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9. Das mutwillige Zerstören von Tankstellen ist strengstens verboten. <br/>
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10. Gruppierungen dürfen nur mit 10 Mann auf dem Server vertreten sein.  
10. Gruppierungen dürfen nur mit 10 Mann auf dem Server vertreten sein.  
::* 10.1. Die Polizei darf mit maximal 10 Personen an einer Situation beteiligt sein.
::* 10.1. Die Polizei darf nur mit maximal 10 Personen an einer Situation beteiligt sein.


=='''§ 2: Besondere Gebiete:'''==
=='''§ 2: Besondere Gebiete:'''==

Version vom 26. Februar 2018, 23:56 Uhr

Weitere Regeln:


RealLifeRPG Server Regeln

!!UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!!
Die Würde des Menschen ist unantastbar [Art. 1,1 GG]. Wir sind alle Menschen. Jeder verdient Respekt!

Wir dulden keine Beleidigungen, keinen Extremismus sowie Verurteilungen aufgrund von Religion oder sexueller Orientierung.


Ereignisse, welche diese Grundsätze verletzen, dürfen nicht nachgestellt werden. Des Weiteren sind nur Namen gestattet, welche keine negative Vorbelastung in Bezug auf diese Grundsätze vorweisen.
Das Abspielen der ersten beiden Strophen der deutschen Nationalhymne (1922) ist ebenfalls verboten.


Dieser Server ist gemäß der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) des Spiels ArmA 3 für Nutzer unter 16 Jahren nicht geeignet. Das Spielen auf den Systemen von RealLife RPG ist somit für alle Nutzer, die diese Anforderung nicht erfüllen, untersagt.

Auf unserem Server ist das Spielen nach den ersten 6 Stunden nur dann möglich, wenn der jeweilige Spieler unsere "Soft-Whitelist" bestanden hat.

Dieses Regelwerk befasst sich einzig und allein mit spieltechnisch verbotenen oder unerwünschten Taten, die mit Maßnahmen des Supports geahndet werden.

Gesetze für den Rollenspiel technischen Inhalt auf dem Server sind separat im Gesetzbuch verfasst.

"Die Serverleitung hat jederzeit die Möglichkeit Regeln zu verändern oder neu zu interpretieren. Ihr Urteil ist zu respektieren.”

Vor dem Betreten des Support-Wartebereiches sind jegliche Handlungen auf dem Server vollends für alle beteiligten Parteien abzuschließen.

Im Warteraum selbst muss Talkpower (mit Begründung) angefordert werden.

§ 1: Allgemeine Regeln:

1. Jeder Spieler verkörpert zu jeder Zeit auf dem Server einen Charakter im Roleplay, welche mit anderen Personen im Roleplay verbal (bei technischen Problemen per Direktchat) interagiert, sowie Handlungen, Wünsche und Ziele seines Charakters verfolgt.

  • 1.1. Zum RP gehört auch der Respekt vor dem eigenen und dem Leben anderer. Selbstmord zur Vermeidung einer Strafe ist verboten.
  • 1.2. Jeder Roleplay-Charakter bedarf einer vernünftigen Namensgebung.

2. Nach dem Koma ist das Einmischen in die vorangegangene RP-Situation untersagt. Wissen bleibt erhalten, offensichtliche Jagen um Rache zu üben ist verboten.
3. Die Weitergabe von spielrelevanten Informationen über externe Dienste (Metagaming) ist auf dem Server untersagt. Informationen aus Videomaterial sind nur zulässig, sofern dies durch die Quelle gewünscht ist.

  • 3.1. Ausnahme: Der TS-Chat zur Übermittlung von Links an andere Parteien, solange dies im RP möglich ist (immer, wenn das Telefon zu öffnen ist) - beispielsweise “Dokumente” an Polizei.

4. Eine RP-Situation muss immer zu Ende geführt werden. Streitigkeiten werden später im Gespräch miteinander oder mit Hilfe des Supports geklärt. Der Support bringt die Parteien - wenn gewünscht - zum Gespräch zusammen.

  • 4.1. Das Erwähnen des Supports oder anderer Instanzen im RP und sei es durch ein Synonym ist NICHT erlaubt.
  • 4.2. Das Verlassen jedweder Situation ist nur im persönlichen Notfall gestattet.
  • 4.3. Nach Ende einer RP-Situation (keine Interaktion mehr [Schießerei, aktive Verfolgung, ...] müssen die Parteien mindestens 15 Minuten bis zum Disconnect warten.

