) Mitarbeiter, welche nebenamtlich bei anderen Fraktionen angestellt sind, können das Personalwesen um Erlaubnis bitten, um während den in § 16 (3) genannten Zeiten als Zweitfraktionist in den Dienst gehen zu können.
(7) Funktionsträgern wird als Ersatzleistung zu ihrer Serveraktivität auch ihre Aktivität in den Stäben angerechnet. Der Wochenpunkt ist darüber jedoch nicht erreichbar.

§17 Dokumente

(1) Dokumente jedweder Art, welche an Externe herausgegeben werden, sind im Forum zu dokumentieren.
(2) Jeder Mitarbeiter kann Atteste und Gutachten ausstellen. Diese sind jedoch erst rechtlich gültig, wenn sie durch einen Arzt unterzeichnet wurden.
(3) Erste-Hilfe-Scheine dürfen durch jeden Mitarbeiter ausgestellt werden. Die im Leitfaden festgeschriebenen Regelungen sind bindend.
(4) Todesurkunden dürfen ausschließlich durch Mitglieder des Führungsstabs ausgestellt werden.

§18 Weitere Regelungen

(1) Durch die ärztliche Direktion erlassene Dienstanweisungen sind bindend. Sie werden im Forum und im Discord veröffentlicht.
(2) Jeder Mitarbeiter hat sich auf Nachfrage mit seinem Dienstausweis auszuweisen.
(3) Das Livestreamen und Aufnehmen der Dienstinhalte ist, mit Ausnahme von Prüfungsinhalten, gestattet. Während des Streamens ist ein, für alle Mitarbeiter gut sichtbarer, Hinweis auf der Karte anzubringen.
(4) Bei einer Abwesenheit von über zehn Minuten hat sich ein Mitarbeiter aus dem Dienst abzumelden.
(5) Die freiwillige Feuerwehr, Mitarbeiter des RAC, sowie einzelne, gesondert zu benennende zivile Kooperationspartner können als First Responder eingesetzt werden.
(6) Das Reparieren von Gegenständen ist nur Feuerwehrleuten gestattet. Es muss sich entweder ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug oder ein Kleineinsatzfahrzeug in unmittelbarer Nähe befinden.
(7) Das Steuern der Wechselverkehrszeichen ist nur nach Rücksprache mit der Polizei gestattet. Davon ausgenommen ist das Gefahrenzeichen "Unfall".
(8) Die Funkfrequenzen des Rettungsdienstes und aller anderen Fraktionen, sowie der Leitstellenfunk sind streng vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden.
(9) Die Mitglieder der ärztlichen Direktion können Ausnahmegenehmigungen für einzelne Mitarbeiter erteilen.