Polizei Regeln: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Panthor
(kein Unterschied)

Version vom 13. November 2018, 23:23 Uhr

Weitere Regeln:


Regeln

§1 Onlinezeiten

1.1 Bevor ein Polizist als Zivilist spielen kann, muss er sichergehen dass die Cop Quote eingehalten ist. (Die Cop Quote fällt außer Kraft, zwischen 23:00 - 11:00 Uhr)
1.2 Die Cop Quote beläuft sich auf jeweils 6 vollwertige Polizisten (ab C2).
1.3 Alle Server sind gemäß der aktuellen Verhältnismäßigkeit zu besetzen und abzudecken.

§2 Allgemeine Regeln

2.1 Es ist gestattet, den gleich Vor- und Zunamen wie als Zivilist zu verwenden. Allerdings dürfen dann keine Illegalen Aktivitäten unternommen werden.
2.2 Es ist untersagt, auf einem anderen Server in einer Fraktion zu spielen.
2.2 Das Benutzen der Justiz Slots sowie der Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge der Justiz ist verboten! Auch der Erwerb ist untersagt.
2.3 Spielt ein Polizist als Zivilist, so hat er sein Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten außer Dienst befindliche Kollegen also mittels einer unverhältnismäßigen Härte vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.
2.4 Das RP ist unter allen Umständen weiter zuführen, Regelverstöße etc. werden nach dem RP im Support oder im Gespräch geklärt.
2.5 Polizisten dürfen nur Kleidung, Gegenstände und Waffen tragen, welche ihrem Rang entsprechend. Ausnahme besteht bei Freigabe des höheren Dienstes.
2.6 Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen an Zivilisten weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht. Zuwiderhandlung führt zur Entlassung.
2.7 Die ersten acht Wochen innerhalb der Polizei sind einer Probezeit gleichgesetzt. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis jederzeit von beiden Seiten und ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Urlaub in der angegebenen Zeit wird nicht angerechnet. Diese Regelung gilt für jegliches neu angestelltes Personal, sowie für reaktivierte Beamte.
2.8 Es dürfen keine Troll Charaktere in seinem Polizei Charakter verwirklicht werden.

§2.1 Verhalten im Dienst

2.1.1 Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Leitstelle zum Dienst anmelden.
2.1.2 Ihr spielt einen Polizisten, verhaltet euch auch so.
2.1.3 Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.
2.1.4 Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf allen Straßen, sofern kein Einsatz vorliegt, ist zu wahren.
2.1.5 Bei Verlangen ist der Dienstausweis vorzulegen. Außer es ist in diesen Regeln anders bestimmt.
2.1.6 Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit Herr/Frau Nachname oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Bei internen Gesprächen darf weiterhin das “Du” genutzt werden.
2.1.7 Während des Polizeidienstes dürfen keine außer polizeilichen Aufgaben getätigt werden, Dazu gehören auch Illegalen Aktivitäten in jeglicher Form.
2.1.8 Das betreten der rechtsfreien Räume auf der Rebelleninsel ist untersagt. Diese sind der Rebellenshop, ab dem Checkpoint vor dem nord östlichen Archipel und die Gangverstecke.
2.1.8.1 Sollten Straftäter in die o.g rechtfreien Räume fliehen, ist Regel 2.1.8 aufgehoben.
2.1.9 Das weitergeben von Cop-Equipment dazu zählt, das Verkaufen, freiwillige Ablegen etc. ist strengstens untersagt. Heißt Korruption ist verboten. Wer gegen diese Regel verstößt, wird unehrenhaft entlassen.

