Polizei Regeln

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Regeln

§1 Onlinezeiten

1.1 Bevor ein Polizist als Zivilist spielen kann, muss er sichergehen dass die Cop Quote eingehalten ist. (Die Cop Quote gilt von 15:00 Uhr - 23:00 Uhr)
1.2 Die Cop Quote beläuft sich auf jeweils 6 vollwertige Polizisten (ab C2).
1.3 Die Cop Quote gilt auf Server 2 erst ab 35 anwesenden Zivillisten.
1.4 Alle Server sind gemäß der aktuellen Verhältnismäßigkeit zu besetzen und abzudecken.

§2 Allgemeine Regeln

2.1 Es ist gestattet, den gleichen Vor- und Zunamen wie als Zivilist zu verwenden. Allerdings dürfen dann keine Illegalen Aktivitäten unternommen werden.
2.2 Es ist untersagt, auf einem anderen Server in einer Fraktion zu spielen.
2.2 Das Benutzen der Justiz Slots sowie der Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge der Justiz ist verboten! Auch der Erwerb ist untersagt.
2.3 Spielt ein Polizist als Zivilist, so hat er sein Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten außer Dienst befindliche Kollegen also mittels einer unverhältnismäßigen Härte vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.
2.4 Das RP ist unter allen Umständen weiter zuführen, Regelverstöße etc. werden nach dem RP im Support oder im Gespräch geklärt.
2.5 Polizisten dürfen nur Kleidung, Gegenstände, Waffen und Fahrzeuge führen/tragen, welche ihrem Rang entsprechen. Ausnahme besteht bei Freigabe des höheren Dienstes.
2.6 Polizeiausrüstung darf unter keinen Umständen an Zivilisten weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht. Zuwiderhandlung führt zur Entlassung.
2.7 Die ersten Wochen innerhalb der Polizei, bis zur Beförderung zum Polizeihauptmeister (C4), sind einer Probezeit gleichgesetzt. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis jederzeit von beiden Seiten und ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Diese Regelung gilt für jegliches neu angestelltes Personal, sowie für reaktivierte Beamte.
2.8 Es dürfen keine Troll Charaktere in einem Polizei Charakter verwirklicht werden.
2.9 Jeder ab dem Rang Polizeikommissaranwärter ist aufgefordert, sich freiwillig als Einsatzleiter zu melden. Sollte dies nicht geschehen, ernennt die Leitstelle eine Einsatzleitung.

§2.1 Verhalten im Dienst

2.1.1 Bei Dienstantritt muss sich jeder Polizist bei der Leitstelle zum Dienst anmelden.
2.1.2 Ihr spielt einen Polizisten, verhaltet euch auch so.
2.1.3 Den Anordnungen von Vorgesetzten ist unbedingt Folge zu leisten.
2.1.4 Das einhalten aller geltenden Gesetzte (Gesetzbuch | Polizeigesetz | Zollverwaltungsgesetz) ist zwingend notwendig!
2.1.5 Bei Verlangen ist der Dienstausweis vorzulegen. Außer es ist in diesen Regeln anders bestimmt.
2.1.6 Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit Herr/Frau Nachname oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Bei internen Gesprächen darf weiterhin das “Du” genutzt werden.
2.1.7 Während des Polizeidienstes dürfen keine außer polizeilichen Aufgaben getätigt werden, Dazu gehören auch Illegalen Aktivitäten in jeglicher Form.
2.1.8 Das Betreten der Rebelleninsel (Buhlitz) ist untersagt - Ausnahmen durch § 12 sind gestattet. Dazu stellt die Rebelleninsel und das Gangversteck einen rechtsfreien Raum dar, indem keine Straftaten geahndet werden.
Sollten Straftäter in die o.g rechtfreien Räume fliehen, ist Regel 2.1.8 aufgehoben.

