Regeln

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RealLifeRPG Server Regeln


!!UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!!

Dieses Regelwerk befasst sich einzig und allein mit spieltechnisch verbotenen oder unerwünschten Taten, die mit Maßnahmen des Supports geahndet werden.
Gesetze für den Rollenspiel-technischen Inhalt auf dem Server sind separat im Gesetzbuch verfasst.

Die Würde des Menschen ist unantastbar [Art. 1,1 GG]. Wir sind alle Menschen. Jeder verdient Respekt!
Wir dulden keine Beleidigungen, keinen Extremismus sowie Verurteilungen aufgrund von Religion oder sexueller Orientierung.
Ereignisse, welche diese Grundsätze verletzen, dürfen nicht nachgestellt werden. Des Weiteren sind nur Namen gestattet, welche keine negative Vorbelastung in Bezug auf diese Grundsätze vorweisen.
Das Abspielen der ersten beiden Strophen der deutschen Nationalhymne (1922) ist ebenfalls verboten.

Dieser Server ist gemäß der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) des Spiels ArmA 3 für Nutzer unter 16 Jahren nicht geeignet. Das Spielen auf den Systemen von RealLifeRPG ist somit für alle Nutzer, die diese Anforderung nicht erfüllen, untersagt.
Auf unserem Server ist das Spielen nach den ersten 9 Stunden nur dann möglich, wenn der jeweilige Spieler unsere "Soft-Whitelist" bestanden hat.



"Die Serverleitung hat jederzeit die Möglichkeit Regeln zu verändern oder neu zu interpretieren. Ihr Urteil ist zu respektieren.”

Vor dem Betreten des Support-Wartebereiches sind jegliche Handlungen auf dem Server vollends für alle beteiligten Parteien abzuschließen.
Im Warteraum selbst muss Talkpower (mit Begründung) angefordert werden.

§ 1: Allgemeine Regeln:

1. Sei kein Idiot!

  • 1.1 Euer Leben ist das höchste Gut und ist um jeden Preis zu schützen.


2. Jeder Spieler verkörpert zu jeder Zeit auf dem Server einen Charakter im Roleplay, welche mit anderen Personen im Roleplay verbal (bei technischen Problemen per Direktchat) interagiert, sowie Handlungen, Wünsche und Ziele seines Charakters verfolgt.

  • 2.1 Zum RP gehört auch der Respekt vor dem eigenen und dem Leben anderer. Selbstmord zur Vermeidung einer Strafe ist verboten. Euer Leben ist das höchste Gut und ist um jeden Preis zu schützen.
  • 2.2 Jeder Roleplay-Charakter bedarf einer vernünftigen Namensgebung.


3. Nach dem Koma ist das Einmischen in die vorangegangene RP-Situation untersagt. Das Wissen der vorherigen RP-Situation bleibt nicht erhalten. Erläuterung

4. Eine Änderung des Charakternamens ist nur mit Genehmigung der Justiz möglich. Erläuterung

5. Die Weitergabe von spielrelevanten Informationen über externe Dienste (Metagaming) ist auf dem Server untersagt. Informationen aus Videomaterial sind nur zulässig, sofern dies durch die Quelle gewünscht ist.

  • 5.1 Ausnahme: Der TS-Chat zur Übermittlung von Links an andere Parteien, solange dies im RP möglich ist (immer, wenn das Telefon zu öffnen ist) - beispielsweise “Dokumente” an Polizei.


6. Eine RP-Handlung muss immer zu Ende geführt werden. Diese Handlung kann sich allerdings auch über mehrere Server Restarts erstrecken (z.B. Verträge, Fahndungsliste …).

  • 6.1 Das Verlassen des Servers ist erlaubt, wenn die vorangegangene RP-Situation beendet wurde (keine aktive Interaktion mehr wie z.B. eine Schießerei oder aktive Verfolgung etc. innerhalb der letzten 15 Minuten.) Ausnahme: Beide Parteien einigen sich anders
  • 6.2 Das Einparken von Fahrzeugen in einer laufenden RP Situation ist verboten.
  • 6.3 Das Verlassen jedweder Situation ist nur im persönlichen Notfall gestattet.
  • 6.4 Das Erwähnen des Supports, oder anderer Instanzen, im RP und sei es durch ein Synonym, ist NICHT erlaubt.
  • 6.5 Das Erwähnen von Videoaufnahmen, oder gleichwertigen, im RP und sei es durch ein Synonym, ist NICHT erlaubt.


7. Beleidigungen als Teil des RP’s sind grundsätzlich erlaubt, solange nicht gegen die Grundwerte des Servers verstoßen wird und die Beleidigung nicht einziger Inhalt, sondern Teil des RP’s ist. Die beleidigte Person/Partei sollte sich nicht persönlich angegriffen fühlen.