§2.2 Leitstelle (H10)

2.2.1 Die Leitstelle ist erst ab Polizeiobermeister zu besetzen.
2.2.2 Sollte nach 15 Minuten keine Leitstelle gebildet worden sein, hat jeder Polizeibeamte den Dienst zu verlassen. Der höhere Dienst hat darauf zu achten, dass diese Regel eingehalten wird.
2.2.3 Die Leitstelle ist auf dem Server dem regulären Polizeivollzugsbeamten weisungsbefugt und kann nur durch den höchstrangigen Polizisten auf dem Server außer Kraft gesetzt werden. Dieses muss aber begründet sein! Dem höheren Polizeivollzugsdienst ist es erlaubt, gegen Entscheidungen der Leitstelle ein Veto einzulegen. Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten.
2.2.4 Bei gravierendem Fehlverhalten hat die Leitstelle das Recht einen Jeden für die aktuelle Matrix zu suspendieren. Dieses muss nach der Matrix bei dem Personalrat unverzüglich berichtet und begründet werden! Sollte kein Mitglied des Personalrates im TS sein, ist eine Bewertung zu schreiben.
2.2.5 Es wird empfohlen, die Leitstelle aus dem HQ heraus zu leiten.
2.2.6 Die Leitstelle teilt die Einsätze zu, wenn 1 Minute nach Eingang des Notrufes keine Einteilung erfolgt ist, sollte jeder Beamte bestrebt sein eine Zuteilung zu erwirken.
2.2.7 Das Auftragssystem zur Zuteilung des Einsatzes ist zwingend zu nutzen.

§3 Anwärter Regeln

3.1 Polizeimeisteranwärter dürfen während Ihrer Ausbildung nicht als Zivilist spielen.
3.2 Anwärter dürfen niemals ohne Vorgesetzten (ab Polizeimeister) auf den Server oder auf Streife gehen, wenn möglich sollten sie mit einem Ausbilder auf Streife gehen.
3.3 Anwärter dürfen bei Sondereinsätzen bessere Waffen/Ausrüstung bekommen. Diese müssen sie nach Einsatzende wieder abgeben.
Regel 3.1 gilt nicht wenn:

  • kein Polizist im Dienst ist
  • nach 23 Uhr (diese Regel gilt für alle Polizisten bis 11 Uhr)
  • wenn von der Polizeileitung oder Ausbildungsleitung angeordnet

3.4 Jeder Anwärter hat folgenden Eid bei der Ernennung zu leisten:
Ich schwöre, das Grundgesetz des Staates Havenborn, die Würde, sowie die Grundrechte der Menschen und alle im Staat geltenden Gesetze zu wahren und meine mir auferlegten Amtspflichten gegenüber Staat und Bürger gewissenhaft zu erfüllen. So wahr mir Gott helfe.
Sollte sich der Anwärter weigern, diesen Eid zu leisten, wird er entlassen.

§4 Waffen und deren Gebrauch

4.1 Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser bei sich führen.
4.2 Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Tazer anzuwenden.
4.3 Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden. Der Missbrauch des Tasers wird geahndet und bei der Justiz als schwere Körperverletzung bestraft.
4.4 Scharfe Waffen sind im Rucksack zu führen, für Sicherungsmaßnahmen bei einer VK oder PK ist der Tazer ausreichend. In Gefahrensituationen wo mit Waffengewalt zu rechnen ist, darf diese aus dem Rucksack entnommen werden.
Ausnahmen sind:

  • Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.
  • Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.

§5 Streifen

5.1 Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter, PKWs, Boote.
5.2 Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen, auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
5.3 Es ist allgemein auf eine ausgewogene Rangverteilung zwischen den Streifen zu achten.
5.4 Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke, Kofferräume und Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden. (Ausnahme Zoll)

Zivilstreife/Kriminalpolizei

Die “Zivilstreife” darf nur noch von der Kriminalpolizei besetzt werden.
Neben einer bestehenden Kripo müssen mindestens sieben Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
Zivilstreifen dürfen nur gebildet werden, wenn diese dem Ermittlungs Zweck dienen.
Es dürfen max. 4 Kriminalbeamte pro Server im Dienst sein.
Weitere interne Regeln sind bei der KriPo zu erfragen.