§2.2 Leitstelle

2.2.1 Die Leitstelle ist erst ab Polizeiobermeister zu besetzen. dem höheren Dienst ist es erlaubt, Ausnahmen zu gestatten.
2.2.2 Sollte nach 15 Minuten keine Leitstelle gebildet worden sein, hat jeder Polizeibeamte den Dienst zu verlassen. Der höhere Dienst hat darauf zu achten, dass diese Regel eingehalten wird.
2.2.3 Die Leitstelle ist auf dem Server dem regulären Polizeivollzugsbeamten weisungsbefugt und kann nur durch den höchstrangigen Polizisten auf dem Server außer Kraft gesetzt werden. Dies muss aber begründet sein und dem Personalrat spätestens nach der Matrix vorgetragen werden! Dem höheren Polizeivollzugsdienst ist es erlaubt, gegen Entscheidungen der Leitstelle ein Veto einzulegen. Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten. Ausnahme besteht bei Anweisung durch die Polizeileitung.
2.2.4 Bei gravierendem Fehlverhalten hat die Leitstelle das Recht einen Jeden für die aktuelle Matrix zu suspendieren. Dieses muss nach der Matrix bei dem Personalrat unverzüglich berichtet und begründet werden! Sollte kein Mitglied des Personalrates im TS sein, ist eine Bewertung zu schreiben.
2.2.5 Auf Anfrage der Ausbildungsabteilung ist die Leitstelle angewiesen, bis zu drei Plätze für eine Prüfung zu schaffen. Diese Maßnahme gilt nur für den Zeitraum der Prüfung und ist nach Beendigung dieser wieder Rückgängig zu machen. Diese Regel gilt nur von Montag bis Donnerstag.
2.2.6 Die Leitstelle teilt die Einsätze zu, wenn 1 Minute nach Eingang des Notrufes keine Einteilung erfolgt ist, sollte jeder Beamte bestrebt sein eine Zuteilung zu erwirken.
2.2.7 Das Auftragssystem zur Zuteilung des Einsatzes sollte genutzt werden.

§3 Anwärter Regeln

3.1 Polizeimeisteranwärter dürfen während Ihrer Ausbildung nicht als Zivilist spielen.
Regel 3.1 gilt nicht wenn:

  • kein Polizist im Dienst ist
  • nach 23 Uhr
  • von der Polizeileitung oder Ausbildungsleitung angeordnet

3.2 Anwärter dürfen niemals ohne Vorgesetzten (ab Polizeimeister) auf den Server oder auf Streife gehen, wenn möglich sollten sie mit einem Ausbilder auf Streife gehen.
3.3 Anwärter dürfen bei Sondereinsätzen mit Ausrüstungsgegenständen, welche für Polizeimeister freigegeben sind, ausgerüstet werden. Diese müssen sie nach Einsatzende wieder abgeben.
Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst.
3.4 Auf einen vollwertigen Beamten (C2+) darf max ein Anwärter in den Dienst kommen. Desweiteren dürfen maximal 6 Anwärter pro Server gleichzeitig im Dienst sein.

§4 Waffen und deren Gebrauch

4.1 Jeder Polizist muss eine Schusswaffe, sowie einen Taser bei sich führen.
4.2 Alle Polizeibeamten sind dazu angehalten, als erstes Mittel der Gewalt den Taser anzuwenden.
4.3 Der Gebrauch des Tasers muss angekündigt werden. Der Missbrauch des Tasers wird geahndet und bei der Justiz als schwere Körperverletzung bestraft.
4.4 Scharfe Waffen sind im Rucksack zu führen, für Sicherungsmaßnahmen bei einer VK oder PK ist der Taser ausreichend. In Gefahrensituationen wo mit Waffengewalt zu rechnen ist, darf diese aus dem Rucksack entnommen werden.
Ausnahmen für Regel 4.4 sind:

  • Die Polizei wird angegriffen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Ein anderer Paragraph dieses Regelwerks schreibt ein anderes Vorgehen vor.
  • Wenn das Leben von anderen Personen akut gefährdet ist.

§5 Streifen

5.1 Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind: Helikopter, PKWs, Motorräder und Boote.
5.2 Eine Streife sollte aus zwei Polizisten bestehen, auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
5.3 Es ist allgemein auf eine ausgewogene Rangverteilung zwischen den Streifen zu achten.
5.4 Fahrzeuge und Bürger dürfen jederzeit und ohne Grund kontrolliert werden. Jedoch dürfen Rucksäcke, Kofferräume und Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden.