5. Beleidigungen als Teil des RP’s sind grundsätzlich erlaubt, solange nicht gegen die Grundwerte des Servers verstoßen wird und die Beleidigung nicht einziger Inhalt, sondern Teil des RP’s ist. Die beleidigte Person/Partei sollte sich nicht persönlich angegriffen fühlen.
6. Das Beschenken neuer Spieler (Ausnahme bis zu einem Wert von 10.000$) und das Betteln durch neue Spieler ist verboten.
7. Trollen, also das vorsätzlich Nerven anderer Spieler im/außerhalb des RP’s, ist verboten. Darunter fallen z.B. Geräuschbelästigung, dauerhaftes Verfolgen anderer Spieler oder das RP-freie Abbauen von Reifen.
8. Jedes Ausnutzen von Bugs/Exploits/Regel-Lücken oder anderen Fehlern in allen Bereichen des Spiels ist verboten. Fehler müssen umgehend persönlich an den Support gemeldet werden. Infos Fehler Melden
9. Das mutwillige Zerstören von Tankstellen ist strengstens verboten.
10. Gruppierungen dürfen nur mit 10 Mann auf dem Server vertreten sein.

  • 10.1. Die Polizei darf nur mit maximal 10 Personen an einer Situation beteiligt sein.

§ 2: Besondere Gebiete:

1. Sichere Gebiete sind alle Marktplätze, Garagen und HQ’s mit dem dazugehörigen Gelände.

  • 1.1. Polizei und Justiz-HQ dürfen bei mindestens 5 anwesenden Polizisten nach Ankündigung und 5 Minuten Wartezeit angegriffen werden.

2. Illegale Handlungen in einer Safezone sind verboten (Überfall, Waffenhandel, etc.)

  • 2.1. Die Verlagerung des RP’s (z.B Flucht) in eine Safezone hebt diese für alle Beteiligten auf. Es ist darauf zu achten keine Unbeteiligten zu beeinflussen.

3. Auf der Rebelleninsel (Insel im Osten) gelten keine Gesetze nach dem Gesetzbuch (Server Regeln gelten).

  • 3.1. Das Einnehmen eines Gangverstecks erlaubt die Gewaltanwendung gegen die angreifende Partei.
  • 3.2. Parteien, die ein Gangversteck verteidigen, dürfen nach Ankündigung (Warnschuss oder Nachricht) beschossen werden. Warnschüsse sind als einzelne Schüsse abzugeben welche mit ausreichender Distanz neben die Person gehen. Um somit die gefahr zuverringern das versehentlich Querschläger Personen oder Fahrzeuge treffen. (Reaktionszeit beachten)
  • 3.3. Die Polizei darf auf der gesamten Insel nach Ankündigung (Warnschuss oder Nachricht) beschossen werden. (Reaktionszeit beachten)

§ 3: Gruppierungen:

1. Gruppierungs-Mitglieder müssen zusätzlich zu ihrem Namen noch ein Clantag in eckigen Klammern [ABC] tragen.

  • 1.1. Das Clantag darf, wenn bekannt, im RP verwendet werden. Es steht Roleplay technisch nicht auf dem Ausweis!

2. Es dürfen maximal 10 Spieler gleichzeitig bei Aktionen nach §6/7 zusammen agieren. Diese Begrenzung gilt auch für das gemeinschaftliche Farmen illegaler Güter.

  • 2.1 Permanente Bündnisse müssen im Forum angekündigt sein und von der Supportleitung bestätigt werden (maximal 1 permanentes Bündnis) und temporäre Bündnisse dürfen nur einmal pro Matrix bestehen und müssen der Polizei gemeldet werden.
  • 2.2 Das Einmischen als Drittpartei in ein laufendes RP, in welchem man nicht von Beginn an involviert ist, ist verboten. Dies gilt nicht für die Fraktionen der Polizei, des Rettungsdienstes, der Justiz und des RAC.
  • 2.2.1 Ausgenommen davon sind, Angemeldete Firmen, die im Forum zugelassen wurden und mit der Rettung oder der Sicherheit der Bürger beauftragt sind. (Illegale aktivitäten sind für die Firmen untersagt. Bedeutet das das unterstützen von Gruppierungen oder einzelnen Spielern bei illegalen aktivitäten, dazu zählt ebenfalls die Rebellen Insel!)
  • 2.3 Um miteinander agieren zu dürfen, ist es zwingend notwendig ein einheitliches Clantag [ABC] zu tragen. Beispiel: [ABC] Lorenzo Heidelberg. Lediglich für das gemeinsame Farmen und den dazugehörigen gegenseitigen Schutz ist die Zusammenarbeit ohne ein gemeinsames Clantag bis zu vier Spielern erlaubt.