8. Power-RP, Fail-RP, Metagaming und Trolling sind verboten. Erläuterung

9. Jedes Ausnutzen von Bugs/Exploits/Regel-Lücken oder anderen Fehlern in allen Bereichen des Spiels ist verboten. Fehler müssen umgehend persönlich an den Support gemeldet werden. (Fehler Melden)

9.1 Duping (auch der Versuch) wird immer mit einem permanenten Ban bestraft (ohne Chance auf Entbannung).


10. Gruppierungen dürfen nur mit 10 Mann, die das selbe Clantag tragen, auf dem Server vertreten sein.

  • 10.1 Die Polizei darf nur mit maximal 10 Personen an einer Situation beteiligt sein.
Im Falle eines Überfalls auf die Asservatenkammer oder eines Überfalls des Waffentransports zur Entsorgung, gilt diese Regel für die Polizei nicht.


11. Die Weitergabe RP-relevanter Informationen via Sidechat ist verboten. Generell ist die Kommunikation auf ein Minimum zu beschränken, oft kann das Wiki, Forum oder ein Spieler direkt neben euch helfen.

12. Das Spielen mit mehr als einem Account ist verboten.

13. Das Umloggen (z. B von Cop auf Civ) um seine eigene Gruppierung zu unterstützen ist verboten!

14. Eine RP-Situation ist erst dann beendet, wenn die Situation abgeschlossen ist.

15. Das Looten von Leichen ist verboten. Erläuterung

16. Das nachträgliche Einmischen in ein RP ist verboten. Erläuterung

  • 16.1 Ausgenommen davon sind: Rac, Medic, Staatsanwälte sowie Richter.


17. Das Verkaufen von Ingame-Besitztümer gegen reales Geld ist verboten.

§ 2: Besondere Gebiete:

1. Safezones sind auf der Karte markiert, ihre eingezeichneten Grenzen sind nur Richtwerte und sollten im RP sinnvoll erscheinen. Safezones sind unter anderem Marktplätze, HQ’s, das Landgericht und Sascha’s Bar..

  • 1.1 Die ZNA(Zentrale Notaufnahme) ist eine absolute Safezone. Dies bedeutet, das Starten und das verlagern einer illegalen Handlung in die ZNA ist verboten. Das öffentliche Tragen von Waffen egal welcher Art ist ebenfalls untersagt.
  • 1.2 Polizei-, Justiz-HQ und Landgericht dürfen bei mindestens 6 anwesenden Polizisten nach Ankündigung angegriffen werden.


2. Illegale Handlungen in einer Safezone sind verboten. Erläuterung

  • 2.1 Die Verlagerung einer RP-Situation in eine Safezone hebt diese für alle Beteiligten auf. Unbeteiligte dürfen nicht mit einbezogen werden. Für Fraktionen gelten die normalen Interaktionsregeln.
  • 2.2 Wenn die Polizei einen Spieler in der Safezone mit dem Tazer oder einer Verhaftung droht, so wird die Safezone für die beteiligten Personen und deren Gruppierung aufgehoben.


3. Auf der Rebelleninsel werden keine Straftaten von der Polizei geahndet, es sei denn, die Polizei ist aktiv an der Situation beteiligt. Erläuterung

§ 3: Gruppierungen:

1. Gruppierungs-Mitglieder müssen zusätzlich zu ihrem Namen noch ein Clantag in eckigen Klammern [ABC] tragen.

  • 1.1 Das Clantag darf, wenn bekannt, im RP verwendet werden.
  • 1.2 Für das gemeinsame Farmen und den dazugehörigen gegenseitigen Schutz ist die Zusammenarbeit ohne ein gemeinsames Clantag bis zu vier Spielern erlaubt.
  • 1.3 Das Umgehen der Bündnis-Regel durch das Ändern des Clantags ist untersagt. Erläuterung


2. Es dürfen maximal 10 Spieler einer Partei gleichzeitig bei Aktionen nach §6/§7 agieren. Diese Begrenzung gilt auch für das gemeinschaftliche Farmen illegaler Güter. Erläuterung

  • 2.1 Um miteinander agieren zu dürfen, ist es zwingend notwendig ein einheitliches Clantag [ABC] zu tragen. Beispiel: [ABC] Lorenzo Heidelberg.
  • 2.2 Permanente Bündnisse müssen im Forum angekündigt sein und von der Supportleitung schriftlich bestätigt werden (maximal 1 permanentes Bündnis) und temporäre Bündnisse dürfen nur einmal pro Matrix bestehen und müssen der Polizei gemeldet werden. Bei einem Matrix-Bündnis darf die Spieleranzahl von 10 ebenfalls nicht überschritten werden.
  • 2.3 Ausgenommen davon sind angemeldete Firmen, die im Forum zugelassen wurden und mit der Rettung oder der Sicherheit der Bürger beauftragt sind. (Illegale Aktivitäten sind für die Firmen untersagt. Erläuterung)


3. Das Kaufen im Shop von speziellen Gegenständen (Clanwesten/Fahrzeuge) oder ähnliches ist nur den entsprechenden Gruppierungen erlaubt. Das Nutzen von fremden Clan Gegenständen ist im angemessenen Rahmen erlaubt.