§ 6 Allgemeine Regelungen Abteilungen

Zivilfahnder sind i.d.R nicht zu Verkehrsunfällen o.ä. zu alarmieren. Bei Einsätzen wie Überfällen, Gewalttaten, Drogenhandel o.ä. können Zivilfahnder im Ermessen der Leitstelle hinzugerufen werden. Zivilfahnder dürfen nicht zur reinen Streifenunterstützung gerufen werden.
Die VerkÜ sollte nach Möglichkeit immer zu Verkehrsunfällen und Sperrungen (mit) alarmiert werden. Die VerkÜ gehört dem regulären Streifendienst an und kann auch zu Primäreinsätzen alarmiert werden.
Der Zoll darf nur bei Not am Mann (keine freien Streifen) zu Einsätzen des regulären Streifendienstes alarmiert werden.
Es dürfen sich max. 2 Zivilwagen im Streifendienst befinden. Es ist zu Beachten, dass Zivilfahnder ein Vorrecht auf 1 Zivilwagen hat, um Ermittlungen durchführen zu können.
Während aktiven Ausnahmesituationen dürfen maximal 3 Zivilfahrzeuge auf der Insel im Einsatz sein. Dabei ist zu beachten, dass diese priorisiert dem SEK/MEK zur Verfügung stehen.
Fachbereichsinterne Fahrzeuge dürfen nur vom jeweiligen Fachbereich oder mit Freigabe des höheren Dienstes genutzt werden.
Fachbereichsinterne Fahrzeuge sind

  • Mercedes X-Klasse -> VerkÜ
  • Mercedes G-65 AMG -> SEK/MEK
  • GMC Yukon 2015 Aufbau -> SEK/MEK

Regelungen zu den Abteilungen können bei diesen Intern erfragt werden.

§7 Fahrzeuge und Beschlagnahmung

7.1 Modul Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn man die dafür vorgesehene Ausbildung erworben hat.
7.2 Der Beschuss von Fahrzeugen (PKW, LKW) ist nur dann zulässig, wenn dieses als Fluchtmittel genutzt wird. Dabei ist zu beachten, dass lediglich auf die Reifen geschossen wird.
7.3 Fahrzeuge dürfen während eines laufenden Events/RP´s nicht beschlagnahmt werden, ausgenommen es besteht die technische Notwendigkeit. Es muss zuvor Rücksprache mit dem RAC gehalten werden.
7.4 Vom UKW ((Unfall-Kraft-Wagen // Fahrzeug mit der Tafel)) dürfen max. nur 2 Fahrzeuge im Streifendienst sein. Die VerkÜ hat ein Anrecht auf das besetzen von Fahrzeugen dieser Bauart. Der UKW dienst primär zur Absicherung und Absperrung von Straßen, können aber auch zu allen anderen Einsätzen anfahren.
7.5 Vom Fahrzeug Mercedes Benz GT63s dürfen maximal drei auf der Insel aktiv sein. Der höherrangige hat ein Anrecht auf das Fahrzeug.
7.6 Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges Polizei Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.

§8 Checkpoints (Kontrollstationen)

8.1 Checkpoints sind auf der Karte intern zu kennzeichnen.
8.2 Checkpoints müssen möglichst verkehrssicher aufgebaut und abgesichert werden.
8.3 Das errichten eines Checkpoints ist nur nach Absprache mit der Leitung erlaubt. Ausnahme hierfür ist der Zoll.
8.4 An einem Checkpoint, haben die Polizeibeamten dieselben Befugnisse wie Zollbeamte.

§9 Observation

9.1 Observationen dürfen nicht an folgenden orten durchgeführt werden:

  • Bank
  • Rebelleninsel
  • Gangversteck

9.2 Es wird nicht länger als 15 Minuten observiert. Danach ist das betreffende Gebiet für mindestens 30 Minuten nicht weiter zu observieren.
Es gelten die folgenden Ausnahmeregelungen:
Es dient dem RP. Dies ist von einem Beamten des höheren Dienstes zu bestimmen.

Definition Observation

Es ist zwischen Observation und Aufklärung zu unterscheiden.
Im Bereich der Polizei ist Aufklärung ein vorbereitender Schritt für einen Zugriff oder zur Informationsgewinnung im aktiven Einsatz.
Unter Observation versteht man das Beschaffen von Beweisen und Ermittlung Hinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen.