3. Ein Clankrieg unterliegt eigenen, vorher mit der Serverleitung abgesprochenen Regeln, welche in einer Kriegserklärung festgehalten werden. Wenn nicht anders genehmigt, gilt das Server-Regelwerk.

  • 3.1. Mediziner dürfen während eines Krieges NICHT gerufen werden.

§ 4: Gewaltanwendung:

1. Es ist immer in angemessener Weise und mit verhältnismäßigen Mitteln zu reagieren. Erneut sei gesagt - das Leben muss respektiert werden.
2. Notwehr ist das Einsetzen minimaler Gewalt, um einen anderen Zivilisten kampfunfähig zu machen, welcher einen selbst oder ein Gruppenmitglied aktiv bedroht. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden.
3. Generell: Waffengewalt (sowie der Taser) muss vorher angekündigt werden. Bedenke die Verhältnismäßigkeit! Der Gegenüber darf nach der Ankündigung reagieren.
4. Wege der Ankündigung sind:

  • 4.1. Verbale Bedrohung (sollte möglichst immer zusätzlich erfolgen)

5. Ausnahmen von der Schussankündigung (gilt für Polizei-Zivilisten-Interaktion):

  • 5.1. Großereignisse [Bank, Geiselnahme, Gefängnisausbruch] - es ist keine Ankündigung erforderlich.
  • 5.1.1. Die Polizei muss immer versuchen, Verhandlungen aufzunehmen.
  • 5.2. Kleinereignisse [Verfolgungsjagd (wenn durch Polizei/Unfall beendet), Gefangenentransport (Gruppenmitglied)] - Zivilisten dürfen sofort schießen, Beamte müssen den scharfen Schuss ankündigen, dürfen allerdings bewaffnete Zivilisten tasern.
  • 5.2.1. Gespräche müssen in Betracht gezogen werden. Im Falle einer unbewaffneten Gesprächsaufnahme entfällt die Schussfreigabe.
  • 5.3. Verhandlungsführer - ausgenommen von der initiativen Schussfreigabe ist der unbewaffnete und ggf. gekennzeichnete Verhandlungsführer.
  • 5.3.1. Wichtig: Diese sind jedoch nicht immun (z.B. kann als Geisel genommen, nach Ankündigung beschossen oder bei Nichterfüllung der Forderungen erschossen werden).
  • 5.3.2. Jeglicher aggressiver Akt gegen einen Verhandlungsführer kann, zum Eigenschutz, bei zukünftigen Aktionen von der Verhandlungspflicht befreien.
  • 5.4. In besonders schweren Fällen (wie z.B. Geiselnahmen/Bank/terroristischen Aktionen), kann das SEK oder die Polizeipräsidenten/Direktoren, wenn alle Verhandlungen scheitern und ein anderer Ausgang die Rettung der Geisel verhindert, ohne Ankündigung die sichere Exekution der Geiselnehmer anordnen.

6. Eine kapitulierende oder gefesselte Person (erhobene Hände), welche nicht in das RP eingreift, darf nicht beschossen werden.
7. RDM - Das wahllose Töten ohne oder mit RP ist verboten. Das gezielte, regelkonforme Töten bestimmter Personen ist im RP erlaubt. (Gang-Fehde)
8. VDM - Das Einsetzten des Autos als Waffe ist in Notwehr oder nach Ankündigung gegen Personen, welche direkt vor dem Fahrzeug stehen, erlaubt. Auch hier muss eine ausreichende Reaktionszeit gegeben werden. Das gezielte Töten von Personen mit einem Fahrzeug ist immer verboten.

§ 5: Interaktion mit den Fraktionen:

1. Der RAC und die Medics haben sich als neutrale Fraktion aus Konflikten zwischen Gruppierungen und/oder der Polizei herauszuhalten. Bei Eintreten in das RP haben sie gewarnt zu werden. Missachtung führt zur Aufhebung ihrer Immunität.

  • 1.1. Sie dürfen nicht angegriffen, ausgeraubt, bestohlen oder sonst in ihrer Arbeit gestört werden.
  • 1.2. Sie dürfen nur nach Absprache als Geisel genommen werden, solange der normale Betrieb gesichert ist.
  • 1.3. RAC und Medics unterstehen einzig sich selbst, keinem Spieler einer anderen Fraktion ist es erlaubt ihnen Befehle zu erteilen
  • 1.3.1. Davon ausgenommen ist das Festnehmen, Verweisen bei Verstößen gegen das Gesetz.