4. Ein Clankrieg unterliegt eigenen, vorher mit der Serverleitung abgesprochenen Regeln, welche in einer Kriegserklärung festgehalten werden. Wenn nicht anders genehmigt, gilt das Server-Regelwerk.

  • 4.1. Mediziner dürfen während eines Krieges NICHT gerufen werden.

§ 4: Gewaltanwendung:

1. 1. Der Einsatz von Waffengewalt und Niederschlagen muss vorher angekündigt werden! Der anderen Partei muss der Situation entsprechend Reaktionszeit gewährt werden. Die Gewaltanwendung ist bei längerer Unterbrechung der Interaktion (Richtwert ca. 15 Minuten) neu anzukündigen. Erläuterung

  • Eine Ankündigung kann wie folgt stattfinden:
  • 1. Verbale Ankündigung
  • 2. Schriftliche Ankündigung (nur bei Großereignissen)
  • 3. Am Rebellen-HQ oder den Gangverstecken durch einen Warnschuss
  • 4. In einer Verfolgungsjagd durch einen Warnschuss
  • Eine Ankündigung kann nicht erfolgen, wenn
  • 1. Die Person, die ankündigen will, gefesselt ist
  • 2. Sich die Person, die ankündigen will, in einem Fahrzeug befindet
  • Eine Ankündigung ist nicht erforderlich, wenn
  • 1. Man sich gegen die Anwendung/Androhung von Waffengewalt und Niederschlagen verteidigt (Erläuterung)
  • 2. Die Polizei/Justiz muss nicht ankündigen wenn, sie den Taser, EMP oder Nagelbänder einsetzen, um jemanden an der Flucht zu hindern
  • 3. Die Polizei als letzte und sichere (ohne absehbare Kollateralschäden) Möglichkeit Geiselnehmer tötet, um die Geiseln zu retten
  • 4. Man sich gegen die Anwendung von Nagelband oder EMP verteidigt (Der Taser ist kein Schusscall!)
  • 5. Eine Ankündigung gegen ein Gangmitglied erfolgt ist
  • 6. Das Großereignis “Überfall auf die Asservatenkammer” im Sinne von §7 2.3 begonnen wurde.


2. Das eigene Leben ist das höchste Gut, bedenke dies bevor ihr Gewalt einsetzt oder ankündigt. Erläuterung

3. Die Anwendung von Gewalt gegen eine kapitulierende oder gefesselte Person ist verboten, außer es handelt sich um eine im RP gerechtfertigte Bestrafung. Erläuterung

4. RDM/VDM: Das Töten (auf welche art auch immer) oder das Verletzen eines Charakters auf dem Server ohne ersichtlichen RP-Hintergrund ist verboten.

5. Das Niederschlagen einer Person muss immer angekündigt und mit einer angemessenen Reaktionszeit sein, sollte dies nicht der Fall sein, ist es verboten andere Spieler nieder zu schlagen.

6. Das Rammen eines Fahrzeuges ist verboten, lediglich das Ausbremsen ist erlaubt, hierbei ist darauf zu achten möglichst wenig Schaden anzurichten.Erläuterung

§ 5: Interaktion mit den Fraktionen:

1. Der RAC und die Medics haben sich als neutrale Fraktion aus Konflikten zwischen Gruppierungen und/oder der Polizei herauszuhalten. Bei Eintreten in das RP haben sie gewarnt zu werden. Missachtung führt zur Aufhebung ihrer Immunität.

  • 1.1. Sie dürfen nicht angegriffen, ausgeraubt, bestohlen oder sonst in ihrer Arbeit gestört werden.
  • 1.2. Sie dürfen nur nach Absprache als Geisel genommen werden, solange der normale Betrieb gesichert ist.
  • 1.3. RAC und Medics unterstehen einzig sich selbst, keinem Spieler einer anderen Fraktion ist es erlaubt, ihnen Befehle zu erteilen
  • 1.3.1. Davon ausgenommen ist das Festnehmen oder Verweisen bei Verstößen gegen das Gesetz.