§10 Festnahmen und Bußgelder

10.1 Bei jeder Festnahme ist stets ein realistisches Vorgehen zu wahren.
10.2 Haftstrafen und Bußgelder sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Es dürfen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet oder bestraft werden, welche im Gesetzbuch stehen. Das genaue Strafmaß legt jedoch der Beamte selbst fest. Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
10.3 Dem Täter muss mindestens zwei mal die Möglichkeit gegeben werden sein Ticket zu bezahlen.
10.4 Bei einer Verfolgungsjagd, darf erst nach 10 Minuten aggressiv gehandelt werden, Ausnahme ist die massive Gefährdung anderer.
10.5 Gefangene müssen zu jedem Zeitpunkt für Zivilisten zu erreichen sein. In der Luft ist dies nicht gewährleistet.
Ausnahmen für Regel 10.5:

  • Der Restart steht unmittelbar bevor (10min) und der Zivillisten dem zustimmt.
  • Wenn der höhere Dienst es anordnet.

§11 Haftzeiten

11.1 Bei der Verweigerung der Zahlung eines Bußgeldbescheids, darf diese in Haftzeit umgewandelt werden.
11.2 Die Ersatzhaft beträgt pro 10000$ eine Minute oder zwei Steine.
11.3 Die Beträge werden grundsätzlich immer auf das nächst höhere Strafmaß aufgerundet.
11.4 Arrest darf maximal 30 Minuten betragen.
11.5 Die reguläre Haft führt die Justiz durch, befindet sich niemand im Dienst der Justiz, wird dies von der Polizei übernommen. Haftstrafen sind dabei max. 60 Steine.

§12 Razzien

12.1 Um eine Razzia durchzuführen, müssen mindestens sechs Polizisten an derselben beteiligt sein. Ein Beamter des höheren Polizeiverwaltungsdienstes muss anwesend sein.
12.2 Es ist stets eine gewaltfreie Konfliktlösung zu suchen.
12.3 Als Razzia bezeichnet die Polizei Nordholm die Durchführung polizeilicher Maßnahmen auf der Rebelleninsel. Eine aktive Verfolgung ist keine Razzia!

§13 Überfall der Bank

13.1 Die Bank hat höchste Priorität. Jedes RP ist nach Aufforderung der Einsatzleitung zu beenden.
13.2 Es ist stets eine gewaltfreie Lösung zu suchen.
13.3 Der Überfall auf die Bank ist mit allen Mitteln zu verhindern, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

§14 Gangs und Bandenkriege

14.1 In Bandenkriegen ist die Polizei eine neutrale Partei. Sie greift nur ein, wenn das Leben unschuldiger Zivilisten in Gefahr ist. Hier liegt die Priorität jedoch auf der Rettung dieser.
14.2 Gefasste Bandenmitglieder sind nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt.
14.3 In allen anderen Gangangelegenheiten liegt die oberste Priorität beim Schutz unbeteiligter. In solche Situationen greift die Polizei nur ein, wenn die angegriffene Partei dies zu Beginn der Situation erfragt. In jedem Fall liegt die Entscheidung über das Einmischen in eine solche Situation beim höchstrangigsten Polizisten im Dienst welcher zu keinem der beiden zivilen Fraktionen gehört.

§15 Geiselnahmen

15.1 Das Leben der Geisel hat oberste Priorität.
15.2 Auf unrealistische oder regelwidrige Forderungen darf nicht eingegangen werden.
15.3 Überweisungen sind untersagt.
15.4 Das SEK sollte hinzugezogen werden.
15.5 Ein finaler Rettungsschuss um eine Gefährdung für Leib und Leben der Geisel auszuschließen kann durch den höheren Dienst angeordnet werden.

§16 EMP

Der Gebrauch vom EMP ist gestattet insofern, sich das Fahrzeug auf der Flucht befindet, heißt es entzieht sich einer Kontrolle oder flüchtet vom Tatort. Das Fahrzeug muss mind. 10 Minuten verfolgt werden, bevor der EMP eingesetzt werden darf. Der EMP darf nur dann abgegeben werden, wenn das Fahrzeug vorher mind. einmal gewarnt worden ist.
Zwischen Warnung und direktem EMP müssen mindestens 31 Sekunden vergehen. Ausnahme besteht bei Freigabe durch den höheren Dienst.

§17 Andere Fraktionen

17.1 Müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechte und Befugnisse, sowie dem allgemein gültigen, logischen Verständnis behandelt werden.
17.2 Auch Fraktionen dürfen abgestraft werden.

§18 Verträge mit Zivilisten

Ab dem Rang Polizeidirektor dürfen Verträge mit den Zivilisten eingegangen und ausgehandelt werden.

§19 Überfall auf die Asservatenkammer

19.1 Bei einem Überfall auf die Asservatenkammer sind sofort alle anderen RP Situationen zu beenden und die Aufrüstung für den Einsatz zu beginnen.
19.2 Waffentransporte zum Vernichtungslager dürfen ausschließlich durch die Polizeileitung freigegeben werden.