SEK/MEK

Das SEK ist nur bei Großschadenslagen,Banküberfälle, Hausdurchsuchungen, Geiselnahmen etc. einzusetzen. (Bei Bildung obliegt der Zugriff dem SEK)
Das MEK agiert vollkommen Zivil und wird für Festnahmen von Zielpersonen in kooperation mit der KriPo gegründet.
Es müssen mind. 4 OpK Beamte im Dienst sein, um eine Eingriffs Gruppe zu bilden.
Einsatzmaterialien wie die gesamte SEK-Uniform, sowie spezielle Waffen sind nur im Einsatzfall zu tragen und nach Beendigung des Einsatzes wieder abzulegen.
Das SEK/MEK muss sich aufgrund des erhöhten Identitätsschutz nicht ausweisen.

Verkehrsüberwachung/BAG

Die Verkehrsüberwachung kann ab 5 Polizisten gebildet werden und dann mit bis zu drei Beamten besetzt werden.
Bei speziellen Einsätzen die durch die Leitung angeordnet werden kann diese Zahl überschritten werden.
Der Rang der teilnehmenden Beamten muss mindestens C2 entsprechen.
Der Lamborghini ist auf Abruf bereitzustellen und für Hochgeschwindigkeitsverfolgungsjagden zu benutzen. Dieser darf nur als Streifenwagen genutzt werden sollten bereits zwei Beamte eine Cobra Streife besetzen.
Interne Regelungen sind bei der Fachbereichsleitung zu erfragen.

ZOLL

Neben einer bestehenden Zolleinheit müssen mindestens fünf Beamte im normalen Streifendienst anwesend sein.
Es dürfen max. 3 Zollbeamte pro Serverperiode im Dienst sein:
Der Zoll hat eine Eilzuständigkeit, das heißt dass dieser bis zum Eintreffen der Polizei, polizeiliche Maßnahmen durchführen kann.
Bei Großkontrollen darf die Personalstärke auf 5 Beamte erhöht werden.
Der Zolldienst kann ab Polizeiobermeister angetreten werden.


§ 5.1 Allgemeine Regelungen Abteilungen

Die KriPO ist i.d.R nicht zu Verkehrsunfällen o.ä. zu alarmieren. Bei Einsätzen wie Überfällen, Gewalttaten, Drogenhandel o.ä. kann die KriPo im Ermessen der H10 hinzugerufen werden. Die KriPo darf nicht zur reinen Streifenunterstützung gerufen werden.
Es dürfen sich max. 2 Zivilwagen im Streifendienst befinden, außer eine andere Regelung schreibt etwas anderes vor. Es ist zu Beachten, dass die KriPO ein Vorrecht auf 1 Zivilwagen hat, um Ermittlungen durchführen zu können.

§6 Fahrzeuge und Beschlagnahmung

6.1 Es dürfen nur als Polizist erwerbliche, dem Rang entsprechende Fahrzeuge gefahren werden.
6.2 Modul Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn man die dafür vorgesehene Ausbildung erworben hat.
6.3 Der Beschuss von Fahrzeugen ist nur auf Anordnung der Zentrale gestattet.
6.4 Fahrzeuge dürfen während eines laufenden Events/RP´s nicht beschlagnahmt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden.
6.5 Nagelbänder dürfen nicht aus dem Streifenwagen geworfen werden.
6.6 Der UKW ((Unfall-Kraft-Wagen // Fahrzeug mit der Tafel)) dürfen max. nur 2 Fahrzeuge im Dienst sein, diese Fahrzeuge sind initial auch nur für Verkehrsunfallaufnahme,Absicherung und oder Absperrungen zuständig, können in Ausnahmefälle allerdings zu primär Einsätze hinzugerufen werden, da diese Fahrzeuge dem regulären Streifendienst angehören.
6.7 Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges Polizei Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.

§7 Kontrollstationen/Checkpoints

7.1 Kontrollstationen sind auf der Karte zu kennzeichnen.
7.2 Kontrollstationen müssen möglichst verkehrssicher aufgebaut und abgesichert werden.
7.3 Das errichten eines Checkpoints ist nur in Absprache mit der Leitung erlaubt. Ausnahme hierfür ist der Zoll.
7.4 An einem Checkpoint, haben die Polizeibeamten dieselben Befugnisse wie Zollbeamte.