2. Die Polizei, sowie die Justiz, sind nicht neutral. Sie dürfen nicht gezwungen werden ihre Ausrüstung abzulegen (Es kann eine Entwaffnung stattfinden, bei der Waffen in ihren Rucksack gelegt werden müssen, und bis zum nächsten Aufenthalt am HQ nicht eingesetzt werden dürfen).
Jedoch ist es auch nicht verboten Polizei sowie Justiz Ausrüstung zu Besitzen bzw. zu Stehlen.
3. Das Ausstellen/Annehmen von Bußgeldern und Rechnungen in bar ist verboten (ausgenommen für den Medic Eh Schein).
4. Geschädigte Personen im Bereich einer Sperrzone haben keinen Anspruch auf jedwede Form der Entschädigung, sofern sie sich nicht schnellstmöglich entfernen. Eine Sperrzone muss regelmäßig (sofern möglich alle 15 Minuten) erneuert werden

§ 6: Überfälle und Einbrüche:

1. Bei einem Überfall haben sich beide Parteien an das RP zu halten. Der Start ist eindeutige verbale Kommunikation.
2. Die Anwendung von Gewalt ist nach §4 zulässig. Der Überfall selbst ist keine Ankündigung.
3. Das Überfallen eines fahrenden Fahrzeuges muss deutlich und mit mehr Reaktionszeit beginnen. Das Fahrzeug muss verbal und durch “Vorsetzen” zum stoppen bewegt werden.

  • 3.1. Sollte der Fahrer auf diese Maßnahmen nicht reagieren, darf er nach mehrmaliger Warnung (mind. 3 Anhalte-Versuche) durch Schüsse zum Anhalten gezwungen werden. Diese müssen auf die Reifen gerichtet sein.

4. Ein Einbruch ist ab 6 Polizeibeamten im Dienst zulässig.
5. Ein Einbruch ist ab 30 Minuten vor Restart verboten.

§ 7: Großereignisse (Geiselnahme,Gefängnis-Ausbruch,Staatsgebäude) :

1. Bei den Großereignissen müssen mindestens 6 Polizisten im Dienst sein. (Eine Polizei-Geisel zähl als “außer Dienst”.)
60 Minuten vor Restart dürfen die Großereignisse (Geiselnahme & Staatsgebäude) nicht mehr begonnen werden. Das Großereignis (Gefängnis-Ausbruch) darf 30min vor Restart nicht mehr begonnen werden.
2. Eine Geiselnahme muss per Nachricht der ganzen Polizei angekündigt werden.
3. Geiselnahmen und Überfälle auf die Bank sind von jeder Gruppierung/Clan, sowie jedem unabhängigen Spieler, nur einmal pro Server Periode erlaubt.
4. §7.1/7.2 gelten nicht für Entführungen zwischen Privatpersonen.
5. Lösegelder werden bar übergeben. Ausnahme: Beide Seiten einigen sich freiwillig anders.
6. Das Nutzen nicht existierender Bedrohungen (z.B. Bomben) ist untersagt. Ausgenommen sind abgesprochene Aktionen und Events.

§ 8: Verkauf von gestohlenen Fahrzeugen:

1. Der Verkauf von gestohlenen Fahrzeugen ohne Roleplay-Interaktion ist verboten.
2. Das Fahrzeug muss für 10% des aktiven Neupreises in bar (Ausnahme Einigung wie §7.5) rückkaufbar sein.
3. Zwischen der Information des Besitzers und dem Verkauf müssen mindestens 10 Minuten vergehen.
4. Im Falle eines Verbindungsabruches muss der Support informiert oder der Verkauf bis zum Wiedererscheinen verschoben werden. Der Halter-Name kann durch den RAC festgestellt werden.
5. Sollte der Spieler sich NACH Benachrichtigung über den Verkauf ausloggen, darf das Fahrzeug verkauft werden.

§ 9: Haus & Bauregeln:

1. Häuser müssen sachgemäß gesetzt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass keine Straßen blockiert, keine Händler zugebaut und das Flugfeld nicht bebaut wird.
2. Beim Platzieren eines Gebäudes muss in Städten 10m, außerhalb 30m, Abstand zum nächsten bewohnten oder zum Verkauf stehenden, Haus eingehalten werden.

  • 2.1. Davon darf abgewichen werden, wenn die Nachbarn einverstanden sind.

3. Hausbesitzer dürfen keine Personen ohne Roleplay Hintergrund in ihrem Haus einsperren.


TIPP: Es wird allen Spielern empfohlen, permanent eine Aufnahme laufen zu lassen.

!!UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!!

Viel Spaß beim Spielen euer RealLife RPG Team

Änderungen vorbehalten! Stand: 11.01.2018