2. Der Besitz von medizinischem Equipment ist verboten. Ausgenommen hiervon ist Methadon.

3. Die Polizei, sowie die Justiz, sind nicht neutral.

  • 3.1 Sie dürfen nicht gezwungen werden ihre Ausrüstung abzulegen. Es kann eine RP Entwaffnung stattfinden, bei der Waffen in ihren Rucksack gelegt werden müssen, und bis zum nächsten Aufenthalt am HQ nicht eingesetzt werden dürfen.(Gegenstände die über das ACE Menü abgenommen werden können, dürfen abgenommen werden.)
  • 3.2 Es ist nicht verboten Polizei sowie Justiz Ausrüstung zu besitzen bzw. zu stehlen.


4. Das Ausstellen/Annehmen von Bußgeldern und Rechnungen in Bar ist verboten.

5. Geschädigte Personen im Bereich einer Sperrzone haben keinen Anspruch auf jedwede Form der Entschädigung, sofern sie sich nicht schnellstmöglich entfernen. Eine Sperrzone sollte regelmäßig (sofern möglich alle 15 Minuten) erneuert werden.

§ 6: Überfälle und Einbrüche:

1. Bei einem Überfall haben sich beide Parteien an das RP zu halten. Der Start ist eindeutige verbale Kommunikation.

  • 1.1 Gewaltanwendung bei Überfällen siehe §4


2. Ein Einbruch ist ab 6 Polizeibeamten im Dienst zulässig.

3. Ein Einbruch ist ab 30 Minuten vor Restart verboten.

4. Während eines Überfalls ist darauf zu achten, dass die andere Partei das Gesagte hört.

5. Einen Spieler dazu zu zwingen Geld von seinem Konto abzuheben oder sein Fahrzeug zu überschreiben ist verboten.

§ 7: Großereignisse (Geiselnahme, Gefängnis-Ausbruch, Staatsgebäude):

1. Großereignisse im Sinne von §7 sind:

  • Überfall auf das Plutoniumlager
  • Geiselnahme
  • Angriff auf ein Fraktionsquartier
  • Überfall auf die Asservatenkammer
  • Überfall des Waffentransports zur Entsorgung

2. Bei Großereignissen müssen mindestens 6 Polizisten im Dienst sein. Ausgenommen ist die Asservatenkammer. Dort sind es 10. (Eine Polizei-Geisel zählt als “außer Dienst”.)

  • 2.1 60 Minuten vor Restart dürfen die Großereignisse Geiselnahme & Staatsgebäude und Angriff auf die Asservatenkammer nicht mehr begonnen werden.
  • 2.2 Das Großereignis Gefängnis-Ausbruch darf 30 Minuten vor Restart nicht mehr begonnen werden.
  • 2.3 Als begonnen gilt das Ereignis, wenn alle wesentlich beteiligten Parteien, die involviert werden sollen, über das Ereignis bescheid wissen.


3. Eine Geiselnahme muss per Nachricht der ganzen Polizei angekündigt werden.

4. Geiselnahmen und Überfälle auf die Bank sind von jeder Gruppierung/Clan, sowie jedem unabhängigen Spieler, nur einmal pro Serverperiode erlaubt.

5. Im Zusammenhang mit einem Angriff auf die Asservatenkammer sind Geiselnahmen nicht gestattet.

6. §7.2 und §7.3 gilt nicht für Geiselnahmen zwischen zivilen Parteien.

7. Das Einmischen in das RP einer anderen Partei, ist bei Großereignissen untersagt (ausgenommen ist der Angriff auf ein Fraktionsquartier).

8. Die folgenden Ereignisse dürfen nicht miteinander kombiniert werden:

  • Geiselnahme mit Überfall auf die Asservatenkammer.
  • Geiselnahme mit Überfall auf den Waffentransport zur Entsorgung.



9. Lösegelder werden bar übergeben. Ausnahme: Beide Seiten einigen sich freiwillig anders.

10. Das Nutzen nicht existierender Bedrohungen (z.B. Bomben) ist untersagt. Ausgenommen sind abgesprochene Aktionen und Events.

§ 8: Haus & Bauregeln:

1. Häuser müssen sachgemäß gesetzt werden. Erläuterung

2. Beim Platzieren eines Gebäudes muss in Städten 10m, außerhalb 30m, Abstand zum nächsten bewohnten oder zum Verkauf stehenden Haus eingehalten werden.

  • 2.1. Davon darf abgewichen werden, wenn die Nachbarn einverstanden sind.


3. Hausbesitzer dürfen keine Spieler ohne RP-Hintergrund in ihrem Haus einsperren.


TIPP: Es wird allen Spielern empfohlen, permanent eine Aufnahme laufen zu lassen.

!!UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!!

Viel Spaß beim Spielen euer RealLife RPG Team

Änderungen vorbehalten!

Stand: 02.12.2020