§20 Teilnahme an Events

20.1 Die Teilnahme an einem Event ist ausschließlich mit einem Ziv-Charakter erlaubt. Hierbei darf die Quote außer Acht gelassen werden.
20.2 Es obliegt der Leitstelle ob Polizisten im Dienst bei Events zuschauen dürfen.
20.3 Absicherungen bei Events müssen von der Leitstelle und dem Eventveranstalter genehmigt sein.

Zusatz Regelungen/Sonstiges:

§1 Ausnahmesituationen

In Ausnahmesituationen ist jedes Mittel recht, um diese zu lösen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ausnahmesituationen sind:

  • Ein Polizist wurde gelootet
  • Überfall der Bank
  • Geiselnahmen
  • Massenschießerein
  • Großschadensereignisse wo 10 Beamte eingesetzt sind.
  • Überfall auf die Asservatenkammer

Die Polizeileitung kann jede Situation als Ausnahmesituation deklarieren.

§2 Polizisten wurden gelootet

2.1 Der/Die entsprechenden Verdächtigen sind mit allen Mitteln zu stoppen.
2.2 Die gestohlene Ausrüstung muss zurückgebracht oder vernichtet werden.
2.3 Ab dem Eintreten dieses Ereignisses ist keine gewaltfreie Lösung mehr von Nöten.

§3 Zuständigkeiten

Ist dem PSK 2019 zu entnehmen.

§4 Beschwerden, Kritik und Belobigungen

4.1 Die in der Überschrift genannten Thematiken sind bei dem Personalrat vorzutragen.
4.2 Sollte es Beschwerden gegen den Personalrat oder den höheren Dienst geben, sind diese bei der Leitung vorzutragen.
4.3 Dies kann schriftlich (Bewertung) oder mündlich geschehen.

§5 Kameradschaftlichkeit und Miteinander

5.1 Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.
5.2 Wiederholte falsche Anschuldigungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.
5.3 Unkameradschaftliches Verhalten führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.

§6 Disziplinarmaßnahmen

Folgende Maßnahmen werden in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens notiert.
Jeglicher Verstoß gegen dieses Regelwerk führt zu solchen.
Jeder Maßnahme geht eine Anhörung bei dem Personalrat voraus.
Die Polizeileitung kann im Einzelfall Ausnahmen treffen.
Über jedes Vergehen erfolgt ein Akteneintrag.
Das dritte Fehlverhalten führt zum Ausschluss aus der Polizei.
Das Besitzen von Gegenständen die nicht dem jeweiligen Rang der Beamten entsprechen ist ebenfalls ein Vergehen.

§7 Entlassungen

Es gibt zwei Arten der Entlassung:
Ehrenhafte Entlassung:

  • Wird bei Entlassungsantrag vorgenommen
  • Wird bei langjährigen Beamten vorgenommen
  • Wird einzelfallabhängig entschieden

Unehrenhafte Entlassung:

  • Wird bei Fehlverhalten vorgenommen
  • Wird einzelfallabhängig entschieden

Entlassungen wegen Inaktivität:

Entlassungen wegen Inaktivität werden vorgenommen wenn, folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
die Person ist innerhalb von 2 Wochen weniger als 5 Stunden auf dem Server aktiv
und
es wird dem Personalrat kein Urlaubsantrag vorgelegt.

§8 Rechte der Beamten

8.1 Jeder Beamte hat das Recht bei dem Personalrat Auskunft zu erhalten. Diese beinhaltet:

  • Auskunft über laufende Disziplinarmaßnahmen gegen ihn selbst.
  • Regeländerungen
  • bevorstehende Events
  • Besprechungen und deren Inhalt (auch rückwirkend)
  • bevorstehende Trainings, sind bei der Ausbildungsleitung zu erfragen.

8.2 Jeder Beamte hat das Recht auf Anhörung:

  • bei einzelnen Mitgliedern des Personalrates
  • oder im Anschluss an eine Polizei Besprechung

Die Polizeileitung kann für bestimmte Personen oder Personengruppen Regeln aufheben oder neu definieren.
Das letzte Wort in allen Fällen hat die Polizeileitung.
Den Anweisungen der Polizeileitung muss ausnahmslos Folge geleistet werden