§8 Observation

8.1 Observationen dürfen nicht an folgenden Orten durchgeführt werden: Bank
8.2 Es wird nicht länger als 15 Minuten observiert. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.
Es gelten die folgenden Ausnahmeregelungen:
Es dient dem RP. Dies ist vom höchstrangigen, spielenden Polizisten zu bestimmen.

Definition Observation

Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.
Im Bereich der Polizei ist Aufklärung ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz.
Unter Observation versteht man das Beschaffen von Beweisen und Ermittlung Hinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.

§9 Festnahmen und Bußgelder

9.1 Verdächtige dürfen zur Eigensicherung festgenommen werden.
9.2 Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.
9.3 Jeder Festgenommene hat das Recht zu erfahren warum er festgenommen wurde.
9.4 Haftstrafen und Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Es dürfen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet oder bestraft werden, welche im Gesetzbuch stehen. Das genaue Strafmaß legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
9.5 Dem Täter muss mindestens zwei mal die Möglichkeit gegeben werden sein Ticket zu bezahlen.
9.6 Inhaftierungen müssen am Staatsgefängnis durchgeführt werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmesituation vor.
9.7 Bei einer Verfolgungsjagd, darf erst nach 10 Minuten Aggressiv gehandelt werden, Ausnahme ist die massive Gefährdung anderer.
9.8 Festgenommene müssen auf einen Rechtsbeistand belehrt werden. Dies hat spätestens bei der Durchführung Strafprozessualer Maßnahmen zu erfolgen.

Definition Strafprozessuale Maßnahme

Strafprozessuale Maßnahmen sind, das Befragen des Beschuldigten oder dass durchsuchen seines Besitzes.

Sie haben das Recht zu schweigen, alles was sie sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden. Sie haben das recht auf einen Rechtsbeistand, ansonsten können Sie sich auch selbst verteidigen. Ist keine Person der Judikative des Staats zu erreichen, darf die Polizei als Judikative agieren. Haben Sie das verstanden?

§10 Haftzeiten

10.1 Bei der Verweigerung der Zahlung eines Bußgeldbescheids so darf diese in Haftzeit umgewandelt werden.
10.2 Die Ersatzhaft beträgt pro 2000$ eine Minute oder zwei Steine.
10.3 Die Beträge werden grundsätzlich immer auf das nächst höhere Strafmaß aufgerundet.
10.4 U-Haft darf maximal 10 Minuten betragen.
10.5 Die reguläre Haft führt die Justiz durch, befindet sich niemand im Dienst der Justiz, wird dies von der Polizei übernommen, max. Haftstrafen sind dabei max. 60 Steine.
10.6 Gefangene dürfen nur per Bodenfahrzeug ins Gefängnis überführt werden.
10.7 Gefangene müssen zu jedem Zeitpunkt für Zivilisten zu erreichen sein. In der Luft ist dies nicht gewährleistet.
Regel 10.6 gilt nicht, wenn

  • wenn der Restart unmittelbar bevor steht, heißt 10 Minuten vorher
  • wenn ein Präsident es anordnet

§11 Razzien

11.1 Um eine Razzia durchzuführen, müssen mindestens sechs Polizisten an derselben beteiligt sein. Ein Beamter des höheren Polizeiverwaltungsdienstes muss anwesend sein.
11.2 Es ist stets eine gewaltfreie Konfliktlösung zu suchen.

§12 Überfall der Bank

12.1 Die Bank hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung zu beenden.
12.2 Jeder der ab dem Rang Polizeikommissaranwärter ist aufgefordert sich freiwillig als Einsatzleiter zu melden, sollte dies nicht geschehen, ernennt der höchstrangige Beamte eine Einsatzleitung.
12.3 Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.
12.4 Der Überfall auf die Bank ist mit allen Mitteln Zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

§13 Gangs und Bandenkriege

13.1 In Bandenkriegen ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn das Leben unschuldiger Zivilisten in Gefahr ist. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.
13.2 Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.

§14 Geiselnahmen

14.1 Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.
14.2 Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.
14.3 Überweisungen sind untersagt.
14.4 Das SEK sollte hinzugezogen werden.
14.5 Ein finaler Rettungsschuss um eine Gefährdung für Leib und Leben der Geisel auszuschließen kann durch den höheren Dienst angeordnet werden.

§15 EMP

15.1 Der Gebrauch vom EMP von Fahrzeugen/Helikoptern ist gestattet insofern, sich das Fahrzeug auf der Flucht befindet, heißt es entzieht sich einer Kontrolle oder flüchtet vom Tatort. Das Fahrzeug muss mind. 10 Minuten verfolgt werden, bevor der EMP eingesetzt werden darf. Der EMP darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mind. einmal gewarnt worden ist.

§16 Andere Fraktionen

16.1 Müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemein gültigen, logischen Verständnis behandelt werden.
16.2 Auch Fraktionen dürfen abgestraft werden.

§17 Verträge mit Zivilisten

17.1 Ab dem Rang Leitender Polizeidirektor dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden. Ausgenommen ist die Kriminalpolizei.

Zusatz Regelungen/Sonstiges:

§1 Ausnahmesituationen

In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ausnahmesituationen sind:

  • Ein Polizist wurde gelootet (siehe Zusatz - § II.)
  • Überfall der Bank
  • Geiselnahmen
  • Massenschießerein
  • Großschadensereignisse wo 10 Beamte eingesetzt sind.

Die Polizeileitung kann jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.
Für das SEK gelten intern Sonderregelungen.

§2 Polizisten wurden gelootet

2.1 Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.
2.2 Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.
2.3 Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.

§3 Zuständigkeiten

Ist dem PSK 2018 zu entnehmen.

§4 Beschwerden, Kritik und Belobigungen

4.1 Die in der Überschrift genannten Thematiken sind bei dem Personalrat vorzutragen.
4.2 Sollte es Beschwerden gegen den Personalrat geben, sind diese bei dem Präsidenten vorzutragen.
4.2 Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.

§5 Kameradschaftlichkeit und Miteinander

5.1 Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.
5.2 Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.
5.3 Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.

§6 Disziplinarmaßnahmen

Folgende Maßnahmen werden in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens notiert.
Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu solchen.
Jeder Maßnahme geht eine Anhörung bei dem Personalrat voraus.
Die Polizeileitung kann im Einzelfall Ausnahmen treffen.
Über jedes Vergehen erfolgt ein Akteneintrag.
Das dritte Fehlverhalten führt zum Ausschluss aus der Polizei.
Das Besitzen von Gegenständen die nicht dem jeweiligen Rang der Beamten entsprechen ist ebenfalls ein Vergehen.

§7 Entlassungen

Es gibt zwei Arten der Entlassung:
Ehrenhafte Entlassung:

  • Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen
  • Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen
  • Wird einzelfallabhängig entschieden

Unehrenhafte Entlassung:

  • Wird bei Fehlverhalten vorgenommen
  • Wird einzelfallabhängig entschieden


Entlassungen wegen Inaktivität:

Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn, folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
die Person ist innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv
und
es wird dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt
oder
es wird ihm auf eine andere Art und Weise (WhatsApp oder Forum) keine Benachrichtigung für den Grund der Abwesenheit genannt.


Wiedereinstellung

Beamte, die sich besonders bewährt haben können einen Antrag auf Wiedereinstellung stellen. In der Regel muss aber eine neue Bewerbung geschrieben werden.

§8 Rechte der Beamten

8.1 Jeder Beamte hat das Recht bei dem Personalrat Auskunft zu erhalten. Diese beinhaltet:

  • Die Anzahl und Art seiner Bewertungen (ohne Wortlaut).
  • Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst.
  • Regeländerungen
  • bevorstehende Events
  • Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)
  • bevorstehende Trainings

8.2 Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:

  • bei einzelnen Mitgliedern des Personalrates
  • bei oder im Anschluss an eine Polizei Besprechung

8.3 Zuwiderhandlung der jeweiligen Dienstanweisungen bzgl. der Zusatzmodule, wird mit sofortiger Entlassung und einer Fraktionssperre von 4 Wochen bestraft.